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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Bombenfund am Bonner Hauptbahnhof und Videoüberwachung

Veröffentlichung des internen Berichts der Bundespolizei, detaillierte Einzelfragen zu Art, Umfang, technischen Standards und Rechtskonformität der auf Bahnanlagen betriebenen Videoüberwachung, Kenntnis der Bundesregierung von Studien zur geringen Abschreckungswirkung von Videoüberwachung bei der Straftatprävention, Einhaltung der vom Bundesdatenschutzbeauftragten und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik empfohlenen Datenschutzkriterien durch die Bundespolizei<br /> (insgesamt 36 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

11.02.2013

Antwortdauer

34 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1204008. 01. 2013

Bombenfund am Bonner Hauptbahnhof und Videoüberwachung

der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Dr. Anton Hofreiter, Ingrid Hönlinger, Volker Beck (Köln), Memet Kilic, Hans-Christian Ströbele, Wolfgang Wieland, Josef Philip Winkler, Britta Haßelmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 10. Dezember 2012 wurde auf einem Bahnsteig des Bonner Hauptbahnhofes eine in einer Tasche versteckte, laut Medienberichten funktionstüchtige Bombe aufgefunden und entschärft. Genauere Hintergründe der Tat sowie die Täter sind noch nicht bekannt. Von dem betroffenen Bahnsteig Gleis 1 des Bonner Hauptbahnhofs existieren trotz der dort angebrachten Kameras keine verwertbaren Bildaufnahmen möglicher tatverdächtiger Personen, u. a. wohl auch deshalb, weil es dort an aufzeichnungsfähigen Kameraanlagen mangelt. Bereits Pfingsten 2003 wurde eine Bombe am Dresdner Hauptbahnhof aufgefunden und entschärft. Auch vom damaligen Vorfall existierten zu der Zeit keine Bildaufzeichnungen. Am 31. Juli 2006 scheiterten Anschläge auf Vorortzüge in Koblenz und Dortmund wegen Fehlzündungen. Zumindest ein Täter wurde auf den Bahnsteigen vor dem Einsteigen in einen der Züge gefilmt.

Trotz der unklaren Faktenlage forderte der Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, bereits wenige Stunden nach Bekanntwerden des Vorfalls eine Ausweitung der Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen. Mit „verstärkter und verbesserter Videotechnik auf öffentlichen Plätzen“, so Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich, ließen sich „Gewalttäter abschrecken und Straftaten und geplante Anschläge aufklären“. Erst am 17. Dezember 2012 ließ der Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich durch eine Sprecherin erläutern, man habe keine Ausweitung gesetzlicher Regeln im Sinn: „Ziel ist es vielmehr, im Rahmen der geltenden Regelungen alle Möglichkeiten auszuschöpfen.“

Offenbar appelliert der Bundesinnenminister damit an sich selbst. Nach Angaben der Sprecherin des Bundesinnenministers vom 17. Dezember 2012 sei es so, dass die Bundespolizei bereits seit Längerem an einem Konzept arbeite, wo und mit welchem technischen Aufwand öffentliche Plätze, auch Bahnhöfe, besser per Video überwacht werden könnten. Schon seit Längerem sei das Bundesministerium in Gesprächen mit der Deutschen Bahn AG (DB AG): „Dabei geht es unter anderem um die Bereitstellung der Technik, aber auch um die Kostenteilung und -übernahme. Wie gesagt, da laufen derzeit noch positive Gespräche.“

Laut Medienberichten vom 19. Dezember 2012 existiert zudem ein bislang geheim gehaltener interner Bericht der Bundespolizei, wonach die Ausstattung aller deutschen Bahnhöfe mit Videoaufzeichnung „mehrere Milliarden Euro“ kosten würde. Allein für das Anbringen von Kameras an den 325 am meisten genutzten deutschen Bahnhöfen müsse mit Kosten in Höhe von 241 Mio. Euro gerechnet werden, berichtete die „BILD Zeitung“ am 19. Dezember 2012 unter Berufung auf diesen Bericht der Bundespolizei. Hinzu kämen zusätzliche Personalkosten. Die Instandhaltung wird in dem Bericht mit 1 000 Euro pro Videokamera beziffert.

Zur allgemeinen Wirksamkeit von Videoüberwachungen erklärte eine Sprecherin des Bundesinnenministers am 17. Dezember 2012: „Im Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis zum 30. April 2012 konnten mittels Videotechnik 3 639 strafrechtliche Delikte festgestellt werden. Aufgeklärt wurden dabei 1 230 durch Videobeweis.“ Dies belege, dass Videoüberwachung wirke.

