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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Rechtsextreme Betätigung im Strafvollzug

Aktuelle Zahlen zu rechtsextremen JVA-Insassen, Verbreitung rechtsextremer Propaganda unter Mithäftlingen, wissenschaftliche Untersuchungen zur Problematik, Unterstützung rechtsextremer Strafgefangener von außen, Erkenntnisse über das Fortbestehen der &quot;Stillen Hilfe für Kriegsgefangene und Internierte&quot;, Anwerbung inhaftierter Neonazis als V-Leute, Aussteigerprogramme, Wechsel in andere kriminelle Milieus, rechtsextreme JVA-Bedienstete, Beschäftigung ehemaliger Soldaten, insbesondere Afghanistan-Veteranen, als JVA-Personal<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

04.04.2013

Antwortdauer

20 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1279715. 03. 2013

Rechtsextreme Betätigung im Strafvollzug

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Heidrun Dittrich, Petra Pau, Jens Petermann, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Neonazis nutzen Gefängnisaufenthalte zur Verbreitung rechtsextremer Propaganda unter Mitgefangenen, zum Gewinnen neuer Anhänger sowie zum Prestigegewinn innerhalb der rechten Szene. Zu diesem Ergebnis kommen antifaschistisch orientierte Mitgefangene ebenso wie Fachjournalistinnen und Fachjournalisten. Für Neonazis stellt das Gefängnis oft einen regelrechten Aktionsraum zur Selbstorganisation dar. Neonazis gründeten in der Jugendhaftanstalt Hameln die „Kerkerkameradschaft Hameln“. Einer der Rechtsextremen war vor seiner Haft in militanten Nazikameradschaften in der Region Weserbergland organisiert und verhalf so seinen Mitgefangenen zum Einstieg in die rechtsextreme Szene. Beobachter der rechtsextremen Szene wissen von Rechtsrockbands, die im Gefängnis gegründet wurden, und von rechtsextremen Propagandaschriften, die in Gefängniswerkstätten gedruckt wurden. Im Gefängnisalltag seien die rechtsextremen Gefangenen „unkompliziert, pflegeleicht“, sie übernähmen oft „Hilfsaufgaben“ und stünden bei größeren Revolten oft auf der Seite des Wachpersonals (www.netz-gegen-nazis.de/artikel/nazis-im-knastaktionsraum-und-kaderschmiede-7684).

Die Zeitschrift „gefangenen info“ berichtet unter Berufung auf Gefangene von JVA-Bediensteten, „die das rechte Treiben passiv tolerieren und teilweise auch selbst rassistisch und reaktionär agieren“. „In den letzten Jahren ist der braune Gedanke unter den Gefängniswärtern wieder populär geworden“, wird der Gefangene H. B. in „gefangenen info“ zitiert. Das junge, schlecht bezahlte und perspektivlose Gefängnispersonal werde vornehmlich in den neuen Bundesländern, unter ehemaligen Soldaten und Afghanistan-Veteranen rekrutiert. H. B. spricht daher von einer „Wehrsportgruppe Strafvollzug“ (www.gefangenen.info/index.php/archiv/65-gi-373--nazis-im-knast).

Offenbar greift der Verfassungsschutz auch auf inhaftierte Neonazis als V-Leute zurück. So wurde im NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages in der Sitzung vom 28. Februar 2013 deutlich, dass der wegen Mordversuchs verurteilten Neonazi C. S. als V-Mann des brandenburgischen Verfassungsschutzes in den 90er-Jahren im Gefängnis das Nazi-Fanzine „United Skins“ herausgab, um als Freigänger und nach seiner Haftentlassung als Quelle in der Nazi-Szene platziert zu werden (www.linksfraktion.de/nachrichten/naziv-leuten-kennt-verfassungsschutz-keine-grenzen/).

Zwar gelingt einigen Neonazis während der Haft – auch mit Hilfe von Organisationen wie Exit Deutschland – der Ausstieg aus der rechtsextremen Szene. Doch häufig ist auch das Gegenteil der Fall. „Der Knast wird oft zum Aufstiegssprungbrett. Es ist nicht übertrieben, von einer ‚neonazistischen Kaderschmiede‘ zu sprechen“, heißt es im Onlineportal „Netz-gegen-Nazis“. Bekanntes Beispiel ist S. K., der 2006 in Dortmund als 17-jähriger unorganisierter Nazi-Skinhead den antifaschistisch orientierten Punker Thomas „Schmuddel“ Schulz erstach. S. K. wurde wegen Totschlags zu sieben Jahren Jugendhaft verurteilt, der Vorsitzende Richter schloss einen politischen Tathintergrund aus. Im Gefängnis wurde S. K. von der „Hilfsorganisation für nationale Gefangene“ betreut und so in seiner rechtsextremen Überzeugung gefestigt. Nach seiner vorzeitigen Haftentlassung im Jahr 2010 wurde S. K. in der rechtsextremen Szene als Held gefeiert. Als Redner auf einer Neonazidemonstration in Hamm trug er kurz nach seiner Haftentlassung ein T-Shirt mit der Aufschrift: „Was sollten wir bereuen“. Inzwischen sitzt S. K., der dem 2012 verbotenen „Nationalen Widerstand Dortmund“ beigetreten war, aufgrund eines Angriffs auf zwei jugendliche Migranten wieder im Gefängnis (www.netz-gegen-nazis.de/artikel/nazis-im-knast-aktionsraum-undkaderschmiede-7684; www.zeit.de/2011/51/Dortmund-Nazis/seite-2).

