Zwei Jahre nach der Novellierung des Bundeswaldgesetzes
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Karin Binder, Kornelia Möller, Jens Petermann, Kersten Steinke, Sabine Stüber, Alexander Süßmair und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Vor zwei Jahren wurde das Bundeswaldgesetz (BWaldG) novelliert (31. Juli 2010). Geändert wurde das BWaldG in fünf Bereichen, zu welchen sowohl im Deutschen Bundestag als auch im Bundesrat größtenteils Einigkeit herrschte. Durch die Novelle sollten die Anlage von Agroforstsystemen erleichtert, die Verkehrssicherungspflicht der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer präzisiert und die Möglichkeiten für die forstwirtschaftlichen Vereinigungen verbessert werden. Zusätzlich wurde näher definiert, was aktuell unter Staatswald zu verstehen ist und welche Waldzustandserhebungen (z. B. Bundeswaldinventur) durchzuführen sind.
Dennoch blieb es damit bei einer „kleinen Novelle“, die eine von vielen gesellschaftlichen und politischen Gruppen geforderte Neudefinition der „gute[n] fachliche[n] Praxis“ ausgeklammert hat. Ökologische und soziale Mindeststandards der Waldbewirtschaftung wurden in allen drei Anträgen der Oppositionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gefordert (Bundestagsdrucksachen 17/1050, 17/1743 und 17/1586), aber von der Mehrheit des Deutschen Bundestages abgelehnt.
Die Änderung in § 2 BWaldG (Waldbegriff) zur Erleichterung von Agroforstsystemen wurde im Vorfeld der Gesetzesnovellierung von vielen gesellschaftlichen Gruppen und Fachverbänden kritisiert. Eine Abnahme der Schutzwaldflächen im Alpenraum wurde befürchtet. Im September 2012 kritisierten der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) und der Bund Deutscher Forstleute (BDF) in einer Pressemitteilung, dass die Schaffung von Rechtssicherheit im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer durch die Novelle nicht gewährleistet wurde. Es bestünde nach wie vor ein nicht hinzunehmendes Haftungsrisiko, so die beiden Forstverbände.
Im Herbst 2011 wurde die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag nach den ersten Ergebnissen und Erfahrungen seit der Novellierung befragt (Bundestagsdrucksache 17/6892). In ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 17/7014 vom 20. September 2011 erklärte die Bundesregierung, dass zu einzelnen Fragen noch keine Daten vorliegen oder noch keine Aussagen getroffen werden können. Nachdem nun zwei Jahre seit der Novellierung vergangen sind, werden die damaligen Fragen erneut gestellt und weitere Details hinterfragt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Wie viele Hektar Kurzumtriebsplantagen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Inkrafttreten des im Jahr 2010 novellierten BWaldG neu angelegt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
In welchen Bundesländern ist der größte Zuwachs zu verzeichnen, und warum ist das so?
Wie viele Hektar andere Agroforstflächen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seitdem neu angelegt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wird die Bundesregierung im Rahmen des Waldklimafonds auch die Anlage von Kurzumtriebsplantagen unterstützen (bitte begründen)?
Welchen Beitrag können Kurzumtriebsplantagen zur Schließung der so genannten Holzlücke in der Prognose der Waldstrategie 2020 der Bundesregierung leisten?
Wie viele Hektar Kurzumtriebsplantagen wären nötig, um die Holzlücke zu schließen?
Wie viel Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche der Bundesrepublik Deutschland würde das entsprechen?
Wie viele rekultivierte, ehemals kontaminierte oder ehemals militärisch genutzte Flächen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangen zehn Jahren aufgeforstet oder mit Kurzumtriebsplantagen bepflanzt (bitte nach Jahr, Bundesland, Flächennutzung und Flächenbelastung aufschlüsseln)?
Wie viele Hektar Berg- bzw. Schutzwald sind nach Kenntnis der Bundesregierung aus der Walddefinition seit dem Inkrafttreten des im Jahr 2010 novellierten BWaldG herausgefallen, und welche Auswirkungen hatte dies auf die Nutzung der Flächen?
In welchen Landkreisen befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung welche Anteile dieser Flächen?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Besserstellung der forstwirtschaftlichen Vereinigungen im BWaldG in der Praxis ausgewirkt?
