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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Belastung der deutsch-polnischen Beziehungen durch Aktivitäten des Vereins Eigentümerbund Ost e. V. in Polen

Kenntnisse der Bundesregierung über volksverhetzende und andere strafrechtlich relevante Handlungen des Vereins Eigentümerbund Ost (EBO) e. V. sowie deren strafrechtliche Verfolgung in Polen und Deutschland, zahlreiche Einzelfragen zu Verbindungen des EBO zur deutschen und polnischen rechtsextremen Szene, Bundesmittel für deutsche Kulturvereine in Polen, Liegenschaftserwerb in Polen durch rechtsextreme Vereinigungen, Angaben zu neofaschistischen bzw. rechtsextremistischen Veranstaltungen in Deutschland und Polen <br /> (insgesamt 41 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

07.02.2013

Antwortdauer

49 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1201020. 12. 2012

Belastung der deutsch-polnischen Beziehungen durch Aktivitäten des Vereins Eigentümerbund Ost e. V. in Polen

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der in Berlin im Jahre 2012, nach einer vorangegangen Auflösung, von der extrem rechten „Bürgerbewegung Pro Deutschland“ neugegründete „Verein Eigentümerbund Ost (EBO) e. V.“ hat auf seiner Website angekündigt, mittels Klagen in Polen und Tschechien die Ansprüche von sog. Vertriebenen auf ehemaliges Eigentum durchsetzen zu wollen. Dabei wurde auch das „Kulturfestival der deutschen Minderheit“, welches vom Verein „Niemieckie Towarzystwo Kulturalno-Społeczne“ in Wrocław, das alljährlich in der Hala Stulecia veranstaltet und vom Auswärtigen Amt, dem Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland sowie der Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit finanziert wird, für extrem rechte Propagandazwecke benutzt. Auf der Website des Vereins heißt es dazu: „In millionenfacher Auflage werden dann Flugblätter an polnische Haushalte verteilt, die über die polnischen Verbrechen an deutschen Zivilisten und die polnischen Verstöße gegen das Völkerrecht aufklären werden. Im September wird in Breslau auch Kulturfestival der deutschen Minderheit in Polen stattfinden.“ (Schreibweise im Original, www.eigentum-ost.de/?p=546).

Der Präsident des im Januar 2012 gegründeten „Eigentümerbundes Ost“, Lars Seidensticker, ist Bundesgeschäftsführer und Berliner Landesvorsitzender der extrem rechten „Bürgerbewegung pro Deutschland“, die im Jahr 2011 bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus 1,2 Prozent der Stimmen erhielt. Zuvor gehörte er der Deutschen Volksunion (DVU) an.

Einer der Akteure des neuen „Eigentümerbundes Ost“, Alexander von Waldow, gehörte bereits zuvor der Vereinigung „Preußische Treuhand“ an, die vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erfolglos gegen die Republik Polen geklagt hatte. Ende des Jahres 2008 hatte der Gerichtshof die Klage aus mehreren Gründen für unzulässig erklärt. Die Richter entschieden unter anderem, dass der heutige polnische Staat nicht für „Menschenrechtsverletzungen“ im Jahr 1945 verantwortlich gemacht werden könne. Er habe damals weder de jure noch de facto die Kontrolle über die deutschen Territorien im heutigen Polen gehabt.

Trotz abschließender völkerrechtlicher Anerkennung der deutsch-polnischen Grenze versuchen deutsche Neonazis unter Berufung auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus den Jahren 1973 und 1992 zu argumentieren, dass jeder von der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossene völkerrechtliche Vertrag, darunter auch die Grenzverträge mit der Republik Polen, unter dem Vorbehalt seiner Revision durch das Deutsche Reich stehe, solange dieses zu eigener Handlungsfähigkeit nicht zurückgefunden hat. So soll nach der von deutschen Revisionisten und extremen Rechten verfochtenen sog. Deutschland-Doktrin der Fortbestand des Deutschen Reiches in nicht näher bestimmten Grenzen über den 8. Mai 1945 fortgelten. Extrem Rechte und einige Staatsrechtler begründen ihre Nichtanerkennung des deutsch-polnischen Grenzvertrags vom 14. November 1990 sowie des Vertrages über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland vom 12. September 1990 („Zweiplus-Vier-Vertrag“) mit dem Urteil des BVerfG vom 31. Juli 1973 (2 BvF 1/73) in dem es heißt: „Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.“ In dem Urteil des BVerfG vom 5. Juni 1992 heißt es in diesem Kontext in ausdrücklicher Bezugnahme auf Ansprüche der Bundesrepublik Deutschland und nicht die Ansprüche des im Sinne des Urteils des BVerfG 2 BvF 1/73 nach wie vor fortbestehenden Dritten Reiches, dass „[M]it der Grenzbestätigung keine Anerkennung früherer polnischer Enteignungsmaßnahmen seitens der Bundesrepublik Deutschland verbunden [sei]. Die Bundesrepublik Deutschland erklärt in Art. 3 des Vertrages lediglich, daß sie selbst als Völkerrechtssubjekt keine Gebietsansprüche gegen die Republik Polen hat.“