Im September 2011 wurde die „Hilfsorganisation für nationale Gefangene und deren Angehörige e. V“ vom Bundesministerium des Innern verboten. Doch „gefangenen info“ nennt eine Reihe von Gruppierungen und Medien, die weiterhin inhaftierte Rechtsextreme betreuen, darunter die 1951 zur Unterstützung verurteilter NS-Täter gegründete „Stille Hilfe für Kriegsgefangene und Internierte“, die Website „JVA Report“, der als Organisator von Mahnwachen und Demonstrationen in Erscheinung getretene „Freundeskreis Brandenburg“ sowie das „Widerstandsinfo“ mit vielen Meldungen aus dem Strafvollzug (www.gefangenen.info/index.php/archiv/65-gi-373--nazis-im-knast).

Während die Durchführung des Strafvollzugs den Ländern obliegt, ist es nach Ansicht der Bundesregierung „das gemeinsame Anliegen von Bund und Ländern, entschieden gegen rechtsextremistische Aktivitäten in unserer Gesellschaft vorzugehen. Das gilt auch für den Bereich des Strafvollzugs.“ (Bundestagsdrucksache 17/8983).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen38

1

Inwieweit ist sich die Bundesregierung der Problematik bewusst, dass Rechtsextreme ihren Aufenthalt als Strafgefangene in JVAs gezielt zur Verbreitung rechtsextremer Propaganda unter Mitgefangenen, zum Gewinnen neuer Anhänger sowie zum Prestigegewinn innerhalb der rechten Szene nutzen?

2

Auf wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der JVA-Insassen mit rechtsextremer Einstellung?

2

Inwieweit befinden sich in ostdeutschen JVAs nach Kenntnis der Bundesregierung mehr Gefangene mit rechtsextremer Einstellung als im Bundesschnitt?

2

Inwieweit befinden sich im Jugendstrafvollzug nach Kenntnis der Bundesregierung mehr Gefangene mit rechtsextremer Einstellung als im Erwachsenenstrafvollzug?

3

Inwieweit liegen der Bundesregierung eigene aktuelle Zahlen oder Untersuchungen zur Fragestellung von rechtsextremen Einstellungen und Betätigung von JVA-Insassen vor?

3

Wenn der Bundesregierung keine eigenen Zahlen dazu vorliegen, inwieweit sieht sie die Notwendigkeit, solche festzustellen?

3

Welche wissenschaftlichen Studien und Untersuchungen zur Problematik von rechtsextremen Einstellungen im Strafvollzug außer den in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/8983 genannten Studien der „Informationsgruppe zur Bekämpfung rechtsextremistischer/ terroristischer, insbesondere fremdenfeindlicher Gewaltakte“ (IGR) aus dem Jahr 2002, der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) in Wiesbaden zu „Maßnahmen der Landesjustizverwaltungen zur Bekämpfung und zur Prävention von Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Gewalt“ aus dem Jahr 2003 sowie einer Untersuchung von Prof. Dr. Wolfgang Kühnel zu Gruppenprozessen und Bewältigungsstrategien im Jugendvollzug in der Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform (Heft 4/2006) sind der Bundesregierung noch bekannt?

4

Inwieweit sind der Bundesregierung Berichte oder Klagen von JVA-Leitungen oder Landesjustizbehörden über Probleme mit Rechtsextremen im Strafvollzug bekannt?

5

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Versuche von Rechtsextremen, sich innerhalb von JVAs zu organisieren (bitte JVAs benennen)?

5

Inwieweit liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass organisierte rechtsextreme Inhaftierte in den JVAs neue Mitglieder oder Sympathisanten gewinnen oder werben?

5

Inwieweit existierten oder existieren nach Kenntnis der Bundesregierung so genannte Knastkameradschaften (bitte JVAs benennen)?

5

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass inhaftierte Rechtsextreme aus den Haftanstalten heraus Propaganda betreiben, für rechtsextremistische Medien (welche) schreiben oder Organisationsaufgaben übernehmen?

