Festlegung von Orientierungswerten für die Gewässerqualitätsbeurteilung unter Berücksichtigung von salzhaltigen Abwässern aus der Kaliindustrie
der Abgeordneten Ralph Lenkert, Eva Bulling-Schröter, Sabine Stüber, Wolfgang Gehrcke, Sabine Leidig, Dorothee Menzner, Jens Petermann, Kersten Steinke, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Bisher sind Salze aus den Abwässern der deutschen Kaliindustrie weder in den Anhang X noch unter die Stoffliste der national geregelten Umweltqualitätsnormen nach Anhang VIII der Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG aufgenommen worden. Desgleichen fehlen entsprechende Orientierungswerte in einer Bundesverordnung. Hohe Salzkonzentrationen können jedoch die Lebensgemeinschaften von Pflanzen und Tieren (Biozönose) eines Gewässers entscheidend verändern bzw. beeinträchtigen.
Die Fachexpertenkreise der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser haben den Auftrag, die Orientierungswerte entsprechend den neuen biologischen Untersuchungsergebnissen für die 24 Fließgewässertypen zu überarbeiten. Die Ergebnisse sollten bis zum dritten Quartal 2012 vorliegen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie beurteilt die Bundesregierung den chemischen und biologischen Zustand der mit salzhaltigen Abwässern der deutschen Kaliindustrie belasteten deutschen Gewässer (bitte je nach Gewässer – gegebenenfalls Gewässerabschnitt, chemischem und biologischem Zustand differenzieren)?
Sollten die mit Chlorid, Kalium, Magnesium und weiteren Stoffen belasteten salzhaltigen Abwässer der deutschen Kaliindustrie nach Auffassung der Bundesregierung unter die Umweltqualitätsnormen nach Anhang X oder unter die Stoffliste der national geregelten Umweltqualitätsnormen nach Anhang VIII der Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG aufgenommen werden, und wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?
Welche Behörde wäre gegebenenfalls zuständig (bitte Aufgaben aufschlüsseln, sollten mehrere Behörden zu beteiligen sein)?
Enthält die Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG nach Auffassung der Bundesregierung unter Berücksichtigung der Abwässer der deutschen Kaliindustrie alle erforderlichen Regelungen, um einen guten chemischen und biologischen Zustand der Gewässer festzustellen, zu gewährleisten bzw. herzustellen, und wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?
Wurden die von den Fachexpertenkreisen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) zu erarbeitenden Orientierungswerte entsprechend den neuen biologischen Untersuchungsergebnissen der festgelegten 24 Fließgewässertypen festgelegt (wenn ja, bitte Werte aufgeschlüsselt nach Parametern und gegebenenfalls Gewässern/Gewässerabschnitten auflisten und Datenquellen und bearbeitende Behörde angeben, und wenn nein, bitte begründen)?
Wann ist mit dem Erlass einer Bundesverordnung zu rechnen, in der die von der LAWA vorgeschlagenen Orientierungswerte berücksichtigt sind?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen Kommission gegenüber der Bundesrepublik Deutschland wegen Nichtbeachtung der EG-Wasserrahmenrichtlinie im Zusammenhang mit der Werraversalzung auch darauf zurückgeführt werden muss, dass es bisher keine Normierung der Gewässerschädigung durch salzhaltige Kaliabwässer gibt und deshalb keine die Gewässerqualität nachhaltig verbessernden Maßnahmen seitens der Kaliindustrie eingeleitet werden mussten, und wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?