Umsetzung der Rechtsansprüche von Hartz-IV-Leistungsberechtigten (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/11484)
der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Dr. Martina Bunge, Klaus Ernst, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Yvonne Ploetz, Dr. Ilja Seifert, Kathrin Senger-Schäfer, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In der Kleinen Anfrage „Umsetzung der Rechtsansprüche von Hartz-IV-Leistungsberechtigten“ (Bundestagsdrucksache 17/11484) wird aus dem jüngsten SGB-II-Jahresbericht 2011 (SGB II = Zweites Buch Sozialgesetzbuch) zitiert, wonach Prüfinstanzen „zum Teil gravierende Umsetzungsmängel in der Grundsicherung“ festgestellt haben (Grundsicherung für Arbeitsuchende, Aufschwung nutzen, Potenziale erschließen, Jahresbericht 2011, S. 35). Zudem wird eine Expertise der Diakonie zum Anlass genommen, nach konkreten Defiziten in der Umsetzung des SGB II, die aus der Beratungspraxis berichtet werden, zu fragen.
Die Antwort der Bundesregierung konterkariert die zitierte Aussage aus dem Jahresbericht und widerspricht den Rückmeldungen aus der Beratungspraxis.
Die Antworten ignorieren oder verneinen bei konkreten Fragen Probleme – zumeist mit dem Hinweis auf fehlende Informationen, teilweise aber auch mit dem Hinweis auf fehlende Zuständigkeit. Die Bundesregierung kommt zudem auch ihrer Verpflichtung nicht nach, die Fragen sachgerecht zu beantworten. Auf die Frage beispielsweise, ob es seitens der Bundesagentur für Arbeit (BA) konkrete Änderungsvorschläge zum SGB II gäbe, antwortet die Bundesregierung, dass sie mit der BA „in einem regelmäßigen Austausch“ stehe. Das ist sehr zu hoffen, beantwortet aber nicht die gestellte Frage.
Eine Unterdeckung des Regelbedarfs, weil aufgrund nicht kostendeckender Leistungen für Unterkunft und Heizung, Teile der Regelleistung für diesen Zweck verwendet werden, scheint es für die Bundesregierung nicht zu geben.
Die Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 17/11484) ist insbesondere angesichts der Tatsache, dass die Grundsicherung für Arbeitsuchende für die betroffenen Menschen das Existenzminimum absichern soll, nicht befriedigend. Einzelne nicht oder unzureichend beantwortete Fragen werden der Bundesregierung daher erneut – teilweise erweitert – vorgelegt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Welche „gravierenden Umsetzungsmängel“ sind der Bundesregierung und der BA bekannt bei der operativen Umsetzung des SGB II?
Welche „einschlägigen Berichte der Prüfinstanzen“ (Antwort zu Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 17/11484) sind der Bundesregierung bekannt (bitte einzeln aufführen)?
Welche Inhalte haben die zitierten „einschlägigen Berichte der Prüfinstanzen“? Welche Umsetzungsprobleme werden angesprochen?
Welche Lösungsvorschläge bieten die „einschlägigen Berichte der Prüfinstanzen“ für die jeweils aufgeführten Probleme?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung ggf. aus diesen Vorschlägen, und welche gedenkt sie noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung insbesondere aus der Analyse und den Vorschlägen des Berichts des Bundesrechnungshofs zum „Vollzugsaufwand bei der Gewährung von Unterhaltsvorschuss und Wohngeld an Kinder mit Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ vom 17. Juni 2012?
Welche Schlussfolgerungen zieht die BA ggf. aus diesen Vorschlägen, und welche gedenkt sie in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich umzusetzen?
Hat die BA im Rahmen des „regelmäßigen Austausches“ mit der Bundesregierung konkrete Änderungsvorschläge zu den Rechtsvorschriften des SGB II vorgelegt?
Auf welche Bereiche des SGB II beziehen sich ggf. die Vorschläge der BA? Welche konkreten Änderungen werden ggf. vorgeschlagen?
Gibt es vonseiten der BA eine Bewertung der gesetzlich vorgeschriebenen Sanktionsregeln? Wie bewertet die BA die empirischen Folgen und die Wirksamkeit von Sanktionen? Gibt es in diesem Bereich konkrete Änderungsvorschläge der BA?
Wie hoch lagen nach der Grundsicherungsstatistik SGB II der BA in dem jüngst verfügbaren Monat und jährlich seit Einführung des SGB II die bundesweit aggregierten tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung in der Summe?
Wie hoch lagen nach der Grundsicherungsstatistik SGB II der BA in dem jüngst verfügbaren Monat und jährlich seit Einführung des SGB II die bundesweit aggregierten anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung in der Summe?
Bei wie vielen Bedarfsgemeinschaften unterschreiten bundesweit in dem jüngst verfügbaren Monat und jährlich seit Einführung des SGB II die anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung die tatsächlichen Kosten (gesamt und gesondert nach Bedarfsgemeinschaftstypen)? Wie viele Personen leben in diesen Bedarfsgemeinschaften?
Bei wie vielen Bedarfsgemeinschaften überschritten bundesweit in dem jüngst verfügbaren Monat und jährlich seit Einführung des SGB II die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung die örtlichen Angemessenheitsgrenzen (gesamt und gesondert nach Bedarfsgemeinschaftstypen)?
Bei wie vielen Bedarfsgemeinschaften überschritten bundesweit in dem jüngst verfügbaren Monat und jährlich seit Einführung des SGB II die anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung die örtlichen Angemessenheitsgrenzen (gesamt und gesondert nach Bedarfsgemeinschaftstypen)?
Wie hoch lag die bundesweit durchschnittliche Höhe der als angemessen anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung für verschiedene Bedarfsgemeinschaftstypen im Jahr 2011?