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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Geschlechtersensible Haushaltspolitik (Gender Budgeting)

Haushaltspolitische Umsetzung von Gender Mainstreaming: Instrumente zur Förderung des grundgesetzlichen Ziels der Geschlechtergleichstellung bei Etatentwurf und Haushaltsführung, Maßnahmen und Bewertung, Machbarkeitsstudie von 2006, Erprobungsmaßnahmen, fachliche und öffentliche Diskussionen, Mitarbeiterschulungen, Forschungsprojekte, Evaluierung in- und ausländischer Erfahrungen <br /> (insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

07.11.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1112419. 10. 2012

Geschlechtersensible Haushaltspolitik (Gender Budgeting)

der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Monika Lazar, Katja Dörner, Dr. Tobias Lindner, Priska Hinz (Herborn), Ekin Deligöz, Kai Gehring, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Oliver Krischer, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Gerhard Schick, Ulrich Schneider, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe, Arfst Wagner (Schleswig), Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Staatliches Handeln ist grundgesetzlich (Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes – GG) der Durchsetzung der Gleichberechtigung der Geschlechter verpflichtet. Diese Verpflichtung findet neben dem Bundesgleichstellungsgesetz ihren Niederschlag auch in § 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO), die die Gleichstellung von Mann und Frau als Leitprinzip politischen, normgebenden und verwaltenden Handelns der Bundesregierung etabliert. Öffentliche Haushalte als finanzielles Fundament staatlichen Handelns bilden die Verteilung von finanziellen Ressourcen ab, sie sind damit Ausdruck von politischer Prioritätensetzung sowie von erheblicher Lenkungswirkung. Die Haushaltsplanung stellt ein wichtiges politisches Steuerungselement und somit einen wichtigen Ansatzpunkt für die Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit dar.

Gender Budgeting setzt Gender Mainstreaming im Bereich der Haushaltspolitik um. Mit dem Begriff ist die Analyse der gleichstellungspolitischen Wirkungen der öffentlichen Haushalte, ihrer Einnahmen und Ausgaben, mit dem Ziel einer geschlechtergerechteren Haushaltspolitik gemeint. Die geschlechtersensible Analyse eines Haushalts macht deutlich, welche Auswirkungen die Verwendung öffentlicher Mittel in ihrer Gesamtheit und in ihren einzelnen Teilen kurz- und langfristig auf Frauen und Männer hat. Wie verteilen sich Ein- und Ausnahmen auf die Geschlechter? Wie beeinflusst Haushaltspolitik Geschlechterrollen? Ziel ist ein geschlechtssensibler und damit gerechterer Haushalt.

Nach einer Analyse der Auswirkungen öffentlicher Ausgaben auf die Geschlechterverhältnisse können Prioritäten verändert und Mittel neu verteilt werden. Dabei müssen die unterschiedlichen sozialen und wirtschaftlichen Lebenslagen verschiedener Gruppen von Frauen und Männern mit berücksichtigt werden. Gender Budgeting kann mehr Gerechtigkeit und mehr Zielgenauigkeit schaffen. Mit den gleichen Mitteln kann effizienter und transparenter gearbeitet werden – darin liegt eine große Chance für unsere Gesellschaft. Hier steht Deutschland international in der Pflicht. Der Bedeutung des Gender Budgeting für die Gleichstellung der Geschlechter trug bereits das am 18. Dezember 1979 durch die UN-Generalversammlung verabschiedete Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) Rechnung – dieses wurde am 10. Juli 1984 durch die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert. Auf einer High-Level Conference in Brüssel vereinbarten die EU-Finanzminister 2001 die Unterstützung der Umsetzung von Gender Budgeting bis 2015 in allen EU-Ländern. 2003 verabschiedete das Europäische Parlament die Entschließung „Gender Budgeting“ – Aufstellung öffentlicher Haushalte unter geschlechtsspezifischen Gesichtspunkten (2002/2198 (INI)). Sie forderte die Einbeziehung der Geschlechterperspektive auf sämtlichen Ebenen des Haushaltsverfahrens. 2005 legte eine Gruppe von Expertinnen und Experten beim Europarat ihren Abschlussbericht zu Gender Budgeting vor. Der „Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern“ (Road Map) der Europäischen Kommission von 2006 betonte, dass die Kommission Gender Budgeting auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene fördert und durch den Austausch von Good Practice unterstützt. Dazu dient die Gründung des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen im Jahr 2007. Auch soll die Möglichkeit geprüft werden, Gender Budgeting auf EU-Ebene zu entwickeln.

Eine noch von der rot-grünen Bundesregierung im April 2005 in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie zur Umsetzung von Gender Budgeting wurde mit deutlicher Verspätung im Oktober 2007 durch die Bundesregierung veröffentlicht. Aktuell werden die Erprobung und Weiterentwicklung des Gender Budgeting vor allem durch die Europäische Kommission, die die Implementierung von Gender Budgeting in ihren Strukturfonds auch in Deutschland vorantreibt, betrieben. In Deutschland arbeiteten und/oder arbeiten die Länder Berlin, Bremen und Baden-Württemberg daran, Gender Budgeting in Bewirtschaftung und Erstellung der Landeshaushalte umzusetzen. Von wenigen Fachkonferenzen abgesehen, wurde das Thema durch die Bundesregierung nicht weiter bearbeitet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Mit welchen Instrumenten fördert die Bundesregierung das grundgesetzliche Ziel der Gleichstellung der Geschlechter in ihrer Haushaltspolitik?

