Probleme und Risiken einer Versicherungspflicht für Selbständige mit Wahlfreiheit des Vorsorgeprodukts
der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Klaus Ernst, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Yvonne Ploetz, Harald Weinberg, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung plant im Rahmen ihres Rentenpakets, das auch die Zuschussrente beinhaltet, eine Altersvorsorgepflicht für Selbständige einzuführen. Ein eigener Gesetzentwurf hierzu soll erst später eingebracht werden, es liegen aber bereits Eckpunkte des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vor, aus denen die Konzeption hervorgeht. Es soll demnach eine Wahlfreiheit zwischen der Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Absicherung über den Versicherungsmarkt geben. Selbständige unter 30 Jahren und neu in die Selbständigkeit Eintretende sollen zu einer Basisabsicherung für das Alter und bei Erwerbsminderung verpflichtet werden. Die Beiträge werden nach Schätzung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zwischen 350 und 400 Euro im Monat betragen (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 33 des Abgeordneten Matthias W. Birkwald auf Bundestagsdrucksache 17/10012).
Private, kapitalgedeckte Vorsorgeprodukte bieten jedoch nicht nur in Zeiten instabiler Finanzmärkte keine ausreichende Sicherheit und häufig nur sehr geringe reale Renditen. Auch haben sie bei weitem nicht das Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung. Hier ist etwa der Schutz bei Erwerbsminderung und für Hinterbliebene automatisch gegeben, ohne dass hierfür gesonderte bzw. höhere Beiträge abzuführen wären. Am Versicherungsmarkt ist das Risiko der Erwerbsminderung bzw. der Berufsunfähigkeit häufig nur zu hohen Extrakosten und für Menschen mit Vorerkrankungen oder für Risikoberufe meist gar nicht zu versichern. Die von der Bundesregierung angedachte Versicherungspflicht würde deshalb zu einer sozialen Auslese zu Lasten der gesetzlichen Rentenversicherung führen, die die Beitragszahlenden belastet.
Für die Absicherung der Selbständigen im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung spricht aber noch viel mehr: Hier werden nämlich Zeiten der Ausbildung, Erwerbslosigkeit, Kindererziehung und Pflege von Angehörigen bei der Rentenberechnung anerkannt. Private Versicherungen kennen alle diese solidarischen Ausgleichselemente nicht. Auch werden die Leistungen der Rentenversicherung jährlich angepasst, so dass sie die Inflation ausgleichen und Teilhabe am Zuwachs an gesellschaftlichem Reichtum gewährleistet ist. Schließlich trägt die Rentenversicherung im Alter die Hälfte der Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner. Alle diese und weitere Komponenten können und werden über ein Versicherungsprodukt der Privatwirtschaft nicht abgedeckt.
Selbständigkeit ist außerdem häufig nur eine Episode in der Erwerbsbiografie und wechselt sich mit Phasen abhängiger Beschäftigung, Erwerbslosigkeit und prekärer Beschäftigung ab. Bei einer Absicherung über den Versicherungsmarkt kommt es dann zu Mehrfachbelastungen oder diskontinuierlichen Versicherungsverläufen – etwa wenn der private Vertrag parallel zu den Rentenbeiträgen aus abhängiger Beschäftigung bedient, ruhend gestellt oder aufgelöst werden muss. Zudem entstehen Schutzlücken, wenn etwa Wartezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erreicht werden.
Im Ergebnis spricht alles dies für die Einbeziehung der bisher nicht abgesicherten Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung, wie es in den meisten Ländern Europas der Regelfall ist. Eine Versicherungspflicht für Selbständige über private Lösungen über den Versicherungsmarkt zu organisieren, ist dagegen weder im Interesse der Selbständigen noch ökonomisch rational und effizient. Bestenfalls dient es den singulären Geschäftsinteressen der Versicherungswirtschaft, die die Bundesregierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP mit ihren Plänen zur Altersvorsorgepflicht für Selbständige und zur Zuschussrente in der bisherigen Form bedient.
Wir fragen die Bundesregierung:
Alterssicherung Selbständige
Fragen28
Welche langfristige durchschnittliche Verzinsung wird in den von der Bundesregierung (laut Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 33 des Abgeordneten Matthias W. Birkwald auf Bundestagsdrucksache 17/10012) für die Schätzung des von den Selbständigen zu zahlenden Beitrags von 250 Euro zu einer privaten Rentenversicherung und von 100 Euro zu einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zugrunde gelegten Angeboten der Versicherer angenommen?
