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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Einrichtungen des Jugendwohnens - Bestandsaufnahme und Perspektiven

Statistische Angaben zu den Einrichtungen, Nutzung des Angebots und Sozialstruktur der Nutzer, Erschwerung bedarfsorientierter Steuerung durch nicht optimale Abstimmung von rechtlicher Verankerung im SGB VIII und Finanzierung, steigende Bedeutung des Jugendwohnens aufgrund wachsender Mobilität, Planungen der Bundesregierung zu flächendeckender Sicherstellung des Jugendwohnens<br /> (insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

18.03.2013

Antwortdauer

19 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1259027. 02. 2013

Einrichtungen des Jugendwohnens – Bestandsaufnahme und Perspektiven

der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Jugendwohnen ist ein Angebot, das sich an Jugendliche im Alter von 14 bis 27 Jahren richtet. Einrichtungen des Jugendwohnens bieten Unterkunft, Verpflegung und sozialpädagogische Begleitung aus einer Hand. Insbesondere Jugendliche aus ärmeren Familien greifen auf die Angebote des Jugendwohnens zurück und sind vielfach auf sie angewiesen. Die Angebote werden jedes Jahr von mehr als 200 000 jungen Menschen genutzt. Zielgruppe sind junge Menschen, die aufgrund ihrer Ausbildung, wegen der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen sowie aus sonstigen sozialen Gründen ihr Elternhaus verlassen und an einem anderen Ort auf sich alleine gestellt sind. Ein bedeutender Teil der Bewohner/ Bewohnerinnen sind minderjährig, so dass die Einrichtungen des Jugendwohnens auch die Aufsichtspflicht über diese Jugendlichen wahrnehmen müssen. Aber auch Jugendliche mit Behinderung sind im Rahmen von Eingliederungsleistungen in besonderem Maße von der Existenz dieser Einrichtungen abhängig. Die Anforderungen an Einrichtungen des Jugendwohnens sind folglich groß und vielfältig. Ihre Bedeutung wird parallel zu den steigenden Mobilitätsanforderungen an junge Menschen in Ausbildung weiter zunehmen. Eine neue Entwicklung stellt hierbei die europaweite Mobilität dar. Jugendwohnheime sind oftmals die einzige Möglichkeit, kostengünstig und vor allem in der Gemeinschaft zu wohnen und mit Gleichaltrigen die Freizeit zu verbringen. In den Jugendwohnheimen, die der Kinder- und Jugendhilfe zuzuordnen sind, werden junge Frauen und Männer zudem pädagogisch betreut. Sie profitieren in ihrer persönlichen Entwicklung von Unterstützungs-, Informations- und Beratungsangeboten, die sie in ihren Unterkünften vorfinden. Abhängig von der Situation vor Ort können im Rahmen des Jugendwohnens auch die Angebote der Hilfen zur Erziehung in Anspruch genommen werden. Dies ist regional unterschiedlich ausgestaltet und hängt auch von der Ausrichtung des jeweiligen Trägers ab.

Im Gegensatz zu dieser Bedeutung und des Erfolges dieser Einrichtungen sowie des prognostizierten wachsenden Bedarfes von Einrichtungen des Jugendwohnens und deren Kapazitäten wirft die tatsächliche Situation, in der sich die Angebote des Jugendwohnens vor Ort befinden, viele Fragen auf. Über die Hälfte der Einrichtungen befindet sich in lediglich vier Bundesländern. Dadurch entstehen ungleiche Zugangsmöglichkeiten für junge Menschen zu diesem Angebot, die sich, wenn die Entwicklung anhält, noch weiter verschärfen werden. So stellt der 14. Kinder- und Jugendbericht fest, dass das Jugendwohnen nicht mehr in der Breite vorhanden ist, wie dies in früheren Jahren der Fall war. Auch ein Ausbau, der diese Entwicklung umkehren könnte, ist nicht in Sicht. Die bestehenden Einrichtungen bleiben sich weitestgehend selbst überlassen, die Programme zur Sanierung von Einrichtungen des Jugendwohnens wurden ab dem Jahr 2004 eingestellt. Der Verband der Kolpinghäuser e. V. beziffert bereits für das Jahr 2007 den Investitionsstau auf durchschnittlich 1 Mio. Euro pro Einrichtung.

Jugendwohnen hat zwar eine lange Tradition in der Jugendsozialarbeit, ist aber in der Trägerschaft der Kinder- und Jugendhilfe sehr unterschiedlich ausgeprägt. Träger von Jugendwohnheimen sind vor allem kirchliche Träger (z. B. das Kolpingwerk) sowie der Internationale Bund für Sozialarbeit e. V. Aber auch gewerbliche Träger verfügen über Jugendwohnheime, die häufig bei entsprechenden Zusammenschlüssen der Industrie angesiedelt sind. Dies führt unter anderem zu einer wenig zuverlässigen Datenbasis und in der Folge zu erheblichen Problemen. Über die Kinder- und Jugendhilfestatistik 2010 werden lediglich 210 Jugendwohnheime erfasst. In der Studie des Verbandes der Kolpinghäuser in Deutschland e. V. (2012) ist für das Jahr 2007 von 558 Einrichtungen die Rede. Diese irritierenden Ergebnisse von 210 Einrichtungen in einer bundesweiten amtlichen Statistik zur Kinder- und Jugendhilfe und 558 in einer bundesweiten Erhebung weisen unter anderem auf die ganz unterschiedlichen Finanzierungsstrukturen der Jugendwohnheime sowie deren aktueller struktureller Verortung gerade auch jenseits der Kinder- und Jugendhilfe hin, fasst der 14. Kinder- und Jugendbericht die Lage zusammen.

Dementsprechend stellt sich die Frage, ob neben einem zentralen Informationsangebot, wie es mit der Internetplattform Auswärts-Zuhause zumindest in Teilen gegeben ist, eine bundesweit tätige Koordinierungsstelle erforderlich ist, deren Aufgaben unter anderen eine Erarbeitung einer Bedarfs- und Angebotsstruktur zum Entwickeln einer bedarfsgerechten Angebotsgestaltung sowie Entwicklung und Implementierung von Qualitätsstandards umfassen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Wie viele Einrichtungen des Jugendwohnens gibt es in Deutschland? Wie hat sich diese Zahl seit dem Jahr 2000 entwickelt (wenn möglich bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

2

Befinden sich unter diesen Einrichtungen, Einrichtungen, die ausschließlich einem Geschlecht zur Verfügung stehen (wenn möglich bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

3

Ist die Barrierefreiheit dieser Einrichtungen flächendeckend gewährleistet (wenn möglich bitte nach Bundesländern aufführen)?

4

Wie viele Plätze stellen die Einrichtungen des Jugendwohnens zur Verfügung? Wie hat sich diese Zahl seit dem Jahr 2000 entwickelt? Wie viele davon sind barrierefrei (wenn möglich bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

5

Wie viele Jugendliche nutzen das Angebot „Jugendwohnen“? Wie hat sich diese Zahl seit dem Jahr 2000 entwickelt? Wie viele von ihnen sind minderjährig (wenn möglich bitte nach Bundesländern und Geschlecht aufschlüsseln)?

6

Wie viele der Jugendlichen nutzten das Angebot aufgrund von Blockunterricht im Rahmen ihrer Berufsausbildung? Wie hat sich diese Zahl seit dem Jahr 2000 entwickelt? Wie viele von ihnen sind minderjährig (wenn möglich bitte nach Bundesländern und Geschlecht aufschlüsseln)?

7

Wie vielen Jugendlichen wurde der Antrag aufgrund einer Vollbelegung der Einrichtung abgelehnt? Wie hat sich diese Zahl seit dem Jahr 2000 entwickelt? Wie viele von ihnen sind minderjährig (wenn möglich bitte nach Bundesländern und Geschlecht aufschlüsseln)?

8

Wie vielen Jugendlichen wurde der Antrag aufgrund einer Vollbelegung der Einrichtung abgelehnt? Wie hat sich diese Zahl seit dem Jahr 2000 entwickelt? Wie viele von ihnen sind minderjährig (wenn möglich bitte nach Bundesländern und Geschlecht aufschlüsseln)?

9

Wie viele junge Menschen mit Behinderung nutzen das Angebot des Jugendwohnens? Wie hat sich diese Zahl seit dem Jahr 2000 entwickelt? Wie viele von ihnen sind minderjährig? Wie viele junge Menschen mit Behinderung mussten aufgrund fehlender Barrierefreiheit abgewiesen werden (wenn möglich bitte nach Bundesländern und Geschlecht aufschlüsseln)?

