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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Straf- und Ermittlungsverfahren nach § 129, § 129a und § 129b des Strafgesetzbuchs im Jahr 2012

Zahlenangaben zu Ermittlungsverfahren und Strafverfahren in Bund und Ländern wegen Bildung linksterroristischer, rechtsterroristischer, krimineller sowie ausländischer terroristischer Vereinigungen: Alter und Anzahl der Beschuldigten bzw. Angeklagten, Gewinnung von V-Leuten und Kronzeugen, Telekommunikationsüberwachung und Hausdurchsuchungen, Untersuchungshaft und Anklageerhebungen, Verfahrenseinstellungen und Freisprüche, Verurteilungen und Strafmaß mit Verteilung nach Deliktgruppen, Rechtsmittel, Verteidigerausschluss und Datenspeicherung, Nachteile für entlastete bzw. freigesprochene Betroffene, Wahrung der Verhältnismäßigkeit; betroffene ausländische Vereinigungen<br /> (insgesamt 56 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

27.03.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1266911. 03. 2013

Straf- und Ermittlungsverfahren nach § 129, § 129a und § 129b des Strafgesetzbuchs im Jahr 2012

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Heidrun Dittrich, Petra Pau, Jens Petermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der seit August 1976 bestehende § 129a des Strafgesetzbuchs (StGB) (Mitgliedschaft, Werbung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung) ist ebenso wie der § 129 StGB (kriminelle Vereinigung) und § 129b StGB (terroristische Vereinigung im Ausland) schon lange umstritten.

Strafverteidigervereinigungen, Menschen- und Bürgerrechtsgruppen fordern seit Jahren die ersatzlose Abschaffung dieses Strafparagrafen.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Zum Komplex Strafverfahren wegen „linksterroristischer“ und hiermit in unmittelbarem Zusammenhang stehender Straftaten (inkl. Unterstützung und Werbung) im Jahr 2012 (bitte nach Jahren aufschlüsseln).

Fragen44

1

a) Wie viele Ermittlungsverfahren gegen wie viele Beschuldigte wurden wegen derartiger Taten entweder vom Generalbundesanwalt eingeleitet oder von den einleitenden Länderstaatsanwalten an diesen abgegeben?

1

b) In wie vielen Fällen wurde gegen wie viele Beschuldigte (nur/auch) nach § 129a StGB ermittelt?

1

c) In wie vielen Verfahren wurde gegen wie viele Beschuldigte (nur/auch) nach § 129a StGB ermittelt?

1

d) In wie vielen Fällen hiervon lautete der Vorwurf jeweils „Unterstützung“ einer terroristischen Vereinigung bzw. „Werbung“ für eine terroristische Vereinigung?

1

e) Wie viele der von der Bundesanwaltschaft eingeleiteten Verfahren wurden später wieder an die Länderstaatsanwaltschaften abgegeben?

1

f) Wie viele der in den Fragen I.1a bis I.1d Beschuldigten waren

aa) jünger als 20 Jahre,

bb) zwischen 20 und 30 Jahre alt,

cc) zwischen 30 und 40 Jahre alt bzw.

dd) älter als 40 Jahre?

1

g) In wie vielen dieser Fälle erfolgte

aa) ein Versuch der Anwerbung bzw. des Einsatzes von V-Leuten,

bb) ein Versuch zur Gewinnung von Kronzeugen gegen die Beschuldigten und

cc) die Überwachung der Telekommunikation oder Post der Beschuldigten und ihr Umfeld?

1

h) Wie viele Personen, Telekommunikationsanschlüsse bzw. (elektronische) Postadressen waren von den unter Frage I.1g Doppelbuchstabe cc genannten Maßnahmen betroffen (bitte aufschlüsseln)?

1

i) Wie viele Hausdurchsuchungen fanden im Rahmen dieser Ermittlungsverfahren statt, wie viele Haushalte/Personen waren davon betroffen, und was wurde beschlagnahmt?