Auch einen im Nachgang zum Bombenfund formulierten und an das Bundesministerium des Innern (BMI), die Bundespolizei sowie an die DB AG versandten Fragenkatalog zu dem Bombenfund des Bonner „General-Anzeigers“ bezeichnet die Tageszeitung als nicht zufriedenstellend beantwortet.

Die Bundesregierung übt vermittels des Eisenbahn-Bundesamtes die Aufsicht über die DB AG aus und trägt damit umfassende Verantwortung für das Handeln der zu 100 Prozent in öffentlicher Hand befindlichen DB AG. Die Bundespolizei unterliegt als Bundesoberbehörde der uneingeschränkten Fachaufsicht durch das BMI.

Am 13. August 2010 hat die Bundesregierung bereits auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. geantwortet (Bundestagsdrucksache 17/2750), auf die im Folgenden unter anderem Bezug genommen wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen36

1

Wird die Bundesregierung der Öffentlichkeit den bislang intern gebliebenen Bericht der Bundespolizei zugänglich machen?

Wenn nein, wie rechtfertigt Sie dieses Vorgehen angesichts der bis jetzt nicht näher geklärten Umstände dieser offenbar nur durch glückliche Umstände nicht eingetretenen Explosion mit potentiell tödlichen Auswirkungen?

2

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, dass es sich bei Videoüberwachung um einen intensiven Grundrechtseingriff handelt (so BVerfG, 1 BvR 2368/06 vom 23. Februar 2007, Absatz 52)?

3

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Transparenz der Datenverarbeitung ein wesentliches Element der rechtsstaatlichen Rechtfertigung der Datenverarbeitung darstellt, dass sich diese nicht allein auf ein Auskunftsrecht der Betroffenen beschränken kann, und dass die Hinweisschilder der DB AG auf die unternehmenseigene Videoüberwachung keine Transparenz hinsichtlich der Erfassung durch die Bundespolizei ermöglichen?

4

In wie vielen Bahnhöfen der DB AG wird auf Veranlassung der Bundespolizei gegenwärtig konkret per Videokamera aufgezeichnet, und aufgrund welcher konzeptioneller Kriterien und Vorgaben?

5

Teilt die Bundesregierung angesichts des Grundsatzes der rechtsstaatlichen Bindung allen staatlichen Handelns sowie der Geltung des Grundgesetzes, dass die „Planbarkeit und Vorhersehbarkeit polizeilichen Handelns“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 17/2750) grundsätzlich keinen Anlass zur Zurückhaltung von Informationen darstellen sollte, sondern vielmehr ein eigentliches Ziel eines rechtsstaatlich gefassten Gemeinwesens und insbesondere des Polizeirechts darstellt?

6

Teilt die Bundesregierung die juristische Einordnung der polizeilichen Videoüberwachung als eines anlasslosen Eingriffs im Bereich des rechtsstaatlich wie grundrechtlich wenig gesicherten Gefahrenvorfeldes, und wie rechtfertigt sie vor diesem Hintergrund etwa die im Gegensatz zu anderen Instrumenten und Erhebungsmethoden erfolgende zeitliche Permanenz/Unbegrenztheit dieses Grundrechtseingriffs?

7

Seit wann genau befinden sich die Bundespolizei und die DB AG in Verhandlungen um die Nutzung der im Einsatz befindlichen Videoüberwachungssysteme, welche Anzahl von Terminen hat es zwischenzeitlich gegeben, und wie lautete jeweils der genaue Gegenstand der Gespräche?

8

Welche Konfliktlinien haben die Gespräche zwischen Bundespolizei und DB AG aufgezeigt, und weshalb gibt es bis heute keine Ergebnisse?

Zu welchem Zeitpunkt hat die Bundesregierung von den Gesprächen Kenntnis erlangt, und in welchem Umfang und zu welchem Zweck hat sie sich in die Gespräche eingeschaltet?

Wenn nein, warum nicht?

9

Stimmen die aus dem Geheimbericht der Bundespolizei bekannt gewordenen Zahlen der Kosten einer möglichen Aufrüstung der bestehenden Infrastruktur zur Videoüberwachung?

10

Lag für den Bonner Hauptbahnhof eine konkrete Anforderung der Bundespolizei an die DB AG zur Bereitstellung der Datenaufzeichnungsmöglichkeit vor, und wenn ja, wann erfolgte diese, und aufgrund welcher konkreten Begründung bzw. welchen konkreten Konzepts?

11

Soweit Frage 4 bejaht wird, welche Gründe wurden dafür angegeben, dass keine Bereitstellung durch die DB AG erfolgte?

12

Wie lautet nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtanzahl aller gegenwärtig durch die DB AG betriebenen Videoüberwachungssysteme?

