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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Umsetzung und Perspektive der assistierten Ausbildung

Konzept der assistierten Ausbildung in Bezug zu anderen Unterstützungs- und Begleitmaßnahmen, Anzahl der betrieblichen und außerbetrieblichen Ausbildungsplätze, Angaben zu den Bildungsträgern, Gestaltung der Unterstützungsleistungen für Betriebe und Auszubildende<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

20.03.2013

Antwortdauer

19 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1259901. 03. 2013

Umsetzung und Perspektive der assistierten Ausbildung

der Abgeordneten Agnes Alpers, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Jens Petermann, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Aufgrund der gegenwärtigen Lage am Ausbildungsmarkt – eine steigende Zahl unbesetzter Lehrstellen steht einer nach wie vor hohen Anzahl an Jugendlichen, die keinen Ausbildungsplatz erhalten, gegenüber – werden neue Formen der Ausbildung diskutiert und entwickelt. Ein Modell ist die „assistierte Ausbildung“, bei der ein Bildungsträger die Rolle eines Dienstleisters einnimmt, sowohl für den jungen Menschen als auch für den Betrieb. Durch den Einsatz des Bildungsträgers sollen beispielsweise Betriebe bei der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber unterstützt werden. Darüber hinaus sollen die jungen Menschen beraten und während der Ausbildung begleitend unterstützt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

In welchem Umfang ist die Bundesregierung an der Konzeption der „assistierten Ausbildung“ beteiligt, und mit welchen Bildungsinstitutionen und -verbänden sind Gestaltungs- und Umsetzungsmöglichkeiten diskutiert worden (bitte alle Institutionen einzeln benennen)?

2

Welche konzeptionellen Ansätze liegen der „assistierten Ausbildung“ zugrunde, bzw. gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine unterschiedliche Schwerpunktsetzung in den einzelnen Bundesländern (bitte dezidiert ausführen und nach Bundesländern aufschlüsseln)?

3

Mit welchen Arbeitsschwerpunkten ist die Beratung und Begleitung von Auszubildenden und Betrieben konzipiert worden?

4

In welchem Verhältnis soll die „assistierte Ausbildung“ zu anderen Unterstützungs- und Begleitmaßnahmen wie beispielsweise berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, Berufseinstiegsbegleitungen oder Einstiegsqualifizierungen stehen (bitte einzelne Maßnahmen nach Umfang der unterschiedlichen Personengruppen und Zielen gegenüberstellen)?

5

Welche finanziellen Mittel werden durch die Bundesregierung aus welchen Haushaltstiteln und für welchen Zeitraum zur Verfügung gestellt?

6

Ist geplant, dass die „assistierte Ausbildung“ bereits vorhandene Maßnahmen ergänzt oder ersetzt, bzw. ist geplant, die derzeitigen Förderungsschwerpunkte zu verlagern? Wenn ja, welche und wie?

7

In welchem Umfang ist angedacht, die „assistierte Ausbildung“ durch eine Umwidmung von Mitteln, die bislang für außerbetriebliche Ausbildungsgänge verwendet wurden, zu finanzieren?

8

In welchem Verhältnis stehen die Anzahl der Ausbildungsplätze in Betrieben und bei Trägern (von außerbetrieblichen Bildungseinrichtungen) bezogen auf bereits geplante Projekte einer „assistierten Ausbildung“?

9

In welchem Umfang, in welchem zeitlichen Rahmen und aufgrund welcher finanziellen und rechtlichen Basis sollen im Rahmen einer „assistierten Ausbildung“ ausbildungsvorbereitende Maßnahmen entstehen, inwieweit führt dieser Weg verlässlich in eine Ausbildung, und wer kommt für eine anschließende Ausbildung als Träger in Frage?

10

Welche Bildungsträger sollen die „assistierte Ausbildung“ durchführen, und welche Qualifikationen und Berufsabschlüsse müssen die Beschäftigten aufweisen?

11

In welchen Beschäftigungsverhältnissen befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bildungsträger, bzw. welche sind vorgesehen?

12

Was versteht die Bundesregierung darunter, dass Betriebe für den pädagogischen Umgang mit unterstützungsbedürftigen Jugendlichen qualifiziert werden?

13

Wie sind die Unterstützungsleistungen für Betriebe bezüglich der Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern sowie der Ausbildungsorganisation ausgestaltet?

14

Welchen Einfluss nimmt die Bundesregierung auf das Ausschreibungsverfahren, und wie kontrolliert sie die Einhaltung der tariflichen Standards?

15

In welchen Berufen und bei welchen Institutionen soll eine „Auftragsausbildung“ angesiedelt werden?

16

Welche Unterstützungsstrukturen sind für die einzelnen Teilnehmerinnen und Teilnehmer finanziell und personell gesichert?

17

Wie bemisst sich der zeitliche Umfang der Betreuung im Rahmen einer „assistierten Ausbildung“?

18

Inwieweit ist eine Ausbildungsvergütung für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gesichert?

19

Nach welchen Kriterien können Menschen ohne Berufsabschluss an der „assistierten Ausbildung“ teilnehmen, und sind darüber hinaus Altersgrenzen angedacht?

Berlin, den 1. März 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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