Extreme Rechte und Neonazis versuchen seit Jahren, die deutsch-polnische Grenze in Frage zu stellen und dabei gezielt auch mit Gleichgesinnten unter der deutschen Minderheit in Polen tätig zu werden. Bereits Anfang der 90er-Jahre haben Neonazis der im Jahr 1990 gegründeten Partei „Nationale Offensive“ unter der Führung von Günter Boschütz versucht, einen „Landesverband Schlesien“ aufzubauen. Die neonazistische „Nationale Offensive“ wurde u. a. in den polnischen Regionen Śląsk und Mazury sowie der russischen Region Kaliningrad aktiv. Mitglieder und Sympathisanten der Vereinigung haben dabei in dem polnischen Dorf Dziewkowice eine Liegenschaft erworben, von der aus sie ihre neonazistische Propaganda in der Region verbreiten wollten. Die „Nationale Offensive“ arbeitete dabei mit dem Kulturverein der Deutschstämmigen und dem bekennenden „Rechtsextremisten“ und Bürgermeister von Dziewkowice H. W. und T. K. vom „Deutschen Freundschaftskreis“ (DFK) zusammen (vgl. „Nationale Offensive“, Reportage von Michael Richter, ausgestrahlt in SAT1, Juli 1992). Gemeinsam mit dem revanchistischen „Verein für das Deutschtum im Ausland“ (heute: „Verein für Deutsche Kulturbeziehungen im Ausland“) arbeiten seit Jahren auch extreme Rechte zusammen und erwerben Liegenschaften im Ausland (vgl. Der „Verein Deutschtum im Ausland“ – VDA – als Mittler der Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 13/4832).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen41

1

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über volksverhetzende Plakatierungs- und Klebeaktionen sowie die Verteilung von Flugblättern durch den „Verein Eigentümerbund Ost (EBO) e. V.“ in den polnischen Wojewodschaften Warmińsko-Mazurskie, Pomorskie, Zachodnio-Pomorskie, Lubuskie, Dolno-Śląskie, Opolskie sowie Śląskie?

2

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die physische und psychische Bedrohung, Nötigung, Stalking bzw. andere strafrechtlich relevante Handlungen durch Mitglieder oder Sympathisanten des „Vereins Eigentümerbund Ost (EBO) e. V.“ gegen die polnischen Bewohner/-innen und rechtmäßigen Immobilienbesitzer bzw. Immobilienmakler dieser Regionen, insbesondere in der Ortschaft Otmuchów (vgl. www.eigentum-ost.de/?p=434#more-434)?

3

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Strafverfahren bzw. Anzeigen gegen Mitglieder oder Sympathisanten des „Vereins Eigentümerbund Ost (EBO) e. V.“ bezüglich genannter Propagandaaktionen bzw. strafrechtlich relevanten Tätigkeiten gegenüber polnischen Staatsangehörigen in Polen?

4

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Strafverfahren bzw. Anzeigen gegen Mitglieder oder Sympathisanten des „Vereins Eigentümerbund Ost (EBO) e. V.“ wegen strafrechtlich relevanter Handlungen mit „rechtsextremen“ Hintergrund in der Bundesrepublik Deutschland?

5

Arbeitet die deutsche Polizei, das Bundesamt für Verfassungsschutz und andere zuständige deutsche Behörden mit entsprechenden polnischen Behörden bei der Beobachtung extrem Rechter bzw. neonazistischer Aktivitäten deutscher Staatsangehöriger in den Wojewodschaften Warmińsko-Mazurskie, Pomorskie, Zachodnio-Pomorskie, Lubuskie, Dolno-Śląskie, Opolskie sowie Śląskie zusammen?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche Form hat diese Zusammenarbeit, und gegen welche Organisationen oder Einzelpersonen richtet sie sich?

