Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus der Europäischen Union
der Abgeordneten Agnes Alpers, Jan Korte, Dr. Rosemarie Hein, Nicole Gohlke, Niema Movassat, Thomas Nord, Jens Petermann, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Alexander Ulrich, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Zuge der Debatte über die hohe Jugendarbeitslosigkeit in Südeuropa hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Förderprogramm „MobiPro-EU“ initiiert. Damit sollen ausbildungsinteressierte Jugendliche und arbeitslose Fachkräfte bei der Vermittlung in eine betriebliche Berufsausbildung oder qualifizierte Beschäftigung unterstützt werden. Allerdings muss die Ausbildung bzw. Beschäftigung ausschließlich in einem so genannten Engpass- bzw. Mangelberuf erfolgen. Interessierte Arbeitgeber haben bisher 400 Ausbildungsstellen zur Verfügung gestellt. Das Programm ist für den Zeitraum von 2013 bis 2016 angelegt und umfasst Mittel in Höhe von insgesamt 139 Mio. Euro. Darin enthalten sind unter anderem Leistungen für Deutschsprachkurse, Reisekosten sowie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Wie viele Anträge auf Förderung gemäß dem Programm „MobiPro-EU“ sind seit Beginn des Förderzeitraums gestellt worden (bitte Antragstellende aufschlüsseln nach Geschlecht, Herkunftsland, ggf. beruflichen Qualifikationen und vermittelten Berufszweig)?
Wie viele Anträge auf Förderung gemäß dem Programm „MobiPro-EU“ sind seit Beginn des Förderzeitraums bewilligt worden (bitte Antragstellende aufschlüsseln nach Geschlecht, Herkunftsland, ggf. beruflichen Qualifikationen und vermittelten Berufszweig)?
Welche Tendenz bzw. Erwartungshaltung leitet die Bundesregierung aus den vorliegenden Antragszahlen für das Programm „MobiPro-EU“ ab?
In welchem Zusammenhang steht das Programm „MobiPro-EU“ mit anderen Initiativen und Maßnahmen zur Umsetzung der von der Europäischen Kommission empfohlenen Jugendgarantie?
Erachtet die Bundesregierung das Programm „MobiPro-EU“ als ein geeignetes Instrument, um die Mobilität junger Menschen aus von hoher Jugendarbeitslosigkeit betroffenen Ländern zu erhöhen (bitte begründen)?
Erachtet die Bundesregierung das Programm „MobiPro-EU“ als ein geeignetes Instrument, um den Fachkräftebedarf in den Engpass- und Mangelberufen in Deutschland zu befriedigen (bitte begründen)?
Erachtet die Bundesregierung die ausschließliche Vermittlung in Engpass- und Mangelberufe als vereinbar mit den Interessen, Fähigkeiten und Kenntnissen junger Menschen?
In welchen Ausbildungsberufen werden die im Rahmen der European Youth Conference von der Bundesagentur für Arbeit (BA) mit Arbeitgebern vereinbarten 400 Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt, und werden zusätzlich zu den bereits vereinbarten 400 Stellen weitere Berufsausbildungsstellen bzw. Arbeitsplätze eingeworben?
Wenn ja, wie viele und in welchen Bereichen?
Wenn nein, warum nicht?
Inwieweit ist geplant, auch Ausbildungsberufe außerhalb der Engpass- und Mangelberufe zur Verfügung zu stellen und in diese zu vermitteln?
Wie viele Vermittlungen in Ausbildung bzw. Arbeit können mit dem Fördervolumen des Programms insgesamt abgedeckt werden?
Existiert nach Kenntnis der Bundesregierung eine Untersuchung, welche Berufe Perspektiven in den Herkunftsländern aufweisen?
Wenn ja, was sind die zentralen Ergebnisse?
Welche Dauer eines ausbildungsvorbereitenden Praktikums erachtet die Bundesregierung für ausreichend und sinnvoll, und welche genauen Inhalte sind für diese Praktika festgelegt?
