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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Rüstungsexporte nach Algerien - Kooperation, Finanzierung und Waffenausfuhrkontrolle

Äußerung von Bundeskanzlerin Angela Merkel zu Rüstungsexporten nach Algerien, Angaben zur Stückzahl von 1200 in Algerien in Lizenz produzierten Fuchs-Radpanzern und deren möglichen repressiven Einsatz im Innern, Hubschrauber als Teil der Lieferung von Meko-Fregatten, Aufgabenprofil, ausschlaggebende Faktoren für die Genehmigung, Fragen der Rüstungszusammenarbeit, u. a. im Rahmen der GASP; Lieferung von Ausrüstung zur Grenzsicherung in Algerien durch andere EU-Staaten, Gründe für die Grenzschließungen Algeriens zu Mali, Hinweise zum Aufenthalt von Al-Qaida-Kämpfern in Algerien, Maßnahmen der EU zur Grenzsicherung in Mauretanien und Niger, technische Unterstützung der algerischen Waffenausfuhrkontrolle durch die EU<br /> (insgesamt 37 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

19.03.2013

Antwortdauer

29 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1238818. 02. 2013

Rüstungsexporte nach Algerien – Kooperation, Finanzierung und Waffenausfuhrkontrolle

der Abgeordneten Jan van Aken, Andrej Hunko, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Inge Höger, Stefan Liebich, Niema Movassat, Paul Schäfer (Köln), Katrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der aktuelle Rüstungsexportbericht der Bundesregierung (Berichtsjahr 2011) führt Algerien mit einem Genehmigungsvolumen von 481 Mio. Euro als den achtgrößten Importeur deutscher Rüstungsgüter auf. Algerien bezieht aus Deutschland unter anderem Produktionslinien und Komponenten für Militärfahrzeuge, wie dem Transportpanzer Fuchs, ein Grenzsicherungssystem und Fregatten bzw. wird diese in den nächsten Jahren beziehen.

Algerien liegt in einer höchst instabilen Region. Die Lage im Nachbarland Libyen ist nach dem Sturz von Muammar al Gaddafi weiterhin durch Gewalt, fragile Waffenruhen und fehlende Sicherheit geprägt, der Ausgang des politischen Übergangsprozesses ist ungewiss. Die Situation in Mali ist nach der Machtübernahme islamistischer Gruppierungen im Norden des Landes und dem Eingreifen des französischen Militärs auf Seiten der Putschregierung in Bamako katastrophal. Diese Konflikte strahlen auf angrenzende Staaten aus und drohen die Gesamtregion weiter zu destabilisieren.

Die Geiselnahme Hunderter Arbeiter auf dem Gasfeld bei In Amenas Mitte Januar 2013 im Grenzgebiet Algeriens zu Libyen durch die Terrorgruppe Al Qaida im Maghreb (AQIM), die damit nach eigenen Angaben auf das Eingreifen französischer Truppen in Mali reagierte, verdeutlicht das Eskalationspotential in der Region.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen37

1

Gehört Algerien zu denjenigen Staaten, die es im Sinne der von der Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, bei der Akademie der Bundeswehr am 22. Oktober 2012 gehaltenen Rede zu befähigen gilt, durch „Unterstützung und Ausrüstung“, in ihrer jeweiligen Region „Sicherheit und Frieden“ durchzusetzen?

2

Welche Staaten zählen weiterhin zu dieser Kategorie?

3

Welche Kriterien müssen die Staaten erfüllen, die es nach der Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, mit Rüstungsexporten zu „ertüchtigen“ gilt?

4

Welche Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, wie der von der algerischen Regierung kommunizierte Stückzahlbedarf von 1 200 Fuchs-Radpanzern angesichts der derzeitigen Sicherheitslage Algeriens errechnet wurde, und beabsichtigt die Bundesregierung, diese Stückzahl freizugeben?

5

Sieht die Bundesregierung das Risiko, dass die in Algerien produzierten Fuchs-Radpanzer auch zu repressiven Zwecken gegen die eigene Bevölkerung, wie zur Niederschlagung von Demonstrationen und zur Aufstandsbekämpfung, eingesetzt werden könnten (bitte begründen)?

6

Sieht die Bundesregierung die Einhaltung und Achtung der Menschenrechte durch die algerischen Streitkräfte und die algerische Polizei gewahrt (bitte begründen)?

