Sicherstellung der Blindenführhundeversorgung
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Klaus Ernst, Katja Kipping, Frank Spieth, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Deutsche Verein für Blindenführhunde und Mobilitätshilfen e. V. (DVBM) beklagt seit Jahren den Versorgungsnotstand im deutschen Führhundewesen. Die Krankenkassen haben mit den Blindenführhundeschulen als Leistungserbringer für das Hilfsmittel Blindenführhund noch keine Zulassungsverfahren gemäß § 126 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) abgeschlossen und führen keine Qualitätskontrollen der Hilfsmittellieferanten bezüglich Blindenführhunde durch. Bereits 1997 erarbeiteten Verbände aus dem Führhundebereich mit den AOK- und IKK-Bundesverbänden einheitliche Zulassungsempfehlungen, welche die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen aber nicht annahmen.
Ein Problem dabei ist, dass das Berufsbild des Blindenführhunde-Ausbilders nicht gesetzlich geregelt ist. Jeder Bürger kann sich ohne Qualitätsnachweis einen Gewerbeschein als Führhunde-Ausbilder besorgen und diese Hunde preisgünstiger als seriöse Anbieter verkaufen – zur Freude der Krankenkassen und zu Lasten der blinden Menschen sowie eventuell Dritter im Straßenverkehr.
Durch das Wettbewerbsstärkungsgesetz der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) prognostiziert der DVBM eine erhebliche Verschlechterung der Situation und hat diesbezüglich eine Eilpetition eingereicht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie schätzt die Bundesregierung die Versorgung im Bereich Blindenführhundewesen ein?
Wird die Bundesregierung dafür sorgen, dass die Krankenkassen den gesetzlichen Vorgaben nachkommen, indem sie Vereinbarungen mit den Blindenführhundeschulen als Leistungserbringer abschließen? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung das Berufsbild des Blindenführhunde-Ausbilders gesetzlich regeln? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?
Aus welchen Gründen verzichten nach Kenntnis der Bundesregierung Krankenkassen häufig auf die vorgeschriebenen Gespannprüfungen, bei denen die Sicherheit des Verhältnisses Blinde und Hunde im Straßenverkehr getestet werden?
Welche Auffassung hat die Bundesregierung zu den Gesetzesvorschlägen des DVBM zum GKV-WSG betreffend die Paragraphen 33, 126, 127 und 139 SGB V, und wie wird sie diese beim Gesetzesvorhaben berücksichtigen?