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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Einsatz von Leiharbeitskräften bei Amazon

Fragen zur Zusammenarbeit von Leiharbeitsfirmen mit Amazon-Logistikzentren, Ergebnisse von Kontrollen der Bundesagentur für Arbeit (BA), der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und der Gewerbeaufsicht, u. a. hinsichtlich Arbeitsschutz, Hinterziehung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen; Beteiligung der BA beim Einsatz von Saisonarbeitern in Amazon-Logistikzentren, Angaben über etwaige Fördermittel<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

15.03.2013

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1256926. 02. 2013

Einsatz von Leiharbeitskräften bei Amazon

der Abgeordneten Klaus Ernst, Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Christine Buchholz, Heidrun Dittrich, Werner Dreibus, Wolfgang Gehrcke, Katja Kipping, Sabine Leidig, Cornelia Möhring, Yvonne Ploetz, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der US-amerikanische Internetversandhändler Amazon ist um einen Skandal reicher. In der ARD-Sendereihe Reportage & Dokumentation „Ausgeliefert! Leiharbeiter bei Amazon“ wurde am 13. Februar 2013 ein Bericht über die schockierenden Arbeitsbedingungen von Leiharbeitskräften, die in dem Logistikzentrum Bad Hersfeld des Versandhandelsunternehmens Amazon im Weihnachtsgeschäft 2012/2013 eingesetzt wurden, gezeigt. Diesem Bericht zufolge rekrutiert Amazon Deutschland bundesweit über Leiharbeit bis zu 5 000 Saisonarbeitskräfte aus ganz Europa. Während des Weihnachtsgeschäfts waren nicht einmal 10 Prozent der 3 300 in Koblenz Beschäftigten in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.

Bereits während des Weihnachtsgeschäfts 2011/2012 war Amazon in die Schlagzeilen geraten. Damals hatte Amazon in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit hunderte Erwerbslose über mehrere Wochen an verschiedenen Logistikstandorten in Deutschland befristet eingestellt. Während dieser Zeit erhielten sie zur beruflichen Eingliederung bis zu zwei Wochen lang weiterhin Arbeitslosengeld I bzw. Arbeitslosengeld II. Danach mündete diese Maßnahme in der Regel in eine befristete Beschäftigung von drei Wochen bis sechs Monaten (Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 17/8886).

Die Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter, die als Saisonarbeitskräfte eingesetzt werden, erhalten einen Stundenlohn von rund 9 Euro pro Stunde, werden auf engem Raum in Ferienlagern oder Hotelgebäuden untergebracht und der Dokumentation zufolge von einer dubiosen Sicherheitsfirma bewacht. Diese Sicherheitsfirma hat demnach jederzeit Zutritt zu den Zimmern der Leiharbeitskräfte, um sie zu kontrollieren. Nach Darstellung im Film hat die Sicherheitsfirma Kontakte in die rechte Szene und schikaniert die europaweit angeworbenen Leiharbeitskräfte.

Zudem werden die Betroffenen im Unternehmen Kontrollen beim Rein- und Rausgehen unterworfen, die nach Aussage des zuständigen Gewerkschaftssekretärs an Schikane grenzen. Die Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter werden mit Bussen von ihren Unterbringungsorten zu dem Amazon-Logistikzentrum gebracht. Kommt es zu Verspätungen, wird ihnen dies von der Arbeitszeit und somit vom Lohn abgezogen. Gleiches gilt für die langwierigen Kontrollen.

Wenn sie nicht mehr eingesetzt werden sollen, wird ihnen das zum Teil erst am gleichen Tag mitgeteilt.

Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Dr. Ursula von der Leyen, hat angekündigt, den Fall und vor allem die Leiharbeitsfirmen zu prüfen und ihnen mit Lizenzentzug gedroht. Amazon hat inzwischen den Vertrag mit der Sicherheitsfirma ebenso gekündigt wie den Vertrag mit einem Personaldienstleister, der für die Unterbringung und den Transport der Leiharbeitskräfte verantwortlich ist. Die Geschäftsbeziehung zwischen Amazon und dem Verleihunternehmen Trenkwalder Personaldienste GmbH besteht aber weiterhin fort. Eine Aufkündigung der Zusammenarbeit mit dem Unternehmen bezeichnet der Geschäftsführer von Amazon Deutschland, Ralf Kleber, gegenüber SPIEGEL ONLINE „als reine Spekulation“. Auch seien ihm Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht bekannt (SPIEGEL ONLINE, 21. Februar 2013). Das Verleihunternehmen Trenkwalder Personaldienste GmbH selbst hatte am 19. Februar 2013 behauptet, dass die Prüfung des Zolls zu keiner Beanstandung geführt habe und ebenfalls die Prüfung der Bundesagentur für Arbeit (BA) die öffentlich vorgebrachten Anschuldigungen nicht bestätigt habe. Wie aber aus einer Pressemitteilung der BA vom 20. Februar 2013 hervorgeht, wurden sehr wohl vom Zoll und der BA Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz festgestellt (Pressemitteilung der BA, Nr. 12/20132, vom 20. Februar 2013).

Am 22. Februar 2013 berichtete die „Berliner Zeitung“, dass im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales der Parlamentarische Staatssekretär, Dr. Ralf Brauksiepe, im Jahr 2011 bei der Preisverleihung des Wettbewerbs „Deutschland 100 beste Arbeitgeber“ auftrat. Er lobte die dort ausgezeichneten Unternehmen mit den Worten: „Nur gute Unternehmen gewinnen zukünftig gute Fachkräfte“. Einer der Preisträger war die Leiharbeitsfirma Trenkwalder Personaldienste GmbH. Unternehmen zahlten für die Teilnahme zwischen 11 000 und 20 000 Euro. Die Mitarbeiter und Chefs wurden nach Arbeitsklima, Familienfreundlichkeit und Entwicklungsmöglichkeiten gefragt. Die Leiharbeitskräfte blieben bei der Befragung allerdings außen vor. Das Bundesarbeitsministerium behauptet gegenüber der „Berliner Zeitung“, dass es mit der Auswahl der Firma nichts zu tun habe. Der Parlamentarische Staatssekretär, Dr. Ralf Brauksiepe, wollte sich nicht äußern (vgl. Berliner Zeitung, 22. Februar 2013 „Ein großartiger Arbeitgeber“). Die Firma Trenkwalder Personaldienste GmbH ist auf dem Leiharbeitsmarkt kein unbekanntes Unternehmen. Als eines der Ersten hatte es mit der vom Bundesarbeitsgericht im Dezember 2010 für tarifunfähig erklärten CGZP (Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen) einen Haustarifvertrag geschlossen, zuletzt im Mai 2007 unter der Oberaufsicht des Präsidenten der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber, Dr. Dieter Hundt, der zwischen 2007 und Juli 2009 als Aufsichtsratschef bei der Trenkwalder Personaldienste GmbH fungierte („Sozialbeitrags-Nachforderungen treffen die Richtigen“, WirtschaftsWoche, 28. Februar 2011).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Verleihen die Leiharbeitsfirmen abacent personalservice GmbH, ABS Personalberatung AG, ARWA Personaldienstleistungen GmbH, EDWORK GmbH & Co. KG, FARA GmbH, Flexjob Personalservice GmbH, JOB AG, Office Professionel Personalmanagement GmbH, PersoServ GmbH & Co. KG, RENTA Personaldienstleistungen GmbH, TUJA Zeitarbeit GmbH, Die p.A.-GmbH, Fischer Personalservice GmbH, Trenkwalder Personaldienste GmbH, STUDITEMPS GmbH und Office People Personalmanagement GmbH nach Kenntnis der Bundesregierung Leiharbeitskräfte an Amazon-Logistikzentren?

Haben diese Firmen eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung?