7

Für welche militärischen hauptsächlichen Aufgaben sind die für Algerien bestimmten Meko-Fregatten geeignet, deren geplante Lieferung bereits durch eine Hermesbürgschaft abgesichert wurde (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/11286)?

8

Wie viele Hubschrauber welchen Typs sollen nach Kenntnis der Bundesregierung als Teil des Meko-Fregatten-Geschäfts, so wie es durch die Exportbürgschaft abgesichert worden ist, nach Algerien geliefert werden?

9

Welche außen-, sicherheits-, wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Faktoren haben jeweils für eine Genehmigung des Exports von Fregatten nach Algerien den Ausschlag gegeben?

10

Hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit der vereinbarten Lieferung von Fregatten mit der algerischen Seite Gespräche über Ausbildungsmaßnahmen geführt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Sofern bereits eine diesbezügliche Vereinbarung getroffen worden ist, wie viel Bundeswehrpersonal soll in welchem Zeitraum diese Ausbildungshilfe leisten?

Welchen finanziellen Gesamtwert wird diese Ausbildungshilfe nach Einschätzung der Bundesregierung haben, und wie werden die Kosten zwischen Bundesregierung, dem exportierenden Unternehmen und der algerischen Seite aufgeteilt?

11

Aus welchen Gründen deckt die Exportbürgschaft der Bundesregierung auch das Training von Personal für die Meko-Fregatten ab (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/11286)?

12

Wann und im Rahmen welcher Veranstaltungen haben sich seit dem Jahr 2008 Delegationen der algerischen Regierung (Militärdelegationen bzw. Delegationen, die auf Sicherheitskooperation, Rüstungskooperation o. Ä. ausgerichtet waren) auf Einladung der Bundesregierung bzw. von Bundesministerien und anderer Bundesbehörden und Dienststellen in Deutschland aufgehalten, und welche Rüstungsgüter wurden den Angehörigen der jeweiligen Delegationen dabei von der Bundeswehr oder anderen Sicherheitsorganen der Bundesrepublik Deutschland vorgeführt?

13

Welche Delegationen der algerischen Regierung, die Rüstungsunternehmen in Deutschland besichtigten, wurden von welchen Vertretern der Bundesregierung empfangen (bitte mit Angabe des Datums der Delegationsreisen, des Orts des Treffens mit den Vertretern und der Bezeichnung des Vertreters – Bundesministerium, Rang)?

14

Welche Maßnahmen im Rahmen der Ausbildungskooperationen der Bundeswehr, der Bundespolizei und anderer Sicherheitsorgane der Bundesrepublik Deutschland für algerische Sicherheitskräfte hat die Bundesregierung mit der algerischen Regierung vereinbart, bzw. welche werden gegenwärtig verhandelt?

15

Wie viele Konsultationen wurden im Jahr 2011 auf Grundlage der Bestimmungen im Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates zwischen den EU-Staaten wegen möglicher Rüstungsgeschäfte mit Algerien durchgeführt?

16

Aufgrund welcher Genehmigungsanträge für Rüstungsexporte nach Algerien hat die Bunderegierung Konsultationen mit welchen Ländern aufgenommen? Welche EU-Länder haben Deutschland betreffend welcher Rüstungsgeschäfte mit Algerien konsultiert, und was waren jeweils die Ergebnisse dieser Konsultationen?

17

In welchen Fällen hat die Bundesregierung trotz Verweigerung einer Genehmigung durch einen anderen EU-Mitgliedstaat die Genehmigung „für eine im Wesentlichen gleichartige Transaktion“ (Gemeinsamer Standpunkt 2008/944/GASP des Rates) erteilt?

18

Was ist der Bundesregierung über Lieferungen von Ausrüstung oder Fahrzeugen zur Grenzüberwachung an Algerien durch andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union bekannt (bitte für die letzten drei Jahre ausführen)?

19

Welche Projekte betreiben welche Institutionen der Europäischen Union hinsichtlich einer Unterstützung der Grenzsicherung in Algerien?

20

Inwieweit ist Algerien in die politische und operative Zusammenarbeit zur Migrationsabwehr der Europäischen Union eingebunden?

