Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners im Jahr 2013
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Diana Golze, Jan Korte, Thomas Nord, Sabine Stüber, Alexander Süßmair und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Eichenprozessionsspinner (Thaumetopoea processionea) ist ein Schmetterling, welcher als Raupe Bäume der Gattung Eiche befällt (Quercus robur, Q. petrea und Q. rubra). Seine Raupen verursachen Fraßschäden an den Blättern der befallenen Bäume. Seit 1993 breitet sich der zu Massenvermehrung neigende Schmetterling in Deutschland verstärkt aus. Er tritt derzeit verstärkt in Brandenburg, Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt auf, in kleineren Populationen aber auch in anderen Bundesländern. Im Jahr 2011 waren 4 000 Hektar des Brandenburger Waldes betroffen (Eichenbestand 57 000 Hektar).
Während die Schäden an den Bäumen von der interessierten Öffentlichkeit meist wenig thematisiert werden, wird eine weitere vom Eichenprozessionsspinner verursachte Gefahr aktuell in den Medien breiter diskutiert. Die Raupen des Schmetterlings besitzen Härchen mit dem Nesselgift Thaumetopoein, das beim Menschen zu teilweise heftigen allergischen Reaktionen führen kann. Ab dem dritten Larvenstadium wachsen den Raupen sehr feine, leicht brechende Brennhaare, deren Zahl mit jedem Larvenstadium kontinuierlich wächst. Bei einer begünstigenden Witterung können die Haare durch Luftströmungen über weite Strecken getragen werden. Alte Larvenhäute verbleiben nach der Häutung in den Nestern und stellen somit auch längerfristig eine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar. Durch die Zunahme von Witterungsextremen infolge von Klimawandeleffekten wird von einer steigenden Bedrohung für Mensch und Wald durch den Eichenprozessionsspinner ausgegangen.
Die Bekämpfung der Raupen des Eichenprozessionsspinners ist sowohl mechanisch als auch mit unterschiedlichen Behandlungsmaßnahmen möglich, wobei hier zwischen den anzuwendenden Mitteln (Häutungshemmer oder Bakterienpräparat), ihrer Verabreichung und der konkreten Örtlichkeit (Wald oder Wohngebiet) unterschieden werden muss. Der Einsatz von Insektiziden oder Bioziden zur Bekämpfung der Raupen muss angesichts der konkreten Situation vor Ort sehr sorgfältig abgewogen werden. Dabei sind Belange des Gesundheitsschutzes bei Waldarbeiterinnen und Waldarbeitern sowie der Bevölkerung einerseits und des Naturschutzes (vor allem die Wirkung auf Nichtzielorganismen und die natürlichen Gegenspieler) und des Wasserschutzes andererseits angemessen zu berücksichtigen.
Für das laufende Jahr sind Bekämpfungsoptionen nicht mehr sinnvoll. Aber in den besonders betroffenen Landkreisen und Bundesländern wird intensiv an Vorbereitungen für das Jahr 2013 gearbeitet. Die Brandenburger Landesregierung hat eine interministerielle Arbeitsgruppe gebildet und Brandenburgs Agrarminister Jörg Vogelsänger fordert die Zulassung des Bekämpfungsmittels „Dipel ES“ zur Ausbringung mit Luftfahrzeugen im kommenden Jahr 2013. In vielen Regionen Deutschland mangelte es im Jahr 2012 an verfügbaren und rechtssicheren effektiven Bekämpfungsstrategien. Gründe waren sowohl administrative Probleme als auch nicht zur Verfügung stehende Insektizide. Des Weiteren gibt es Konflikte zwischen dem Biozid- und dem Pflanzenschutzrecht sowie zwischen der nationalen und der EU-Rechtsetzung. Wegen der schnellen Ausbreitung ist ein regionenübergreifender, koordinierter Umgang mit dem Eichenprozessionsspinner erforderlich.
Die Bundesregierung wurde im Sommer 2012 bereits umfassend zum Eichenprozessionsspinner befragt (vgl. die Bundestagsdrucksachen 17/9823 und 17/ 10180). Diese Kleine Anfrage beschränkt sich daher auf ergänzende oder in der Beantwortung durch die Bundesregierung offen gebliebene Fragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie schätzt die Bundesregierung die Bedrohungslage für die menschliche Gesundheit durch die Raupen des Eichenprozessionsspinners im Jahr 2012 ein?
Welche Rückschlüsse zieht sie aus dieser Einschätzung für Bekämpfungsnotwendigkeiten, -maßnahmen und -mittel für 2013 bzw. die folgenden Jahre?
Wie sollte nach Ansicht der Bundesregierung eine bundesweit konzertierte Bekämpfung aussehen? Wie kann diese durch wen (anteilig) finanziert werden?
Welche wissenschaftlichen Untersuchungen zu Gesundheitsauswirkungen des Pflanzenschutzmittels „Dipel ES“ auf Menschen liegen der Bundesregierung, den Bundesbehörden bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung den Bundesländern vor, und wie können diese Studien öffentlich eingesehen werden?
Wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung „Dipel ES“ regulär für die Ausbringung aus Luftfahrzeugen auch über Notfallsituationen (Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009) hinausgehend – auch für Alleen – zugelassen (bitte begründen)? Wenn keine Zulassung erfolgen soll, warum nicht?
Welche Anwendungsbestimmungen für „Dipel ES“ sollten nach den Erfahrungen des Jahres 2012 nach Meinung der Bundesregierung für das kommende Jahr 2013 verändert werden (bitte begründen)?
Wie wird die Bundesregierung Rechtssicherheit für die Anwender (z. B. Flugunternehmen beim Hubschraubereinsatz) bei der Ausbringung von Insektiziden auf differenzierter gesetzlicher Grundlage – Pflanzenschutzrecht, Biozidrecht oder Ordnungsrecht – schaffen?
Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, eine Meldepflicht für das Auftreten des Eichenprozessionsspinners und durch seine Larven verursachte humanmedizinische Fälle einzuführen (bitte begründen)?
Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus Bekämpfungsmethoden des Eichenprozessionsspinners mit Nematoden?
Welche Anstrengungen wird die Bundesregierung unternehmen, um Erkenntnisse über die Befalls- und Bekämpfungssituation an den Bundesstraßen zu erlangen (vgl. die Antwort zu Frage 5, Bundestagsdrucksache 17/10304)?
Wie kann nach Kenntnis der Bundesregierung der Einfluss der natürlichen Gegenspieler auf die Reduzierung der Population des Eichenprozessionsspinners erhöht werden, und welchen Beitrag leistet die Bundesregierung zur Beantwortung dieser Frage (vgl. die Antwort zu Frage 3, Bundestagsdrucksache 17/10020)?
In welchem Rahmen wird sie sich an der Finanzierung von Forschungsvorhaben in diesem Bereich beteiligen, und mit welchen Einrichtungen hat sie sich diesbezüglich bereits abgestimmt (vgl. die Antwort zu Frage 5, Bundestagsdrucksache 17/10020)?