Sind der Bundesregierung ggf. weitere Leiharbeitsfirmen bekannt, die in den Amazon-Logistikzentren tätig sind, und wenn ja, welche, und verfügen diese ebenfalls über eine Verleiherlaubnis?

2

Wurden die in der Frage 1 genannten Leiharbeitsfirmen in der Vergangenheit von der Bundesagentur für Arbeit kontrolliert?

Wenn ja, welche der Firmen wurden kontrolliert, wie häufig fanden Kontrollen statt, in welcher Form, und mit welchem Ergebnis?

Wurde in diesem Zusammenhang bereits einer der Leiharbeitsfirmen die Erlaubnis entzogen?

3

Werden die in der Frage 1 genannten Leiharbeitsfirmen aktuell einer Sonderprüfung durch die BA oder durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit unterzogen?

Wenn ja, welche Firmen werden kontrolliert, gibt es bereits Ergebnisse und welche?

4

Wurden die in der Frage 1 genannten Leiharbeitsfirmen in der Vergangenheit von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit hinsichtlich der Einhaltung des Branchenmindestlohns Leiharbeit kontrolliert?

Wenn ja, welche der Firmen wurden kontrolliert, und mit welchem Ergebnis?

5

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass beim Leiharbeitsunternehmen Trenkwalder Personaldienste GmbH Verstöße gegen die Lohnhöhe und Urlaubsregelungen vorliegen (vgl. Berliner Zeitung vom 22. Februar 2013)?

6

Wurden die Amazon-Logistikzentren nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit von den Gewerbeaufsichtsämtern hinsichtlich der Einhaltung der Arbeitsschutzgesetze kontrolliert?

Wenn ja, welche Zentren?

Wie oft fanden Kontrollen statt, und mit welchem Ergebnis?

7

Prüfen die zuständigen Kontrollinstanzen nach Kenntnis der Bundesregierung, inwiefern es beim Einsatz der Leiharbeitskräfte (insbesondere bei den Saisonarbeitskräften) in den Amazon-Logistikzentren zu einer Hinterziehung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen kam, indem geldwerte Vorteile in Form von Kost oder Logis nicht korrekt abgerechnet wurden?

8

Welche werden die nächsten Schritte der Bundesregierung sein, um für Aufklärung in diesem Fall zu sorgen?

Welche konkreten möglichen Tatbestände werden geprüft?

9

Welche Rolle spielt die BA beim Einsatz von Saisonarbeitskräften in den Amazon-Logistikzentren?

Hat die zentrale Auslandsvermittlung der BA (ZAV) bei der Vermittlung von Leiharbeitskräften mit den in der Frage 1 genannten Verleihern zusammengearbeitet?

Wenn ja, mit welchen Unternehmen, und welche Vereinbarungen wurden in welcher Form mündlich oder schriftlich vereinbart?

10

Wie viele Leiharbeitskräfte hat die BA seit dem Jahr 2006 vermittelt, die anschließend bei Amazon zum Einsatz kamen?

11

Aus welchen Ländern wurden Leiharbeitskräfte vermittelt?

12

Gibt es Kooperationsvereinbarungen zwischen der BA und Amazon Deutschland?

Wenn ja, mit welchem Inhalt?

13

Erhält Amazon Deutschland Lohnkostenzuschüsse von der BA?

Wenn ja, in welchem Umfang, und seit wann (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

Gibt es andere Formen der Arbeitgeberförderung, welche von der BA an Amazon Deutschland geleistet werden?

14

Erhält Amazon Deutschland derzeit oder erhielt sie in der Vergangenheit Fördermittel im Rahmen der Wirtschaftsförderung?

Wenn ja, in welchem Umfang, seit wann, und mit welchen Bindungsfristen?

15

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Vorgehen von Amazon Deutschland?

Sieht sie beispielsweise gesetzgeberischen Handlungsbedarf in der Arbeitnehmerüberlassung oder Änderungsbedarf hinsichtlich des Agierens der BA?

Berlin, den 26. Februar 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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