BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Umsetzung der Praktikantenrichtlinie des Bundes

Überprüfung der Wirkungen der Richtlinie, mögliche Außenwirkung auf den Bereich der Wirtschaft, Dauer und Arbeitsergebnisse von Praktika, Vergütung<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

19.12.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1175229. 11. 2012

Umsetzung der Praktikantenrichtlinie des Bundes

der Abgeordneten Kai Gehring, Ekin Deligöz, Agnes Krumwiede, Tabea Rößner, Ulrich Schneider, Arfst Wagner (Schleswig) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Überarbeitung der Richtlinie des Bundes zur Beschäftigung von Praktikantinnen und Praktikanten (Praktikantenrichtlinie Bund), welche am 1. Dezember 2011 in Kraft trat, ist ein wichtiger Baustein für gerechtere Praktikaverhältnisse in der Bundesverwaltung.

Ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten ist zu fragen, ob die Richtlinien in dieser Form auch vollumfänglich Anwendung finden. Da der Praktikantenstatus weder gesetzlich formuliert noch ein gemeinsames Verständnis über diesen Begriff existiert, bleibt es bisher diffus, welchen Status Praktikantinnen und Praktikanten in der Bundesverwaltung haben. Folge dieses Definitionmangels sind unklare Aufgaben, Rechte und Pflichten dieser Personengruppe.

Da regulatorische Rahmenbedingungen nicht zwangsläufig eine Garantie für eine hohe Praktikaqualität darstellen, sondern eine umfassende Implementierung der Richtlinien sowie deren effektive Einhaltung den entscheidenden Beitrag leisten, damit hochwertige Praktika gewährleistet werden können, ist zudem zu klären, inwiefern eine Überprüfung des Prozesses seit der Bekanntgabe der Praktikantenrichtlinie Bund vom 9. November 2011 stattfindet. Dies betrifft auch die Art der angekündigten Evaluation.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Inwiefern wird kontrolliert, ob die Praktikantenrichtlinie Bund in ihrer überarbeiteten Form auch eingehalten wird?

2

Inwiefern ist die Bundesregierung der Auffassung, dass alle oder einzelne Inhalte der Praktikantenrichtlinie Bund auch für andere Praktikaverhältnisse in Deutschland gelten sollten?

Welche Schritte ergreift sie gegebenenfalls zur Umsetzung dieser Ziele?

Wenn die Bundesregierung solche Schritte nicht ergreift, warum nicht?

3

Wie gehen die Bundesbehörden damit um, wenn die Praktikantin/der Praktikant ein Praktikum über die vorgegebene Wochenanzahl hinaus absolvieren möchte, wenn man berücksichtigt, dass die Höchstdauer von Pflichtpraktika sich gemäß Nummer 2 Absatz 1 der Praktikantenrichtlinie Bund nach der Prüfungs-, Hochschul- oder Studienordnung richtet?

4

Woraus setzt sich das Arbeitsergebnis zusammen (siehe Nummer 3.1 Absatz 2 der Praktikantenrichtlinie Bund)?

5

Wie kann kein Beitrag zum Arbeitsergebnis während des Praktikums erfolgen, wenn Praktika – auch laut Präambel der Praktikantenrichtlinie Bund – dazu dienen, Praktikantinnen und Praktikanten auf einen künftigen Beruf vorzubereiten, sprich sie bei der Berufswahl zu unterstützen?

6

Unter welchen Umständen lässt sich auf eine Initiative der Absolventin oder des Absolventen für ein Praktikum an Stelle eines regulären Arbeitsverhältnisses rückschließen (Nummer 3.2 Absatz 3 Satz 2 der Praktikantenrichtlinie Bund)?

7

Wie viele Praktika bietet die Bundesregierung an?

In welchem Alter sind die Praktikanten durchschnittlich?

Wie hoch ist der Anteil von Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen (bitte nach Dienststellen aufschlüsseln und vergleichbar zu den Anlagen/Tabellen 1 und 2 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/3567 darstellen)?

8

Sind die Praktikumsverhältnisse auf einen Zeitraum begrenzt?

Wenn ja, wie lange (bitte nach Dienststellen aufschlüsseln und vergleichbar zur Anlage/Tabelle 2 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/3567 darstellen)?

9

Welche Entschädigung erhalten Praktikantinnen und Praktikanten für Praktika in den Bundesministerien (bitte nach Bundesministerien aufschlüsseln und vergleichbar zur Anlage/Tabelle 2 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/3567 darstellen)?

10

Sind seit Erlass der Praktikantenrichtlinie Bund Praktika abgesagt worden, sodass ein Vergütungsanspruch zu Stande kam (siehe Nummer 3.3.2.1 der Praktikantenrichtlinie Bund)?

11

Wie oft wird eine vertragliche Regelung für Pflichtpraktika getroffen, sodass eine Aufwandsentschädigung nach Nummer 4 Absatz 1 der Praktikantenrichtlinie Bund gezahlt wird (bitte nach Bundesministerien aufschlüsseln)?

12

Soll die angekündigte Evaluation der Praktikantenrichtlinie Bund nach zwei Jahren qualitativ oder quantitativ erfolgen?

Welche Schwerpunkte sind für die Evaluation vorgesehen?

13

Wenn die Mindestvergütung 300 Euro beträgt, wie viel Euro beträgt die Höchstvergütung unter Beachtung der maßgeblichen Faktoren wie schulische, hochschulische bzw. berufliche Vorbildung?

14

Wird die Begrenzung „weniger als ein Monat“ (Nummer 3.1 Absatz 2 der Praktikantenrichtlinie Bund) bereits durch gesetzliche Feiertage oder Krankheit im zu absolvierenden Praktikumsmonat tangiert?

15

Wie werden die Aufgaben eines Praktikanten geregelt und festgehalten?

Warum werden diese Aufgaben nicht im Mustervertrag festgelegt?

Berlin, den 29. November 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen