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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Munition in Nord- und Ostsee

Munitionsbelastung der deutschen Meeresgewässer, Beteiligung des Bundes bei der Problemlösungssuche, Ergebnisbericht der Arbeitsgemeinschaft Bund/Länder-Meeresprogramm für die Meeresumwelt von Nord- und Ostsee (ARGE BLMP), Prüfung und Monitoring munitionsbelasteter Areale, Folgen für die Meeresumwelt, Gefahrenpotenzial, Meldewesen, Information der Bürger, Munitionsbergung und -vernichtung, Finanzmittel, Bundesprogramm, technische Weiterentwicklungen, Kampfmittelräumdienste, Aktionsplan der EU-Ostseestrategie<br /> (insgesamt 42 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

26.09.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1062006. 09. 2012

Munition in Nord- und Ostsee

der Abgeordneten Sabine Stüber, Cornelia Möhring, Herbert Behrens, Eva Bulling-Schröter, Dr. Diether Dehm, Ralph Lenkert, Dorothee Menzner, Paul Schäfer (Köln) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Munition und andere Kampfmittel wurden zu unterschiedlichen Zeiten in Nord- und Ostsee versenkt. Nach dem Zweiten Weltkrieg, bis etwa 1948, waren es über eine Million Tonnen. Noch heute gelangt Munition im Zusammenhang mit militärischen Schießübungen der Bundeswehr (z. B. auf den Truppenübungsplätzen Putlos und Todendorf in Schleswig-Holstein) ins Meer.

Die Arbeitsgemeinschaft Bund/Länder-Messprogramm für die Meeresumwelt von Nord- und Ostsee (ARGE BLMP) hat, als oberstes Lenkungsgremium der marinen Umweltüberwachung, am 10. November 2011 den Ergebnisbericht „Munitionsbelastung der deutschen Meeresgewässer – Bestandsaufnahme und Empfehlungen“ verabschiedet.

Der Bericht beschreibt folgende Situation:

  • Nachweislich befinden sich derzeit bis zu 1,6 Millionen Tonnen konventionelle Munition auf dem Meeresgrund, davon 1,3 Millionen Tonnen in der Nordsee. Hinzu kommen noch etwa 170 000 Tonnen chemische Munition in der Nordsee und 42 000 bis 65 000 Tonnen in der Ostsee.
  • Die Informationslage über die tatsächliche Menge, den Korrosionszustand, die genaue Lage der Munition sowie deren Auswirkungen auf subaquatische Ökosysteme ist nach wie vor, insbesondere für den Ostseeraum, lückenhaft.
  • Obwohl eine sukzessive breit gestreute Freisetzung der Wirkstoffe als wahrscheinlich gilt, findet kein ausreichendes Monitoring der Auswirkungen von kampfmittel- und sprengstofftypischen Verbindungen auf die Meeresumwelt statt. Zu den ökologischen Folgen gibt es bisher nur wenige wissenschaftliche Untersuchungen. Sowohl die betreffenden konventionellen als auch die chemischen Kampfmittel gelten jedoch größtenteils als wassergefährdende Stoffe mit einer hohen Toxizität. Sie stehen im Verdacht krebserregend und erbgutverändernd zu wirken und überdies auch die Fortpflanzungsfähigkeit zu beeinträchtigen bzw. das Kind im Mutterleib zu schädigen.
  • Es existiert keine offiziell überprüfte Aufstellung von Unfallereignissen in den deutschen Küstengewässern und der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ).
  • Eine zentrale Stelle, bei der alle Meldungen zusammengeführt werden und das Berichtswesen koordiniert wird, gibt es nicht. Das erschwert die Einhaltung der umfassenden Meldepflichten nach OSPAR (Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks) und HELCOM (Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets).

Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass eine Gefährdung strandnaher Küstenbereiche aufgrund der Strömungsverhältnisse in Nord- und Ostsee unwahrscheinlich ist, obwohl Kampfmittel grundsätzlich eine latente Gefahr für Menschen im marinen Bereich und die Meeresumwelt sind und es immer wieder zu Verletzungen kommt. Beispielsweise durch eine Verwechslung von angespülten Phosphorstücken aus korrodierter Munition mit Bernstein (Phosphor oxidiert an der Luft und entzündet sich selbst, nachdem es getrocknet ist). Nachdem im April 2012 Spazierende am Usedomer Strand (Mecklenburg-Vorpommern) unabhängig voneinander schwere Verbrennungen erlitten (Mitteldeutsche Zeitung vom 23. April 2012 „Bernsteinsammlerinnen verbrennen sich an Phosphor), fand Ende Juli 2012 ein sechsjähriger Junge am Schönberger Strand (Schleswig-Holstein) einen eineinhalb Kilogramm schweren Klumpen Schießwolle. Dieses Gemisch unter anderem aus TNT und Hexanitrodiphenylamin ist schon bei Hautkontakt sehr giftig (vgl. www.schleswig-holstein.nabu.de/ themen/meeresschutz/meeresschutz/15083.html).