6

Welche Hinweise hat die Bundesregierung über Kontakte des „Vereins Eigentümerbund Ost (EBO) e. V.“, seiner Mitglieder bzw. Sympathisanten oder anderer extrem rechter deutscher Staatsangehöriger mit dem Verein der deutschen Minderheit „Niemieckie Towarzystwo Kulturalno-Społeczne“ in Wrocław bzw. anderen Städten?

7

Welche Hinweise hat die Bundesregierung über Kontakte des „Vereins Eigentümerbund Ost (EBO) e. V.“, seiner Mitglieder bzw. Sympathisanten oder anderer extrem Rechter deutscher Staatsangehöriger mit dem ehemaligen Bürgermeister von Dziewkowice H. W. und T. K. vom „Deutschen Freundschaftskreis“ (DFK)?

8

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Finanzierungsquellen, Kontakte zu extremen rechten Gruppierungen und Individualpersonen und die Tätigkeit der Organisation „Deutscher Freundschaftskreis“ (DFK)?

9

Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die heutige politische Tätigkeit und Mitgliedschaft des ehemaligen Bürgermeisters von Dziewkowice H. W. und T. K. vom „Deutschen Freundschaftskreis“ (DFK)?

10

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Ziele, Zusammenhänge und Kontakte zu bzw. zwischen deutschen und polnischen Neonazis und extremen Rechten des „Deutschen Freundschaftskreises“ (DFK) in Polen?

11

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Ziele, Zusammenhänge und Kontakte zu bzw. zwischen deutschen und polnischen Neonazis, die ehemals in der „Nationalen Offensive“ aktiv waren oder sind sowie dem „Verein Eigentümerbund Ost (EBO) e. V.“ und dem „Niemieckie Towarzystwo Kulturalno-Społeczne“ in Wrocław oder anderen Organisationen in Polen die im Rahmen der sog. kulturellen Betreuung von Deutschstämmigen aktiv sind?

12

In welcher Höhe, von welcher Behörde, unter welchem Haushaltstitel und seit wann und auf Grundlage welcher Projektziele wird das „Niemieckie Towarzystwo Kulturalno-Społeczne“, der „Deutsche Freundschaftskreis“ (DFK) sowie der „Verein für Deutsche Kulturbeziehungen im Ausland“ auf dem Gebiet der Republik Polen gefördert bzw. unterstützt (bitte getrennt darstellen)?

13

Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Tätigkeit, eventuelle Zusammenschlüsse, Ziele, Veranstaltungen, Treffen und Kontakte zwischen deutschen bzw. in Polen eingetragenen Vereinen, die im Rahmen der kulturellen Minderheitenförderung aktiv sind bzw. zwischen Personen der extremen Rechten in Deutschland und Polen (bitte nach Jahren, organisatorischen Zusammenhang und Ort auflisten)?

14

Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die heutige Tätigkeit und Mitgliedschaft des ehemaligen Vorsitzenden der „Nationalen Offensive“ Michael Swierczek und anderer Mitglieder dieser Organisation?

15

Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Tätigkeit, eventuelle Zusammenschlüsse, Ziele, Veranstaltungen, Treffen und Kontakte zwischen Mitgliedern bzw. Sympathisanten des „Vereins Eigentümerbund Ost (EBO) e. V.“ und der langjährigen Leiterin des Collegium Humanum und Gründungsmitglied des Vereins Gedächtnisstätten e. V. Ursula Haverbeck-Wetzel, sowie des Begründers des Collegium Humanums Werner Georg Haverbeck?

16

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Tätigkeit und Verbindungen von R. S. zu Personen der extremen Rechten in Deutschland und Polen und die Rolle, die dessen wirtschaftliche Tätigkeit (u. a. eine GmbH) in der Republik Polen dabei in den vergangenen 20 Jahren spielte?

17

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Tätigkeit und Verbindungen von S. J.-S. zu Personen der extremen Rechten in Deutschland und Polen und die Rolle, die dabei dessen Kontakte zur Bundeswehr in den vergangenen 20 Jahren spielten?

