Fakten und Hintergründe zur anstehenden Stationierung von Patriot-Raketen an der türkisch-syrischen Grenze
der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Sevim Dağdelen, Paul Schäfer (Köln), Christine Buchholz, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Harald Koch, Stefan Liebich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 22. November 2012 ersuchte die Türkei bei der NATO (North Atlantic Treaty Organization) um Flugabwehrraketen vom Typ „Patriot“. Damit beabsichtigt das Land, so die offizielle Begründung, seine Grenze zum Bürgerkriegsland Syrien zu schützen. Das zu stationierende Flugabwehrsystem soll lediglich der Verteidigung der Grenzen dienen und nicht die Errichtung einer Flugverbotszone oder einen sonstigen Angriff zum Ziel haben, so formuliert es die Türkei in ihrem Brief an die NATO. In der NATO verfügen nur Deutschland, die USA und die Niederlande über Patriot-Raketen des modernsten Typs PAC-3. Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, erklärte direkt im Anschluss an die türkische Anfrage, Deutschland sei – unter der Voraussetzung, dass alle Bedingungen erfüllt seien – zum Einsatz der erbetenen Waffen und der Bundeswehr bereit.
Am 4. Dezember 2012 wird der NATO-Rat über den Antrag der Türkei entscheiden. Danach beabsichtigt die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag ein Mandat zur Beteiligung der Bundeswehr zur Abstimmung vorzulegen.
Nach Bekanntwerden der Absicht der Türkei, die NATO um Beistand zu bitten, wurden auf Antrag der Oppositionsparteien Sondersitzungen des Verteidigungs- und Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages einberufen.
In diesen Sitzungen blieben zahlreiche Fragen offen. Deren Beantwortung ist aber für eine Beurteilung der Lage in der Türkei, im türkisch-syrischen Grenzgebiet und vor einer Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Stationierung der Patriot-Raketen unabdingbar.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
Aufgrund welcher Bestimmungen im NATO-Vertrag ist es nach Auffassung der Bundesregierung in der jetzigen Situation möglich, im Rahmen der NATO der Türkei die Raketenabwehrsysteme vom Typ Patriot zur Verfügung zu stellen?
Ist Artikel 4 des NATO-Vertrages hinreichend für eine Stationierung von Patriots aus deutschem Besitz in der Türkei?
Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich des rechtlichen Status der Stationierung vor dem Hintergrund, dass in dem offiziellen Anfragebrief der Türkei auf Artikel 4 des NATO-Vertrages Bezug genommen wird, in dem es heißt, dass „die Parteien (…) einander konsultieren, wenn nach Auffassung einer von ihnen die Unversehrtheit des Gebiets, die politische Unabhängigkeit oder die Sicherheit einer der Parteien bedroht ist“, nicht jedoch operationelle militärische Hilfe zu leisten?
Aufgrund welcher Lageveränderungen plant die NATO nach der aktuellen Anfrage vom 21. November 2012 eine Stationierung von Patriots, vor dem Hintergrund, dass sie nach zwei vorhergehenden Anfragen der Türkei im Juni dieses Jahres nach dem Abschuss eines türkischen Militärflugzeuges und Anfang Oktober dieses Jahres nach der Explosion einer aus Syrien kommenden Artilleriegranate auf türkischem Boden zwar auch gemäß Artikel 4 reagierte (www.jungewelt.de/2012/11-20/005.php), aber eben lediglich konsultierte und keine operationelle militärische Hilfe anbot?
Wann wurden der NATO in den Konsultationen mit der Türkei belastbare Hinweise auf eine Bedrohung der Türkei durch Syrien vorgelegt?
Aufgrund welcher Kriterien und Informationen hat die NATO überprüft, ob die Stationierung von Patriot-Systemen in der Türkei ein relevanter Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit der Türkei vor Syrien ist?
Ist nach Auffassung der Bundesregierung die Stationierung von deutschen Patriot-Systemen in der Türkei möglich, selbst wenn die Bundesregierung zu der Auffassung gelangt ist, dass gegenwärtig kein konkretes Bedrohungsszenario vorliegt?
Existieren belastbare Bedrohungsszenarien für die Türkei, die der Entscheidung der NATO zugrunde liegen, und werden diese von der Bundesregierung in vollem Umfang geteilt?
Schätzt die Bundesregierung das von der Türkei geäußerte subjektive Bedrohungsgefühl als ausreichend ein, um daraufhin Waffensysteme der Bundeswehr an die türkisch-syrische Grenze zu verlegen?
