Verdacht auf illegale Praktiken im US-Militärgefängnis („Military Confinement Center“) in Mannheim
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Wolfgang Gehrcke, Paul Schäfer (Köln), Sevim Dağdelen, Jan Korte, Monika Knoche, Kersten Naumann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Beim Military Confinement Center (MFC) auf dem Gelände der „Coleman Barracks“ in Mannheim handelt es sich um ein von den US-Streitkräften betriebenes Militärgefängnis. Die Generalbundesanwaltschaft ermittelt derzeit wegen des Verdachts möglicher Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch (DIE WELT 10. Oktober 2006). Dieser Verdacht bezieht sich auf die mögliche illegale Inhaftierung und womöglich Misshandlung arabisch sprechender Männer, die vom US-Militär beschuldigt werden, Terroristen zu sein.
Unabhängig von diesem Sachverhalt gibt es eine Reihe weiterer Momente, die den Verdacht auf illegale Praktiken rund um die US-amerikanische Haftanstalt nahe legen.
Einem Bericht der vom Pentagon herausgegeben Zeitschrift „Soldier“ zufolge bietet es Platz für 236 Insassen. Das Gefängnisregime wird von der Zeitschrift als äußerst hart beschrieben. „Es handelt sich um eine extrem kontrollierte, disziplinierte Umgebung“, die dazu dienen solle, die Inhaftierten von neuen Straftaten abzuschrecken. Das Wachpersonal habe das Recht, die Nichtbeachtung der Gefängnisregeln als Bedrohung zu interpretieren und entsprechend zu reagieren.
Unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten muss vor allem die Behandlung der neu eingelieferten Gefangenen als besorgniserregend gewertet werden. Sie müssen sich während der ersten drei Tage in einer rund 1,8 × 2,4 Meter großen Zelle aufhalten („6-by-8-foot-cell“). Dort werden sie rund um die Uhr mittels einer Kamera überwacht (Soldier, Oktober 2000).
Bei den Gefangenen soll es sich entweder um Untersuchungshäftlinge handeln, die auf ihren Prozess bzw. die Überstellung in die USA warten, oder um Strafgefangene, die zu weniger als einem Jahr verurteilt worden sind. Dem Truppenstationierungsabkommen zufolge darf das US-Militär nur Angehörige der eigenen militärischen Verbände im MFC inhaftieren. In eklatantem Widerspruch hierzu führt „Soldier“ aus, im MFC würden auch „ausländische Kriegsgefangene“ festgehalten („foreign prisoners of war“).
Dass tatsächlich auch Menschen, die weder Angehörige des US-Militärs noch US-Staatsbürger sind, in der Mannheimer US-Kaserne festgehalten worden sind, berichtet auch das Magazin „stern“ (6. Oktober 2006). So sollen im Jahr 1999 zwei jugoslawische Männer im MFC inhaftiert gewesen sein. Die Bundesregierung habe aber lediglich die Inhaftierung eines Mannes genehmigt.
Die Sendung „frontal21“ des ZDF berichtete am 31. Oktober 2006, Anwohner des US-Stützpunktes in Mannheim hätten bestätigt, dass sie im Jahr 2003 „dunkelhäutige Gefangene in orangefarbenen Overalls“ statt der üblichen Militäruniformen auf dem Gelände der US-Liegenschaft gesehen hätten.
Fest steht, dass zu den Gefangenen im MFC auch Soldaten gehören, deren Taten in der Bundeswehr nicht strafbar wäre. So wurde am 3. Oktober 2006 der US-Soldat Agustín A. im MFC inhaftiert. Der Soldat bemüht sich nach Angaben des Vereins „connection e. V.“ seit zweieinhalb Jahren darum, als Kriegsdienstverweigerer anerkannt zu werden. Im September 2006 weigerte er sich, dem Gestellungsbefehl in den Irak zu folgen (http://www.connection-ev.de/usa/aguayo.html). Da es sich beim Krieg im Irak um ein völkerrechtswidriges Unternehmen handelt, wäre die Weigerung, dort Dienst zu leisten, nach deutschem Recht nicht strafbar (§ 11 Soldatengesetz, § 22 Wehrstrafgesetz).
Diese Momente werfen die Frage auf, welche Möglichkeiten die Bundesregierung hat, dem Verdacht auf illegale Praktiken im Mannheim Confinement Center nachzugehen und diese Praktiken ggf. zu unterbinden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Von welchen US-Militärgefängnissen in Deutschland hat die Bundesregierung Kenntnis, und für wie viele Gefangene sind diese Gefängnisse jeweils ausgelegt?
Welche Festlegungen treffen das Truppenstationierungsabkommen mit den USA und ggf. andere rechtliche Vereinbarungen hinsichtlich der Kompetenzen der US-Militärbehörden, auf ihren Stützpunkten Gefangene zu halten?
