Frauenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung am Beispiel Nigerias als Herkunftsland
der Abgeordneten Ute Koczy, Monika Lazar, Josef Philip Winkler, Memet Kilic, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Agnes Brugger, Viola von Cramon-Taubadel, Ekin Deligöz, Ingrid Hönlinger, Katja Keul, Tom Koenigs, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Lisa Paus, Tabea Rößner, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Ulrich Schneider, Arfst Wagner (Schleswig) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Laut United Nations Interregional Crime and Justice Research Institute (UNICRI) werden jährlich mehr als 10 000 Frauen aus Nigeria nach Europa verschleppt und zur Prostitution gezwungen. Seit der Jahrtausendwende steigen die Zahlen der Betroffenen signifikant. Zu den wichtigsten Zielländern der Menschenhändler/Menschenhändlerinnen gehören laut UNESCO (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization) Italien, Belgien, Spanien, Großbritannien und Deutschland.
Die Verschleppung aus Nigeria verläuft bei den meisten Betroffenen ähnlich: Die jungen Frauen werden mit falschen Versprechungen von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen von Bekannten nach Europa gelockt.
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) berichten von rituellen Praktiken vor der Abfahrt, die den Frauen ein Schweigegelübde aufzwingen. In Europa werden die Betroffenen von nigerianischen Zuhältern/Zuhälterinnen, sogenannten Madams, in Empfang genommen und mit Blick auf ihre hohen Schulden für die Einschleusung zur Prostitution gezwungen.
Die Europäische Union hat auf die wachsende Bedeutung des Menschenhandels für die organisierte Kriminalität in Europa am 19. Juni 2012 mit einer Fünf-Jahres-Strategie reagiert. Auf Vorschlag der Europäischen Kommission soll die im Jahr 2011 angenommene EU-Richtlinie „zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer“ um weitere Schwerpunktmaßnahmen ergänzt werden. Die neuen Maßnahmen fordern in Anlehnung an die Richtlinie von 2011 unter anderem eine effizientere Vernetzung der Behörden zwischen den Mitgliedstaaten sowie eine verpflichtende medizinische Versorgung für die Betroffenen. Des Weiteren wird eine stärkere nationale Unterstützung von Opferberatungsstellen verlangt.
Die Medien und NGOs werten die Initiative der Europäischen Kommission als begrüßenswerten Schritt im Kampf gegen Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung. Der Erfolg hängt jedoch von der raschen und konsequenten Durchführung in den Mitgliedstaaten ab. Gleichzeitig ist die Ursachenbekämpfung, zum Beispiel in Nigeria, dem afrikanischen Land, dessen Täter-/ Täterinnen- und Opferzahlen seit Jahren zu den höchsten des Kontinents gehören, entscheidend. Allein in Deutschland ist laut Bundeskriminalamt die Zahl der Opfer von Menschenhandel aus Nigeria im Jahr 2008 im Vergleich zum Vorjahr 2007 um 32 Prozent gestiegen. Daran wird deutlich: Um dem Frauenhandel zur sexuellen Ausbeutung Einhalt zu gebieten, müssen beide Seiten, Herkunfts- und Ankunftsländer, in die Bekämpfung des Menschenhandels miteinbezogen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige bilaterale entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit Nigeria im Bereich der Frauenrechte?
a) In welchem finanziellen Umfang wird das Thema gefördert, und welche Projekte und Programme werden auf bi- und multilateraler Ebene mit deutschen Geldern unterstützt (bitte nach Titel, Jahren und finanziellen Volumen auflisten)?
b) Welche Fortschritte lassen sich jeweils festhalten?
c) An welchen Stellen wurden Schwachstellen identifiziert?
Sind in der derzeitigen Zusammenarbeit mit Nigeria im Rahmen der Stärkung von Frauenrechten auch Elemente zur Prävention von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung Bestandteil?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich des Stellenwerts von Menschenhandel in der organisierten Kriminalität Nigerias?
Wie reagiert die Bundesregierung auf den signifikanten Anstieg der Fälle von Verschleppungen nigerianischer Frauen nach Deutschland innerhalb des vergangenen Jahrzehnts?
a) Inwiefern unterstützt die Bundesregierung Partner/Partnerinnen vor Ort, NGOs oder Initiativen aus der Zivilgesellschaft, die im Bereich Prävention und (Opfer-)Beratung arbeiten?
b) Welche Strategien hält die Bundesregierung zur Förderung einer besseren Vernetzung von Ermittlungsgruppen und Opferberatungsstellen in Nigeria für geeignet?
c) Welche best practices zur Prävention von Menschenhandel allgemein und von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung spezifisch sind der Bundesregierung aus anderen Länder bekannt?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Thema Frauenhandel in Deutschland seit 2003 gewonnen?
a) Welche Trends lassen sich identifizieren?
b) Wie lässt sich die Veränderung im Anteil der Betroffenen aus Drittstaaten in den Opferzahlen bewerten?
Welche Ansätze verfolgt die Bundesregierung bei der Implementierung von Maßnahmen im Rahmen der in der Fünf-Jahres-Strategie der Europäischen Kommission genannten Prioritäten
a) Erkennung, Schutz und Unterstützung der Opfer des Menschenhandels;
b) Verstärkung der Präventionsmaßnahmen gegen Menschenhandel;
c) Verstärkung der strafrechtlichen Verfolgung der Menschenhändler/ Menschenhändlerinnen;
d) Verbesserung der Koordination und Kooperation zwischen den maßgeblichen Akteuren sowie Kohärenz der Politiken und
e) Verbesserung der einschlägigen Kenntnisse und effiziente Reaktionen auf neu auftretende Probleme im Zusammenhang mit allen Formen des Menschenhandels?
Wie steht die Bundesregierung zum von NGOs geforderten Ansatz, bundesweit flächendeckend muttersprachliche Beratungsstellen mit Fachpersonal einzurichten, und inwieweit fördert sie diesen?
Welche Position hat die Bundesregierung zu dem im öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages vom 19. März 2012 von der agisra e. V. genannten Ansatz eines Kölner Gesundheitsamtes, kostenlose und anonyme Gesundheitsversorgung für Menschen mit oder ohne Aufenthaltstitel anzubieten?
a) Wie schätzt die Bundesregierung die Chance einer bundesweiten Realisierung eines solchen Systems ein?
b) Welche Position hat die Bundesregierung zu der Forderung des KOK- Bundesweiten Koordinierungskreises gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess e. V. nach einer vollumfänglichen gesetzlichen Regelung, nach der Betroffene aus Drittstaaten Ansprüche auf Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch haben und nicht nur nach dem Asylbewerberleistungsgesetz?
In Artikel 19 fordert die EU-Richtlinie „zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer“ den Einsatz nationaler Berichterstatter/Berichterstatterinnen oder gleichwertiger Mechanismen. Ist die Errichtung einer deutschen Berichterstatter-/Berichterstatterinnenstelle beabsichtigt?
a) Wie bewertet die Bundesregierung die Chancen der Etablierung des Postens eines Beauftragten für Menschenhandel?
b) Sind andere Regierungsstellen zum Thema geplant?