Welche Planungen der Erweiterung sind derzeit festgelegt?

13

Wie lautet die Gesamtanzahl aller durch die Bundespolizei selbst betriebenen, als auch im Fremdbesitz stehenden, aber gleichwohl genutzten Kamerasysteme (bitte getrennt aufschlüsseln)?

14

In wie vielen 3-S-Zentralen der DB AG sitzen Beamte der Bundespolizei gemeinsam mit den Beschäftigten der DB AG zur Durchführung ihrer Aufgaben?

15

Auch soweit der Bundesregierung hierüber keine Datenbank zur Verfügung steht, auf welchem Modernisierungsstand (Hersteller, durchschnittliches Alter, Auflösung usw.) befinden sich ihrer Auffassung nach und vor dem Hintergrund ihrer Kenntnisse aufgrund der Prüfverpflichtung nach § 11 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) die von der Bundespolizei und der DB AG gemeinschaftlich verwendeten Kamerasysteme, bzw. in welchen Abständen finden Nachrüstungen statt?

16

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bzw. der Bundespolizei vermittels der ihr nach dem Nutzungsvertrag mit der DB AG zukommenden Rolle als Auftraggeber nach § 11 BDSG über die verwendete technische Infrastruktur und die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen durch die DB AG vor?

17

In welchem Rhythmus finden die Kontrollen nach § 11 Absatz 2 Satz 4 und 5 BDSG durch welche Stelle innerhalb der Bundespolizei statt, liegen hierüber die erforderlichen Dokumentationen vor, und hat sich die zuständige Datenschutzbehörde (welche) in der Vergangenheit bereits von der ordnungsgemäßen Durchführung dieser Kontrollen überzeugt?

18

Wie viele der Kamerasysteme verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über funktionale Erweiterungen wie z. B. Detektionstechnologien und/oder Alarmaufschaltungsfunktionen zur Unterstützung des Monitorpersonals (bitte genau aufschlüsseln)?

19

Wie viele Personen (bzw. ggf. auch welche Gesamtanzahl von Betriebsstunden) sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei der DB AG, und wie viele Beschäftigte sind bei der Bundespolizei teilweise oder ständig mit der Wartung, dem Betrieb und der Durchführung von Videoüberwachungen beschäftigt (etwa in den gemeinsam besetzten 3-S-Zentralen)?

20

Welche dienstlichen Vorgaben, Festlegungen und Richtlinien bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung für das Monitorpersonal (Schichtdauer, Festlegung der Nutzung, Zoomverhalten, Speichervoraussetzungen etc.)?

21

In welchem Umfang verfügen die von der Bundespolizei genutzten Kamerasysteme der DB AG über eine sogenannte intelligente Bildauswertungssoftware, gegebenenfalls auch nur im Pilotversuch?

22

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass angesichts dieser fortgeschrittenen technischen Auswertungsmöglichkeiten und der damit veränderten Eingriffstiefen eine entsprechende Aufrüstung schon aus verfassungsrechtlichen Gründen einfachgesetzliche Erweiterungen der bestehenden Befugnisnormen voraussetzt?

Wenn nein, weshalb nicht?

23

Wonach bemisst sich die Entscheidung der Bundespolizei konkret darüber, a) ob Bahnhöfe in die Videoüberwachung und/oder Videoaufzeichnung mit aufgenommen werden und b) ab welchen Reisendenzahlen und welchen Bedeutungskriterien im Hinblick auf KRITIS (Kritische Infrastrukturen) die Beurteilung des „ob überhaupt“ und der Ausgestaltung der Aufzeichnung vorgenommen werden?

24

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, wonach auch Bahnhofüberwachungen grundsätzlich nur dann aufgezeichnet werden sollten, soweit am Einsatzort wiederholt Straftaten begangen worden sind und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort auch künftig mit der Begehung von Straftaten zu rechnen ist?

25

Wie bewertet die Bundesregierung die gegenwärtige verdeckte Praxis der Aufschaltung und Speicherung durch die Bundespolizei lediglich in einzelnen Bahnhöfen angesichts der Tatsache, dass der Einzelne auf der Grundlage von § 27 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) nicht vorhersehen kann, bei welcher Gelegenheit, zu welchem Zweck und auf welche Weise Informationen über ihn erhoben werden, obwohl diese Norm eine offene Vorgehensweise erforderlich macht?

26

Auf welche zum damaligen Zeitpunkt geltende Gesamtanzahl welcher Kameras, Einsätze durch welche Behörden oder Stellen (nur Bundespolizei oder nach Kenntnis der Bundesregierung auch DB AG selbst) und welche konkreten Delikte (bitte im Einzelnen aufschlüsseln) bezieht sich die durch wen erhobene Statistik mit den durch das BMI vorgelegten Zahlen vom 17. Dezember 2012 konkret?