2

In wie vielen Fällen wurde gegen wie viele Personen insgesamt Untersuchungshaft verhängt,

a) davon mit Haftgrund (§ 112 Absatz 2 der Strafprozessordnung – StPO),

b) mit Haftgrund nach § 112 Absatz 3 StPO?

c) Wie lange dauerte jeweils die Untersuchungshaft (Monate/über ein Jahr)?

d) Wie viele der Betroffenen wurden später freigesprochen, zu Geldstrafe, zu Freiheitsstrafe auf Bewährung und zu Freiheitsstrafe ohne Bewährung (Jahre/Monate) verurteilt?

e) Wie viele der Betroffenen in den Fragen I.2a bis I.2d waren

aa) jünger als 20 Jahre alt,

bb) 20 bis 30 Jahre alt,

cc) 30 bis 40 Jahre alt bzw.

dd) über 40 Jahre alt?

3

a) In wie vielen Fällen kam es zur Einstellung der Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft insgesamt?

3

b) In wie vielen Fällen davon waren jeweils ausschließlich bzw. auch nach § 129a StGB geführte Verfahren betroffen?

3

c) Wie viele dieser Verfahren fußten jeweils auf dem Vorwurf der Mitgliedschaft, Unterstützung oder Werbung (bitte nach den bei den Fragen I.1 und I.2 genannten Arbeitsgruppen aufschlüsseln)?

4

a) In wie vielen Fällen erfolgte insgesamt Anklage?

4

b) Gegen wie viele Angeklagte wurde Anklage erhoben?

4

c) In wie vielen Fällen gegen wie viele Angeklagte wurde jeweils

aa) nur nach § 129a StGB angeklagt,

bb) auch nach § 129a StGB angeklagt?

4

d) Wie viele Verfahren gegen wie viele Angeklagte jeweils betrafen in den beiden letztgenannten Kategorien jeweils die Kategorie Mitgliedschaft, Unterstützung, Werbung?

5

a) In wie vielen Fällen wurden die Anklagen zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet?

5

b) Mit welchen Abweichungen, insbesondere bezüglich des Vorwurfs nach § 129a StGB?

5

c) In wie vielen Fällen kam es aus welchen Gründen zu gerichtlichen Einstellungen?

6

a) Wie viele Urteile gegen wie viele Personen sind ergangen (unterschieden nach rechtskräftig/nicht rechtskräftig)?

6

b) Wie viele Freisprüche gab es?

6

c) Wie viele Verurteilungen erfolgten insgesamt?

aa) Wie viele Verurteilungen erfolgten jeweils nur oder auch nach § 129a StGB?

bb) Wie viele der in Frage I.6c Doppelbuchstabe aa genannten Verurteilungen erfolgten jeweils wegen Mitgliedschaft, Unterstützung, Werbung?

6

d) Bei wie vielen dieser Verurteilungen wurde Geldstrafe verhängt?

6

e) Wie häufig wurde eine Jugendstrafe wegen welcher Strafnormen verhängt?

6

f) Wie viele Freiheitsstrafen wurden wegen welcher Strafnormen verhängt?

aa) Wie hoch war die Strafdauer?

bb) In wie vielen Fällen davon mit Bewährung?

6

g) In wie vielen Fällen führte verminderte Schuldfähigkeit zu einer Strafmilderung?

6

h) Wie verteilten sich die in den Urteilen festgestellten Deliktgruppen prozentual entsprechend der Unterscheidung in Blath/Hobe: „Strafverfahren gegen linksterroristische Straftäter und ihre Unterstützer (1971 bis 1979/80)“, Bonn 1984, S. 8 ff. (Anschläge, gruppenbezogene Handlungen, Unterstützungshandlungen)?

7

a) In wie vielen Fällen wurden insgesamt Rechtsmittel eingelegt?

7

b) Welche?

7

c) Von wem (Staatsanwalt/Verteidigung)?

7

d) Jeweils mit welchem Erfolg?

8

In wie vielen Fällen wurden Verteidiger von der Wahrnehmung der Verteidigung vom Gericht ausgeschlossen, und mit welcher Begründung?

9

a) In wie vielen Fällen wurden gemäß Frage I.6 verurteilte Strafgefangene mit welchem Strafmaß insgesamt vorzeitig aus der Haft entlassen?

9

b) Nach welchen Vorschriften bzw. aufgrund welchen Akts?

9

c) Nach Verbüßung welcher Strafzeit?