Hält die Bundesregierung einen achtwöchigen Sprachkurs im Herkunftsland von maximal 170 Unterrichtseinheiten (1 Unterrichtseinheit = 45 Minuten) für ausreichend, um die für eine Berufs-, Ausbildungs- bzw. Praktikumsaufnahme entsprechenden Sprachkenntnisse zu erwerben?
Hält die Bundesregierung einen Sprachkurs im Herkunftsland von maximal 170 Unterrichtseinheiten (1 Unterrichtseinheit = 45 Minuten) und vor Beginn der Ausbildung von maximal 85 Unterrichtseinheiten für ausreichend, um den sprachlichen Anforderungen des Berufsschulunterrichts sowie der Arbeitsabläufe im Betrieb zu entsprechen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass sämtliche Kosten, die den Antragstellenden im Herkunftsland zur Aufnahme einer Berufsausbildung entstehen – das betrifft Kosten für Sprachkurse, für die Anreise zu Bewerbungsgesprächen und zur Aufnahme von Ausbildung oder Praktikum sowie für Umzüge – von den Antragstellenden vorgeleistet werden müssen?
Sieht die Bundesregierung in diesen Kosten ein Hemmnis für junge Menschen, einen Antrag auf Förderung zu stellen bzw. sich für eine Ausbildung oder Arbeit in Deutschland zu entscheiden?
Wie schätzt die Bundesregierung die finanzielle Situation junger arbeitsloser Menschen in Europa, vor allem in Südeuropa, generell ein?
Hält die Bundesregierung die Höhe der Anreisekostenpauschale zur Aufnahme einer Berufsausbildung, die gleichzeitig die Umzugskosten abdecken soll, in Höhe von 500 Euro für ausreichend (bitte begründen)?
Hält die Bundesregierung die Höhe der Umzugskostenpauschale zur Aufnahme einer qualifizierten Arbeit in Höhe von 890 Euro für ausreichend, und welche Gründe gibt es für die Differenz zur Anreisekostenpauschale bei der Aufnahme einer Berufsausbildung (bitte begründen)?
Wie sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines auf die Aufnahme eines Praktikums vorbereitenden Deutschsprachkurses während dieser Zeit finanziell abgesichert?
Inwieweit sieht die Bundesregierung durch die Anrechnung der Ausbildungsvergütung auf die Höhe der finanziellen Förderung im Rahmen des „MobiPro-EU“-Programms eine Gefahr, dass die durch den Betrieb tatsächlich gezahlte Ausbildungsvergütung sinkt bzw. die Betriebe bei der Festsetzung der Vergütungshöhe die Förderungsleistungen im Rahmen von „MobiPro-EU“ berücksichtigen?
Welchen Einfluss nimmt die Bundesregierung auf die Einhaltung tariflicher Standards während der Ausbildung bzw. Beschäftigung?
Wie bewertet die Bundesregierung ihr Engagement zur Erhöhung der Mobilität bzw. Rekrutierung von Auszubildenden und jungen Arbeitslosen aus Europa?
Wie bewertet die Bundesregierung ihr Engagement, in Deutschland lebende junge Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung in Ausbildung zu integrieren?
Inwieweit kommen nach Auffassung der Bundesregierung die in Deutschland lebenden jungen Menschen zwischen 20 und 29 Jahren (bzw. bis einschließlich 34 Jahre) ohne abgeschlossene Berufsausbildung für eine Ausbildung in Frage, und welche Aktivitäten unternimmt die Bundesregierung derzeit für diese Personengruppe?
In welchen reglementierten Engpassberufen werden die Kosten für ein Anerkennungsverfahren in Höhe von 1 000 Euro übernommen, und ist eine Kostenübernahme von bereits in Deutschland lebenden EU-Bürgern, die ihre Qualifikationen in einem dieser Berufe anerkennen lassen wollen, angedacht?
Unter welchen Kriterien werden junge Menschen im Rahmen des Programms „MobiPro-EU“ durch ausbildungsbegleitende Hilfen unterstützt?
Welche Institutionen bieten ausbildungsbegleitende Hilfen an?
Welche Qualifikationen müssen die Beschäftigten, die diese ausbildungsbegleitenden Hilfen anbieten/ausführen, vorweisen, und wie werden sie vergütet?