Liegen Daten über weitere Zeiträume vor, und werden diese ebenfalls veröffentlicht?

27

Welche Kriterien für die Aufnahme einer „Feststellung“ eines strafrechtlichen Delikts wurden in die Statistik festgelegt (Aufnahme von Ermittlungen nach der Strafprozessordnung – StPO, Personalienaufnahme o. Ä.), und welche Kriterien wurden für die „Aufklärung durch Videobeweis“ festgelegt (Geständnis, Verfahrensaufnahme nach StPO, gerichtliche Verurteilung o. Ä.)?

28

Auf welche konkreten wissenschaftlichen Erkenntnisse stützen sich die Aussagen zur Wirksamkeit der zunächst vom Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, geforderten „verstärkten und verbesserten Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen“ sowie seine Behauptungen, mit Videoüberwachung ließen sich Gewalttäter abschrecken und Straftaten und geplante Anschläge aufklären?

29

Auf welchen Kenntnisstand hinsichtlich der tatsächlichen Ausbreitung der Videoüberwachung an öffentlichen Orten/Plätzen sowie (auch nichtöffentlich erfassten) öffentlich zugänglichen Räumen stützen sich diese Aussagen, und ist eine Länderabstimmung hierzu erfolgt?

30

Sind der Bundesregierung die britischen als auch US-amerikanischen Studien und Metastudien der vergangenen Jahre zur geringen bis völlig fehlenden Effizienz bei der Straftatprävention als auch zu negativen Folgen von Innenstadtüberwachungen per Kamera bekannt?

31

Sind der Bundesregierung die Aussagen eines führenden Beamten von Scotland Yard aus dem Jahr 2008 bekannt, wonach die mittlerweile 4,5 Millionen britischen Kameras für die Erfassung öffentlicher Räume angesichts der geringen Aufklärungsrate ein „völliges Fiasko“ darstellen, und warum möchte der Bundesminister angesichts dieser britischen Erfahrungen für Deutschland eine ähnliche Fehlentwicklung anstreben (vgl. z. B. Süddeutsche Zeitung vom 17. Mai 2010, www.sueddeutsche.de/digital/ueberwachungskamerasin-grossbritannien-die-toten-augen-von-london-1.199517)?

32

Sind der Bundesregierung die bereits in den 90er-Jahren entstandenen kriminologischen Studien bekannt, wonach gerade Gewalttäter sich am wenigsten von Videoüberwachungen beeindrucken lassen, und wie rechtfertigt sie angesichts dieser Faktenlage ihre gegenteiligen öffentlichen Behauptungen?

33

Teilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Hinweises des Bundesinnenministers auf mögliche mittelbar präventive Wirkungen im Rahmen der „Straftatenvorsorge“ angesichts der fehlenden Abschreckungs- bzw. Präventivwirkung von Videoüberwachungen insoweit die Einschätzung, dass eine derartig verringerte Geeignetheit bzw. Wirksamkeit des Grundrechtseingriffs insgesamt eine höhere Eingriffsschwelle auf der Seite des materiellen Rechts nach sich ziehen sollte?

34

Auf welche Weise wirkt die Bundesregierung darauf hin, dass im Hinblick auch auf die vom Bundesverfassungsgericht geforderte „Überwachungsgesamtrechnung“ und die auch vom Bundesinnenminister nicht angestrebte Totalüberwachung öffentlich zugänglicher Räume eine flächendeckende Überwachung des öffentlichen Personennahverkehrs insgesamt verhindert werden kann?

35

Liegt der bundespolizeilichen Videoüberwachung immer noch die vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, in seinem 22. Tätigkeitsbericht (S. 59) erwähnte Mustererrichtungsanordnung u. a. für Bahnanlagen zugrunde, wonach dem Grundsatz nach nur eine zehntägige Speicherfrist erfolgen soll, die nur bei besonderen Anlässen auf 30 Tage ausgedehnt werden soll, und in wie vielen Fällen wurden bis heute „besondere Anlässe“ zum Gegenstand einer vollen Ausschöpfung des gesetzlichen Speicherrahmens genommen?

36

Erfüllen zwischenzeitlich (vgl. Zusicherung des BMI, 22. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit – BfDI, S. 59) alle von der Bundespolizei verwendeten Kameraanlagen die vom BfDI und vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik gemeinsam entwickelten und empfohlenen Kriterien des „Common Criteria Protection Profile Software zur Verarbeitung von personenbezogenen Bilddaten“?

Wenn nein, weshalb nicht?

Berlin, den 8. Januar 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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