18

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Tätigkeit und Verbindungen von Karl-Heinz Hoffmann zu Personen der extremen Rechten in Deutschland und Polen und die Rolle, die dabei die Stiftung Freundschafts- und Hilfswende Ost in den vergangenen 20 Jahren spielte?

19

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Tätigkeit und Verbindungen des Holocaustleugners Udo Walendy zu Personen der extremen Rechten in Deutschland und Polen und die Rolle, die er u. a. mit dem Verlag für Volkstum und Zeitgeschichtsforschung in den vergangenen 20 Jahren spielte?

20

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Tätigkeit der Geschichtsrevisionistin Karin Zimmermann – die in zahlreichen Artikeln der Republik Polen die Schuld für den Überfall Hitlerdeutschlands auf Polen am 1. September 1939 zuweist (z. B. hier: http://preussentag.manuelakokott.de/html/geschichte.html) und mit Zustimmung des Potsdamer Universitätsprofessors Dr. Eckart Klein sein im Auftrag des Deutschen Bundestages erstelltes Papier unter dem Titel „Gutachten zur Rechtslage des im heutigen Polen entzogenen Privateigentums Deutscher“ vertreibt, in dem Entschädigungsansprüche von sog. Vertriebenen gegenüber der Republik Polen begründet werden sollen – und ihre Kontakte zu Personen der extremen Rechten?

21

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Tätigkeit, Zielsetzung und Finanzierungsquellen der „AGMO e. V. – Gesellschaft zur Unterstützung der Deutschen in Schlesien, Ostbrandenburg, Pommern, Ost- und Westpreußen“ sowie ihre Verbindungen zu Personen der extremen Rechten in der Bundesrepublik Deutschland und Polen?

22

Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Tätigkeit, eventueller Zusammenschlüsse, Ziele, Veranstaltungen, Treffen und Kontakte zwischen Mitgliedern bzw. Sympathisanten des „Vereins Eigentümerbund Ost (EBO) e. V.“ und der langjährigen Leiterin des Collegium Humanum und Gründungsmitglied des Vereins Gedächtnisstätten e. V. Ursula Haverbeck-Wetzel, sowie des Begründers des Collegium Humanums Werner Georg Haverbeck?

23

Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Tätigkeit, die Teilnahme an Veranstaltungen bzw. die Kontaktpflege zwischen ehemaligen Mitgliedern bzw. Sympathisanten des Collegiums Humanum in Polen, Tschechen, den baltischen Republiken oder anderen Ländern Osteuropas und dem „Verein Eigentümerbund Ost (EBO) e. V.“ (bitte nach Jahr, Ort und Zusammenhang auflisten)?

24

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis über die Prüfung der Einleitung von Strafverfahren durch die deutsche Staatsanwaltschaft gegen Mitglieder und Sympathisanten des „Vereins Eigentümerbund Ost (EBO) e. V.“ wegen übler Nachrede, Verleumdung bzw. Nötigung im Zusammenhang mit der Bedrohung von polnischen Hausbesitzern bzw. Maklerfirmen bezüglich solcher Aufrufe wie „Vorsicht Hehlerware!" (www.eigentum-ost.de/?p=434#more-434) sowie „Ostern 2012: Polens Christen sollen für Deutsche beten und um Vergebung bitten! Das 7. Gebot: Du sollst nicht stehlen“ (www.eigentum-ost.de/?p=411#more-411)?

25

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass im Sinne des Urteils des BVerfG 2 BvF 1/73, namentlich des darin behaupteten nach wie vor bestehenden Dritten Reiches (sog. Deutschland-Doktrin) lediglich die Bundesrepublik Deutschland, nicht jedoch das Deutsche Reich an die Unantastbarkeit der deutsch-polnischen Grenze gebunden ist, und stellt diese Rechtsauffassung die völkerrechtliche Position der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Republik Polen dar?

26

Teilt die Bundesrepublik Deutschland die Auffassung, dass sowohl der Grenzverlauf der deutsch-polnischen Grenze als auch etwaige Ansprüche auf Entschädigung sog. Vertriebener aus den heutigen Westgebieten Polens zweifelsfrei geklärt ist und weder die Bundesrepublik Deutschland noch ein im Sinne des Urteils des BVerfG 2 BvF 1/73 existierendes sog. Deutschen Reich heute und in Zukunft keine Gebietsansprüche und Entschädigungszahlungen gegenüber Polen bestehen und diese auch nicht in Zukunft vorgebracht werden?

