Verdacht der Nutzung deutscher Flughäfen für Menschenverschleppungen
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dagdelen, Wolfgang Gehrcke, Michael Leutert, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Aufgrund von Presseberichten und parlamentarischen Initiativen, darunter auch einer Kleinen Anfrage der Linksfraktion, hat die Bundesregierung die deutsche Flugsicherung damit beauftragt, die Starts einer Reihe von Flugzeugen zu ermitteln, die im Verdacht stehen, in CIA-Besitz zu sein. Laut Spiegel online vom 3. Dezember 2005 handelt es sich um 437 Starts, eine Zahl, die allerdings in der Antwort der Bundesregierung auf unsere Anfrage (Bundestagsdrucksache 16/167) nicht auftaucht. Nach zahlreichen Presseberichten wurden dabei auch Gefangene transportiert. Da die USA manchen Gefangenen, welche sie im so genannten Krieg gegen den Terrorismus festnehmen, weder Rechte als Kriegsgefangene noch als Untersuchungshäftlinge einräumen, drängt sich der Verdacht auf, dass völkerrechtswidrige Menschenverschleppungen über deutsche Flughäfen abgewickelt werden. In mindestens zwei Fällen besteht der konkrete Verdacht, dass deutsche Staatsbürger Opfer solcher Rechtsverstöße wurden und unter Mitwirkung des CIA ins Ausland verschleppt worden sind. Ende 2001 wurde M. H. Z. aus Marokko, Ende 2003 K. al-M. aus Mazedonien entführt und nach Syrien bzw. Afghanistan verbracht. Während K. al-M. einige Monate später entlassen wurde, befindet sich M. H. Z. weiterhin in syrischer Haft (DER SPIEGEL vom 21. November 2005 und SPIEGEL online vom 24. November 2005).
Anlässlich des Berlin-Besuchs der amerikanischen Außenministerin, Condoleeza Rice, wurden die Hoffnungen der Öffentlichkeit auf umfangreiche Aufklärung enttäuscht. „Die Außenministerin hat konkrete und eindeutige Antworten zu den zentralen Fragen peinlich vermieden“, erklärte beispielsweise die Generalsekretärin der deutschen Sektion der Menschenrechtsorganisation amnesty international (Berliner Zeitung, 7. Dezember 2005). Die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, wiederum hat nach eigener Darstellung nur einen einzigen konkreten Fall angesprochen und erklärte: „Über andere Fälle haben wir nicht gesprochen“ (Berliner Zeitung, 7. Dezember 2005). Die Erklärung der Bundeskanzlerin, die US-Außenministerin habe die Entführung des deutschen Staatsbürgers K. al-M. als „Fehler“ bezeichnet, wurde von amerikanischen Stellen umgehend mit den Worten „Wir sind uns nicht ganz darüber im klaren, was sich in ihrem [Frau Merkels] Kopf da abgespielt hat“, dementiert (SPIEGEL online, 7. Dezember 2005).
Die US-Außenministerin trat Forderungen nach umfassender Aufklärung mit der Erklärung entgegen, die europäischen Regierungen müssten sich entscheiden, „ob sie mit uns zusammenarbeiten wollen, um terroristische Anschläge gegen ihr eigenes Land oder andere Länder zu verhindern“ oder ob sie „sensible Informationen öffentlich machen wollen“ (Süddeutsche Zeitung, 6. Dezember 2005). Damit wird nach Ansicht der Fragesteller ein Gegensatz zwischen demokratischen Prinzipien und effizientem Schutz vor Terrorismus konstruiert, der letztlich der Legitimierung rechtswidrigen Verhaltens dient.
