Ausbleibende Unterstützung für den Zug der Erinnerung durch die Bundesregierung und die Deutsche Bahn AG
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Heidrun Dittrich, Dr. Lukrezia Jochimsen, Sabine Leidig, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das erinnerungspolitische Projekt „Zug der Erinnerung“ verfügt derzeit über keine Planungssicherheit, weil es größte Schwierigkeiten hat, die von der Deutschen Bahn AG (DB AG) verlangten Entgelte für Trassen- und Stationsnutzung zu bezahlen. Der „Zug der Erinnerung“ dient dem Gedenken an Menschen, die von der Deutschen Reichsbahn auf Geheiß der Nazis deportiert worden waren. Hatte die Reichsbahn schon für die Deportationen Geld kassiert, hält nun auch die Deutsche Bahn AG bei der Erinnerung daran die Hand auf.
In Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. hatte die Bundesregierung nicht erkennen lassen, dass sie bereit ist, in ihrer Rolle als Vertreterin des Alleinaktionärs Bund der DB AG eine Änderung dieses Zustandes herbeizuführen (Bundestagsdrucksache 17/9331). Auch eine Änderung der Gesetzeslage lehnt sie ab. Stattdessen führt sie aus, eine Spende an den Verein sei „nach wie vor die beste Lösung“.
Jedoch weigert sich die DB AG bislang, dem „Zug der Erinnerung“ die abverlangten Gebühren für das Gedenken an die NS-Opfer zurückzuspenden. Nach Kenntnis der Fragesteller hält die DB AG an dieser Weigerung trotz mehrerer Vermittlungsversuche jüdischer Organisationen und überlebender Reichsbahn-Opfer fest. Nachdem diese Weigerung im Frühjahr 2012 Gegenstand von Medienberichten wurde, kündigte ein Sprecher der DB AG an, der Konzern werde „künftig alle Einnahmen, die ihm durch den Zug entstehen, der Stiftung Erinnerung, Verantwortung, Zukunft (EVZ) spenden“ (DER TAGESSPIEGEL, 27. April 2012). Die DB AG gebe außerdem zu, dass sie vom „Zug der Erinnerung“ seit Sommer 2009 einen Betrag von mindestens 30 000 Euro eingezogen habe, der noch nicht weitergespendet worden sei, dies solle aber nun geschehen.
Jedoch haben die Fragesteller von der Stiftung EVZ erfahren, dass dort weder eine Spende eingetroffen ist noch habe die DB AG entsprechende Ankündigungen gemacht hat. Die Repräsentanten des „Zuges der Erinnerung“ haben sich bereits im Juni 2012 an die DB AG gewandt und um Einzelheiten der beabsichtigten Spendenregelungen gebeten, bis heute haben sie – wie gegenüber den Fragestellern mitgeteilt – keine Antwort erhalten.
Doch selbst wenn nach Kenntnis der Fragesteller die DB AG ihre Ankündigungen umsetzen würde, wäre eine Rückzahlung der dem „Zug der Erinnerung“ abverlangten Gelder nicht sichergestellt. Denn die Stiftung EVZ ist schon aus finanzrechtlichen Gründen nicht in der Lage, als bloße Durchlauforganisation für Spenden zu dienen und diese umstandslos von der DB AG an den „Zug der Erinnerung“ weiterzureichen. Vor diesem Hintergrund muss der Eindruck entstehen, dass die DB AG ihre angebliche Rückzahlungsbereitschaft weder umsetzt noch eine Zuwendung an den „Zug der Erinnerung“ wirklich beabsichtigt, womöglich nicht einmal eine Zuwendung an die EVZ. Kritiker interpretieren das Verhalten der DB AG vielmehr als Affront gegen den „Zug der Erinnerung“ und dessen Engagement zum Gedenken an die Massendeportationen der Reichsbahn.
Im Übrigen weisen die Fragesteller die Behauptung der Bundesregierung (Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 17/9331), es sei „davon auszugehen, dass alle mit Hilfe der Reichsbahn Deportierten Entschädigungsleistungen nach den genannten Gesetzen erhalten haben“, zurück. Ein sehr großer Anteil der Deportierten wurde nicht entschädigt, sondern ermordet. Die Mitwirkung der DB AG an diesen Verbrechen darf aus Sicht der Fragesteller nicht kleingeschrieben werden.
Auch von den Überlebenden der Massendeportationen mit der Reichsbahn hat nur ein kleiner Personenkreis Entschädigungsleistungen erhalten, da die millionenfache Beihilfe der Reichsbahn zu den Verschleppungsverbrechen in den okkupierten Staaten („Umvolkung“ in Polen, Ukraine usw.) niemals entschädigt worden ist.
