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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Schutz des Wolfes

Bestandsentwicklung, Prioritäten für den Schutz, Wolfsmanagement in Deutschland und EU-Staaten, Forschungsbedarf und -vorhaben, Konflikt zwischen Jagd- und Naturschutzinteressen, Gefährdungspotenzial, Schadensminimierung und Entschädigungspraxis für die Nutztierhaltung, Schutzmaßnahmen und Artenhilfsprogramme, Wolfskompetenzzentren<br /> (insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

27.09.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1065110. 09. 2012

Schutz des Wolfes

der Abgeordneten Sabine Stüber, Dr. Kirsten Tackmann, Eva Bulling-Schröter, Diana Golze, Ralph Lenkert, Caren Lay, Dorothee Menzner, Alexander Süßmair, Dr. Axel Troost, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Wolf (Canis lupus) war früher in Europa weit verbreitet. Als Beutegreifer gefürchtet, wurde er über Jahrhunderte in immer entlegenere Waldgebiete abgedrängt, denn das meist wenige Vieh war für die Menschen von existenzieller Bedeutung. Seit etwa 150 Jahren galt der Wolf in Mittel- und Westeuropa als ausgerottet und erst durch den gesetzlichen Schutz erholten sich in den vergangenen 30 Jahren die europäischen Bestände. Langsam setzt eine Wiederbesiedlung ehemaliger Lebensräume ein und seit Ende der 90er-Jahre ist der Wolf auch nach Deutschland zurückgekehrt.

Der Wolf steht nach der „Berner Konvention zur Erhaltung der europäischen, wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume“ unter Schutz. Nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen ist er vom kommerziellen Handel ausgeschlossen. Die europäische Artenschutzverordnung und die FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat Richtlinie) der EU untermauern den gesetzlichen Schutzstatus für den Wolf in Europa. Er ist in der „Roten Liste gefährdeter Tiere Deutschlands“ (2009) nicht mehr als verschollene Art, sondern als vom Aussterben bedroht, wieder eingewandert und extrem selten, erfasst. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zählt er, in rechtlicher Zuständigkeit der Bundesländer, zu den streng geschützten Arten.

Von zehn definierten Wolfspopulationen in Europa ist Deutschland für sechs Populationen das potenzielle Transitland und nimmt somit für die Wiederbesiedlung ehemaliger Lebensräume in Europa eine Schlüsselrolle ein. Der Wolf kann dank seiner enormen Anpassungsfähigkeit sehr unterschiedliche Lebensräume besiedeln. Verbreitungsgebiete und Wanderungsbewegungen sind länderübergreifend, ohne dass verlässlich vorausgesehen werden kann, welche Gebiete Wölfe künftig durchwandern und wo sie sich etablieren werden. In Deutschland ist der kleine Bestand derzeit besonders durch den Straßenverkehr und illegale Abschüsse gefährdet.

Mit Unterzeichnung der Berner Konvention und der FFH-Richtlinie hat sich Deutschland verpflichtet, den Wolf und seinen Lebensraum in enger Abstimmung mit der Bevölkerung zu schützen und den nach der Berner Konvention aufgestellten EU-Wolf-Aktionsplan mit eigenen Maßnahmen zu flankieren. Im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) wurde 2007 dazu ein Fachkonzept (BfN-Skript 201) als Grundlage für einen nationalen Managementplan erarbeitet.

