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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Anerkennungspraxis des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben im Hinblick auf Kriegsdienstverweigerungsanträge von Soldatinnen und Soldaten

Anzahl der Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer (KDV-Anträge) von Berufs- und Zeitsoldaten (einschließlich Sanitätsdienst) seit 2002, Entlassungsfristen nach KDV-Anerkennung, Verfahrensdauer, Ablehnungs- und Anerkennungsquote, Abstimmung über das Verfahren zwischen dem Bundeministerium der Verteidigung und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Recht von Sanitätssoldaten auf Kriegsdienstverweigerung<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

06.03.2013

Antwortdauer

20 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1235214. 02. 2013

Anerkennungspraxis des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben im Hinblick auf Kriegsdienstverweigerungsanträge von Soldatinnen und Soldaten

der Abgeordneten Katrin Kunert, Paul Schäfer (Köln), Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Heike Hänsel, Harald Koch, Stefan Liebich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Recht auf Verweigerung des Kriegsdienstes besteht für jede und jeden, die oder der den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen ablehnt (Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes – GG). Über die Berechtigung, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, entscheidet das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) auf Antrag. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 22. Februar 2012 (6 C 11/11) entschieden, dass auch Berufs- und Zeitsoldatinnen und -soldaten im Sanitätsdienst das Recht auf Kriegsdienstverweigerung zusteht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie viele Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer (KDV-Anträge) wurden seit 2002 jeweils von Berufssoldatinnen und -soldaten und von Zeitsoldatinnen und -soldaten gestellt (bitte nach Monaten und Jahren aufschlüsseln)?

2

Wie viele dieser KDV-Anträge wurden von Sanitätssoldatinnen und -soldaten gestellt (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?

3

Wie viele dieser KDV-Anträge wurden anerkannt bzw. abgelehnt (bitte in Prozent und nach Monaten und Jahren aufschlüsseln)?

4

In wie vielen Antragsfällen hat das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben eine schriftliche und/oder mündliche Anhörung vorgenommen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

5

Wie viele Berufs- und Zeitsoldatinnen und -soldaten sind seit 2002 aufgrund ihrer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer vorzeitig entlassen worden (bitte nach Monaten und Jahren aufschlüsseln)?

6

Innerhalb welcher Frist sind Soldatinnen und Soldaten aus Sicht der Bundesregierung nach ihrer rechtskräftigen und unanfechtbaren Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer von der Bundeswehr zu entlassen, ohne gegen Artikel 12a Absatz 1 GG zu verstoßen, wonach ein anerkannter Kriegsdienstverweigerer nicht zum Dienst in den Streitkräften verpflichtet werden darf und demzufolge ein Zeit- oder Berufssoldat mit der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer auch nicht mehr den soldatischen Pflichten unterliegt?

7

Gilt weiterhin der Erlass aus dem Jahr 2005, wonach die Bearbeitung eines KDV-Verfahrens nicht mehr als vier Wochen betragen soll?

8

Welche durchschnittliche Dauer hatten KDV-Verfahren der Soldatinnen und Soldaten vom Zeitraum der Antragstellung bis zum Anerkennungsoder Ablehnungsbescheid tatsächlich?

9

Trifft es zu, wie in Gesprächen mit Betroffenen berichtet wurde, dass in jüngster Zeit die Anerkennungshäufigkeit drastisch zurückgegangen sein soll?

Wenn ja, welche Gründe gibt es hierfür?

10

Gibt es Vorgaben an einzelne Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, die auf das Erreichen einer bestimmten Ablehnungs- oder Anerkennungsquote gerichtet sind?

11

Wann hat es in der Vergangenheit Gespräche zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zur Koordination und Abstimmung über das KDV-Verfahren und den Umgang mit KDV-Anträgen von Berufs- und Zeitsoldatinnen und -soldaten gegeben, und welchen Inhalt hatten diese Gespräche?

Wenn ja, hat es in diesem Zusammenhang Dienstanweisungen gegeben, wie mit solchen Anträgen umzugehen ist?

12

Welche Konsequenzen hat das BMVg aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 22. Februar 2012 (6 C 11/11) gezogen, und wie werden die Sanitätssoldatinnen und -soldaten zukünftig über ihr Recht auf Kriegsdienstverweigerung informiert?

Berlin, den 14. Februar 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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