10

Welche materiellen Sachschäden, berufliche Schäden sind Betroffenen dieser Ermittlungsverfahren, gegen die im späteren Gang der Ermittlungen das Verfahren entweder eingestellt wurde oder die freigesprochen wurden, bei diesen Razzien, Observationen, Hausdurchsuchungen etc. entstanden?

11

Wie lange werden die Daten der in diesen Ermittlungsverfahren erfassten Beschuldigten wo aufbewahrt?

12

Wie ist der Umgang mit personenbezogenen Daten aus Dateien und Dateiverbünden, die der Verdachtsgewinnung (im Rahmen der Gefahrenabwehr) dienen, insbesondere freigesprochene Beschuldigte betreffend?

0

II. Wie lauten die entsprechenden Antworten zu den Fragen I.1 bis I.10, bezogen auf den Komplex Strafverfahren wegen „rechtsterroristischer“ und hiermit in unmittelbarem Zusammenhang stehender Straftaten im Jahr 2012 (bitte nach den Jahren einzeln aufschlüsseln)?

0

III. Wie lauten die entsprechenden Antworten zu den Fragen I. bis I.12 und II, bezogen auf die an die Länder abgegebenen und dort fortgeführten Strafverfahren (ausdrücklich in Kenntnis und unter Berücksichtigung der nur teilweisen Rückmeldungen aus den Ländern)?

0

IV. Wie lauten die Antworten zu den Fragen des Komplexes I, bezogen auf Verfahren gemäß § 129 StGB (kriminelle Vereinigung)

1. insgesamt,

2. politischen Inhalts, insoweit als in diesen durch die politischen Abteilungen der Staatsanwaltschaften bzw. durch den Generalbundesanwalt ermittelt und/oder vor einer Staatsschutzkammer verhandelt wurde?

0

V.

1. Wie lauten die Antworten zu den Fragen des Komplexes I, bezogen auf die Verfahren gemäß § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigung im Ausland) jeweils?

2. Gegen welche ausländischen Gruppierungen richteten sich die Ermittlungen, Anklagen und Verurteilungen im Jahr 2012 nach §129b StGB (bitte aufschlüsseln)?

3. Welche der ausländischen Gruppierungen, gegen die im Jahr 2012 Verfahren nach §129b StGB eingeleitet oder weitergeführt wurden, werden von der Europäischen Union auf der Liste terroristischer Organisationen aufgeführt (bitte nach Jahren einzeln aufschlüsseln)?

4. Gegen welche der ausländischen Gruppierungen, gegen die im Jahr 2012 Verfahren nach §129b StGB eingeleitet oder weitergeführt wurden, besteht in Deutschland ein Betätigungsverbot nach dem Vereinsgesetz (bitte nach Jahren einzeln aufschlüsseln)?

5. In wie vielen und welchen Fällen war die Einstufung einer ausländischen bzw. im Ausland tätigen Organisation als terroristisch im Sinne des §129b StGB durch das Bundesministerium der Justiz im Jahr 2012 strittig (bitte nach Jahren einzeln aufschlüsseln)?

6. In wie vielen und welchen Fällen waren im Jahr 2012 ein Gesuch der Regierung oder Justizbehörde eines anderen Landes ausschlaggebend für die Einleitung eines Verfahrens nach §129b StGB (bitte nach Jahren einzeln aufschlüsseln)?

7. In wie vielen und welchen Fällen haben die deutschen Ermittlungsbehörden bei Ermittlungsverfahren nach §129b StGB im Jahr 2012 über den Weg des polizeilichen Informationsaustausches Erkenntnisse ausländischer Sicherheitskräfte genutzt (bitte nach Jahren einzeln aufschlüsseln)?

0

VI. Wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund der zum Teil erheblichen materiellen und immateriellen beruflichen und öffentlichen Schäden bei den Betroffenen solcher Ermittlungsverfahren und dem hohen Anteil der mit Freispruch oder Einstellung beendeten Ermittlungen die Folgen dieser Strafparagrafen?

Hält die Bundesregierung bei den Ermittlungen nach § 129, § 129a und § 129b StGB den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit für gewahrt?

Berlin, den 11. März 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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