War die Möglichkeit einer Unterstützung der Türkei durch Patriot-Systeme und Bundeswehrsoldaten bereits Gegenstand bilateraler Gespräche, als der Bundesaußenminister Dr. Guido Westerwelle „bei seinem Treffen mit dem türkischen Außenminister am 13. Oktober 2012 ausdrücklich die Solidarität [Deutschlands] als NATO-Partner unterstrichen“ hat (Plenarprotokoll 17/203)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesaußenministers, der in der Presse äußerte, dass man „sehr gute Gründe haben [müsse], einer solchen Bitte nicht zu entsprechen“ (www.zeit.de/politik/ausland/2012-11/natopatriot-tuerkei-bundestag), und wenn ja, aus welchen Passagen des NATO-Vertrages leitet sie diese Auffassung ab?
Wie schätzt die Bundesregierung das Risiko ein, dass die Türkei mit der Stationierung der Patriot-Raketen in der Türkei
a) bezogen auf die Auseinandersetzung zwischen türkischer Staatsmacht und kurdischen Ansprüchen auf Autonomie und Selbstverwaltung innerhalb und außerhalb des türkischen Staatsgebiets,
b) bezogen auf den möglichen Einsatz der türkischen Armee außerhalb der Türkei, so wie es der Regierung vom türkischen Parlament erlaubt worden ist (www.faz.net/aktuell/politik/arabische-welt/nach-granatangrifftuerkisches-parlament-billigt-militaereinsaetze-in-syrien-11913263.html),
c) die Ansprüche des türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdoğan auf eine türkische Führungsrolle in der islamischen Welt unverkennbar sind (www.welt.de/politik/ausland/article109667134/Erdogan-verfolgt-Grossmachttraeume-jetzt-mit-Härte.html), eine eigene innen- und außenpolitische Agenda verfolgt und eine positive Entscheidung als Unterstützung dafür gewertet wird?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, dass die türkische Regierung die Stationierung von Patriot-Systemen durch die NATO als Ermutigung auffassen könnte, auch Luftoperationen auf syrischem Territorium durchzuführen, dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die türkische Regierung bereits die Zustimmung zu militärischen Operationen in Syrien vom türkischen Parlament eingeholt hat?
Inwiefern verfolgt die türkische Regierung nach Auffassung der Bundesregierung mit ihrer derzeitigen Politik gegenüber Syrien auch eine eigene Agenda in Bezug auf die kurdische Bevölkerung in der Türkei und in Syrien, und kann die Bundesregierung ausschließen, dass sie durch die Stationierung deutscher Patriot-Systeme ungewollt die Diskriminierung gegenüber der kurdischen Bevölkerung mit unterstützt?
Inwiefern verbindet die türkische Regierung nach Auffassung der Bundesregierung mit der Unterstützungsbitte an die NATO auch eine Unterstützung für die von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdoğan angestrebte türkische Führungsrolle in der islamischen Welt, bzw. kann die Bundesregierung eine solche Verbindung ausschließen?
Kann die Stationierung von Patriot-Raketensystemen vor dem Hintergrund, dass Vorhaltungen, dass aus der Türkei heraus Waffen an syrische Aufständische geliefert werden, nicht widerlegt sind, ebenso wie die, dass die Grenze Türkei-Syrien nicht nur zeitweilig für Flüchtlinge, sondern auch für das Überwechseln bewaffneter Aufständischer durchlässig sei und dass aus der Türkei erhebliche Geldmittel für verschiedene Gruppierungen von Aufständischen zur Verfügung gestellt werden (www.rp-online.de/politik/ausland/tuerkei-droht-syrien-mit-weiter-abschreckung-1.3029807), eine verschärfende Rolle innerhalb des syrischen Bürgerkrieges spielen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang aus der Aussage des türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdoğan unmittelbar nach den NATO-Konsultationen Ende Juni 2012, wonach die Türkei „das syrische Volk mit allen nötigen Mitteln (unterstützen) wird, bis es von Unterdrückung, Massakern, diesem blutdürstigen Diktator und seiner Clique befreit ist“ und „jedes militärische Element, das sich von Syrien aus der türkischen Grenze nähert und ein Sicherheitsrisiko und eine Gefahr darstellt, (…) als Bedrohung und als militärisches Ziel betrachtet“ („Türkei will ‚militärisch‘ auf weitere Aggression reagieren“, faz net, 26. Juni 2012) vor diesem Hintergrund, und haben diese Aussagen nach Einschätzung der Bundesregierung weiterhin Bestand?
