Polizeiliche Zusammenarbeit mit autoritären, nichtdemokratischen Staaten und Kontrollmöglichkeiten von Parlament und Öffentlichkeit
der Abgeordneten Jan Korte, Herbert Behrens, Heidrun Dittrich, Jens Petermann, Kathrin Senger-Schäfer, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nach langer Verzögerung und nur auf großen öffentlichen Druck hin gab die Bundesregierung in den letzten Tagen konkrete Einzelheiten der Polizeihilfe und Polizeiausbildungsmaßnahmen mit Belarus zu. Kritische Maßnahmen von Grenzsicherungen zur Bekämpfung der illegalen Migration weit vor den deutschen Grenzen bis hin zu inzwischen eingestandenen Ausrüstungshilfen und Lehrgängen zum Umgang mit inneren Konflikten („Erläuterung polizeilicher Lagen in einer Stadt (Ballungsräume), Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/8119) und der eigenen Bevölkerung wurden dabei offensichtlich bewusst in Kauf genommen. Das legt ein Zitat eines Mitarbeiters des Auswärtigen Amts nahe, mit dem er im April 2008 grünes Licht für die Zusammenarbeit mit dem Regime in Belarus gab. Die Maßnahmen sollten „aber gegebenenfalls etwas flach gehalten (werden), damit keine unschönen Schlagzeilen entstehen“ (DIE WELT.online vom 25. August 2012).
Diese für die Bundesregierungen seit 2008 befürchteten unschönen Schlagzeilen sind jetzt da.
Die Fragen, die gestellt werden müssen, betreffen nicht nur die konkrete Kollaboration mit dem immer autoritärer werdenden Regime von Alexander Lukaschenko über die manipulierten Wahlen 2010 hinaus.
Untersucht und geändert werden muss das gesamte, immer weiter ausdifferenzierte System deutscher und europäischer Polizeikooperationen. Diese Verfeinerung des Systems hat es immer unkontrollierbarer und un-durchschaubarer gemacht, mit dem Schlagwort der „Stärkung rechtsstaatlicher Strukturen und Entwicklungen“ werden damit seit Jahren Kooperationen mit autoritären Regimen von Libyen bis Belarus gerechtfertigt. Dabei findet der Wille, deutschen Unternehmen wie EADS den Verkauf modernster Grenzsicherungsanlagen in Saudi-Arabien zu ermöglichen, genauso seinen Weg, wie der Verkauf von Überwachungstechnologie an das „vorrevolutionäre“ Ägypten oder Computer, Kameras und andere Hightechinstrumente an das totalitäre Belarus.
Abgesichert wird diese kontinuierliche Ausweitung polizeilicher Kooperation, Ausbildungs- und Ausstattungshilfe durch eine ganze Reihe organisatorischer und konzeptioneller Maßnahmen bei den Polizeien in der Bundesrepublik Deutschland selbst.
Seit Jahren experimentiert die Bundespolizei mit hohem Aufwand und wenig Erfolg mit verschiedenen Modellen von Auslandseinheiten.
In der vorletzten Reform der Bundespolizei wurde die Einrichtung eines Auslandspools bekanntgegeben, der die personelle Belastung reduzieren sollte. Dieses Modell scheint inzwischen ebenso gescheitert zu sein, wie das der ständigen Auslandseinheiten.
2009 hat auch das Bundeskriminalamt (BKA) einen „Personalpool zur Auslandsverwendung“ eingerichtet. Ebenso wurde im Bundespolizeipräsidium für Bundespolizisten des höheren Dienstes ein „Interessenpool“ konstituiert, um Bewerber für EU- und VN-Missionen zu ermitteln. Das „Zentrum für Internationale Friedenseinsätze“ (ZIF) betreut einen Expertenpool, der „einzelfallbezogen“ auch pensionierte Polizeibeamte einbezieht.
Immer unklarer werden auch die Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Ländern für bilaterale Einsätze, Auslands- und internationale Missionen, sowie zwischen Bundespolizei und der Führung der Bereitschaftspolizeien der Länder im Bundesministerium des Innern.
So besteht die Bundesregierung bis heute darauf „vor dem Hintergrund föderaler Strukturen und Verantwortlichkeiten der Länder“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/9535) in Antworten auf parlamentarische Anfragen konkrete Antworten nur für den Bund zu geben. Dabei wurde schon 1994 von der ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren (IMK) „gemeinsam mit dem Bund“ (Bundestagsdrucksache 17/9535) die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Internationale Polizeimissionen (AG IPM) gegründet. Diese AG wiederum „bedient sich“ (Bundestagsdrucksache 17/9535) zur Vorbereitung, Organisation und Koordination von Maßnahmen einer im Bundesministerium des Innern (BMI) eingerichteten Geschäftsstelle. Engste Verflechtungen zwischen Bund und Ländern bei internationalen Friedensmissionen, gemeinsam abgestimmte und verbindliche Leitlinien prägen also das Konzept der Auslandshilfen und Auslandseinsätze. Es ist wenig wahrscheinlich, dass der Weg zur Kooperation mit Belarus der Alleingang einer Behörde oder eines Polizeiführers war.
