Sammlung, Speicherung und Weitergabe von Informationen über Bürgerinnen und Bürger in politischen Jugendorganisationen durch Geheimdienste
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Agnes Brugger, Hans-Christian Ströbele, Wolfgang Wieland, Britta Haßelmann, Memet Kilic, Sven-Christian Kindler, Monika Lazar, Claudia Roth (Augsburg), Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in seinem Urteil vom 6. Juni 2006 die jahrelange Praxis der Speicherung von Informationen von schwedischen Bürgerinnen und Bürgern durch den Geheimdienst als unverhältnismäßig gerügt und einen Verstoß gegen Artikel 8, 10 und 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) festgestellt (Aktenzeichen 62332/00).
Geheimdienstliche Überwachung/Beobachtung von Bürgerinnen und Bürgern sei nach der EMRK nur insoweit möglich, als dies für den Schutz der demokratischen Institutionen zwingend notwendig sei. Bei jedem Eingriff müsse zwischen den Interessen des Staates und den Interessen der Bürgerinnen und Bürger sorgfältig abgewogen werden. Darauf hatte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits in einer Kleinen Anfrage in der vorangegangenen Wahlperiode aufmerksam gemacht (Bundestagsdrucksachen 16/1808, 16/2098 und 16/14159).
Die Verfassungsschutzämter von Bund und Ländern haben die Rechtsprechung des EGMR nicht berücksichtigt, wie zum Beispiel der Fall eines Mitglieds der niedersächsischen GRÜNEN JUGEND (www.weser-kurier.de/region/ niedersachsen_artikel,-Geheimdienst-observiert-Gruenen-Politiker-_arid,335798.html) deutlich macht. Dieser Fall zeigt, dass der Verfassungsschutz entgegen diesen EGMR-Vorgaben weiterhin demokratisch aktive Bürgerinnen und Bürger überwacht. Vor dem Hintergrund dieses Falles besteht Grund zu der Annahme, dass auch andere Mitglieder der GRÜNEN JUGEND und des ehemaligen alternativen Jugendbündnisses (im Folgenden wird nur von Mitgliedern der GRÜNEN JUGEND gesprochen) im System des Verfassungsschutzes (NADIS) erfasst sind.
Bürgerinnen und Bürger, die sich in einer demokratischen Jugendorganisation engagieren, dürfen nicht deswegen zum Ziel geheimdienstlicher Beobachtung und Überwachung werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie viele Mitglieder bzw. ehemalige Mitglieder der GRÜNEN JUGEND sind im nachrichtendienstlichen Informationssystem NADIS der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern erfasst?
Wann, auf welche Art und Weise, mit welchen Mitteln, zu welchem Zweck, und aus welchem Grund wurden diese Personen vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und/oder nach Kenntnis der Bundesregierung einem der Landesämter für Verfassungsschutz (LfV) überwacht, und welche Daten wurden vom BfV und/oder LfV mit Kenntnis der Bundesregierung gespeichert und an Dritte weitergegeben?
Wurde das Engagement der GRÜNEN JUGEND bzw. ihrer Mitglieder bzw. ihrer ehemaligen Mitglieder wegen ihrer Teilnahme und/oder Organisation von folgenden Aktivitäten im NADIS oder einer anderen relevanten Datei erfasst:
a) Demonstrationen gegen Castor-Transporte;
b) Demonstrationen gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm im Jahr 2007;
c) Demonstrationen gegen Rechtsextremismus und/oder Protestaktionen gegen rechtsextreme Aufmärsche;
d) Occupy Camps bzw. kapitalismuskritische Camps/Demonstrationen/Veranstaltungen;
e) Klimacamps;
f) Demonstrationen gegen den Bau des Kohlekraftwerks Hamburg-Moorburg;
g) Demonstrationen/Veranstaltungen gegen die Abschiebung von Asylsuchenden;
h) Demonstrationen/Veranstaltungen gegen Gentechnik in der Landwirtschaft?
Wie viele Mitglieder der GRÜNEN JUGEND, ehemalige Mitglieder der GRÜNEN JUGEND und die GRÜNE JUGEND als Organisation wurden in NADIS, wie viele in anderen Daten oder Akten erfasst, und wie lange wurden die Informationen jeweils gespeichert (bitte in Anzahl, Name und Art der Daten/Akten aufschlüsseln)?
Welche Anlässe lagen der Aufnahme von Mitgliedern der GRÜNEN JUGEND bzw. ehemaligen Mitgliedern der GRÜNEN JUGEND in diese Daten und/oder Akten zugrunde?
Waren die in den Fragen 3a bis 3h genannten Gründe ausschlaggebend?
Welche weiteren Gründe waren ausschlaggebend?
Gibt es Sachakten zur GRÜNEN JUGEND?
a) Wenn ja, welche Anlässe gab es zur Erstellung einer Sachakte zur GRÜNEN JUGEND?
b) War das Engagement der GRÜNEN JUGEND bei der Teilnahme bei den Aktivitäten, die in den Fragen 3a bis 3h genannt werden, ausschlaggebend für die Erstellung einer Sachakte?
Welche Erfassungsmethoden wurden für die Sachakte zur GRÜNEN JUGEND und zu allen anderen Akten und Daten von Mitgliedern der GRÜNEN JUGEND bzw. ehemaligen Mitgliedern der GRÜNEN JUGEND und der GRÜNEN JUGEND als Organisation benutzt?
a) Welche dieser Methoden waren offen, welche verdeckt?
b) Welche dieser Methoden wurden durch das BfV, welche nach Kenntnis der Bundesregierung durch welches LfV eingesetzt?
c) Wie oft wurde jede Methode eingesetzt?
d) Welche der Methoden wurden gegen Mandatsträger und Mandatsträgerinnen bzw. Mandatsbewerber und Mandatsbewerberinnen eingesetzt?
e) Welche der Erfassungsmethoden sind als geheimdienstliche Methoden zu benennen?
f) Wurden zur Erfassung von Daten sogenannte V-Leute eingesetzt?
Wenn ja, wann, wo, wer, mit welchem Grund und zu welchem Zweck?
g) Welche der erfassten Daten wurden, wann und wie, an welche Dritten übermittelt?
Wie lauten die Antworten zu den Fragen 1 bis 6 entsprechend für Mitglieder politischer Jugendorganisationen der anderen im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien (bitte nach Organisation und Landesverband aufschlüsseln)?
Falls eine der o. g. Fragen wegen angeblicher Gründe des Geheimnisschutzes nicht (vollständig) beantwortet werden, worin bestehen diese Gründe, und warum überwiegen sie gegenüber dem diesseitigen Auskunftsinteresse im Lichte der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts?