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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

V-Leute in der NPD (G-SIG: 16011482)

Einschätzung des früheren Bundesverfassungsrichters Hans-Joachim Jentsch zu einem neuen NPD-Verbotsverfahren bei Abzug der V-Leute aus NPD-Führungsebene; Begründung für V-Leute-Einsatz; Handlungsoptionen eines erfolgreichen Verbotsverfahrens gegen die NPD; Nachweismöglichkeiten der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Kriterien (wie Verfassungsfeindlichkeit und aggressiv-kämpferische Haltung) <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

22.12.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/376506. 12. 2006

V-Leute in der NPD

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Angesichts der anhaltenden Erfolge der extremen Rechten und der NPD wird seit mehreren Wochen von zahlreichen Politikern die Frage eines neuen Anlaufs für ein NPD-Verbotsverfahren diskutiert. Unabhängig von der Frage, ob mit einem NPD-Verbot der breiten Basis des Rechtsextremismus wirksam der Boden entzogen werden kann, wird in der gegenwärtigen Debatte viel zu wenig reflektiert, worin das Bundesverfassungsgericht 2003 bei seiner Entscheidung zur Einstellung des Verbotsverfahrens die Haupthindernisse für eine Fortführung sah: nämlich in der Durchsetzung der Führungsspitze der Partei mit V-Leuten des Verfassungsschutzes (VS). So wurde es dem Gericht unmöglich gemacht, die angeführten Beweise für die Verfassungswidrigkeit der Partei eindeutig dieser zuzurechnen, hätten sie doch auch von den eingeschleusten V-Leuten produziert sein können.

Der Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, Rolf Gössner, wies auf den erheblichen Einfluss von bezahlten V-Leuten bei der NPD hin: „Sie haben das Feld, dass sie für die Verfassungsschutzbehörden von innen beobachten sollen, selbst rassistisch mitgestaltet. Sie haben die NPD gestärkt, anstatt sie zu schwächen“ (dpa 15. November 2006).

Während in der aktuellen Debatte verschiedene Möglichkeiten erwogen werden, doch noch ein neues Verbotsverfahren einleiten zu können und dabei etwa die gesetzlichen Anforderungen für ein Parteiverbot zu senken, wird die nahe liegende Möglichkeit des Rückzugs der V-Leute aus der Führungsebene der NPD kaum in Erwägung gezogen. Lediglich der Berliner Innensenator, Dr. Ehrhart Körting, ließ sich mit der Äußerung vernehmen, er sei bereit, die V-Leute aus der NPD abzuziehen.

Durch die Arbeit von V-Leuten in den Reihen der NPD konnten bis heute keine relevanten Erkenntnisse über diese Partei präsentiert werden, die nicht auch anders erlangt werden könnten. In vielen Fällen sind es nicht die Verfassungsschutzbehörden, die frühzeitige und intime Kenntnis der NPD-Aktivitäten haben und bekannt machen, sondern engagierte Gruppen und Initiativen in den Regionen, die die regionale Szene der extremen Rechten sehr genau im Blick haben. Bis heute finden zahlreiche Konzerte der Szene statt, ohne dass die örtlichen Behörden von den Verfassungsschutzämtern rechtzeitig gewarnt würden.

Versuchte Immobilienkäufe der rechtsextremen Szene sorgen immer wieder für Schlagzeilen und Überraschungen bei Kommunen, auch hier gibt es offensichtlich wenig warnende Hinweise durch die VS-Behörden.

Auf der letzten Innenministerkonferenz wurde eine Arbeitsgruppe mit dem Ziel gegründet, Erkenntnisse über die NPD zusammenzutragen. Der Schleswig-Holsteinische Innenminister, Dr. Ralf Stegner, nannte als besondere Punkte des Erkenntnisinteresses die Finanzen der NPD, ihre Geldgeber und die Frage der Grundstückskäufe. Es drängt sich die Vermutung auf, dass über die vorhandenen V-Leute solche Erkenntnisse nicht vorhanden sind, womit noch einmal ihr Nutzen in Frage gestellt ist.

Aus diesem Grund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung des früheren Bundesverfassungsrichters Hans-Joachim Jentsch, nicht der Abzug sämtlicher V-Leute aus der NPD, sondern nur aus der Führungsebene sei für ein neues Verbotsverfahren notwendig (SZ 14. November 2006), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Einschätzung?

2

Sieht die Bundesregierung den Einsatz von V-Leuten in der NPD als Teil der „Gefahrenabwehr“, wie vom Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, geäußert (AP 13. November 2006), und welche konkreten Gefahren konnten in den letzten Jahren mit diesem Mittel abgewehrt werden?

Wie viele Straftaten konnten etwa durch den Einsatz von V-Leuten in der rechtsextremen Szene verhindert werden?

3

Womit begründet die Bundesregierung den Einsatz dieses Mittels der Gefahrenabwehr vor dem Hintergrund des gescheiterten Verbotsverfahrens, der wahlpolitischen Erfolge der NPD und der steigenden Straftaten der extremen Rechten?

4

Welche Handlungsoptionen sieht die Bundesregierung auf ihrer Seite, um ein erfolgreiches Verbotsverfahren gegen die NPD möglich zu machen, wie es auch von Regierungsvertretern (z. B. Vizekanzler Franz Müntefering) gefordert wird?

5

Ist die Bundesregierung bereit, die V-Leute ihres Verantwortungsbereichs aus der Führungsstruktur der NPD abzuziehen und damit überhaupt erst die Voraussetzung für sinnvolle Verbotsdiskussionen zu schaffen.

6

Sind nach Ansicht der Bundesregierung die vom Bundesverfassungsgericht für ein Parteiverbot aufgestellten Kriterien (Verfassungsfeindlichkeit und aggressiv-kämpferische Haltung) bezüglich der NPD nur über den Einsatz verdeckter Ermittler nachzuweisen, und wie begründet sie ihre Auffassung?

Berlin, den 5. Dezember 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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