Zweifelhaft ist zudem die Behauptung der Bundesregierung, nicht dem Verein „Zug der Erinnerung“, sondern nur von diesem beauftragten Eisenbahnverkehrsunternehmen seien Trassen- und Anlagenentgelte sowie Stationsgebühren in Rechnung gestellt worden. Den Fragestellern liegen Kopien von Rechnungen vor, die von der DB AG ausdrücklich an den „Zug der Erinnerung“ gerichtet wurden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Warum hat die DB AG nach Kenntnis der Bundesregierung ihre öffentlichen Ankündigungen, die vom „Zug der Erinnerung“ erhaltenen Gebühren an die EVZ weiter zu spenden, nicht umgesetzt?
Warum hat die DB AG nach Kenntnis der Bundesregierung ihre öffentlichen Ankündigungen, 30 000 Euro an den „Zug der Erinnerung“ zu spenden, nicht umgesetzt?
Inwiefern hat sich in dieser Angelegenheit die Bundesregierung an die DB AG gewandt und diese aufgefordert, die Gebühren zu spenden, und wie hat die DB AG darauf reagiert?
Ist der Bundesregierung selbst und nach ihrer Kenntnis auch der DB AG bewusst, dass die EVZ aus rechtlichen Gründen nicht einfach Spenden der DB AG an den „Zug der Erinnerung“ durchreichen kann, und wenn ja, aus welchen Gründen erweckt die DB AG in ihren öffentlichen Äußerungen den Eindruck, eine Spende an die EVZ sei gleichbedeutend mit der Rückerstattung der dem „Zug der Erinnerung“ abverlangten Gebühren für das Gedenken an die NS-Deportierten?
Welche Position nimmt die Bundesregierung zu dieser Problematik ein, welche Lösungsvorschläge hat sie hierzu entwickelt, und inwiefern sind diese gegenüber der DB AG, der EVZ und dem „Zug der Erinnerung“ bereits kommuniziert?
Inwiefern macht die Bundesregierung als Vertreterin des Alleinaktionärs Bund ihren Einfluss geltend, Gebühren vom „Zug der Erinnerung“ an diesen zurückzuspenden, und welche Schritte hat sie hierzu seit Fertigstellung ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 17/9331 konkret unternommen?
Hält die Bundesregierung auch bereits eine Mitteilung, ob ihre Vertreter im Aufsichtsrat die Problematik ansprechen und Anträge stellen, auf Gebühren für den „Zug der Erinnerung“ zu verzichten oder diese in geeigneter Weise zurückzuspenden, für einen Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht, und wenn ja, warum?
Gilt dies auch für die Frage, ob die Bundesregierung ihre Vertreter im Aufsichtsrat anweist, diese Thematik anzusprechen, und wenn nein, hat die Bundesregierung entsprechende Aufforderungen an ihre Vertreter erlassen?
Inwiefern ist die Bundesregierung selbst bereit, jene Gebühren, die die DB AG nicht selbst an den „Zug der Erinnerung“ spendet, zu übernehmen und zurückzuzahlen?
Inwieweit ist es nach Auffassung der Bundesregierung zutreffend, dass der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in Absprache mit dem Eisenbahn-Bundesamt sowie in Absprache mit der Regulierungsbehörde des Bundes auch ohne gesetzliche Neuregelung befugt und imstande ist, eine Ausnahmeregelung zur Befreiung von Trassen- sowie Stationsgebühren im Einzelfall zu erteilen?
Hat die Bundesregierung diesen oder einen anderen (ggf. welchen?) Lösungsweg, der es ermöglichen würde, Initiativen wie den „Zug der Erinnerung“ von der Gebührenerhebung auszunehmen, in den vergangenen Jahren geprüft, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht?
Ist das Verhalten der DB AG in Fragen des Gedenkens an die Reichsbahn-Opfer nach Einschätzung der Bundesregierung geeignet, Verlauf und Ausgang der angekündigten internationalen Klagebegehren (Jüdische Allgemeine, 5. April 2012), deren Gegenstand Milliardenforderungen wegen der Reichsbahn-Beihilfe zum NS-Massenmord sind, zu beeinflussen, und wenn ja, inwiefern hat sie darüber mit den Verantwortlichen der DB AG kommuniziert?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um den angekündigten internationalen Klagebegehren durch eine umfangreiche, international wahrnehmbare Förderung des Gedenkens an die Deportationsopfer, in Sonderheit durch umfangreiche finanzielle Förderung des „Zuges der Erinnerung“ zu entsprechen und so den Opfern entgegenzukommen?