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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Kulturelle Bildung benachteiligter Kinder und Jugendlicher - "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung"

Zusammenhang mit den "lokalen Bildungsbündnissen" im Rahmen der "Allianz für Bildung", Verständnis kultureller Bildung in der Förderrichtlinie, eingegangene Konzepte beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, Antragszeitraum und Antragsverfahren, Maßnahmen außerschulischer Bildung, Förderkriterien, Sicherung der gerechten Verteilung der finanziellen Mittel, wissenschaftliche Begleitung und Evaluierung, Honorierung von Mitarbeitern in den geförderten Projekten/Institutionen<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

02.10.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1068913. 09. 2012

Kulturelle Bildung benachteiligter Kinder und Jugendlicher – „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“

der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Dr. Lukrezia Jochimsen, Jan Korte, Agnes Alpers, Nicole Gohlke, Diana Golze, Katrin Kunert, Jens Petermann, Kathrin Senger-Schäfer, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In Deutschland hängt der Bildungserfolg in starkem Maße von der sozialen Herkunft ab. Um diesem fatalen Umstand entgegenzuwirken, will die Bundesregierung eine Vernetzung zivilgesellschaftlicher Akteure vorantreiben, die „rgänzend zur Arbeit der Schulen Verantwortung für die Bildung der jungen Generation übernehmen“. So heißt es in den Richtlinien zum neuen Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“, die am 10. Mai 2012 von der Bundesministerin für Bildung und Forschung Dr. Annette Schavan veröffentlicht wurden. Die Förderung beginnt im kommenden Jahr und erstreckt sich über einen Zeitraum von fünf Jahren. 2013 stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) dafür 30 Mio. Euro, in den Folgejahren bis zu 50 Mio. Euro zur Verfügung. Ziel des Programms ist es, Bildungsarmut zu verringern und den Zusammenhang von Bildungserfolg und sozialer Herkunft abzubauen.

Allerdings lässt das Programm in seiner gegenwärtigen Form noch viele Fragen offen. Deutlich wurde dies u. a. in der 66. Sitzung des Ausschusses Kultur und Medien des Deutschen Bundestages am 13. Juni 2012, wo nach dem Bericht der Bundesregierung, vertreten durch den Parlamentarischen Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Thomas Rachel, fraktionsübergreifend Bedenken hinsichtlich der Ausrichtung des Programms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ formuliert wurden. In ihrem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP spricht die Bundesregierung von der Schaffung lokaler Bildungsbündnisse, um die Bildungsarmut in Deutschland abzubauen (vgl. u. a. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zum Konzept Lokaler Bildungsbündnisse, auf Bundestagsdrucksache 17/3092). Das nun aufgelegte Programm erweckt den Eindruck einer sehr verkleinerten Variante der ursprünglichen Pläne. Weiter bleibt unklar, ob es sich hierbei um ein Programm innerhalb der am 22. Februar 2011 gegründeten „Allianz für Bildung“ handelt, in der ebenfalls von Bildungsbündnissen und Vernetzungsstrukturen die Rede ist, oder ob hier möglicherweise Parallelstrukturen entstehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Inwieweit hängt das Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ mit den „lokalen Bildungsbündnissen“ im Rahmen der Allianz für Bildung zusammen?

1

Wenn kein Zusammenhang besteht, inwiefern sieht die Bundesregierung die Gefahr der Entstehung von Parallelstrukturen beim Aufbau von Vernetzungen?

1

Worin bestehen die Unterschiede bei den in Frage 1 genannten Programmen?

2

Wie begründet die Bundesregierung die Begrenzung des Projekts auf kulturelle Bildung?

2

Welches Verständnis kultureller Bildung liegt dem zugrunde?

3

Wie viele Konzepte sind im Rahmen des Programms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ bis zum 31. Juli 2012 beim BMBF eingegangen (bitte nach Verbänden, Projekten/Institutionen und Bundesländern aufschlüsseln)?

4

Inwieweit scheint der kurze Antragszeitraum sinnvoll?

5

Inwiefern erweist sich das zweistufige Antragsverfahren als praktikabel?

6

Mit welchen Maßnahmen und mittels welcher Kriterien sollen über das Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ flächendeckend benachteiligte Kinder und Jugendliche erreicht werden?

7

Welche Kriterien müssen lokale Bildungsbündnisse erfüllen, um förderungsfähig zu werden?

8

Warum werden vorrangig nur außerschulische Projekte berücksichtigt, bzw. warum werden Maßnahmen außerschulischer Akteure im Unterricht an den Schulen ausdrücklich ausgeschlossen?

8

Schließt die Bundesregierung eine Erweiterung des schulischen Bereichs bzw. die Koppelung von schulischen und außerschulischen Projekten im Rahmen dieses Programms weiter aus? Wenn ja, mit welcher Begründung?

9

Inwieweit wird sichergestellt, dass über dieses Programm bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche erreicht werden?

9

Anhand welcher Kriterien wird eine Unterscheidung darüber getroffen, wer als bildungsbenachteiligt gilt und wer nicht?

9

Kann die Bundesregierung eine Stigmatisierung von bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen dabei ausschließen?

10

Inwieweit wird sichergestellt, dass sich der Aufbau von Vernetzungsstrukturen an dem Bedarf vor Ort orientiert?

11

Wie wird eine gerechte Verteilung der finanziellen Mittel sichergestellt, wenn die Ausschüttung der Gelder nur über die Mitglieder eines Bundesverbandes und über Bundesländer übergreifende Programme möglich ist?

11

Wie wird ausgeschlossen, dass lediglich große bundesweit agierende Verbände von den finanziellen Möglichkeiten des Programms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ profitieren werden?

11

Inwiefern stellt die Bundesregierung sicher, dass darüber hinaus auch Projekte eine Chance erhalten, die nicht an solche bundesweiten Strukturen angekoppelt sind?

12

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die zugesprochenen Fördermittel in den geförderten Projekten/Institutionen zur Deckung von Personalkosten ausreichend sind?

13

Wie stellt die Bundesregierung die Nachhaltigkeit der durch das Programm entstandenen Strukturen für außerschulische kulturelle Bildung sicher?

13

Gibt es bereits Pläne darüber, was nach Ablauf des Programms mit der dadurch entstandenen Infrastruktur, dem eigens dafür eingestellten Personal geschehen wird?

13

Inwiefern ist geplant, das Programm nach Ablauf von fünf Jahren fortzusetzen?

14

Wird das Projekt wissenschaftlich begleitet oder evaluiert werden? Wenn ja, welche Institution führt die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation durch?

15

Legt das Programm Standards der Honorierung von Mitarbeitern (befristet/unbefristet), freien Mitarbeitern, Kreativen und Künstlern, Praktikanten in den geförderten Projekten/Institutionen fest (bitte begründen)?

15

Gibt es Absprachen zwischen dem Bund und den geförderten Projekten/ Institutionen, wie hoch die Honorierung von Kreativen und befristet beschäftigten Mitarbeitern/freien Mitarbeitern mindestens zu sein hat, bzw. ist ein festgelegter Teil der Fördersumme für Personalkosten im Sinne von Gagen, Honoraren etc. festgeschrieben (bitte begründen)?

15

Inwieweit entscheidet die geförderte Einrichtung in Eigenverantwortung über die konkrete Verwendung der ihr zugesprochenen Fördersumme?

15

Plant die Bundesregierung die Einführung von Honoraruntergrenzen für freie Mitarbeiter/Kreative in den vom Bund geförderten Projekten und Institutionen?

Berlin, den 13. September 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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