21

Inwieweit stehen diese Projekte im Zusammenhang mit ähnlichen Vorhaben in Libyen, wo die Europäische Agentur für operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (FRONTEX) erstmals eingebettet in einen militärisch kontrollierten Ausnahmezustand in einigen Regionen an der Grenze zur Sahara tätig werden soll?

22

Welchen Fortschritt dieser CSDP-Mission (CSDP=Common Security and Defence Policy) an der libyschen Grenze kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis mitteilen, und inwiefern wird über eine militärische Sicherung der FRONTEX-Beamten oder anderer, ziviler Teilnehmer der Mission nachgedacht?

23

Bilden deutsche oder europäische Sicherheitskräfte algerische Sicherheitskräfte für Aufgaben der Grenzüberwachung und Grenzsicherung aus?

24

Erhält Algerien aus Mitteln der Europäischen Union finanzielle Unterstützung für den Aufbau eines Grenzsicherungssystems?

25

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine geplante Nutzung der durch das algerische Grenzsicherungssystem zukünftig gewonnenen Daten durch die Europäische Union, wie z. B. beim EUROSUR (Europäischen Grenzkontrollsystem)?

26

Hat die Bundesregierung Kenntnis über laufende Verhandlungen der Europäischen Union mit der algerischen Regierung über das in der Frage 22 genannte Vorhaben?

27

Welche außen-, sicherheits-, wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Faktoren haben jeweils für eine Genehmigung des Exports eines Grenzsicherungssystems nach Algerien den Ausschlag gegeben?

28

Was ist der Bundesregierung über die Gründe und den Verlauf der Grenzschließungen Algeriens zum Nachbarland Mali bekannt, die bereits einige Wochen vor der Geiselnahme in der Erdgas anlage bei In Amenas vollzogen wurde?

29

Inwiefern waren von den Grenzschließungen auch Maßnahmen der Europäischen Union oder ihrer Mitgliedstaaten betroffen?

30

Über welche aktuellen, belastbaren Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der aktuellen Aufenthaltsorte von Kämpfern der Gruppen AQIM oder Ansar Dine, die nach den Auseinandersetzungen in Mali nach Algerien geflohen sein könnten?

31

Inwiefern sind welche Institutionen der Europäischen Union oder ihrer Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung hierzu mit der algerischen Regierung in Kontakt, und womit befassen sich etwaige gemeinsame Unterrichtungen oder Maßnahmen?

32

Welche Maßnahmen oder Projekte betreiben welche Institutionen der Europäischen Union hinsichtlich einer Unterstützung der Grenzsicherung in Mauretanien und Niger, und auf welche Weise sind welche Mitgliedstaaten daran beteiligt?

33

Wie häufig hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2008 die Ausfuhr von Rüstungsgütern und Dual-Use-Gütern, insbesondere von sicherheitsrelevanter Aufklärungs- und Kommunikationstechnologie, nach Italien mit dem Endempfängerland Algerien genehmigt?

34

Welche Gründe haben dazu geführt, dass Algerien gemäß des EU-Ratsbeschlusses 2009/1012/GASP in die Gruppe von Ländern aufgenommen wurde, die technische Unterstützung der EU erhalten sollten, um „ihre Normen und Praktiken auf dem Gebiet der Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern zu verbessern“?

35

Welche Defizite der algerischen Ausfuhrkontrolle machten aus Sicht der EU diese „technische Unterstützung“ notwendig?

36

Nahmen an den von der EU bzw. unter Mitwirkung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durchgeführten Seminare für Waffenausfuhrkontrolle in Algier/Algerien außer den Mitarbeitern des BAFA weitere deutsche bzw. europäische Vertreter teil, und falls ja, welche Institution vertraten sie jeweils?

37

Hat die algerische Regierung in der Folge des Ratsbeschlusses bzw. nach der technischen Unterstützung durch Beauftragte der EU Änderungen an der nationalen Ausfuhrkontrolle vorgenommen, und wenn ja, welche? Wenn nein, sieht die Bundesregierung die Wirksamkeit der algerischen Ausfuhrkontrolle insbesondere vor dem Hintergrund, dass in Algerien deutsche Rüstungsgüter in Lizenz hergestellt werden bzw. hergestellt werden sollen, gewahrt (bitte begründen)?

Berlin, den 18. Februar 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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