Trifft es zu, dass in diesen Gefängnissen ausschließlich Angehörige des US-Militärs inhaftiert werden dürfen, und wenn nein, welche Kompetenzen haben die US-Behörden, deutsche Staatsbürger oder Angehörige dritter Staaten festzuhalten?
Ist den US-Militärbehörden gestattet, ausländische Kriegsgefangene bzw., nach US-Definition, „feindliche Kämpfer“ im MFC und vergleichbaren Einrichtungen in Deutschland festzuhalten, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?
Trifft es zu, dass die Bundesregierung im Jahr 1999 die Inhaftierung eines jugoslawischen Staatsbürgers im MFC genehmigt hatte, die US-Militärbehörden aber mindestens zwei jugoslawische Staatsbürger inhaftiert hatten?
Falls Frage 5 bejaht wird:
a) Auf welcher Rechtsgrundlage und aufgrund welcher Beschuldigung hat die Bundesregierung die Inhaftierung eines jugoslawischen Staatsbürgers genehmigt?
b) Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, dass die US-Militärbehörden ohne Rechtsgrundlage einen jugoslawischen Staatsbürger inhaftiert hatten, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus?
Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, die Einhaltung menschenrechtlicher Standards in US-Militäreinrichtungen in Deutschland zu überprüfen, und gehören zu diesen Möglichkeiten auch unangekündigte Inspektionen etwa durch Staatsanwaltschaften?
Haben die Rechtsanwälte der im MFC und vergleichbaren Einrichtungen Festgehaltenen den gleichen Zugang zu den Inhaftierten wie in deutschen Strafanstalten, und wenn nein, welchen Beschränkungen unterliegen sie, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Beschränkungen?
Wird die Bundesregierung von den US-Militärbehörden über die in US-Militäreinrichtungen vorgenommenen Inhaftierungen, die Anzahl der Inhaftierten, die zugrunde liegenden Beschuldigungen und den Fortgang der Verfahren jeweils unterrichtet?
Treffen die Ausführungen der US-Militärzeitschrift „Soldier“ zu, dass Häftlinge die ersten drei Tage ihrer Haft in Zellen verbringen müssen, die nicht größer als sechs mal acht Fuß (rund 1,8 mal 2,4 Meter) sind?
Ist den US-Militärbehörden gestattet, im MFC Personen zu inhaftieren, wenn es sich bei den zugrunde liegenden Beschuldigungen nur um Straftaten nach US-Recht, nicht aber nach deutschem Recht handelt, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung dies?
Ist es den US-Militärbehörden gestattet, auch solche Soldaten, die ihren Dienst in völkerrechtswidrigen Kriegseinsätzen oder anderen, die Grundsätze des Völkerrechts missachtenden Einsätzen wie zum Beispiel im Gefangenenlager Guantánamo verweigern, im MFC zu inhaftieren?
a) Wie viele Kriegsdienstverweigerer waren seit 1999 im MFC inhaftiert, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie die Strafverfahren gegen diese Soldaten ausgegangen sind?
b) Wie viele Soldaten waren seit 2001 im MFC inhaftiert, die sich weigerten, Gestellungsbefehlen nach Afghanistan oder in den Irak nachzukommen, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie die Strafverfahren gegen diese Soldaten ausgegangen sind?
c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Stand des Strafverfahrens gegen den in der Vorbemerkung erwähnten US-Soldaten und Kriegsdienstverweigerers Agustín A., der am 3. Oktober 2006 im MFC inhaftiert worden ist?
Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass die Gefangenen nach ihrer Inhaftierung die Möglichkeit erhalten, einen Asylantrag in Deutschland zu stellen oder sich in anderer Form hilfesuchend an deutsche Behörden sowie Nichtregierungsorganisationen zu wenden?
a) Wie viele US-Soldaten haben seit 1999 einen Asylantrag bei den deutschen Behörden gestellt?
b) Wie viele davon waren zum Zeitpunkt der Antragstellung im MFC oder vergleichbaren Einrichtungen inhaftiert?
c) Wie ist über die Asylanträge entschieden worden?
Wie viele US-amerikanische Soldaten waren seit dem Jahr 1999 im MFC inhaftiert, aufgrund welcher Vorwürfe und für wie lange?
Wie viele Angehörige anderer Streitkräfte waren seit dem Jahr 1999 im MFC inhaftiert, aufgrund welcher Vorwürfe und für wie lange?
Wie viele US-amerikanische Zivilisten waren seit dem Jahr 1999 im MFC inhaftiert, aufgrund welcher Vorwürfe und für wie lange?
Wie viele Zivilisten mit anderer Staatsangehörigkeit waren seit dem Jahr 1999 im MFC inhaftiert, aufgrund welcher Vorwürfe und für wie lange?