Hermes-Bürgschaften für Rüstungsexportgeschäfte
der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Heike Hänsel, Katrin Kunert, Ulla Lötzer, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Zur Förderung des Außenhandels durch die Bundesregierung gehört auch die Vergabe so genannter Hermes-Bürgschaften zur Absicherung von Auslandgeschäften deutscher Unternehmen gegen politische und volkswirtschaftliche Risiken. Im Laufe der Zeit wurde das Spektrum für die Inanspruchnahme staatlicher Exportgarantien stetig ausgeweitet. Die Unterstützung beschränkt sich heute nicht mehr auf die Absicherung eines Geschäfts ab Versand bzw. Lieferung (Ausfuhrdeckung). Inzwischen besteht auch die Möglichkeit einer staatlichen Garantie für die Herstellungskosten der Lieferung (Fabrikationsrisikoabdeckung), weil die Gefahr bestehen könnte, dass der Kunde die Ware nicht abnehmen kann. Hinzu kommt als drittes Instrument die Absicherung des Finanzkreditrisikos.
Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit wiederholt Hermes Bürgschaften zur Förderung von Rüstungsexportgeschäften genehmigt. Mit der verfügbaren Bandbreite an Exportunterstützung sichert die Bundesregierung nicht nur die politischen und wirtschaftlichen Risiken bereits laufender Rüstungsgeschäfte ab. Solche Ausfuhrgewährleistungen sind oft Voraussetzung dafür, dass deutsche Firmen bei Ausschreibungen den Zuschlag erhalten.
Hermes-Bürgschaften können der Absicherung von Großgeschäften dienen, wie z. B. der Lieferung kompletter Waffensysteme, oder aber dem Aufbau von Rüstungsproduktionskapazitäten vor Ort. Damit werden also nicht nur die Geschäfte der deutschen Rüstungsindustrie unterstützt, sondern auch der Ausbau staatlicher Gewaltapparate und der Rüstungsindustrie im Empfängerland.
Es stellt sich die Frage, ob Exportbürgschaften unter diesen Bedingungen nicht im Widerspruch zu den seit 2000 gültigen „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstiger Rüstungsgüter“ stehen. Darin hat sich die Bundesregierung u. a. in der Präambel verpflichtet, mit Hilfe einer restriktiven Rüstungsexportpolitik einen Beitrag zur Sicherung der nachhaltigen Entwicklung in der Welt zu leisten. Bei der Entscheidung über die Genehmigung des Exports von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern soll auch berücksichtigt werden, ob die nachhaltige Entwicklung des Empfängerlandes durch unverhältnismäßige Rüstungsausgaben ernsthaft beeinträchtigt wird (Politische Grundsätze, Punkt III.6). Exportgenehmigungen für Rüstungsgüter sollen auch nicht erteilt werden, wenn die innere Lage des betreffenden Landes dem entgegensteht (Politische Grundsätze, Punkt III.4).
Durch die Gewährung von Bürgschaften jedoch fördert die Bundesregierung gerade den Technologietransfer und die Proliferation von Rüstungsgüter an Staaten, in denen private Kreditinstitute und auch der Exporteur ein zu hohes politisches oder wirtschaftliches Risiko vermuten – also in Fällen, wo weder ein nachhaltiges Wirtschaften im Käuferstaat erwartet noch ein überraschender Machtwechsel durch gesellschaftliche Unruhen ausgeschlossen werden kann.
Die Beantragung wie auch die Genehmigung von solchen Bürgschaften ist ein Indikator dafür, dass der Empfängerstaat ökonomisch nicht kräftig genug und politisch nicht stabil genug ist, um Rüstungsgüter zu kaufen bzw. die politische Stabilität für die Dauer des Rüstungsgeschäfts zu gewährleisten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie viele Hermes-Bürgschaften für Rüstungsexportgeschäfte wurden seit 1990 genehmigt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, Geldwert, Empfängerland und Laufzeit der Bürgschaft bzw. des Kredits)?