27

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass im Sinne des Urteils des BVerfG 2 BvF 1/73, namentlich des darin behaupteten nach wie vor bestehenden Deutschen Reiches (sog. Deutschland-Doktrin) gemäß § 31 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes diese „Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden [bindet]“?

28

Welche konkreten Initiativen und Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um die Tätigkeit revisionistischer und volksverhetzender Vereinigungen in Deutschland und weltweit im Sinne gutnachbarschaftlicher Beziehungen zu unterbinden?

29

In welcher Höhe und für jeweils welche einzelnen Projekte oder Vorhaben in jeweils welchen Regionen bzw. Ortschaften hat der „Verein für Deutsche Kulturbeziehungen im Ausland“ und der Verein „Niemieckie Towarzystwo Kulturalno-Społeczne“ bzw. andere Organisationen, die im Bereich der sog. kulturellen Betreuung von Deutschstämmigen aktiv sind, seit dem Jahr 1989 bis zum laufenden Haushaltsjahr Bundesmittel erhalten (bitte nach der betreffenden Organisation, Jahr, Ort der Tätigkeit und Höhe sowie Zweckverwendung der Mittel auflisten)?

30

Wie viele Angebote hat der „Verein für Deutsche Kulturbeziehungen im Ausland“ und der Verein „Niemieckie Towarzystwo Kulturalno-Społeczne“ seit dem Jahr 1989 bis zum laufenden Haushaltsjahr eingeholt und geprüft, sofern Aufträge für die solche Vorhaben und Projekte an Firmen, Organisationen, Privatpersonen oder sonstige Dritte gegeben wurden?

31

Kann die Bundesregierung zweifelsfrei ausschließen, dass bei der Vergabe der in Frage 22 genannten Vorhaben und Projekte keine Bundesmittel an Dritte vergeben wurden, die einen „rechtsextremen“ Hintergrund oder eine solche Zielrichtung aufweisen?

32

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass der „Verein für Deutsche Kulturbeziehungen im Ausland“ oder der Verein „Niemieckie Towarzystwo Kulturalno-Społeczne“ seit dem Jahr 1989 bis zum laufenden Haushaltsjahr an Immobilien-, Produktionsstätten- bzw. Liegenschaftserwerb beteiligt war oder ist (bitte nach der betreffenden Organisation, Jahr des Erwerbs, Ort und geschätzten Wert der Liegenschaften auflisten)?

a) In welcher Höhe und für jeweils welche einzelnen Projekte oder Vorhaben, in jeweils welcher Region oder Ortschaft in Polen hat der „Verein für Deutsche Kulturbeziehungen im Ausland“ oder der Verein „Niemieckie Towarzystwo Kulturalno-Społeczne“ Bundesmittel erhalten?

b) In wessen Besitz befinden sich diese Liegenschaften bzw. aus den Vorhaben und Projekten bereitgestellten oder geförderten Immobilien, Produktionsstätten bzw. Liegenschaften?

c) Nach welchem Verfahren wurden jeweils die jetzigen Besitzer dieser Immobilien, Produktionsstätten bzw. Liegenschaften ausgewählt?

d) Wessen Eigentum oder eine nach polnischem Recht dem Eigentum gleichwertige Rechtsposition waren die in diesem Zusammenhang erworbenen Immobilien, Produktionsstätten bzw. Liegenschaften, vor einer möglichen Eigentumsübertragung?

e) Inwieweit beurteilt die Bundesregierung ihre Projekte und Vorhaben als erfolgreich, und bei welchen Vorhaben sieht sie Mängel in der Planung oder Durchführung?

f) Bei welchen Projekten und Vorhaben konnte der Verbleib der Bundesmittel nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, bzw. bei welchen Projekten wurde gegen haushaltsrechtliche Bestimmungen verstoßen?

33

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass der „Verein Eigentümerbund Ost (EBO) e. V.“ oder andere deutsche Organisationen, insbesondere Organisationen der extremen Rechten wie die „Nationale Offensive“ und andere vergleichbare Organisationen oder in Polen eingetragene deutsche Kulturvereine an Immobilien-, Produktionsstätten- bzw. Liegenschaftserwerb beteiligt sind seit dem Jahr 1989 (bitte nach der betreffenden Organisation, Jahr des Erwerbs, Ort und geschätzten Wert der Liegenschaften auflisten)?

