Hinweise auf rechtsterroristische Strukturen
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Nicole Gohlke, Petra Pau, Jens Petermann, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Laut einer dem Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ vorliegenden internen Lageeinschätzung des Bundeskriminalamtes (BKA) rechnet die Behörde mit der Herausbildung rechtsterroristischer Strukturen. „Es ist mit fremdenfeindlichen Gewaltdelikten von Einzeltätern oder Tätergruppen in Form von Körperverletzungen und auch mit Todesfolge, Brandanschlägen (z. B. auf Asylbewerberunterkünfte) und in Einzelfällen auch mit Tötungsdelikten zu rechnen“, heißt es in dem Papier vom Juli 2012.
Befürchtet werden Anschläge von Neonazis nicht nur gegen Migranten, sondern auch gegen „Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland wie Politiker, Personen des öffentlichen Lebens und Polizeibeamte“ sowie „jüdische Institutionen“.
In dem Papier wird davor gewarnt, dass „in die Enge getriebene“ Einzeltäter oder Kleinstgruppen „die eigene Handlungsfähigkeit durch Gewalttaten unter Beweis stellen wollen“. Zudem müsse das Entstehen bislang unbekannter rechtsterroristischer Gruppierungen in Betracht gezogen werden. In dem Papier werden neben dem Verfahren gegen den „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) zwei weitere aktuell eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen rechtsterroristische Vereinigungen erwähnt. Auch auf die Anschläge des islamfeindlich motivierten Massenmörders Anders Behring Breivik aus Norwegen wird verwiesen. Polizeiliche Maßnahmen hätten zudem gezeigt, „dass die rechtsextreme Szene über eine nicht unerhebliche Anzahl von Waffen und Munition verfügt.“ (www.spiegel.de/panorama/justiz/bka-warnt-vor-terror-durch-rechtsradikale-gegen-prominente-a-854744.html).
Zuvor hatte bereits das Bundesamt für Verfassungsschutz angesichts des Auffliegens des NSU vor „Nachahmungstätern“ und einem „unvermittelten Angriff“ von Neonazis gewarnt (www.sueddeutsche.de/politik/warnung-vorneonazi-terror-angriff-aus-dem-hinterhalt-1.1463315).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Um was für ein Lagepapier des BKA handelt es sich bei dem vom „DER SPIEGEL“ genannten Dokument?
Wie viele und welche Ermittlungsverfahren wegen Rechtsterrorismus werden aufgrund welcher Straftatbestände von welchen Justizbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit gegen wie viele Personen geführt?
Aufgrund welcher Erkenntnisse rechnet die Bundesregierung mit der Herausbildung rechtsterroristischer Strukturen oder rechtsextremistisch motivierten Anschlägen in Deutschland?
Inwieweit gab es in den letzten Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung unter Rechtsextremen Diskussionen über die Schaffung bewaffnet agierender Untergrundstrukturen?
Inwieweit hat nach Kenntnis der Bundesregierung das Auffliegen des NSU Diskussionen innerhalb der rechtsextremen Szene über bewaffnete Untergrundarbeit ausgelöst bzw. beeinflusst?
Bei welchen Spektren des Rechtsextremismus (z. B. Kameradschaften, Autonome Nationalisten, parteiförmiger Rechtsextremismus, unorganisierte Einzelpersonen) besteht nach Einschätzung der Bundesregierung eine besondere Gefahr der Herausbildung bewaffnet agierender Strukturen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Herausbildung gewalttätiger Strukturen oder Einzelpersonen innerhalb der islamfeindlichen Szene?
Inwieweit sind der Bundesregierung Beiträge in deutschen rechtsextremistischen Medien (einschließlich Onlinemedien, Foren, Blogs etc.) bekannt, in denen zu Gewalttaten und bewaffneten Aktionen gegen politische Gegner aufgerufen wurde (bitte einzeln auflisten)?
In welchem Zusammenhang nennt der BKA-Bericht Anders Behring Breivik?
a) Inwieweit und aufgrund welcher Erkenntnisse stuft das BKA Anders Behring Breivik als Rechtsextremisten ein?
b) Inwieweit ordnet die Bundesregierung das islamophobe bzw. antimuslimische Spektrum dem Phänomenbereich des Rechtsextremismus zu?
In wie vielen und welchen Fällen haben Rechtsextremisten nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren Listen mit Namen und Adressen ihrer Gegner erstellt?
a) In welchen dieser Fälle wurden die Listen bzw. die Namen und Adressen der darauf genannten Personen im Internet oder anderen Medien veröffentlicht?
b) In wie vielen und welchen Fällen wurden auf solchen Listen genannte Personen oder Institutionen tatsächlich zum Ziel von Drohungen oder Anschlägen?
c) Dient die Existenz solcher Listen nach Einschätzung der Bundesregierung eher der Einschüchterung politischer Gegnerinnen und Gegner oder zur Vorbereitung von Anschlägen?
d) In wie vielen Fällen haben Rechtsextremisten Fotos und andere persönliche Daten von Personen gezielt im Internet oder auf Druckerzeugnissen veröffentlicht, um Gewalttaten gegen die Betroffenen zu provozieren?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Teilnahme deutscher Rechtsextremer an Waffentrainings oder Wehrsportübungen in Deutschland oder dem Ausland während der letzten zehn Jahre (bitte Datum, Ort, Art des Trainings, teilnehmende und veranstaltende Organisationen nennen)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Beteiligung von Reservisten der Bundeswehr an Wehrsportübungen oder Waffentrainings von Rechtsextremen?
Welche neuen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Waffenfunde während der letzten fünf Jahre bei Rechtsextremen in Deutschland (bitte einzeln nach Ort, Datum, Anzahl und Art der Waffen, legalem oder illegalem Erwerb bzw. Besitz aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Gewaltbereitschaft, die Beteiligung an Gewalttaten oder die Vorbereitung von Gewalttaten sowie den Besitz von Waffen der Mitglieder der drei im August 2012 verbotenen Vereinigungen „Kameradschaft Aachener Land“, „Nationaler Widerstand Dortmund“ und „Kameradschaft Hamm“?