„Was die Amerikaner tun, ist nichts anderes als Entführung und Freiheitsberaubung“, erklärte dazu ein an der Humboldt-Universität zu Berlin lehrender Völkerrechtsprofessor im ZDF (http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/29/0,1872,2264253,00.html). Da diese Taten auch auf deutschem Hoheitsgebiet bzw., wie im Falle der beiden entführten Deutschen, mit Kenntnis deutscher Behörden erfolgten, drängt sich auch nach Meinung des Deutschen Anwaltvereins der Verdacht auf, „dass eine deutsche Behörde – und sei es durch Dulden – an rechtsstaatsverhöhnenden Taten beteiligt“ gewesen sein könne. Dafür sprechen auch Äußerungen der US-Außenministerin, die erklärte, die USA führten in Kooperation mit verbündeten Staaten schon seit Jahrzehnten „Überführungen“ Gefangener durch, (Reuters-Meldung vom 5. Dezember 2005, 15.50), ebenso wie die Erklärung des ehemaligen US-Außenministers, Colin Powell, diese Art von Gefangenentransporten sei den europäischen Regierungen nicht unbekannt (BBC world 17. Dezember 2005, http://news.bbc.co.uk/1/hi/world/americas/4538788.stm).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen37
Seit wann ist die Bundesregierung bzw. seit wann waren frühere Bundesregierungen davon unterrichtet, dass Flugzeuge der CIA deutsche Flughäfen nutzen?
a) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass auch weitere US-amerikanische Geheimdienste über eigene Flugunternehmen verfügen und in der Vergangenheit deutsche Flughäfen genutzt haben, und wenn ja, um welche Geheimdienste handelt es sich, wie lauten die Namen der Flugunternehmen, welche Registrierungsnummern haben die Flugzeuge und wann, wo und wie oft wurden deutsche Flughäfen in der Zeit seit 2002 genutzt?
b) Welche konkreten Bedenken sprechen nach Auffassung der Bundesregierung dafür, die Aufschlüsselung einzelner Flüge nach Registrierungsnummern als „eingestufte Information“ zu handhaben (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 16/167 zu Frage 7)?
c) Welche Stellung nimmt die Bundesregierung zu Presseberichten, denen zufolge in den vergangenen Jahren mindestens 437mal Flugzeuge des CIA in Deutschland gelandet sind (vgl. SPIEGEL online vom 3. Dezember 2005)?
d) Welche weiteren Erkenntnisse zur Nutzung deutscher Flughäfen durch US-Militär und US-Geheimdienste während der letzten vier Jahre liegen der Bundesregierung vor?
a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, zu welchem Zweck Flugzeuge der CIA auf deutschen Flughäfen zwischenlanden, insbesondere wenn es sich beim Zielort um einen polnischen Flughafen handelt?
b) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, zu welchem Zweck im Februar 2003 der O. M. H. N., der von Mailand nach Ägypten verbracht wurde, zunächst nach Ramstein gebracht wurde (Berliner Zeitung, 18. November 2005)?
a) Welche Regelungen bestehen hinsichtlich der Nutzung in Deutschland gelegener Flughäfen durch Flugzeuge, die sich im Besitz von US- Geheimdiensten befinden?
b) Sehen diese Regelungen auch eine Information über die Fracht vor, und wenn ja, in welcher Form erfolgen diese Informationen, wenn nein, warum werden solche Informationen nicht eingeholt bzw. nicht erteilt und sieht die Bundesregierung Veranlassung, künftig derartige Informationen einzuholen?
c) Enthalten diese Regelungen Bestimmungen, welche die Nutzung des deutschen Luftraums bzw. deutscher Flughäfen für die Begehung von Straftaten verbieten, und wenn ja, wie werden diese Bestimmungen umgesetzt?
d) Haben die Bundesregierung, die Deutsche Flugsicherung oder eine andere der Bundesregierung unterstehende Kontrollbehörde Möglichkeiten, die in den Flugplänen enthaltenen Angaben der US-Streitkräfte betreffend Streckenführung und Anzahl der an Bord befindlichen Passagiere zu überprüfen, wenn ja, in welchem Umfang macht die Bundesregierung davon Gebrauch, wenn nein, sieht die Bundesregierung nach den Berichten über den Missbrauch deutscher Flughäfen für Gefangenenverschleppungen Anlass, in diesem Bereich verstärkt Kontrollmöglichkeiten einzuführen?