5

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Beschlagnahmungen oder Sicherstellungen von NS-Symbolen, NS-Devotionalien, Fahnen oder Kleidungsstücken mit rechtsextremer Symbolik bei Inhaftierten?

6

Welchen Stellenwert nimmt die Thematik rechtsextremer Gefangener nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der rechtsextremen Szene ein?

7

Welche und wie viele Aufzüge Rechtsextremer mit dem Themenschwerpunkt der Solidarität mit rechtsextremen Gefangenen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2012 (bitte Datum, Orte, Veranstalter, Teilnehmerzahl und Thema benennen)?

8

Welche Unterstützerorganisationen für rechtsextreme Gefangene bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung heute in der Bundesrepublik Deutschland?

8

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über ausländische bzw. im Ausland ansässige Unterstützerorganisationen für rechtsextreme Gefangene, die rechtsextreme Gefangene im bundesdeutschen Strafvollzug unterstützen?

8

Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Strukturen der verbotenen Hilfsorganisation für nationale Gefangene fort oder wurden Nachfolge- oder Ersatzorganisationen für die HNG gebildet?

9

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über ein Weiterbestehen der „Stillen Hilfe für Kriegsgefangene und Internierte“?

9

Inwieweit und mit welchen Mitteln unterstützt die „Stille Hilfe“ nach Kenntnis der Bundesregierung Rechtsextreme in Haft?

9

Welche Stellung nimmt die „Stille Hilfe“ heute im rechtsextremen Spektrum ein?

9

Wie viele Mitglieder und Unterstützerinnen/Unterstützer zählt die „Stille Hilfe“ nach Kenntnis der Bundesregierung?

9

Welche Veröffentlichungen der „Stillen Hilfe“ aus den letzten zehn Jahren sind der Bundesregierung bekannt geworden?

10

Welche rechtsextremen Websites und Zeitschriften, die sich regelmäßig oder überwiegend mit der Thematik inhaftierter Rechtsextremer befassen, sind der Bundesregierung bekannt?

11

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über besondere Bemühungen der NPD, in Wahlkämpfen Strafgefangene zu erreichen?

12

Inwieweit kann die Bundesregierung ausschließen, dass es gängige Praxis des Bundesamtes oder nach ihrer Kenntnis der Landesämter für Verfassungsschutz ist, inhaftierte Neonazis als V-Leute zu führen bzw. anzuwerben?

12

Wie viele und welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen inhaftierte Neonazis vom Bundesamt oder einem Landesamt als V-Leute geführt wurden?

12

Inwieweit hält die Bundesregierung die Anwerbung oder Führung inhaftierter Neonazis als V-Leute generell für zulässig?

13

Welche besonderen Maßnahmen und Programme von Bund und nach ihrer Kenntnis Ländern sowie von Nichtregierungsorganisationen gibt es, um inhaftierten Rechtsextremen einen Ausstieg aus der rechten Szene zu ermöglichen?

13

Wie stark werden diese Maßnahmen und Programme genutzt?

13

Wie viele rechtsextreme Strafgefangene stiegen in den letzten fünf Jahren mit Hilfe solcher Programme und Maßnahmen aus der rechtsextremen Szene aus?

14

Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung besondere Präventionsprogramme, um eine Festigung rechtsextremer Einstellungen von bislang nur am Rande der rechten Szene aktiven Gefangenen während ihrer Haftzeit und ihre Einbindung in das rechtsextreme Milieu nach ihrer Haftentlassung zu verhindern?

15

Welche Erkenntnisse, Hinweise oder Einschätzungen liegen der Bundesregierung zu einem „Wechsel“ von gewalttätigen Neonazis in andere, kriminelle Milieus (so genannte Rockerkriminalität u. Ä.) in der Zeit ihrer Strafhaft vor, welche Verknüpfungen von rechtsextremistischen und allgemein kriminellen Milieus entstehen in diesem Zusammenhang?

16

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über rechtsextreme Einstellungen oder Betätigungen von JVA-Personal?

16

Inwieweit sind der Bundesregierung entsprechende Probleme aus den Ländern bekannt geworden?

16

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Disziplinarmaßnahmen gegen JVA-Bedienstete aufgrund rechtsextremer Betätigungen oder Äußerungen (bitte JVA benennen)?

16

Inwieweit wird das JVA-Personal nach Kenntnis der Bundesregierung besonders im Umgang mit rechtsextremen Gefangenen und im Erkennen rechtsextremer Symbolik geschult?

17

Inwieweit treffen nach Kenntnis der Bundesregierung Beobachtungen von Gefangenen zu, wonach neu eingestelltes JVA-Personal in besonderem Maße unter ehemaligen Bundeswehrsoldaten, insbesondere Afghanistan-Veteranen, rekrutiert wird (www.gefangenen.info/index.php/archiv/65-gi-373--nazis-im-knast)?

Berlin, den 15. März 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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