2

Welche Form von Wirkungsanalyse und Zielsteuerung verfolgt die Bundesregierung mit ihrem Etatentwurf sowie in der Haushaltsführung?

3

Evaluiert die Bundesregierung ihre Haushaltsführung in Hinblick darauf, ob diese dem Leitprinzip der Gleichstellung der Geschlechter gemäß § 2 GGO gerecht wird?

a) Wenn ja, wie oft, von wem und wie wird die Evaluation durchgeführt?

b) Wenn nicht, warum nicht?

4

Hält die Bundesregierung Gender Budgeting für ein geeignetes Instrument, um

a) die Ausgaben des Bundes hinsichtlich der Geschlechtergerechtigkeit/ -dimension zu analysieren,

b) zu steuern?

c) Wenn nein, warum nicht?

5

Welche Rolle spielte bei der Haushaltsaufstellung, insbesondere bei der Erstellung des Haushaltsentwurfs 2013, durch die Bundesregierung Gender Budgeting oder spielten andere Maßnahmen, das bzw. die der Gleichstellung der Geschlechter dient/dienen (bitte für die einzelnen Etats auflisten)? In welchem Stadium des Haushaltsaufstellungsverfahrens haben Gleichstellungsaspekte eine Rolle gespielt (bitte ggf. nach Etats aufschlüsseln)?

6

Gibt die Vorbemerkung der durch die damalige Bundesregierung 2006 publizierten Machbarkeitsstudie Gender Budgeting auf Bundesebene, in der sie erklärte, „dass es zu der angesprochenen Thematik [Gender Budgeting] noch der Klärung grundsätzlicher Fragen bedarf“, nach wie vor die Haltung der Bundesregierung zu Gender Budgeting wieder?

a) Wenn ja, welche grundsätzlichen Fragen verhindern aus Sicht der Bundesregierung bislang die Einführung des Gender Budgeting für den Bundeshaushalt oder für einzelne Ressorts, Teiletats oder Sachgebiete (bitte ggf. spezifische Gründe nach Ressort aufschlüsseln)? Welche Schritte unternimmt oder gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um diese „grundsätzlichen Fragen“ zu klären?

b) Wenn nicht, welche grundsätzlichen Fragen konnte die Bundesregierung wie beantworten, und wieso sieht sie trotz deren Beantwortung weiterhin von der Einführung des Gender Budgeting ab?

7

Erprobt die Bundesregierung Maßnahmen des Gender Budgeting für den Bundeshaushalt in Einzeletats, Teiletats oder auf Sachgebieten?

a) Wenn ja, welche Maßnahmen wurden in welchen Teilen des Bundeshaushaltes erprobt, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den dadurch gemachten Erfahrungen für die Einführung des Gender Budgeting für den Bundeshaushalt?

b) Wenn nein, warum unterlässt die Bundesregierung es, Maßnahmen des Gender Budgeting im Bundeshaushalt zu erproben? Gibt es konkrete Planungen, Gender Budgeting in naher Zukunft an Einzel- oder Teiletats des Bundeshaushaltes zu erproben?

8

Welche Aktivitäten unternimmt die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, um die fachliche und öffentliche Diskussion über Gender Budgeting zu fördern?

9

Bietet die Bundesregierung bzw. einzelne Bundesministerien Schulungen für ihre Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen zum Gender Budgeting an?

a) Wie viele Schulungen wurden angeboten/haben stattgefunden (bitte nach Ressorts seit 2009 aufschlüsseln)?

b) Wenn ja, wie viele Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen haben teilgenommen (bitte nach Ressorts seit 2009 aufschlüsseln)?

c) Aus welchen Referaten haben Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen teilgenommen (bitte nach Haushaltsreferat/Sonstigem differenzieren)?

10

Fördert die Bundesregierung Forschungsprojekte zu geschlechtersensibler Haushaltspolitik?

a) Wenn nicht, warum nicht?

b) Beabsichtigt die Bundesregierung, hierfür in Zukunft Mittel aufzuwenden?

11

Evaluiert die Bundesregierung Erfahrungen mit Gender Budgeting in in- und ausländischen Gebietskörperschaften, insbesondere der Bundesländer Baden-Württemberg, Berlin und Bremen sowie der Europäischen Union (bitte auflisten) im Hinblick auf die mögliche Verwendung des Gender Budgeting im Bundeshaushalt? Steht sie dazu im Austausch mit diesen?

12

Welche Verpflichtung sieht die Bundesregierung aus internationalen Vereinbarungen, insbesondere aus Artikel 2 CEDAW (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women) sowie der auf der High-Level Conference „Strengthening economic and financial governance through gender responsive budgeting“ verabschiedeten Erklärung, Gender Budgeting in der EU bis 2015 umzusetzen, erwachsen, Gender Budgeting im Bundeshaushalt umzusetzen?

13

Wie setzt die Bundesregierung Gender Mainstreaming und speziell Gender Budgeting bei aus dem Europäischen Sozialfonds geförderten Programmen um? Welche Möglichkeiten sieht sie, die dort gemachten Erfahrungen bei der Bewirtschaftung von Bundesmitteln sowie in der Haushaltsaufstellung zu nutzen?

Berlin, den 19. Oktober 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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