e) Hält die Bundesregierung an ihrer Aussage fest, dass „sonstige Staatsflüge oder zivile Flugzeuge fremder Nationen“ keiner Genehmigung bedürfen, wie es die Bundesregierung in der Antwort zu Frage 4 in der vorgenannten Kleinen Anfrage der Linksfraktion darlegte?
a) Treffen die Aussage der amerikanischen Außenministerin und des ehemaligen amerikanischen Außenministers, es fänden seit Jahrzehnten Überführungen Gefangener in Kooperation mit verbündeten Staaten statt (reuters, vom 5. Dezember 2005), zu, und wenn ja, wie viele derartige Überführungen über deutsches Hoheitsgebiet hat es seit 1990 gegeben?
b) Welche Informationen hinsichtlich Identität eines Gefangenen, der ihm vorgeworfenen Straftaten, Herkunfts- und Zielort des Transportes werden von der Bundesregierung prinzipiell verlangt, wenn ein anderer Staat um die Bewilligung zur Durchlieferung bzw. Durchbeförderung eines Gefangenen ersucht?
a) Welche politischen und rechtlichen Konsequenzen sind nach Ansicht der Bundesregierung zu ergreifen, wenn ein Staat ohne entsprechende Billigung Gefangene durch das deutsche Hoheitsgebiet durchliefert bzw. durchbefördert?
b) Gegen welche nationalen sowie internationalen Rechtsnormen wird nach Ansicht der Bundesregierung verstoßen, wenn Personen, gegen die kein Haftbefehl vorliegt und die auch nicht als Kriegsgefangene behandelt werden, gegen ihren Willen an Bord ausländischer Flugzeuge durch den deutschen Luftraum transportiert werden und wenn diese Flugzeuge in Deutschland zwischenlanden?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass künftig nur solche Passagiere durch Deutschland befördert werden, die freiwillig reisen oder gegen die ein rechtsstaatlich zustande gekommener Haftbefehl vorliegt?
Wie geht die Bundesregierung für gewöhnlich vor, wenn sie Kenntnis davon erhält, dass kriminelle Vereinigungen Menschenraub planen bzw. durchführen, und werden ähnliche Maßnahmen auch dann ergriffen, wenn die Straftaten von staatlichen Einrichtungen bzw. in deren Auftrag begangen werden?
Wann wurde die Bundesregierung bzw. die frühere Bundesregierung, insbesondere der bisherige Bundesinnenminister, zuerst darüber informiert, dass in CIA-Flugzeugen auf deutschem Hoheitsgebiet Passagiere gegen ihren Willen und ohne Vorliegen eines rechtsstaatlich zustande gekommenen Haftbefehls transportiert wurden, und welche Maßnahmen hat sie ergriffen, um diesen Personen zu Hilfe zu kommen?
Warum hat die frühere Bundesregierung ihr Wissen über die Entführung des K. al-M. nicht umgehend der in dieser Angelegenheit ermittelnden Staatsanwaltschaft München zur Verfügung gestellt (Süddeutsche Zeitung, 5. Dezember 2005)?
a) Trifft es zu, dass die Bundeskanzlerin mit der US-Außenministerin außer über den entführten Deutschen K. al-M. nicht über weitere konkrete Fälle gesprochen hat, und wenn ja, warum?
b) Warum hat die Bundeskanzlerin nicht über den Fall des entführten Deutschen M. H. Z., der sich seit dem Jahr 2002 in syrischer Haft befindet, gesprochen?
Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass die Äußerung der Bundeskanzlerin, die US-Außenministerin habe die Entführung des Deutschen K. al-M. als Fehler bezeichnet, von US-Stellen umgehend dementiert wurde, und bleibt die Bundeskanzlerin bei ihrer Darstellung?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Entschädigungsklage des K. al-M., die dieser in den USA eingereicht hat, zu unterstützen? Wenn ja, in welcher Form, wenn nein, warum nicht?
a) Welche Folgerungen will die Bundesregierung aus dem bisher bekannt gewordenen Umfang der CIA-Landungen und dem Umstand, dass die USA im so genannten Krieg gegen den Terror durch das Gefangenenlager in Guantánamo, Entführungen und andere Maßnahmen gegen das Völkerrecht verstoßen, ziehen?
b) Sieht die Bundesregierung in dem Vorgeschilderten Anlass, künftig verstärkt darauf zu achten, dass CIA-Flugzeuge nicht Gefangene durch den deutschen Luftraum transportieren?
Bestehen nach Ansicht der Bundesregierung zwischen den USA und der Bundesrepublik Deutschland Unterschiede in der Definition des Begriffs „Folter“, und wie begründet die Bundesregierung ihre Ansicht?
a) Wie will die Bundesregierung in Anbetracht der Tatsache, dass die Entführung des deutschen Staatsbürgers K. al-M. durch die CIA von der US-Außenministerin eingeräumt worden ist, künftig ihre Beziehungen zu den USA gestalten?
b) Wie verhält sich die Bundesregierung zu Forderungen der Fragesteller, die militärische und nachrichtendienstliche Zusammenarbeit mit den USA einzustellen, solange die vorgenannten Vorwürfe hinsichtlich völkerrechtswidrigen Verhaltens der USA nicht geklärt bzw. das Verhalten nicht geändert werden, und wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?
c) Wird die Bundesregierung von den Vereinten Nationen untersuchen lassen, inwieweit seitens der USA international verbindliche Rechtsstandards unterlaufen werden?
a) Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass nicht weiterhin Deutsche Opfer derartiger Entführungsaktionen werden?
b) Wird die Bundesregierung den BND und den MAD mit der Beobachtung von CIA-Flugzeugen und deren Passagieren beauftragen, um die Begehung von Straftaten auf deutschem Hoheitsgebiet zu verhindern und den Schutz deutscher Staatsbürger vor Entführung sicherzustellen, und wenn nein, wie will die Bundesregierung dann sicherstellen, dass solche Straftaten nicht geschehen und deutsche Staatsbürger geschützt werden?
Erwägt die Bundesregierung, Flugzeuge des CIA bzw. solche Flugzeuge, bei denen der Verdacht vorliegt, sie seien im Auftrag des CIA unterwegs, künftig einer stärkeren Kontrolle zu unterziehen, einschließlich polizeilicher Durchsuchungen; wenn ja, welche Maßnahmen sind im Einzelnen geplant; wenn nein, wie will die Bundesregierung dann ausschließen, dass solche Flugzeuge für den illegalen Transport von Gefangenen genutzt werden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass als Tatmittel für Menschenraub benutzte Flugzeuge durch die Staatsanwaltschaft sichergestellt werden müssten, um den Tatverdacht belegen und die Begehung weiterer Straftaten verhindern zu können?
Verfügt die Bundesregierung über Informationen, die auf die Unterhaltung von CIA-Geheimgefängnissen in Osteuropa, namentlich Polen und Rumänien, hindeuten?
Ist nach Ansicht der Bundesregierung die Unterhaltung geheimer CIA- oder anderer Gefängnisse mit den Aufnahmekriterien der EU vereinbar, und wenn nein, welche Konsequenzen wären nach Ansicht der Bundesregierung zu ziehen, sollte sich der Verdacht auf die Existenz solcher Gefängnisse in Polen und Rumänien bestätigen?
Teilt die Bundesregierung die Meinung, dass das Interesse an der Aufklärung der Berichte über die Menschenverschleppungen schon deswegen höher zu bewerten ist als das Interesse der beteiligten Geheimdienste an der Geheimhaltung der Affäre, weil es sich bei ebendiesen Geheimdiensten um die mutmaßlichen Täter bzw. Mitwisser handelt, und wenn nein, warum nicht?