Ausweitung des Bergschadensrechts auf Untergrundspeicher
der Abgeordneten Oliver Krischer, Thilo Hoppe, Dorothea Steiner, Cornelia Behm, Harald Ebner, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Stephan Kühn, Undine Kurth (Quedlinburg), Markus Tressel, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In Deutschland werden gegenwärtig an vielen Stellen neue Kavernenspeicher zur Bevorratung von Erdöl und Erdgas errichtet. Diese Speicher dienen einerseits der Versorgungssicherheit Deutschlands, werden jedoch auch aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen der Energiewirtschaft errichtet. Bei der Erkundung und Errichtung von Erdgasspeichern kommt es zwangsläufig zu muldenartigen Bodensenkungen von erheblicher Ausdehnung. Diese Bodensenkungen können auch zu Schäden an angrenzenden Wohngebäuden führen. Betroffene genießen nach der geltenden Rechtslage jedoch nicht den Schutz des – ohnehin unzureichenden – Bergschadensrechts, wie Betroffene anderer Bergschäden, wie sie zum Beispiel beim Steinkohleabbau entstehen. Vor dem Hintergrund der deutlichen Zunahme von Speicherprojekten (siehe dazu auch Bundestagsdrucksache 17/5705) stellt diese Ungleichbehandlung für die Betroffenen zunehmend ein Problem dar.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wird die Bundesregierung eine Gesetzesinitiative starten bzw. unterstützen, um das Bergschadensrecht (§§ 114 bis 121 des Bundesberggesetzes – BbergG) auf den Bau und Betrieb von Untergrundspeichern (§ 126 BbergG) auszuweiten, und wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit dieser Gesetzesinitiative zu rechnen?
Bewertet es die Bundesregierung als sachlich gerechtfertigt, dass die Eigentümer derjenigen Grundstücke, unter denen sich Kavernen befinden, mögliche Beeinträchtigungen im Rahmen der Vergütung für die Bestellung einer entsprechenden Grunddienstbarkeit zu Gunsten des Kavernenbetreibers oder durch den Verkauf ihrer Salzrechte angemessen berücksichtigen können, während die Eigentümer benachbarter Grundstücke auf die weniger werthaltigen Ansprüche des allgemeinen Zivilrechts angewiesen sind?
Wie begründet die Bundesregierung die Ungleichbehandlung bei der Schadensregulierung zwischen dem Bau und Betrieb von Untergrundspeichern einerseits und allen anderen Bergbauprojekten andererseits?
Beabsichtigt die Bundesregierung, eine Entwicklungsplanung für Energiespeicher aufzulegen, analog zu den laufenden Netzentwicklungsplänen Strom und Gas, und wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung die Raumordnung um Instrumente ergänzen, welche – angesichts der zunehmenden Nutzungskonkurrenzen (Geothermie, Erdgasförderung, Kavernenspeicher etc.) – eine Steuerung der Nutzung unterirdischer Räume möglich machen, und wenn nein, warum nicht?