Die Abwehr von Gefahren in den Küstengewässern der Nord- und Ostsee ist bis zur Hoheitsgrenze (12-Seemeilen-Zone) Aufgabe der Länder, soweit diese nicht dem Bund zugewiesen ist. Der Bund hat in den Küstengewässern nach dem Seeaufgabengesetz den Auftrag, jegliche Gefahren für den Schiffsverkehr abzuwehren. Die Abwehr sonstiger Gefahren in den Küstengewässern, z. B. durch Kampfmittel für Badende, Sporttauchende und die Fischerei, ist wiederum Aufgabe des jeweiligen Anrainerlandes. Der Bund ist allerdings als Eigentümer der Seewasserstraßen, die sich überwiegend mit dem Gebiet der Küstengewässer decken, für die öffentliche Sicherheit seines Eigentums verantwortlich. Nach dem allgemeinen Kriegsfolgengesetz ist der Bund ebenso zuständig, sofern die Munition aus Verteidigungsanlagen stammt und laut dem Einigungsvertrag auch für Munition aus der ehemaligen DDR. Die Föderalismusreform von 2006 nimmt den Bund darüber hinaus in die Pflicht, sofern die Munition die vom Aussterben bedrohte Arten im Meer gefährdet. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer grundlegenden engen Abstimmung und Kooperation zwischen Bund und Ländern bei der Beseitigung von Gefahren, die durch Kampfmittel in Nord- und Ostsee hervorgerufen werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen42

1

Entspricht der Ergebnisbericht „Munitionsbelastung der deutschen Meeresgewässer – Bestandsaufnahme und Empfehlungen“ nach Ansicht der Bundesregierung einer umfassenden Risikoanalyse, und erfüllt er alle Anforderungen an eine solche (bitte begründen)?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung im Ergebnisbericht zur Munitionsbelastung der deutschen Meeresgewässer, dass die Gefährdung von Mensch und Meeresumwelt nur punktuell und ansonsten unerheblich ist, obwohl bisher nur ein geringer Teil der tatsächlich mit Kampfmitteln belasteten Flächen bekannt ist?

3

Was unternimmt die Bundesregierung, um die bisher lückenhaften Kenntnisse über die Munitionslagerflächen, besonders von konventioneller Altmunition, aufzuklären?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung die Informationslage zu den Versenkungsmaßnahmen von Kampfmitteln nach 1945 in Mecklenburg-Vorpommern, auf die zwar Aussagen von Zeitzeugen hinweisen, die aber nicht durch belastbare Daten dokumentiert wurden?

5

Wurden oder werden in nachweislich munitionsbelasteten Arealen und Verdachtsgebieten von Nord- und Ostsee regelmäßig Wasser- und/oder Sedimentproben zur Prüfung entnommen?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, wann, wo, und wie oft wurden und werden diese Proben entnommen, und welche Analysen wurden und werden damit durchgeführt (bitte aufschlüsseln nach Region, Anzahl der Proben seit 2010 und durchgeführten Analyseparametern)?

6

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Beprobung von Sediment und aquatischer Fauna und Flora nach Sprengungen von Altmunition, und werden derartige Beprobungen durchgeführt?

Wenn ja, in welchen Zeitraum nach der Sprengung finden die Beprobungen statt, und was wird beprobt?

Wenn nein, warum nicht (bitte die Gründe ausführlich erläutern)?

7

Wird sich die Bundesregierung für ein umfassendes Monitoring der Auswirkungen von Kampfmitteln bzw. sprengstofftypischen Verbindungen auf die Meeresumwelt einsetzen?

Wenn ja, wie wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, in welcher Höhe sind dafür Bundesmittel vorgesehen, und wann soll das Monitoring beginnen?

Wenn nein, warum nicht?

8

Welche Studien und Untersuchungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zur Bioakkumulation von Wirkstoffen aus Kampfstoffen in (Meeres-)Lebewesen?