Welchen Wertanteil hatten Hermes-Bürgschaften für Rüstungsexportgeschäfte am jährlichen Gesamtwert neuer gewährter Hermes-Bürgschaften (bitte nach Jahren und nach Art der Garantie aufgeschlüsselt angeben)?
Welchen Wertanteil hatten die mittels Hermes-Bürgschaften abgesicherten Rüstungsexportgeschäfte an den jeweils jährlich neu gewährten mittel- und langfristigen Exportbürgschaften bzw. Kreditgarantien?
Wie viele der in Frage 1 angeführten Exportbürgschaften wurden von den deutschen Unternehmen tatsächlich in Anspruch genommen?
In wie vielen Fällen und in welcher Höhe musste der Bund tatsächlich im Rahmen von Hermes-Krediten für finanzielle Ausfälle bzw. Schadensfällen bei Rüstungsexportgeschäften haften?
Können Hermes-Bürgschaften prinzipiell für Rüstungsexportgeschäfte nach Griechenland, Israel, Südafrika, Südkorea und der Türkei beantragt und genehmigt werden?
Wenn ja, warum?
In welcher Höhe wurden seit 1990 Hermes-Kreditgarantien Griechenland, Indonesien, Israel, Südafrika, Südkorea und der Türkei zur Verfügung gestellt und welchen Anteil daran hatten Rüstungsexportgeschäfte (bitte nach Staaten aufschlüsseln)?
Wie viele Hermes-Kreditgarantien wurden seit 1990 für den Export von U-Booten gewährt und mit welchem Gesamtwert?
Wie viele Hermes-Kreditgarantien wurden seit 1990 für den Export von militärischen Flugkörpern (Flugzeuge, Hubschrauber, Raketen) gewährt und mit welchem Gesamtwert?
Wie viele Hermes-Kreditgarantien wurden für Exportvorhaben gewährt, die im Rahmen von Offset-Geschäften bei Rüstungsexportvorhaben vereinbart wurden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Steuerzahler einen Anspruch darauf hat zu erfahren, für welche Geschäfte Exportbürgschaften gewährt werden, und wie kommt die Bundesregierung diesem Anspruch in Bezug auf Bürgschaften für Rüstungsexportgeschäfte nach?
Wie begründet die Bundesregierung, dass sich die aktive Exportförderung für rüstungsrelevante Güter mittels staatlicher Bürgschaften mit den Vorgaben der „Politischen Grundsätze der Bundesregierung zum Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ verträgt.
Welche der folgenden Maßnahmen wird die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode unternehmen (und wenn nicht, warum nicht) zur
a) transparenteren Gestaltung der Entscheidungsverfahren und Entscheidungen über die Vergabe von Hermes-Bürgschaften,
b) Pflicht, dass Zustimmung des Bundessicherheitsrates zu einem Rüstungsexportgeschäft vorliegen muss bevor eine staatliche Bürgschaft gewährt wird,
c) Anwendung der innerhalb der EU erarbeiteten Kriterien der nachhaltigen Entwicklung bei der Überprüfung der Vereinbarkeit der Bürgschaften mit den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung,
d) Beschränkung von Hermes-Bürgschaften für Rüstungsvorhaben auf die in der OECD vereinbarte maximale Laufzeit von insgesamt 10 Jahren.
Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass ihre Vergabepraxis bei Hermes-Bürgschaften im Einklang mit den OECD-Richtlinien für Exportkredite ist?
Wird sich die Bundesregierung bei der anstehenden Überarbeitung der OECD-Richtlinien für die Vergabe von Exportkrediten für ein grundsätzliches Verbot der staatlichen Absicherung von Rüstungsexporten durch Exportkreditgarantien einsetzen?
Wenn ja, wie?
Wenn nicht, warum nicht?
Welche Ausschlusskriterien für die Absicherung von Rüstungsexporten durch staatliche Bürgschaften sollten nach Auffassung der Bundesregierung von der OECD übernommen werden?