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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Beitritt zur internationalen Vereinbarung über die Gründung einer Internationalen Anti-Korruptionsakademie und Unterstützung der Arbeit der International Anti-Corruption Agency

Angaben zum bisher nicht vollzogenen Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Internationalen Anti-Korruptionsakademie (IACA), Fragen zur Kooperation mit der IACA<br /> (insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

06.02.2013

Antwortdauer

19 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1213918. 01. 2013

Beitritt zur internationalen Vereinbarung über die Gründung einer Internationalen Anti-Korruptionsakademie und Unterstützung der Arbeit der International Anti-Corruption Agency

der Abgeordneten Jerzy Montag, Ingrid Hönlinger, Dr. Tobias Lindner, Hans-Christian Ströbele, Kerstin Andreae, Volker Beck (Köln), Birgitt Bender, Dr. Thomas Gambke, Katrin Göring-Eckardt, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Oliver Krischer, Dr. Konstantin von Notz, Lisa Paus, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Internationale Anti-Korruptionsakademie (IACA) ist eine internationale Organisation mit Sitz in Laxenburg, Österreich, die sich der Bekämpfung der Korruption verschrieben hat und zu diesem Zwecke auf internationale Zusammenarbeit, wissenschaftliche Erforschung der Phänomene der Korruption und auf Ausbildung von Expertinnen und Experten im Bereich der Korruptionsbekämpfung setzt. Die IACA dient der Förderung der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption und hilft bei ihrer nationalstaatlichen Implementierung. Dabei wird ein ganzheitlicher Ansatz der Internationalität, Interdisziplinarität, Intersektoralität, Integrativität und Nachhaltigkeit verfolgt. Es werden standardisierte und individualisierte Trainings und Ausbildungen sowie ein akademischer Master und eine Plattform der Kontaktpflege und des Austauschs geboten.

Als Kooperation des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC), der Republik Österreich und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) hat die IACA mittlerweile 60 Mitglieder und ist seit dem 8. März 2011 eine internationale Organisation im völkerrechtlichen Sinne.

Die Bundesrepublik Deutschland hat das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption nach wie vor nicht ratifiziert. Auch ist sie dem Vertrag über die Schaffung der IACA als eine internationale Organisation nicht beigetreten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie steht die Bundesregierung zu den Zielen der IACA?

2

Warum hat die Bundesregierung einen Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur IACA bisher nicht initiiert?

3

Plant die Bundesregierung einen Betritt der Bundesrepublik Deutschland zur IACA? Wenn ja, für wann ist ein Beitritt geplant?

4

Gibt es irgendeine Form der Kooperation zwischen der Bundesregierung und der IACA? Wenn ja, welche?

5

Wenn nicht, warum nicht?

6

Wurden aus Deutschland bereits Beamte zur individualisierten Schulung der IACA zur Korruptionsbekämpfung entsendet?

7

Wie wird die Bundesregierung die Antikorruptionsausbildung von Experten durch die IACA unterstützen?

Berlin, den 18. Januar 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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