Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder als Bestandteil einer Politik der Geschlechtergerechtigkeit
der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Diana Golze, Cornelia Möhring, Dr. Ilja Seifert, Kathrin Vogler, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In ihrer Stellungnahme zum Gutachten „Bestandsaufnahme zur Situation der Frauenhäuser, Fachberatungsstellen und anderer Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder“ stellt die Bundesregierung fest: „Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen gehört … zu den aktuellen und langfristigen Schwerpunkten der der Gleichstellungspolitik der Bundesregierung.“
In den nun vorliegenden sozialwissenschaftlichen bzw. rechtswissenschaftlichen Gutachten des Bündnisses aus dem AWO Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V., Deutschen Roten Kreuz, Diakonischen Werk der EKD e. V., Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband Gesamtverband e. V., dem Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V. und dem Deutschen Caritasverband e. V. „Der Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder“ sowie des Bundesverbands Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe Frauen gegen Gewalt e. V. „Rechtliche Anforderungen und Möglichkeiten der Ausgestaltung und Finanzierung des Hilfesystems bei Gewalt“ erfolgt eine gründliche Analyse der Situation des Hilfesystems bei Gewalt gegen Frauen.
Beide verweisen auf die bestehenden strukturellen und verfahrensrechtlichen Mängel und Defizite, aber vor allem auf die prekäre Finanzierungssituation des Hilfesystems.
Es wird festgestellt, dass sowohl die Schutzeinrichtungen als auch die Beratungsstellen chronisch unterfinanziert sind, dass es vor allem in den Ballungszentren zu Abweisungen betroffener Frauen kommt, da die Schutzeinrichtungen belegt sind.
Es gibt Wartelisten für Frauenhausplätze.
Im ländlichen Raum fehlen diese nicht selten ganz.
Bekanntlich gibt es immer noch Schwierigkeiten bei der Aufnahme von Frauen, die keinerlei sozialgesetzlichen Leistungsbezug haben.
Darauf verweist der Lagebericht ebenso, wie schon andere Berichte zuvor.
Um von Gewalt betroffenen Frauen eine schnelle Hilfe vor Ort zukommen zu lassen, laufen die Vorbereitungen für ein bundesweites, kostenloses und 24 Stunden erreichbares Hilfetelefon, das einen Lotsencharakter haben soll.
Im sozialwissenschaftlichen Gutachten wird darauf verwiesen, dass bisher auf eine Hilfe und Schutz suchende Frau zwei schutzbedürftige Frauen kommen, die das Hilfesystem bisher nicht erreicht hat.
Wir fragen die Bundesregierung:
- Welche Ursachen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für die zum Teil auftretenden Diskrepanzen zwischen den Ergebnissen der Bestandsaufnahme des Unterstützungssystems in den einzelnen Ländern durch das Gutachten und den Angaben der einzelnen Länder?
2. Warum lehnt die Bundesregierung eine Gesetzgebungskompetenz ab (vgl. Bericht der Bundesregierung „Bestandsaufnahme zur Situation der Frauenhäuser, Fachberatungsstellen und anderer Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder“, S. XXV), die sie doch gerade in dem vorliegenden Entwurf für die gesetzliche Regelung einer „vertraulichen Geburt“ für sich in Anspruch nimmt, damit alle betroffenen Frauen „in ihrer Not professionelle Hilfe … erlangen“ und gleichwertige Lebensverhältnisse hergestellt werden?
Warum gilt dieses Gebot nicht für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder, wo doch die Bestandsaufnahme belegt, wie uneinheitlich und defizitär das bestehende Schutz- und Hilfesystem ist?
- Wie ist der aktuelle Stand bei der Einrichtung eines Hilfetelefons für von Gewalt betroffene Frauen?
- Wie viele Stellen sind für welche Fachkräfte vorgesehen?
- Warum muss die Freischaltung auf den 1. März 2013 verschoben werden?
- Gibt es Probleme bei der Personalgewinnung oder technische Probleme (und wenn ja, welche)?
- Konnten Beraterinnen aus dem bestehenden Hilfesystem gewonnen werden, und gibt es zusätzliche Schulungen (und wenn ja, welche), die auf die Besonderheiten des Hilfetelefons ausgerichtet sind (spezielle Abdeckung des großen Aufgabengebietes von häuslicher Gewalt, Zwangsheirat, sexuelle Gewalt, Genitalverstümmelung usw.)?
- Welche Datenbanken werden den Beraterinnen zur Verfügung stehen, damit sie den betroffenen Frauen eine gezielte Hilfe vor Ort anbieten können?
- Wer erstellt diese Datenbanken?
- Wie viele Dolmetscherinnen sollen das Hilfetelefon unterstützen, und wie viele von ihnen sind festangestellt bzw. auf Abruf bereit einzuspringen?
- Warum wurde die Haushaltsplanung geändert, so dass für das Hilfetelefon im Jahr 2013 statt 6 Mio. Euro nun nur 5 Mio. Euro vorgesehen sind?
- Wo können welche Einsparungen gemacht werden?
- Oder kam es zu Veränderungen bei der ursprünglich vorgesehenen Ausstattung des Hilfetelefons?
Fragen8
Welche Ursachen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für die zum Teil auftretenden Diskrepanzen zwischen den Ergebnissen der Bestandsaufnahme des Unterstützungssystems in den einzelnen Ländern durch das Gutachten und den Angaben der einzelnen Länder?
Warum lehnt die Bundesregierung eine Gesetzgebungskompetenz ab (vgl. Bericht der Bundesregierung „Bestandsaufnahme zur Situation der Frauenhäuser, Fachberatungsstellen und anderer Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder“, S. XXV), die sie doch gerade in dem vorliegenden Entwurf für die gesetzliche Regelung einer „vertraulichen Geburt“ für sich in Anspruch nimmt, damit alle betroffenen Frauen „in ihrer Not professionelle Hilfe … erlangen“ und gleichwertige Lebensverhältnisse hergestellt werden? Warum gilt dieses Gebot nicht für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder, wo doch die Bestandsaufnahme belegt, wie uneinheitlich und defizitär das bestehende Schutz- und Hilfesystem ist?
Wie ist der aktuelle Stand bei der Einrichtung eines Hilfetelefons für von Gewalt betroffene Frauen?
Wie viele Stellen sind für welche Fachkräfte vorgesehen?
Warum muss die Freischaltung auf den 1. März 2013 verschoben werden?
Gibt es Probleme bei der Personalgewinnung oder technische Probleme (und wenn ja, welche)?
Konnten Beraterinnen aus dem bestehenden Hilfesystem gewonnen werden, und gibt es zusätzliche Schulungen (und wenn ja, welche), die auf die Besonderheiten des Hilfetelefons ausgerichtet sind (spezielle Abdeckung des großen Aufgabengebietes von häuslicher Gewalt, Zwangsheirat, sexuelle Gewalt, Genitalverstümmelung usw.)?
Welche Datenbanken werden den Beraterinnen zur Verfügung stehen, damit sie den betroffenen Frauen eine gezielte Hilfe vor Ort anbieten können?
Wer erstellt diese Datenbanken?
Wie viele Dolmetscherinnen sollen das Hilfetelefon unterstützen, und wie viele von ihnen sind festangestellt bzw. auf Abruf bereit einzuspringen?
Warum wurde die Haushaltsplanung geändert, so dass für das Hilfetelefon im Jahr 2013 statt 6 Mio. Euro nun nur 5 Mio. Euro vorgesehen sind?
Wo können welche Einsparungen gemacht werden?
Oder kam es zu Veränderungen bei der ursprünglich vorgesehenen Ausstattung des Hilfetelefons?