Untersuchung der Massengräber von Mazar-e-Sharif (Afghanistan) im Zuständigkeitsbereich des deutschen Einsatzkontingents der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppen
der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Winfried Nachtwei, Monika Lazar, Irmingard Schewe-Gerigk, Silke Stokar von Neuforn, Wolfgang Wieland, Josef Philip Winkler, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Dr. Uschi Eid, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Kerstin Müller (Köln), Claudia Roth (Augsburg), Rainder Steenblock, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nach Berichten von Augenzeugen und Aussagen ehemaliger Gefangener, haben Truppen des mit den USA verbündeten Rashid Dostum (Northern Alliance) im November 2001 in Dasht-I-Leili möglicherweise ein Massaker begangen. Die im Gebiet zwischen Kunduz und dem Gefängnis von Sheberghan gefangen genommenen Talibankämpfer sollen in Schiffscontainern gepresst worden sein, in denen viele erstickten. Andere starben mutmaßlich im Kugelhagel der Truppen Dostums, die einzelne Container mit Maschinengewehrfeuer belegten. Die Schätzungen schwanken, es kann jedoch als gesichert gelten, dass zwischen 250 und 3 000 Gefangene getötet wurden und in einem Massengrab bei Dasht-I-Leili verscharrt wurden (Burns, New York Times, 29. August 2002; Raban, New York Review of Books, 15. Oktober 2006; NDR-Reportagen vom 18. Dezember 2002 „Das Massaker in Afghanistan - Haben die Amerikaner zugesehen?“ und vom 8. April 2003 „Konvoi in den Tod“).
Mehrere Journalisten haben sich um eine Aufklärung der von Dostums Truppen mutmaßlich begangenen Verbrechen bemüht. Die in den USA ansässigen „Physicians for Human Rights“ und ein Team der UN haben die Existenz eines Massengrabes bestätigt, ohne jedoch gründliche forensische Untersuchungen vornehmen zu können (Rose, The Guardian, 21. März 2004; Physicians for Human Rights, Preliminary Assessment of Alleged Mass Gravesites in the Area of Mazar-e Sharif, Januar/Februar 2002). Die unsichere Lage in diesem Gebiet hat eine weitere Aufklärung der damaligen Vorfälle durch forensische Mediziner und andere Experten nicht erlaubt (Burns, New York Times, 29. August 2002; Niggemeier, FAZ, 15. November 2004).
Das Gebiet zwischen Kunduz und dem Ort des mutmaßlichen Massengrabes in Dasht-I-Leili gehört zum von Deutschland geführten Regionalkommando Nord von ISAF, wo in der Provinz Kundus deutsche Streitkräfte als internationale Unterstützungstruppe in Afghanistan operieren. Zu den in der Bonner Vereinbarung, der Berliner Erklärung und verschiedenen UN-Resolutionen definierten Aufgaben gehört es, gemäß des Antrages der Bundesregierung vom 13. September 2006 zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte (Bundestagsdrucksache 16/2573) „Afghanistan bei der Aufrechterhaltung der Sicherheit so zu unterstützen, dass sowohl die afghanischen Staatsorgane als auch das Personal der Vereinten Nationen und anderes internationales Zivilpersonal, insbesondere solches, das dem Wiederaufbau und humanitären Aufgaben nachgeht, in einem sicheren Umfeld arbeiten können“.
Wir fragen die Bundesregierung:
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Welche Informationen liegen der Bundesregierung bis heute über die Misshandlung und Ermordung von Gefangenen im November 2001 in der Nähe von Kunduz vor?
Was hat die Bundesregierung bisher getan, um zur Aufklärung der mutmaßlichen Verbrechen in dem Gebiet beizutragen, in dem deutsche Sicherheitskräfte heute als Internationale Sicherheitsunterstützungstruppe tätig sind?
Beabsichtigt die Bundesregierung selbst deutsche Fachkräfte nach Afghanistan zu entsenden, die eine forensische Untersuchung des Massengrabes von Dasht-I-Leili und anderer Massengräber im Gebiet Mazar-e-Sharif und eine Exhuminierung der Leichen vornehmen können, und wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung darüber hinaus bereit, Bemühungen deutscher und ausländischer Menschenrechtsorganisationen zu unterstützen, die erhobenen Vorwürfe eines Massakers vor Ort zu untersuchen?
Wird die Bundesregierung, im Falle einer solchen Untersuchung der damaligen Vorkommnisse durch deutsche und ausländische Menschenrechtsorganisation, sicherstellen, dass forensische Teams, die im deutschen Zuständigkeitsgebiet im Norden Afghanistans das Massengrab bei Dasht-I-Leili explorieren, in einem sicheren Umfeld arbeiten können?