Ein erfolgreiches Management zum Schutz des Wolfes setzt voraus, dass sich entsprechende Maßnahmen an den bekannten oder zu erwartenden Populationen und den möglichen Konfliktfeldern orientieren. Das erfordert sowohl ein langfristiges Monitoring des Ausbreitungsverhaltens und der Barriereeffekte, als auch kleinräumige Untersuchungen. Im Fachkonzept für den nationalen Managementplan wird eine Strategie der Schadensminimierung empfohlen, was die Überlegung nahelegt, länderübergreifende Maßnahmen bundesweit zu koordinieren. Dabei geht es sowohl um den Schutz des Wolfes und seine Lebensraumverbesserung, als auch um Maßnahmen, die möglichen Schäden durch Wölfe vorzubeugen bzw. entstandene Schäden zu entschädigen, beispielsweise bei tierhaltenden Betrieben. Außerdem sollten Maßnahmen zum Abbau von Vorurteilen und zur Schaffung von Akzeptanz für den Wolf als geschützte Tierart bei Nutztierhalterinnen und Nutztierhaltern sowie bei der Bevölkerung von der Bundesregierung unterstützt und bundesweit koordiniert werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Anzahl der in Deutschland lebenden Wolfsrudel, und wie viele Jungtiere wurden in den vergangenen fünf Jahren in welchen Rudeln geboren (bitte nach Jahren auflisten)?

2

Wie viele territoriale Paare oder Einzeltiere sind darüber hinaus bekannt (bitte nach Regionen auflisten)?

3

Wie viele nicht an natürlichen Todesursachen gestorbene Wölfe gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren (bitte nach Jahren, Orten und Todesursache auflisten)?

4

Welche Prioritäten setzt die Bundesregierung für den Wolfsschutz in Deutschland, um den internationalen Artenschutzabkommen gerecht zu werden?

5

Wie bewertet die Bundesregierung den Wolfsschutz im Rahmen der Umsetzung der „Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt“, und aus welchen Gründen wurde der Wolf bisher nicht in die Artenliste für den „Förderschwerpunkt Verantwortungsarten“ (03/12 aktualisiert) des Bundesprogramms Biologische Vielfalt aufgenommen?

6

Wie schätzt die Bundesregierung das Gefährdungspotenzial für den Wolf in Deutschland ein, und was sind aus ihrer Sicht die Hauptursachen?

7

Sollte nach Ansicht der Bundesregierung für ein erfolgreiches Wolfsmanagement in Deutschland die Methodik bundesweit vereinheitlicht und länderübergreifend verbindliche Standards für Monitoring und Herdenschutz eingeführt werden?

Wenn ja, wie ist die zeitliche Planung?

Wenn nein, warum nicht?

8

In welchen EU-Mitgliedstaaten liegen seit wann nationale Wolfsmanagementpläne vor, welche wesentlichen Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede sieht die Bundesregierung bei diesen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für Deutschland?

9

Wie wirkt sich aus Sicht der Bundesregierung die Konvergenz zu Luchsen und Wildkatzen beim Schutz und der Verbindung von Lebensräumen für den Wolf aus, gibt es wolfsspezifische Ansprüche an ihre Durchlässigkeit, und sind diese im Bundesprogramm Wiedervernetzung von Lebensräumen berücksichtigt oder sieht die Bundesregierung hier einen aktuellen Überarbeitungsbedarf?

10

Welchen Forschungsbedarf sieht die Bundesregierung mit welchen Hauptfragestellungen in der aktuellen Wolfsforschung, und welche internationalen Kooperationen sind zu welchen Fragestellungen mit Naturschutzinstituten aus den Nachbarländern geplant, bzw. welche gibt es bereits?

11

Sind derzeit angewandte Forschungsvorhaben zum Wolfsschutz in Deutschland in Bearbeitung oder in Planung?

Wenn ja, welche, und wie sind sie finanziert?

Wenn nein, warum nicht?

12

Wie bewertet die Bunderegierung beim Wolf das Konfliktpotenzial zwischen Jagd- und Naturschutzinteressen, und ist dieses jeweils eher lokal begrenzt oder folgt der Konflikt dem Ausbreitungsgebiet des Wolfes?

13

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine mögliche Rolle des Wolfes bei der Regulierung der Schalenwildbestände, und wie schätzt sie diese für die Zukunft in Deutschland ein?

14

Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus der Aufnahme des Wolfes in ein oder mehrere Landesjagdgesetze hinsichtlich einer Verbesserung des Wolfsschutzes oder der Konfliktvermeidung, und welche Vor- bzw. Nachteile sieht sie in einer solchen Aufnahme?