Geklärt werden müssen dringend politische Grundsätze, konkrete Verantwortlichkeiten und bessere Kontrollmöglichkeiten dieser Variante deutscher Außenpolitik.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Welcher der Staaten, in denen deutsche Polizisten in irgendeiner Kooperation oder Mission seit 2006 tätig waren, müssen nach Ansicht der Bundesregierung als nichtdemokratisch, autoritär, totalitär oder nichtwestlichen demokratischen Standards entsprechend bezeichnet werden (bitte konkret auflisten)?
In welchen dieser Staaten waren die Einrichtung von Grenzregimen und Maßnahmen zur Migrationskontrolle Ausgangspunkt der Kooperation, und wie sahen Lehrgänge, praktische Übungen, Übungen an welchen technischen Gerätschaften und Lieferung von Ausrüstungsgegenständen jeweils aus (bitte konkret auflisten)?
In welchen dieser Staaten waren Lehrgänge, Übungen und Lieferungen von Ausrüstungen für andere polizeiliche Aufgaben und Lagen Gegenstand der Kooperation (bitte konkret für jedes Land mit Angaben zur jeweiligen Aufgabe und Ausrüstung angeben)?
Aus welchen dieser Länder haben Polizei-, Miliz- oder Militärangehörige an deutschen oder europäischen Polizeiübungen teilgenommen, und aus welchen Ländern haben Vertreterinnen oder Vertreter aus den genannten Organisationen an Demonstrationen in der Bundesrepublik Deutschland in welcher Form teilgenommen, und wer hat jeweils die Einladung ausgesprochen und verantwortet (bitte konkret auflisten, wer woran teilgenommen hat)?
Welche der unter den Fragen 1 bis 3 erfragten Maßnahmen war in direktem oder indirektem Zusammenhang mit Kooperationen oder Lieferungen von Privatunternehmen durchgeführt oder in zeitlichem Zusammenhang durch solche ergänzt worden?
Welcher Unterschied besteht für die Bundesregierung bei Fragen der Polizeikooperation zwischen der Errichtung eines Grenzregimes zur Migrationskontrolle und -abwehr und der Ausbildung, Ausrüstung oder anderen Unterstützungsleistungen für sonstige polizeiliche Lagen?
Welche gemeinsamen verbindlichen Leitlinien, in denen die Zuständigkeiten und Voraussetzungen für den Einsatz von Polizisten von Bund und Ländern geregelt sind und die den erforderlichen Rahmen für das Engagement Deutschlands schaffen, wurden von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe IPM erarbeitet (bitte die Leitlinien in der aktuell gültigen Fassung anhängen)?
Wonach wird entschieden, ob in der Auswahlkommission beim Assessement-Center des BKA für Auslandseinsätze ein Vertreter der Abteilung SO (für Organisierte Kriminalität) oder ST (für Staatsschutz) sitzt, und für welche Länder, in denen seit 2008 deutsche Polizisten eingesetzt sind, würde das eine oder das andere gelten?
Wie ist das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze zusammengesetzt, und welchen Umfang hat der von ihm betreute Expertenpool?
In welchem Umfang haben bisher pensionierte Beamte welcher deutschen Sicherheitsbehörde an welchen Auslandskooperationen oder -aufgaben teilgenommen, und wie war dann ihr genauer rechtlicher Status?
Sieht die Bundesregierung die über den Einsatz in Belarus bekanntgewordenen Einzelheiten durch die in Frage 7 angesprochenen Leitlinien gedeckt? In Gänze oder welche nicht?
Für welche der unter den Fragen 1 bis 3 erfragten Länder und Maßnahmen sieht die Bundesregierung das oberste Ziel deutscher Polizeikooperationen – die Stärkung und Entwicklung rechtsstaatlicher Strukturen und Verfahren – realisiert (bitte getrennt nach Grenzregime und -kontrolle sowie sonstigen polizeilichen Aufgaben und Lagen pro Land beantworten)?
Ist die Bundesregierung bereit, dem Parlament umfangreichere Informations- und Kontrollrechte – wie zum Beispiel Vorabinformation bei bestimmten Einsätzen und Ausweitung des Parlamentsvorbehalts, Rückholrechte – bezüglich der Auslandseinsätze und -missionen sowie der Ausbildungs- und Ausrüstungshilfen zuzugestehen? Wenn nein, warum nicht?