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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Vergleichbarkeit der Renten in Ost- und Westdeutschland (G-SIG: 16011258)

Fragwürdiger direkter Vergleich der gesetzlichen Renten in Ost und West, im Westen zu berücksichtigende Versorgungssysteme, fiktive Rentenhöhen und durchschnittliche Entgeltpunkte bei Annahme einer vollständigen Entrichtung aller Beiträge in die GRV, unterschiedliche Erwerbsbiografien als mögliche Erklärung der verbleibenden Differenz, höchste und niedrigste Durchschnittsrenten <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

10.11.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/318425. 10. 2006

Vergleichbarkeit der Renten in Ost- und Westdeutschland

der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, Roland Claus, Katja Kipping, Dr. Gesine Lötzsch, Volker Schneider (Saarbrücken), Frank Spieth und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In Debatten über die unterschiedliche Höhe der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zwischen Ost und West wird häufig auf das höhere Niveau der Renten in Ostdeutschland verwiesen. So auch in einer Meldung des FOCUS vom 25. August 2006: „Ostdeutsche Männer bekamen bei einem Renteneintritt von 65 Jahren im Jahr 2005 durchschnittlich eine ‚Regelaltersrente‘ von 1 127 Euro ausgezahlt, während es bei westdeutschen Männern 781 Euro waren“. Im August titelte die Bild-Zeitung mit dem Aufmacher „Warum hat der Osten mehr?“ und behauptete, dass Ostdeutsche bis zu 72 Prozent höhere Renten hätten.

Bei Vergleichen der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird jedoch außer Acht gelassen, dass im Zuge der Integration des DDR-Rentensystems in das gesamtdeutsche System die Anwartschaften und Rentenansprüche aller Berufsgruppen in das gesetzliche System überführt wurden. Im Gegensatz dazu gibt es in Westdeutschland mehrere eigenständige Altersruhestandssysteme, in die jeweils bestimmte Gruppen einbezogen sind. Des Weiteren weisen die Erwerbsbiographien zwischen Ost- und Westdeutschland sowie zwischen Männern und Frauen erhebliche Unterschiede auf.

Vergleiche, die die obigen Unterschiede außer Acht lassen, liefern somit ein verzerrtes Bild der Einkommenslage von Rentnerinnen und Rentnern in Ost und West. Ein Vergleich zwischen den Rentenhöhen macht also nur Sinn, wenn diese Unterschiede berücksichtigt werden. Nicht berücksichtigt wäre auch bei einem solchen Vergleich, dass in Westdeutschland viele Renterinnen und Rentner ihre gesetzlichen Renten zusätzlich durch betriebliche und private Rentenversicherungen aufbessern. Eine Möglichkeit, die zu Zeiten der DDR nicht bestand, so dass Personen aus Ostdeutschland allein von ihrer gesetzlichen Rente leben müssen. Hinzu kommt, dass die höhere Erwerbslosigkeit in Ostdeutschland die Rentenansprüche zukünftiger Rentnerinnen und Rentner massiv verschlechtert.

Ein pauschaler Vergleich zwischen den neuen und alten Bundesländern kann der Realität also nicht gerecht werden, insbesondere nicht dem Umstand, dass unabhängig von der durchschnittlichen Rentenhöhe in Ost- wie in Westdeutschland viele Renterinnen und Rentner von Altersarmut betroffen sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass ein direkter Vergleich der ausgezahlten Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung unsachgemäß und nicht gerechtfertigt ist, und wie begründet sie ihre Antwort?

2

Welche Versorgungssysteme müssten nach Meinung der Bundesregierung berücksichtigt werden, um einen sachgemäßen Vergleich zu ermöglichen?

3

Wie hoch wären die Rentenhöhen in Ost- bzw. Westdeutschland durchschnittlich und aufgeschlüsselt nach Beitragsjahren (falls nicht anders möglich, nach Erwerbsjahren) in fünfer Schritten und Geschlecht, wenn die Annahme zugrunde gelegt wird, die Bezieherinnen und Bezieher einer Beamtenversorgung, der Altersversorgung der Landwirte, der gesetzlichen Rentenversicherung, der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst sowie von Bezügen aus berufsständischen Versorgungssystemen hätten ihre Beiträge vollständig im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechend den dort gültigen Regeln entrichtet?

4

Welcher Teil der nach wie vor bestehenden Differenz, getrennt nach Geschlecht, zwischen den Rentenhöhen Ost und West ließe sich bei einem solchen Vergleich nach wie vor durch unterschiedliche Erwerbsbiografien in Ost und West erklären?

5

Wie hoch wären die Rentenhöhen in Ost- bzw. Westdeutschland durchschnittlich bei Personen, die erstmalig 2000, 2001, 2002, 2003, 2004 sowie 2005 Rente bezogen, aufgeschlüsselt nach Beitragsjahren (falls nicht anders möglich, nach Erwerbsjahren) in fünfer Schritten und Geschlecht, wenn die Annahme zugrunde gelegt wird, die Bezieherinnen und Bezieher einer Beamtenversorgung, der Altersversorgung der Landwirte, der gesetzlichen Rentenversicherung, der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst sowie von Bezügen aus berufsständischen Versorgungssystemen hätten ihre Beiträge vollständig im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechend den dort gültigen Regeln entrichtet?

6

Wie hoch wären die durchschnittlichen jährlichen Entgeltpunkte in Ost- bzw. Westdeutschland, aufgeschlüsselt nach Beitragsjahren (falls nicht anders möglich, nach Erwerbsjahren) in fünfer Schritten und Geschlecht, wenn die Annahme zugrunde gelegt wird, die Bezieherinnen und Bezieher einer Beamtenversorgung, der Altersversorgung der Landwirte, der gesetzlichen Rentenversicherung, der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst sowie von Bezügen aus berufsständischen Versorgungssystemen hätten ihre Beiträge vollständig im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechend den dort gültigen Regeln entrichtet?

7

Welcher Teil der nach wie vor bestehenden Differenz nach Berechnung nach Frage 3, getrennt nach Geschlecht, zwischen den Rentenhöhen Ost und West ließe sich bei einem solchen Vergleich nach wie vor durch unterschiedliche Erwerbsbiografien in Ost und West erklären?

8

Wie hoch ist die Durchschnittsrente der Quintile mit den höchsten bzw. niedrigsten Renten aus der GRV, aufgeschlüsselt nach Ost- und Westdeutschland sowie Geschlecht, und wie hoch sind die durchschnittlichen Beitragsjahre dieser Quintile?

Berlin, den 24. Oktober 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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