10

Wie viele junge Menschen mit so genannten individuellen Beeinträchtigungen und/oder sozialen Benachteiligungen nutzen das Angebot des Jugendwohnens? Wie hat sich diese Zahl seit dem Jahr 2000 entwickelt? Wie viele von ihnen sind minderjährig (wenn möglich bitte nach Bundesländern und Geschlecht aufschlüsseln)?

11

Wie viele der bestehenden Jugendwohneneinrichtungen mit wie vielen Plätzen werden durch Kammern, Innungen und Betriebe getragen? Wie hat sich diese Zahl seit dem Jahr 2000 entwickelt (wenn möglich bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

12

Wie viele der bestehenden Plätze im Jugendwohnen wurden nach Maßgabe durch § 13 Absatz 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) finanziert? Wie hat sich diese Zahl seit dem Jahr 2000 entwickelt (wenn möglich bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

13

Wie viele der bestehenden Einrichtungen des Jugendwohnens arbeiten mit der Agentur für Arbeit und den Jugendämtern als zentrale Kostenträger regelmäßig zusammen? Wie hat sich diese Zahl seit dem Jahr 2000 entwickelt (wenn möglich bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

14

Wie viele der Einrichtungen des Jugendwohnens haben mit keinem der möglichen Kostenträger eine Entgeltvereinbarung geschlossen, und wie hat sich die Zahl dieser Einrichtungen seit dem Jahr 2000 entwickelt (wenn möglich bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

15

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die rechtliche Verankerung des Jugendwohnens im SGB VIII und die tatsächliche Finanzierung durch andere Sozialleistungsbereiche und Kostenträger nicht aufeinander abgestimmt sind, und dass dadurch eine bedarfsorientierte Steuerung und Finanzierung erschwert wird, und sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf (bitte begründen)?

16

Welche Bundesländer gewähren nach Kenntnis der Bundesregierung Blockschüler/Blockschülerinnen einen Zuschuss für den Zeitraum der Unterkunft in Einrichtungen des Jugendwohnens während des Berufsschulunterrichts? Sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf (auch in Folge des Urteils des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes von 1987, dass junge Menschen durch die Zentralisierung des berufsschulischen Unterrichts und der damit verbundenen zusätzlichen finanziellen Mehraufwendungen nicht belastet werden dürfen), und wenn nein, warum nicht?

17

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Bedeutung des Jugendwohnens aufgrund des demographischen Wandels und der zunehmend erforderlichen Mobilität zunimmt?

18

Plant die Bundesregierung eine Initiative, um das Jugendwohnen zu stärken, und wenn nein, warum nicht?

19

Plant die Bundesregierung, die Datenbasis bezüglich des Jugendwohnens zu verbessern, und wenn nein, warum nicht?

20

Plant die Bundesregierung, ein Programm zur baulichen Instandsetzung und Nachrüstung der Jugendwohnheime aufzulegen, in Anbetracht der Tatsache, dass seit dem Jahr 2004 keine Fördermittel mehr für bauliche Instandsetzungen verfügbar sind und von einem Investitionsstau von insgesamt 500 Mio. Euro ausgegangen werden kann? Und wenn nein, wie kann nach Ansicht der Bundesregierung dieser Instandhaltungsstau aufgelöst werden?

21

Was wird die Bundesregierung unternehmen, um Angebote des Jugendwohnens flächendeckend und bedarfsgerecht sicherzustellen, und damit die bestehenden ungleichen Zugangsmöglichkeiten zu reduzieren?

22

Worin sieht die Bundesregierung die Gründe für die derzeitige bundesweite ungleiche Verteilung der Einrichtungen des Jugendwohnens?

23

Plant die Bundesregierung, eine Koordinationsstelle Jugendwohnen einzurichten oder zu fördern, deren Aufgaben unter anderem darin bestehen, Informationsstelle zu sein, Angebots- und Bedarfsstruktur zu erfassen mit dem Ziel der Entwicklung eines bedarfsgerechten Angebots sowie Qualitätsstandards zu entwickeln und zu implementieren, und wenn nein, warum nicht?

24

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem von ihr geförderten Bericht des Verbandes der Kolpinghäuser e. V. „Jugendwohnen in Deutschland. Ergebnisse des Forschungs- und Praxisentwicklungsprojektes ‚leben. lernen. chancen nutzen.‘“?

25

Zu welchen Terminen seit Januar 2010 und mit welchen Verbänden hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fachliche Gespräche zum Thema Jugendwohnen geführt? Welche Schritte wurden durch das BMFSFJ nach diesen Fachgesprächen eingeleitet?

Berlin, den 27. Februar 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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