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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Umstrukturierung der Deutschen Zentralbibliothek für Medizin

Geplante Überführung der Bibliothek in eine Stiftung des öffentlichen Rechts bei Aufrechterhaltung der Qualität des Bibliotheksangebots und gleichzeitigem Ausbau der Forschungssparte, Vor- und Nachteile gegenüber dem aktuellen Status als Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen, Finanzierung, tarif- und arbeitsrechtliche Konsequenzen der Rechtsformänderung<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

07.02.2013

Antwortdauer

16 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1214622. 01. 2013

Umstrukturierung der Deutschen Zentralbibliothek für Medizin

der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Jan Korte, Matthias W. Birkwald, Ulla Jelpke, Petra Pau, Kathrin Senger-Schäfer und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Deutsche Zentralbibliothek für Medizin (ZB MED) mit Standorten in Köln und Bonn ist die größte medizinische Fachbibliothek in Europa und die größte lebenswissenschaftliche Fachbibliothek weltweit. Die zur Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) gehörende Landeseinrichtung von Nordrhein-Westfalen wird zu 70 Prozent vom Land Nordrhein-Westfalen und zu 30 Prozent vom Bund getragen. Nach der Empfehlung des Senats der WGL vom 14. März 2012 soll sie nunmehr in eine rechtlich eigenständige Einrichtung umgewandelt werden. Die Aufsicht durch die öffentliche Hand würde sich danach auf die Rechtsaufsicht beschränken, inhaltliche und organisationale Detailsteuerung wäre dann nicht mehr möglich. Derzeit wird dafür die Form einer Stiftung des öffentlichen Rechts favorisiert, wenngleich der Beratungsprozess noch nicht abgeschlossen ist.

Der Senat der WGL hält eine institutionelle Umstrukturierung für notwendig, um den zugleich geforderten Ausbau des Forschungsprofils der ZB MED mit mehr Gestaltungsfreiheit seitens der Einrichtung umsetzen zu können. Eine deutliche Ausweitung der in der Satzung der Bibliothek festgeschriebenen Forschungsaufgabe ist demnach die zweite wichtige strukturelle Änderung, die auf die ZB MED zukommt. Die bisherigen, erfolgreich evaluierten Forschungsleistungen sollen in einer neuen übergeordneten Gesamtstrategie aufgehen, die u. a. „eine Anpassung des Dienstleistungsangebotes an neue Informationsbedarfe und neue Formen der Informationsvermittlung“ vorsieht, so die Stellungnahme des WGL-Senats. Zur Vorbereitung werden überregionale Bedarfs-, Nutzungs- und Zielgruppenanalysen empfohlen. Forschungsprojekte sollen zudem verstärkt im Rahmen von Kooperationen mit Hochschulen erfolgen.

Gleichzeitig weist der Senat darauf hin, dass „geprüft werden sollte, inwieweit zusätzliche Haushaltsmittel für weiteres Personal in diesem Bereich vorgesehen werden können“. Die ZB MED schätzt selbst ein, dass die Personalsituation bereits jetzt „als sehr eng angesehen“ und „für neue Produkte, die ihr Dienstleistungsangebot ergänzen, zusätzliches Personal“ vorgesehen werden müsse. In den letzten Jahren ist der Stellenplan bereits vollständig flexibilisiert worden (bis auf Beamte), sodass keine weiteren Spielräume für die Umverteilung der Tätigkeiten gesehen werden. Auch der Hauptpersonalrat legte in einer Stellungnahme seine Sorge darüber dar, dass die neuen Forschungsaufgaben auf Kosten der Qualität und der Weiterentwicklung der Dienstleistungen und damit des Kerngeschäfts einer Bibliothek gehen, wenn sie nicht mit Haushaltsmitteln für zusätzliches Personal untersetzt werden. Die vielfach ausgezeichnete Qualität hänge direkt mit einer ausreichenden Anzahl von Beschäftigten zusammen, die ein kontinuierliches Erfahrungswissen aufbauen können. Ein Abzug von Personal, Kompensation durch zeitlich befristete Drittmittelstellen oder weitere Arbeitsverdichtung werden die exzellente Qualität der Dienstleistungssparte der Bibliothek gefährden. Zudem ist unklar, ob die erfolgreiche Qualifizierungsstrategie der Beschäftigten, deren Leistungen bislang vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt werden, auch in neuer Rechtsform so fortgeführt werden kann.

