Kooperationsanwälte des Auswärtigen Amts
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Annette Groth, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In Verfahren auf Anerkennung als Asylberechtigter bzw. Feststellung auf Vorliegen der Flüchtlingseigenschaft, werden durch Antragsteller/Antragstellerinnen häufig gerichtliche Entscheidungen, behördliche Unterlagen des Verfolgerstaates vorgelegt oder Angaben dahingehend getätigt, im (Herkunfts-)Verfolgerstaat laufe vor einem Gericht ein Straf- oder Ermittlungsverfahren. In diesen Fällen wird sodann – nach jeweiliger Einzelfallprüfung – häufig durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Auskunft des Auswärtigen Amts dahingehend eingeholt, ob die vorgelegten Unterlagen authentisch sind bzw. der Sachvortrag der Antragstellerin bzw. des Antragstellers zutreffend ist. Es wird auch häufig angefragt, ob hinsichtlich der betreffenden Person im Verfolgerstaat ein Such- oder Haftbefehl vorliegt. In Asylstreitverfahren vor den Verwaltungsgerichten wird diese Auskunft häufig im Rahmen eines Beweisbeschlusses durchgeführt.
Seitens der jeweiligen zuständigen deutschen Botschaft werden Nachforschungen durch einen beauftragten Kooperationsanwalt des Auswärtigen Amts durchgeführt. Deren Ermittlungen werden dann Gegenstand der Auskunft bzw. Stellungnahme des Auswärtigen Amts.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
In welcher Form legitimiert sich der Kooperationsanwalt des Auswärtigen Amts gegenüber den Ermittlungsbehörden, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht des Herkunfts- bzw. Verfolgerstaates?
Sind durch die kontaktierten Dienststellen des Herkunfts- bzw. Verfolgerstaates, aufgrund der Art der Bevollmächtigung, Rückschlüsse auf den Hintergrund der Anfrage im Asylverfahren zu ziehen?
Kann der beauftragte Kooperationsanwalt auch gegenüber der Polizei, den Anti-Terror-Einheiten Akteneinsicht in dort geführte polizeiliche Vorgänge erhalten?
Wenn ja, gilt dies auch konkret für die Türkei?
Kann durch den Kooperationsanwalt auch die Einholung einer GBT-Auskunft (Genel Bilgi Toplama) in der Türkei erhalten werden?