34

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über bestehende Kontakte, den Austausch und die Zusammenkünfte zwischen der NPD, den Jungen Nationaldemokraten (JN), den sog. Freien Kameradschaften und/oder anderen Angehörigen extrem rechter Organisationen aus Deutschland mit neofaschistischen bzw. extrem rechten Organisationen und Zusammenhängen in Polen seit dem Jahr 1989?

Bestanden dabei auch Querverbindungen zum Aktionsfeld des „Vereins Eigentümerbund Ost (EBO) e. V.“?

35

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis von der Teilnahme deutscher Nazis bzw. Angehöriger extrem rechter Organisationen wie der NPD, den Jungen Nationaldemokraten (JN), den sog. Freien Kameradschaften und/oder anderen Angehörigen extrem rechter Organisationen aus Deutschland an dem jährlich stattfindenden Marsch der extremen Rechten zum Jahrestag des Polnischen Unabhängigkeitstages am 11. November?

36

Inwieweit sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass nach der zum dritten Mal erfolgreichen Verhinderung von Europas größtem Naziaufmarsch in Dresden und der damit weggefallenen symbolhaften Zusammenrottungsmöglichkeit der europäischen Naziszene, die Instrumentalisierung des Polnischen Unabhängigkeitstages am 11. November zu einer Ersatzveranstaltung werden könnte?

37

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis von der Teilnahme Angehöriger neofaschistischer bzw. extrem rechter Organisationen und Zusammenhänge aus Polen wie „Narodowe Odrodzenie Polski (NOP)“, der „Młodzież Wschechpolska“, Blood & Honour/Combat 18 Poland sowie dem Verein „Stowarzyszenie na rzecz Tradycji i Kultury ‚Niklot‘“ an Veranstaltungen deutscher Nazis bzw. extrem rechter Organisationen beispielsweise am „Fest der Völker“ (Sommer, Jena/Altenburg), am „Gedenkmarsch“ anlässlich der Bombardierung Dresdens (Februar, Dresden) und/oder am „Pressefest der Deutschen Stimme“ seit dem Jahr 1989 (bitte entsprechend der Jahre aufführen)?

38

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Kontakte, Einladungen und Veranstaltungen von Angehörigen neofaschistischer bzw. extrem rechter Organisationen und Zusammenhänge aus Polen wie „Narodowe Odrodzenie Polski (NOP)“, der „Młodzież Wschechpolska“, Blood & Honour/Combat 18 Poland sowie dem Verein „Stowarzyszenie na rzecz Tradycji i Kultury ‚Niklot‘“ mit Vereinen oder politisch tätigen Einzelpersonen aus Deutschland sowohl auf dem Gebiet der Republik Polen als auch in Deutschland?

39

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Aufnahme von Ermittlungen gegen deutsche Staatsangehörige in der Republik Polen vor dem Hintergrund rechtsmotivierter Straftaten seit dem Jahr 1989?

40

Welche Informationen wurden wann, an welche zuständige Stelle in Polen, durch welche deutschen Sicherheitsbehörden in Zusammenhang mit Reisen, Treffen, geplanten bzw. verübten politisch motivierten rechten Straftaten seit dem Jahr 1989 weitergeleitet?

41

Welche Hinweise hat die Bundesregierung über eine mögliche Verwicklung des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) oder anderer extrem rechter Personen und Gruppierungen in den Mord von zwei polnischen Studierenden – Anna Kembrowska und Robert Odżga aus Wrocław –, die im August 1997 auf einer Wanderung in den Sudeten in deren Nähe eines internationalen Neonazi-Treffens anlässlich des „Rudolf-Heß-Gedenktages“ mit Beteiligung der terroristischen Organisation Blood & Honour aus Großbritannien, Frankreich, Russland, Slowakei, Italien sowie u. a. auch NPD-Vertretern aus Deutschland und polnischen extrem Rechten des Narodowe Odrodzenie Polski (NOP) und Mlodzież Wschechpolska (MW), ermordet wurden, und welche Erkenntnisse in diesem Zusammenhang besitzt die Bundesregierung?

Berlin, den 20. Dezember 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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