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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Situation der von Zwangsverheiratung bedrohten und betroffenen Frauen und Männer in Deutschland (G-SIG: 16010104)

Strafrechtliche Ermittlungsverfahren, Beratung, Schutzeinrichtungen, Antragsfrist für die Aufhebung einer Zwangsehe, Aufenthaltsstatus

Fraktion

DIE LINKE

Datum

19.01.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/30320. 12. 2005

Situation der von Zwangsverheiratung bedrohten und betroffenen Frauen und Männer in Deutschland

der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke, Karin Binder, Jörn Wunderlich, Diana Golze, Elke Reinke, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Zwangsverheiratungen verletzen auf fundamentale Weise Menschenrechte von Frauen und Männern und stellen eine Form der häuslichen und meist auch sexualisierten Gewalt dar. Das Problem der Zwangsverheiratung hat in den letzten Jahren in der Öffentlichkeit an Aufmerksamkeit gewonnen. Am 28. Oktober 2004 wurde die Zwangsehe als „besonders schwerer Fall“ von Nötigung in das Strafrecht eingefügt (§ 240 Abs 4 StGB). Darüber hinaus ist laut Koalitionsvereinbarung beabsichtigt, Zwangsverheiratungen als eigenen Straftatbestand in das Strafgesetzbuch aufzunehmen.

Zum Ausmaß dieser Menschenrechtsverletzung liegen bisher bundesweit keine Zahlen vor. Von Menschenrechtsorganisationen wie dem Deutschen Institut für Menschenrechte (Pressemitteilung vom 21. November 2005) oder TERRE DES FEMMES (Kampagne 2002/2003 „STOPPT Zwangsheirat“) werden regelmäßig aufenthaltsrechtliche Verbesserungen für die Betroffenen gefordert, da das Aufenthaltsrecht ein Herauslösen aus der Zwangssituation erschwert, wenn nicht sogar ganz verhindert. Zum Beispiel können Betroffene mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die ins Ausland verbracht und dort zwangsverheiratet wurden und sich länger als sechs Monate dort aufhalten, nicht mehr nach Deutschland zurückkehren, weil sie ihren Aufenthaltstitel verlieren. Ehepartnerinnen und Ehepartner ausländischer Staatsangehörigkeit, deren Ehe die Dauer von zwei Jahren unterschreitet, verlieren bei der Aufhebung einer Zwangsehe ebenfalls ihren Aufenthaltstitel in Deutschland.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen31

1

Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bundesweit bekannt, in denen Personen gegen ihren Willen zur Eheschließung gezwungen wurden?

2

Wie viele der Personen besitzen eine deutsche, wie viele eine ausländische Staatsangehörigkeit, wie viele von den deutschen Staatsbürgern sind Eingebürgerte?

3

Wie viele der Personen sind weiblichen und wie viele männlichen Geschlechts, und wie hoch ist das Alter der Betroffenen?

4

Falls der Bundesregierung dazu bundesweit keine Daten vorliegen, warum werden keine Daten dazu erhoben?

5

Falls der Bundesregierung dazu Daten vorliegen, von welchen Institutionen und Organisationen und auf welche Weise wurden diese Angaben erhoben?

6

Liegen der Bundesregierung Zahlen vor, gegen wie viele Personen aufgrund der am 28. Oktober 2004 beschlossenen Einfügung der Zwangsehe als schwerer Fall von Nötigung in das Strafrecht (§ 240 Abs 4 StGB) Ermittlungsverfahren aufgenommen wurden, und wenn ja, welche?

7

Liegen der Bundesregierung Zahlen vor, wie viele der Verfahren eingestellt wurden und aus welchen Gründen dies geschah, und wenn ja, welche?

8

Liegen der Bundesregierung Zahlen vor, wie viele Personen aufgrund dieses Paragraphen verurteilt worden sind, und wenn ja, welche?

9

Liegen der Bundesregierung Zahlen vor, wie viele Zwangsverheiratungen aufgrund der Tatbestände Misshandlung von Schutzbefohlenen und Freiheitsberaubung (§§ 225 und 239 StGB) strafrechtlich verfolgt wurden und wie viele Personen diesbezüglich verurteilt wurden, und wenn ja, welche?

