Kürzung der Eingliederungsleistung in den neuen Bundesländern
der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, Roland Claus, Dr. Dietmar Bartsch, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, Katrin Kunert, Michael Leutert, Dorothee Menzner, Dr. Ilja Seifert, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Ausgaben für Ermessensleistungen des Eingliederungstitels wie Zuschüsse zur beruflichen Weiterbildung (SGB III) der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind laut einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (Kurzbericht 4/2007) im Jahr 2005 gegenüber dem Vorjahr um 5,5 Mrd. Euro zurückgegangen. Von dieser rückläufigen Entwicklung der Ausgaben sind ostdeutsche Regionen am stärksten betroffen, da der Eingliederungstitel im Jahr 2004 mit 63 Prozent in Ostdeutschland einen größeren Anteil an der Gesamtheit der aktiven Leistungen ausmachte als in Westdeutschland mit rd. 39 Prozent. Ostdeutsche Regionen verzeichneten 2005 mit ca. 50 Prozent den stärksten Rückgang der Ausgaben für aktive Arbeitsförderung. Gleichzeitig werden die Einnahmen der BA ab 2007 aufgrund der Senkung des allgemeinen Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung niedriger ausfallen. Davon werden laut o. g. Studie besonders Regionen mit günstiger Beschäftigungslage profitieren. Wirtschaftsschwache Regionen wie die neuen Bundesländer sind durch den abnehmenden Eingliederungstitel insgesamt viel stärker negativ betroffen und profitieren viel weniger von der Senkung des Beitragssatzes als Regionen mit guten ökonomischen Rahmenbedingungen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Worauf beruht die Senkung des Eingliederungstitels im SGB III?
Welches beschäftigungspolitische Ziel verfolgt die Bundesagentur für Arbeit mit der Verringerung der Ausgaben der Ermessensleistungen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der Senkung des Eingliederungstitels auf die Arbeitsmarktsituation in den neuen Bundesländern?
Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um eine besondere Betroffenheit wirtschaftsschwacher Regionen – zum Beispiel der neuen Bundesländer – von der Senkung des Eingliederungstitels zu verhindern?
Wenn ja, welche, und wie misst sie deren Erfolg?
Wenn nein, warum nicht?
Wurde vor dem Beschluss zur Senkung des allgemeinen Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung eine Gesetzesfolgenabschätzung hinsichtlich ihrer unterschiedlichen Auswirkung für die neuen und alten Bundesländer vorgenommen?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, weshalb nicht?