Wird die Stationierung von Patriot-Systemen in der Türkei nach Auffassung der Bundesregierung Auswirkungen auf die Position von China und Russland in Bezug auf die Entscheidungen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen bezüglich Syrien haben, und wenn ja, welche?
Wie viele Patriot-Systeme in welchen Varianten sollen in die Türkei verlegt werden, und aus welchen Staaten werden jeweils diese Patriot-Systeme bereitgestellt werden?
Wie viele Patriot-Systeme plant die Bundeswehr bereitzustellen, und wie viel Bundeswehrpersonal wird dafür in die Türkei verlegt werden?
Aus welchen Stationierungsorten der Bundeswehr werden die für die Türkei geplanten Systeme abgezogen?
Wie lange sollen die Patriot-Systeme in der Türkei stationiert bleiben, und nach welchen Kriterien werden die Bundesregierung und der NATO-Rat über die Beendigung dieser Stationierung entscheiden?
Welche Alternativen zur Stationierung deutscher Patriot-Systeme und deutscher Soldaten wurden durch die Bundesregierung in welcher Form erörtert, und wie begründet sie die zwingende Notwendigkeit, dass nicht nur die Systeme in der Türkei stationiert werden, sondern auch Bundeswehrsoldaten zu deren Bedienung?
Werden oder wurden auch Patriots und Soldaten aus den USA und den Niederlanden in die Türkei verlegt?
Wenn ja, wie viele, und in welcher Zahl, und welche konkreten Systeme?
Wo genau sollen die Patriot-Systeme stationiert werden?
Ist geplant, sie im grenznahen Gebiet zu stationieren, so dass – in Abhängigkeit von der jeweiligen Reichweite – auch in den syrischen Luftraum hineingewirkt werden kann?
Trifft die NATO im Zusammenhang mit der Stationierung der Patriot-Raketen auch Vorsorgemaßnahmen für mögliche Chemiewaffenangriffe, etwa in Form der Dislozierung von ABC-Spürpanzern?
Mit welchen Kompetenzen werden die deutschen Soldaten ausgestattet sein?
Welche Befehlskette wird im konkreten Fall über die Nutzung der Patriot-Raketen entscheiden?
Wie schätzt die Bundesregierung das Risiko ein, dass aufgrund der Anerkennung der „Nationalen Koalition der Oppositionskräfte und der Syrischen Revolution“ als „alleinige legitimen Repräsentanten Syriens“ seitens der Türkei (am 15. November 2012 wurde die Anerkennung ausgesprochen), die Rechtssubjektivität aus der Sicht der EU-Staaten und der Türkei von der bisherigen Regierung Baschar al-Assads auf die Opposition übergeht und die bisherige Regierung Baschar al-Assads und die militärischen Kräfte Baschar al-Assads daher als Aufständische betrachtet werden, und wäre in diesem Sinne ein Hilfeersuchen der neuen „Machthaber“ ein hinreichender Grund für eine türkische Intervention auf syrischem Staatsgebiet?
Zur Abwehr welcher konkreten offensiven und aggressiven Aktionen der syrischen Armee sollen die Patriot-Raketen in der Türkei vor dem Hintergrund dienen, dass Patriot-Raketensystem nicht in der Lage sind, Artilleriegeschosse oder Gewehrfeuer abzufangen, sondern zum Zweck des Abschusses von Flugzeugen und ballistischen Raketen entwickelt wurden?
Beinhaltet der Schutz des NATO-Luftraums auch, dass bei einem Angriff auf ein türkisches Ziel die Patriot-Raketen auch über fremden Luftraum eingesetzt werden, um etwa die angreifende Rakete abzuwehren?
Wie wird die NATO verhindern, dass syrische Kampfflugzeuge und Helikopter bei der Nutzung des syrischen Luftraums im türkisch-syrischen Grenzgebiet nicht fälschlicherweise zum Ziel der Patriot-Systeme werden?
Welche über die Stationierung der Patriot-Systeme hinausgehenden und/oder diese flankierenden Pläne (Aufklärung, Begleitung, Schutz etc.) zur militärischen Hilfe für die Türkei existieren gegenwärtig innerhalb der Bundesregierung?
Wie viele türkische Truppen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Monaten zu welchem Zeitpunkt an welche Orte im türkisch-syrischen Grenzgebiet verlegt, wie viele weitere Truppen sollen dorthin verlegt werden, und wie viele davon in direktem oder indirektem Zusammenhang mit der Stationierung der Patriot-Systeme?