Wie viele forstwirtschaftliche Vereinigungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Inkrafttreten des im Jahr 2010 novellierten BWaldG gegründet oder haben ihren satzungsgemäßen Aufgabenbereich an die rechtlich erweiterten Möglichkeiten angepasst?
Reicht nach Ansicht der Bundesregierung der bisherige gesetzliche Tätigkeitsrahmen für die Aktivitäten von forstwirtschaftlichen Vereinigungen aus (bitte begründen)?
Welche konkreten Verbesserungen haben sich nach Einschätzung der Bundesregierung durch das novellierte BWaldG für die Kleinprivatwaldbesitzerinnen und -besitzer ergeben?
Wie viel Prozent des Kleinprivatwaldes sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Forstbetriebsgemeinschaften organisiert?
Wie viele Forstbetriebsgemeinschaften haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zweck der Holzvermarktung in Vereinigungen zusammengeschlossen?
Welche konkreten Verbesserungen haben sich nach Einschätzung der Bundesregierung durch das novellierte BWaldG bei der Holzvermarktung ergeben?
Hat die Änderung zur Verkehrssicherungspflicht nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Inkrafttreten des im Jahr 2010 novellierten BWaldG zu Erleichterungen in der Rechtsprechung geführt?
Wenn ja, in welchen Fällen?
Hat die Novelle nach Einschätzung der Bundesregierung zu einem besseren Ausgleich zwischen den Interessen der Besucherinnen und Besucher des Waldes und denen der Waldbesitzerinnen und -besitzer geführt (bitte begründen)?
Sieht die Bundesregierung § 14 Absatz 1 Satz 4 BWaldG als Rahmenvorschrift oder als unmittelbar geltende Regelung (zusammen mit § 14 Absatz 1 Satz 3) an (bitte begründen)?
Wird nach Ansicht der Bundesregierung § 14 Absatz 1 Satz 4 BWaldG durch § 60 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) verdrängt (bitte begründen)?
Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „waldtypische Gefahren“?
Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. VI ZR 311/11) vom 2. Oktober 2012 zur Verkehrssicherungspflicht?
Welche Kontrollintensität ergibt sich nach Ansicht der Bundesregierung durch den § 14 BWaldG „Betreten des Waldes“ für die Waldbesitzerin bzw. den Waldbesitzer?
Ist dies abhängig von der Frequentierung oder der Beschilderung des Weges (bitte erläutern)?
Welche Baumkontrollmethoden sollten an welchen Örtlichkeiten und in welchem zeitlichen Abstand angewandt werden, um dem § 14 BWaldG gerecht zu werden?
Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung nach einer Lockerung der Verkehrssicherungspflicht abseits gekennzeichneter Waldwege mit dem Ziel einer naturnahen Waldbewirtschaftung unter Einbeziehung von stehendem Totholz?
Sollte es nach Ansicht der Bundesregierung eine waldspezifische Zonierung der waldtypischen Gefahren geben?
Wie könnte eine solche Einteilung aussehen und wo geregelt werden?
Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung, dass die Novellierung des BWaldG im Bereich der Verkehrssicherungspflicht im Wald lediglich der aktuellen Rechtsprechung folgt, jedoch zu keiner Verbesserung geführt habe?
Wie schätzt die Bundesregierung die mittelfristige quantitative und qualitative Entwicklung der Waldflächen in Deutschland ein?
Mit wie viel Flächenzunahme durch Aufforstung oder Renaturierung bzw. Flächenverringerung durch Infrastruktur- und Siedlungsvorhaben rechnet die Bundesregierung bis zum Jahr 2030?
Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Umweltgutachten 2012 des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU), Kapitel 6 „Umweltgerechte Waldnutzung“?
Welche der dort getroffenen Aussagen zum Wald kann sie voll unterstützen und welche Aussagen lehnt sie ab (bitte begründen)?
Welcher Änderungsbedarf am Bundeswald- und Bundesjagdrecht wird von der Bundesregierung gesehen, und welche Gesetzesinitiativen wird sie noch in dieser Legislaturperiode wann in den Deutschen Bundestag einbringen?
Welche öffentlichkeitswirksamen Projekte, Kampagnen oder Maßnahmen zum Thema „Wald“ wird die Bundesregierung im Jahr 2013 finanziell unterstützen?
Welche Vorschläge hat die Bundesregierung zur Verbesserung der Entschädigungen von Waldbesitzerinnen und -besitzern im Rahmen des Netzausbaus zur Energiewende?