10

Welche Modellprojekte finanziert die Bundesregierung, die ein niedrigschwelliges Beratungs- und Unterstützungsangebot für Frauen und Mädchen anbieten, die von Zwangsverheiratung betroffen bzw. bedroht sind?

11

Welche derartigen Modellprojekte richten sich an Jungen bzw. Männer, die von Zwangsheirat betroffen bzw. bedroht sind?

12

Wie hoch ist die Finanzierung dieser Modellprojekte?

13

Welche Projekte werden darüber hinaus von den Ländern, welche von den Kommunen finanziert und wie hoch ist die jeweilige finanzielle Ausstattung?

14

Welche Modellprogramme finanziert die Bundesregierung, mit denen Schulsozialarbeiter, Lehrer, Mitarbeiter in Jugendämtern und Polizisten für das Thema Zwangsverheiratung sensibilisiert und professionell geschult werden?

15

Wie hoch ist die finanzielle Ausstattung der Modellprogramme?

16

Welche Programme sind nach Kenntnis der Bundesregierung diesbezüglich in den Ländern und in den Kommunen vorhanden?

17

Wie hoch ist die finanzielle Ausstattung dieser Programme in den Ländern und in den Kommunen?

18

Welche Modellprojekte der Präventionsarbeit finanziert die Bundesregierung an Schulen und Jugendeinrichtungen, die über die Thematik aufklären, und an welche Zielgruppen richtet sich die Präventionsarbeit?

19

Wie hoch ist die finanzielle Ausstattung der Modellprojekte?

20

Wie viele Modellprojekte der Aufklärung und Beratung richten sich an Eltern bzw. Jungen bzw. Mädchen?

21

Falls es keine Programme gibt, die Jungen ansprechen, warum gibt es diese nicht?

22

Falls es keine Programme gibt, die sich an Eltern richten, warum gibt es diese nicht?

23

Welche Projekte diesbezüglich sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Ländern und in den Kommunen vorhanden?

24

Wie hoch ist die finanzielle Ausstattung dieser Programme, und an welche Zielgruppen richten sich die Programme?

25

Wie viele anonyme Schutzeinrichtungen für Frauen und Mädchen wie Frauenhäuser, Mädchenhäuser, Zufluchtswohnungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Ländern geschlossen worden bzw. haben seit 2002 Kürzungen an zur Verfügung stehenden Plätzen in Kauf nehmen müssen (bitte einzeln nach Ländern und Einrichtungen aufführen)?

26

In welchem Umfang finanziert die Bundesregierung niedrigschwellige Opferschutzprogramme für von Zwangsheirat Betroffene und in welchem Umfang bestehen solche Programme auf Länderebene?

27

Plant die Bundesregierung, die Antragsfrist für die Aufhebung einer Zwangsehe von ein auf drei Jahre zu verlängern und die Frist mit dem Ende der Zwangslage beginnen zu lassen, und wenn nicht, warum nicht?

28

Welche aufenthaltsrechtliche Verbesserung für in Deutschland lebende ausländische Staatsangehörige, die von Zwangsverheiratungen bedroht werden bzw. betroffen sind, plant die Bundesregierung?

29

Plant die Bundesregierung, den § 31 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) dahin gehend zu erweitern, dass zwangsverheiratete Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit ein eigenständiges Aufenthaltsrecht unabhängig von der Dauer der Ehe gewährt wird?

30

Plant die Bundesregierung eine Aufnahme der Zwangsverheiratung in die Härtefallklausel nach § 23 AufenthG?

31

Plant die Bundesregierung eine Erweiterung der Rückkehroption nach den §§ 37 und 51 AufenthG für Personen, die ins Ausland zwangsverheiratet worden sind, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 16. Dezember 2005

Sevim Dagdelen Ulla Jelpke Karin Binder Jörn Wunderlich Diana Golze Elke Reinke Petra Pau Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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