Wie bewertet die Bundesregierung diese Annahmen, und sieht sie darin berücksichtigt, dass die „häufig getroffene Annahme einer langfristigen nominalen Kapitalmarktrendite von 4 Prozent bis 4,5 Prozent […] gesamtwirtschaftlich vor dem Hintergrund der Entwicklung der Wachstumsraten äußerst problematisch [ist]“ (Joebges, Heike/Meinhardt, Volker/Rietzler, Katja/Zwiener, Rudolf: Kapitaldeckung in der Krise. Die Risiken privater Renten- und Pflegeversicherungen, WISO-Diskurs Juli 2012, S. 17)?
Wie haben sich die Renditen privater Altersvorsorgeprodukte (aufgeschlüsselt nach Kapital- und Risikolebensversicherungen, Riester-Renten, Basis-Renten sowie privaten Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherungen) in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (Zeitreihe bitte in Jahresschritten ausweisen), und welche Entwicklung ist aus Sicht der Bundesregierung mittel- und langfristig zu erwarten?
Wie müssen nach Ansicht der Bundesregierung die Annahmen zur langfristigen nominalen Kapitalmarktrendite, die in der Vergangenheit mit 4 bis 4,5 Prozent getroffen wurden, vor dem Hintergrund der Finanzkrise und der realen Renditeentwicklung kapitalgedeckter Vorsorgeprodukte korrigiert werden?
Wenn hier kein Korrekturbedarf gesehen wird, wie wird dies begründet?
Wie stellen sich die Renditen privater Altersvorsorgeprodukte, ihre Entwicklung über die vergangenen zehn Jahre und ihre voraussichtliche künftige Entwicklung im Vergleich zur internen Rendite (vgl. Deutsche Rentenversicherung: Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung, Service 4/2012) der gesetzlichen Rentenversicherung dar?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Absenkung des Höchstrechnungszinses (häufig auch Garantiezins genannt) von 4 auf 1,75 Prozent innerhalb der vergangenen zwölf Jahre, und hegt sie angesichts dieser Absenkung Befürchtungen, dass private Vorsorgeprodukte die ihnen im Rahmen des Paradigmenwechsels in der Alterssicherungspolitik zugedachte Funktion der Ergänzung der gesetzlichen Rente zu einem Lebensstandard sichernden Gesamtversorgungsniveau nicht erfüllen könnten?
Wenn nein, welche begründeten Anhaltspunkte hat sie für ihren Optimismus?
Wie hat sich die Überschussbeteiligung privater Vorsorgeprodukte entwickelt, und was ist hierfür mittel- und langfristig vor dem Hintergrund der andauernden Finanzkrise zu erwarten?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Verwaltungskosten privater Altersvorsorgeprodukte und Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherungen im Vergleich zu denen der gesetzlichen Rentenversicherung (bitte in Prozent der Ausgaben bzw. des Beitragsvolumens beziffern; bitte sowohl Durchschnitte als auch Spannbreite der Verwaltungskosten für einzelne Produktarten ausweisen)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse einer aufwändigen Untersuchung von Altersvorsorgeprodukten für Selbständige der Zeitschrift „ÖKO-TEST“, nach denen die gesetzliche Rentenversicherung höhere Erträge als alle untersuchten privaten Vorsorgeprodukte und selbst bei Einberechnung der Überschussbeteiligung noch eine um 0,6 Prozentpunkte höhere Rendite erreicht als der beste private Anbieter (Der Staat zahlt mehr, ÖKO-TEST Nr. 04, April 2012), und welche Schlussfolgerungen ergeben sich daraus für die Ausgestaltung einer Altersvorsorgepflicht für Selbständige?
Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Erwerbsverläufe von Selbständigen, und hat sie begründeten Anlass zur Annahme, dass Selbständigkeit in der übergroßen Mehrheit so kontinuierlich ausgeübt wird, dass eine Versicherungspflicht mit Wahlfreiheit des Vorsorgeprodukts trotz der damit verbundenen Risiken von Mehrfachbelastungen, diskontinuierlichen Versicherungsverläufen und Verfehlung von Wartezeiten u. Ä. vertretbar erscheint?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die „Selbständigenkarrieren“ von Frauen, insbesondere von Frauen mit Kindern, und warum strebt sie angesichts der in der Regel Frauen zugutekommenden nur in der gesetzlichen Rentenversicherung enthaltenen Solidarausgleichsmaßnahmen nicht eine Pflichtversicherung aller Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung an?
Wie hoch ist die Zahl privater Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherungen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell, und wie hat sie sich seit 2001 entwickelt?
Wie viele davon werden von Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung, wie viele von ausschließlich privat Versicherten gehalten?
Wie viele Selbständige sind aktuell privat gegen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit versichert, und wie hat sich diese Zahl seit 1998 entwickelt?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gewinne der Versicherungsunternehmen aus privaten Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherungen insgesamt sowie jährlich seit 2001?
Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Selektion der privaten Versicherungen bei den Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitspolicen nach Risiken, und für wie realistisch hält sie es, dass alle Selbständigen sich am Markt gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung zu finanziell tragbaren Prämien versichern können?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl von Personen, die aufgrund hoher Risiken von den Versicherungsunternehmen nicht angenommen werden und sich daher nicht privat gegen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit versichern können, insgesamt sowie im Verhältnis zu der Zahl der Interessenten in den vergangenen zehn Jahren insgesamt sowie jährlich gewesen?
Kann die Bundesregierung bestätigen oder entkräften, dass es sich bei privaten Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherungen aufgrund ihrer starken Risikoselektion um so genannte cash cows der Assekuranzbranche handelt, also Produkte, mit denen die Versicherer aufgrund starker Selektionspraktiken und restriktiver Policierung große Gewinne machen können?
Wie hoch ist nach den vorliegenden Erkenntnissen die Spannbreite der Prämienhöhe bei privaten Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherungen nach Berufsgruppen sowie nach Vorerkrankungen bzw. erhöhten gesundheitlichen Risiken?
Wie stark (in Prozent des Nettoeinkommens) werden nach Kenntnis der Bundesregierung die unteren und mittleren Lohngruppen durch die Prämien für eine private Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherung belastet, und hält die Bundesregierung eine Belastung von 12 Prozent etwa bei einem Dachdecker oder einer Friseurin (vgl. Florian, Frank-Henning: Wie lässt sich das Invaliditätsrisiko in der zweiten Säule der Alterssicherung abdecken?, in: Deutsche Rentenversicherung 1/2012, S. 32) für vertretbar?
Wie und wie häufig werden nach Kenntnis der Bundesregierung den Versicherten in privaten Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherungen Zurechnungszeiten analog denen der gesetzlichen Rentenversicherung zuerkannt, und wird damit die Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit auch im Alter hinreichend abgesichert?
Auf welchem anderen Weg werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Versicherten ggf. im Rahmen privater Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherungen im Alter abgesichert?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil positiv beschiedener Anträge an allen gestellten Anträgen auf Leistungen aus privaten Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherungen seit 2001 (bitte absolute Zahlen und Anteile ausweisen)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Ablehnungsquote bei den privaten Versicherern im Vergleich zu der Quote bei den Erwerbsminderungsrenten der gesetzlichen Rentenversicherung?
Kann die Bundesregierung Berichte bestätigen oder entkräften, nach denen bei privaten Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherungen nur jeder 400. Versicherte überhaupt Leistungen erhält (Frontal21 vom 21. Februar 2012), obwohl in Deutschland jede/jeder fünfte Erwerbstätige irgendwann im Lebenszyklus erwerbsunfähig wird?
Wie ist das Gutachterwesen nach Kenntnis der Bundesregierung bei privaten Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherungen gestaltet, wie die Unabhängigkeit der Gutachter und die Unparteilichkeit des Begutachtungsergebnisses gesichert?
Welchen Weg müssen die Versicherten beschreiten, um ihre Ansprüche ggf. gerichtlich durchzusetzen?
Wie lang dauern nach Kenntnis der Bundesregierung rechtliche Auseinandersetzungen üblicherweise, und mit welchen Kosten für die Versicherten sind sie üblicherweise verbunden?
Wie bewertet die Bundesregierung Inkongruenzen zwischen gesetzlicher und privater Versicherung vor dem Hintergrund einer Entscheidung des Landgerichts Bielefeld (Az. 1 O 115/07), nach der eine Person, die von der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rente wegen Erwerbsminderung bezieht, nicht automatisch als berufsunfähig betrachtet und eine entsprechende Rente von seiner privaten Versicherung (vgl. Ihre-Vorsorge.de vom 23. August 2012) bekommt, und welchen Synchronisationsbedarf sieht sie, damit die Betroffenen nicht in Regelungslücken fallen?
Inwiefern hält es die Bundesregierung für notwendig, die rechtliche Ausgangslage von Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherten, die ihre Ansprüche gegenüber den Versicherungsunternehmen geltend machen wollen, zu verbessern, und wie will sie ggf. agieren, um dies zu erreichen?
Warum hat die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag („Wachstum, Bildung, Zusammenhalt“, Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP, 17. Legislaturperiode, S. 75/124 Rn. 3759-3764) formulierte Vorhaben das Erwerbsminderungsrisiko ergänzend über die staatlich geförderte – betriebliche und private – Vorsorge abzusichern, nicht in die Praxis umgesetzt?
Wann, mit wem und mit welchem Ergebnis wurden die Möglichkeiten, diesen Ansatz umzusetzen, eruiert, und aus welchen Gründen wurde der Plan ggf. verworfen?