15

Welche Informationen hat die Bundesregierung zu den bisherigen Erfahrungen der einzelnen Bundesländer bezüglich einer Akzeptanzverbesserung des Wolfes als geschützte Tierart in der Gesellschaft, und wie bzw. mit welchen zusätzlichen Maßnahmen will sie die Länder in diesem Prozess unterstützen (bitte ausführlich erläutern)?

16

Wie schätzt die Bundesregierung das Gefährdungspotenzial für die Nutztierhaltung durch Wölfe in Deutschland ein, welches sind aus ihrer Sicht die jeweiligen Hauptursachen, und wie unterstützt sie die Aufklärung mit dem Ziel der Schadensminimierung?

17

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Entschädigungspraxis in den Bundesländern für vom Wolf gerissene Nutztiere?

a) Worin bestehen in einzelnen Bundesländern Unterschiede in der Entschädigungspraxis?

b) Wer soll aus Sicht der Bundesregierung entschädigt werden (bitte erläutern)?

c) Welche Höhe der Entschädigung sieht die Bundesregierung für welche Schadensfälle als angemessen an?

18

Wie schätzt die Bundesregierung das Risiko von Tollwut in Wolfspopulationen in Deutschland ein, wie bereitet sie sich darauf vor, und sind derartige Fälle oder Verdachtsfälle schon in Deutschland aufgetreten?

19

Hat die Bundesregierung nach § 38 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) für den Wolfsschutz wirksame, aufeinander abgestimmte und vorbeugende Schutzmaßnahmen und Artenhilfsprogramme geplant, soweit diese zur Umsetzung von völker- und unionsrechtlichen Vorgaben erforderlich sind?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

20

Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, Aufgaben zum Wolfsschutz, die sich aus § 38 BNatSchG für den Bund ableiten, dem Wolfkompetenzzentrum eines Bundeslandes zu übertragen?

Wie wären diese zu finanzieren (bitte Quellen und Umfang angeben)?

21

Sieht die Bundesregierung in der Bündelung und Koordinierung von länderübergreifenden Aufgaben in einem bundesweiten oder länderübergreifenden Wolfkompetenzzentrum die Chance, bundeseinheitliche Rahmenbedingungen und Standards zu schaffen für

a) ein wissenschaftliches Monitoring,

b) die Moderation des nationalen Abstimmungsprozesses für Managementpläne und ihre kontinuierliche Weiterentwicklung,

c) konfliktvermeidende, unbürokratische Kompensation im Schadensfall,

d) die Ausbildung von Herdenschutzhunden und

e) die zielgruppenspezifische Information, Beratung und Weiterbildung von Nutz- und Heimtierhaltern, Jagenden und der interessierten Öffentlichkeit zu erreichen, und somit Kontinuität im Wolfsschutz zu sichern?

22

Wie bewertet die Bundesregierung Überlegungen, ausgehend von der nationalen Priorität der Schadensminimierung für eine bundesweite Koordination länderübergreifender Maßnahmen ein bundesweit oder länderübergreifend tätiges Wolfkompetenzzentrum einzurichten, das gleichzeitig folgende Aufgaben übernimmt:

a) ein bundesweites genetisches Monitoring, einschließlich der Zuständigkeit für das Problem von Wolf-Hund-Hybriden und

b) die Zucht und Ausbildung von speziellen Herdenschutzhunden, einschließlich der Betreuung der Herdenschutzhundehalterinnen und -halter, der Optimierung von Schutzmaßnahmen, der Hilfe bei Wolfsschäden und beim Erfahrungsaustausch?

23

Wird die Bundesregierung zu obigem Zweck und ausgehend von der Verantwortung Deutschlands für den europäischen Wolfsschutz, über die Eckpunkte des BfN-Skripts 251 (Monitoring von Großraubtieren in Deutschland, 2009) hinaus in einem Konzept die Länderaktivitäten bündeln und koordinieren?

Wenn ja, ab welchen Zeitpunkt?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 10. September 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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