Die Finanzplanung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) sieht für die ZB MED für das Jahr 2013 eine Mittelaufstockung um 5 Prozent von 10,77 auf 11,31 Mio. Euro vor. Das entspricht der Vereinbarung im Pakt für Forschung und Innovation der Bundesregierung mit den großen Forschungsgesellschaften. Mindestens 3 der vorgesehenen 5 Prozent sind für gestiegene Energiekosten sowie tarifliche Mehraufwendungen vorgesehen, der Rest für innovative, von den Einrichtungen selbst gewählte Investitionsbereiche. Erfahrungsgemäß werden darüber aber auch weitere notwendige Mehrausgaben der Forschungseinrichtungen gedeckt. Im Falle der ZB MED zeichnet sich ab, dass die jährlichen Preissteigerungen für Mediene erwerb und -lizenzen in Höhe von 8 Prozent absehbar nicht mehr alleine über das veranschlagte Sachmittelbudget realisiert werden können. Zudem läuft der Pakt im Jahr 2015 aus.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Was muss aus Sicht der Bundesregierung bei der geplanten Umstrukturierung der ZB MED gewährleistet werden, damit auch zukünftig die hohe Qualität des überregional bedeutenden Bibliotheksangebots aufrechterhalten wird und zugleich der Ausbau einer ebenfalls exzellenten Forschungssparte erfolgen kann?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung des Senats des WGL, zukünftig eine rechtliche Eigenständigkeit gegenüber dem aktuellen Status als Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen anzustreben?

3

Welche Vor- und Nachteile etwa eines Stiftungsmodells bzw. einer Anstalt öffentlichen Rechts sieht die Bundesregierung für die ZB MED?

4

Ist oder wird die rechtliche Eigenständigkeit von Einrichtungen zum Kriterium für die Mitgliedschaft in der WGL?

Wenn ja, aus welchem Grund, mit welcher rechtlichen Bindekraft und ab wann?

5

Welche Rolle haben bei den Verhandlungen der GWK über den Haushalt der ZB MED für das laufende Haushaltsjahr die bevorstehenden Strukturveränderungen, insbesondere die Rechtsformänderung gespielt?

6

Wurde in den Haushaltsverhandlungen der auf allen Ebenen der Einrichtung veranschlagte Mehrbedarf an Personal mit Forschungsaufgaben berücksichtigt?

7

Auf welcher finanziellen Basis sollen aus Sicht der Bundesregierung die vom Senat der WGL empfohlenen zusätzlichen Aufgaben in Forschung und Entwicklung umgesetzt werden?

8

Ist es in diesem Zusammenhang vorgesehen, einen Teil der Haushaltsmittel aus dem Pakt für Forschung und Innovationen explizit für den Mehrbedarf an Personal mit Forschungsaufgaben zu verwenden?

9

Wenn nein, auf welche Weise wird ansonsten finanziell sichergestellt, dass die Forschungsaktivitäten und -kompetenzen der Einrichtung erweitert werden, ohne dass der Dienstleistungs- und Produktbereich in Mitleidenschaft gezogen wird?

10

Welche tariflichen und arbeitsrechtlichen Veränderungen hätten die Beschäftigten der ZB MED im Fall einer Rechtsformänderung nach Informationen der Bundesregierung zu erwarten?

11

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung in rechtlicher oder in finanzieller Hinsicht, die erfolgreiche Weiterbildungsstrategie der Einrichtung für ihr Dauerpersonal auch zukünftig aufrechtzuerhalten?

Berlin, den 22. Januar 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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