9

Welche Studien und wissenschaftlichen Untersuchungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zu den ökologischen Auswirkungen von konventionellen und chemischen Kampfmitteln in Nord- und Ostsee durchgeführt, welche befinden sich derzeit noch in Bearbeitung, und wann werden diese fertiggestellt sein (bitte auflisten)?

10

Welchen Forschungsbedarf für die Entwicklung alternativer Bergungsmethoden sieht die Bundesregierung, welche finanziellen Mittel stehen derzeit dafür zur Verfügung, und wie ist die Planung für die nächsten fünf Jahre?

11

Wie bewertet die Bundesregierung in Bezug auf den Meeresschutz die Annahme im Bericht, dass mit einer zeitlich sukzessiven Freisetzung der Wirkmittel durch Korrosion aus den bisher noch intakten Behältnissen zu rechnen ist?

12

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der im Ergebnisbericht als gut bewerteten Informationslage zu den chemischen Kampfmitteln und deren derzeitigen Korrosionszustand in Nord- und Ostsee?

13

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, eine Strategie zur Schadensminimierung durch chemische Wirkstoffe aus Altmunition zu entwickeln?

Wenn ja, wie soll diese Strategie aussehen, und wem obliegt die Verantwortung darüber?

Wenn nein, warum nicht?

14

Wie viel Altmunition oder Kampfmittel wurden in den letzten fünf Jahren in der Nord- und Ostsee vernichtet oder geborgen (bitte zeitliche Auflistung seit 2008 nach Standorten und gesondert nach konventioneller und chemischer Munition)?

15

Sieht die Bundesregierung in der zunehmenden Bautätigkeit am Meeresboden durch Pipelines und Offshore-Windparks eine Erhöhung des Gefahrenpotenzials durch Altmunition für Mensch und Meeresumwelt (bitte begründen)?

16

Gibt es für die Fischerei und Bautätigkeiten in den bekannten Risikozonen verbindliche Sicherheitsregeln, die der Spezifik des Risikos angepasst sind?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht, und was ist geplant?

17

Plant die Bundesregierung verbindliche Grenzwerte für Schallemissionen bei Unterwassersprengungen?

Wenn ja, wo liegen diese Grenzwerte, und wie soll deren Einhaltung überprüft werden?

Wenn nein, warum nicht?

18

Hält die Bundesregierung den Einsatz der Blasenschleiertechnologie zum Schutz der Meeresumwelt bei Sprengungen für ausreichend (bitte begründen)?

19

Beabsichtigt die Bundesregierung bei Sprengungen in Nord- und Ostsee den Einsatz von Blasenschleiern zur Minderung der Druckwellen als verbindlichen Standard durchzusetzen?

Wenn ja, bis wann soll das geschehen?

Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?

20

Wie beurteilt die Bundesregierung die Weiterentwicklungen umweltschonender Techniken, wie Wasserstrahlschneidetechnik in Verbindung mit mobilen Detonationskammern und Roboterbergung mit anschließender UV-Bestrahlung, in den letzten Jahren?

21

Sollten diese Techniken (siehe Frage 20) aus Sicht der Bundesregierung zur allseitigen Gefahrenminimierung als Standardverfahren verwandt werden?

Wenn ja, ab wann?

Wenn nein, warum nicht?

22

Wie verhält sich die Bunderegierung zur Forderung des Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU), der Gesellschaft zur Rettung der Delfine e. V. (GRD) und der Gesellschaft zum Schutz der Meeressäugetiere e. V. (GSM), finanzielle Mittel bereitzustellen, um alternative Techniken weiter zu entwickeln und in Nord- und Ostsee eine risikoärmere Altmunitionsentsorgung einzusetzen, und wie begründet sie ihre Haltung?

23

Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit eines zentral organisierten Meldewesens zur Registrierung von Munitionsfunden und -unfällen in Deutschland?

24

Bis wann wird eine solche zentrale Stelle zur Registrierung von Munitionsfunden und -unfällen in deutschen Küstengewässern und der AWZ geschaffen?

Falls keine zentrale Stelle in Planung ist, warum nicht?

25

Wie will die Bundesregierung die Meldung von Munitionsfunden und -unfällen an die Kommissionen von HELCOM und OSPAR erleichtern?

26

Wann und durch wen wird eine überprüfbare Aufstellung aller Unfälle, die im Zusammenhang mit Munitionsaltlasten stehen, erstellt?

27

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Priorität 3 des Aktionsplanes zur EU-Ostseestrategie mit dem Ziel der „Verringerung des Einsatzes und der Auswirkungen gefährlicher Stoffe“ für die in Nord- und Ostsee lagernden intakten Behältnissen mit chemischen Kampfmitteln?

28

Wie schätzt die Bundesregierung den Stand der internationalen Vernetzung bezüglich innovativer Weiterentwicklungen in der Munitionsbergetechnik und Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse ein?

29

Welche vorhandenen Medien werden aus Kenntnis der Bundesregierung genutzt, um die Bürgerinnen und Bürger über die vorhandenen Gefahren zu informieren, und bewertetet sie die zur Verfügung stehenden Informationsmaterialien als ausreichend?

Wenn nein, was fehlt aus Sicht der Bundesregierung für eine ausreichende Bürgerinnen- und Bürgerinformation, und was wird sie unternehmen, um die vorhandenen Lücken zu schließen?

30

Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Aussage von NABU, GSM und GRD zur MIREMAR-Konferenz in Neumünster (November 2010), nach der ein Verbleib in den Meeren für den Großteil der Munition keine Option sei?

31

Wie viele Mittel wurden und werden

a) von der Bundesregierung und

b) nach Kenntnis der Bundesregierung von den Bundesländern für die Entsorgung von Altmunition aus Nord- und Ostsee bereitgestellt (bitte nach Jahren seit 2000 und für den geplanten Haushalt 2013 aufschlüsseln)?

32

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über illegale Munitionsbergung, und wie bewertet sie die mögliche Gefahr des missbräuchlichen Handels und des illegalen Einsatzes ebensolcher Munition (bitte erläutern)?

33

Wie sichert die Bundesregierung als Eigentümerin von Altmunition im Meer, die aus Verteidigungsanlagen der beiden Weltkriege oder der ehemaligen DDR stammt, die bislang bekannten Fundorte vor möglicher illegaler Munitionsbergung?

34

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über eine Erfolgskontrolle von Vernichtungssprengungen, und wie beurteilt sie deren Notwendigkeit?

35

Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefährdung von Mensch und Meeresumwelt durch verstreute Munitionsteile bei nicht erfolgreich verlaufenen Vernichtungssprengungen?

36

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Anzahl und Ort von nicht optimal erfolgreich verlaufenen Vernichtungssprengungen, und wie werden diese dokumentiert (bitte Auflistung von entsprechenden Vorkommnissen seit 2008)?

37

In welchem finanziellen Rahmen beteiligt sich die Bundesregierung als Eigentümerin von Altmunition im Meer aus Verteidigungsanlagen der beiden Weltkriege oder der ehemaligen DDR an der Kampfmittelberäumung oder -vernichtung?

38

Beurteilt die Bundesregierung die personelle Ausstattung der Kampfmittelräumdienste als ausreichend (bitte erläutern)?

Wenn nein, welche personelle Ausstattung hält die Bundesregierung für notwendig, um die Erfüllung der Aufgaben des Kampfmittelräumdienstes zu gewährleisten?

39

Wie häufig fanden seit 2008 Schießübungen der Bundeswehr im marinen Bereich statt, und wie viel Munition welchen Typs wurde dabei eingesetzt (bitte jeweils nach Schießgebieten und Jahren aufschlüsseln)?

a) Wie hoch war jeweils der Anteil von Gefechts- und Übungsmunition?

b) Wie viel Munition welchen Typs wurde seit 2008 bei diesen Schießübungen versenkt (bitte jeweils unter Angabe des Gewichts)?

c) Wie beurteilt die Bundesregierung die Risiken für Umwelt und Gesundheit durch die bei den Schießübungen anfallenden Munitionsresten und Einzelbestandteilen der Munition?

40

Aus welchen Gründen setzt die Bundeswehr zu Ausbildungszwecken nicht generell Übungs- oder Einsteckmunition im marinen Bereich ein?

41

Stehen dem Kampfmittelräumdienst für die Munitionsortung die gleichen Techniken zur Verfügung wie der Bundeswehr, und wie unterstützt diese die Arbeit des Bund/Länder-Messprogramms Meeresumwelt und die Kampfmittelräumdienste der Länder mit ihrem Know-how?

42

Hält die Bundesregierung ein Bundesprogramm zur Bergung der Munition und Kampfmittel für erforderlich?

Wenn ja, wann wird dieses Programm anlaufen, und wie wird es finanziert?

Wenn nein, warum hält die Bundesregierung ein solchen Programm für nicht erforderlich?

Berlin, den 6. September 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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