Freihandels- und Investitionsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA
der Abgeordneten Ulla Lötzer, Johanna Voß, Dr. Barbara Höll und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
US-Präsident Barack Obama hat in seiner Rede zur Lage der Nation am 12. Februar 2013 „die Aufnahme von Gesprächen über eine umfassende Handels- und Investitionspartnerschaft mit der Europäischen Union“ angekündigt. Die Bundesregierung begrüßte diesen Schritt und Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel sagte vor dem Bundesverband der Deutschem Industrie (BDI): „Nichts wünschen wir uns mehr als ein Freihandelsabkommen zwischen den USA und Europa.“ Die tatsächlichen Verhandlungen sollen Mitte 2013 auf Basis der Empfehlungen einer „Hochrangigen Arbeitsgruppe EU-USA zu Wachstum und Beschäftigung“ vom 11. Februar 2013 beginnen und über den Zollabbau sowie Marktöffnungen für Investitionen, Dienstleistungen und die öffentliche Beschaffung weit hinausgehen. Insbesondere wird die regulatorische Vereinheitlichung von Vorschriften und technischen Produktnormen angestrebt, die derzeit von interessierter Seite immer wieder als größtes Hemmnis für den transatlantischen Handel genannt werden.
Angesichts der Unterschiede zwischen den Wirtschafts- und Gesellschaftssystemen der USA und Europas und vor dem Hintergrund potenzieller wirtschafts-, arbeitsmarkt-, sozial-, verbraucher-, gesundheits-, demokratie-, netz- und umweltpolitischer Folgen einer Angleichung der Regulierungssysteme bestehen erhebliche Zweifel an der Wünschbarkeit dieses Vorhabens.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche konkreten Ziele und Vorteile strebt die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen über ein umfassendes Freihandels- und Investitionsschutzabkommen zwischen den USA und der EU an?
Welche konkreten regulatorischen Hindernisse sieht die Bundesregierung im transatlantischen Handel mit den USA bzw. für transatlantische Investitionen (bitte mindestens drei konkrete Beispiele auflisten)?
Welche konkreten regulatorischen Hindernisse in Deutschlands Wirtschafts-, Sozial- und Rechtsordnung beklagen die USA bzw. US-Wirtschaftsvertreter gegenüber der Bundesregierung (bitte mit einzelnen Handels- oder Investitionshemmnissen in Deutschland/der EU auflisten)?
Unterstützt die Bundesregierung das Ansinnen, frühzeitigen Einfluss auf die Regelsetzung des Handelspartners nehmen zu können (bitte begründen)? Inwieweit wird dadurch das demokratische Recht der gewählten Abgeordneten, die Gesetzgebung und Regelsetzung innerhalb des eigenen Staates beziehungsweise innerhalb der Europäischen Union eingeschränkt?
Trifft es zu, dass die EU im Rahmen dieser Verhandlungen nicht mehr am bisherigen Admission-clause-Modell festhalten will, das die Nicht- Diskriminierung auf die Zeit begrenzt, sobald der Investor vor Ort ist, und stattdessen das Right-of-establishment-Modell der USA übernehmen will, das einem ausländischen Investor eine Direktinvestition nicht untersagen kann?
Falls ja, wie beurteilt die Bundesregierung eine solchen Einschnitt in die nationale Regelungskompetenz für Ausschreibungen, Zulassungen und Lizenzierungen?
Würde ein Right-of-establishment-Modell kombiniert mit weitreichenden Einflussmöglichkeiten auf die Regelsetzung des Gastlandes dazu führen können, dass die Bundes- bzw. Landesregierungen nicht mehr verhindern könnten, dass ein US-Konzern in Deutschland in Fracking-Projekte investiert?
Ist die Bundesregierung im Laufe der FTA-Verhandlungen (FTA: free trade agreement) bereit, den Forderungen der USA hinsichtlich des Abbaus regulatorischer Handels- und Investitionshemmnisse entgegenzukommen, und in welchen Bereichen sieht die Bundesregierung hier Verhandlungsspielräume (bitte möglichst konkrete Beispiele)?
Befürwortet die Bundesregierung die Aufnahme eines Investitionsschutzkapitels in das EU-USA-FTA, und sollen transnationalen Investoren dabei eigene Klagemöglichkeiten vor einem Investor-Staat-Schiedsgericht gewährt werden?
Wenn ja, warum?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass Investor-Staat-Schiedsgerichtverfahren zu Klagen gegen im heimischen Rechtssystem nicht zu beanstandende Regulierungen souveräner Staaten und zu Schadensersatzforderungen mit erheblichen Belastungen für öffentliche Haushalte führen können (Beispiel Philip Morris gegen Australien (Tabak) und Vattenfall gegen Deutschland (Atomausstieg))?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die angestrebte Delegation wichtiger Entscheidungskompetenzen an private Schiedsgerichte im Rahmen der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit vertretbar ist, obwohl es in den USA als auch in Europa ausgereifte Rechtssysteme mit ordentlichen Gerichten gibt, die einen weitreichenden Eigentumsschutz sicherstellen und damit eine ausreichende Abwägung zwischen öffentlichen und privaten Interessen ermöglichen?
Befürwortet die Bundesregierung eine Ausnahme des Agrarsektors von den Verhandlungen über das EU-USA-FTA vor dem Hintergrund, dass die US-amerikanische Seite das Importverbot von gentechnisch verändertem Saatgut, von Fleisch, das mit Hormonen behandelt oder Geflügel, das in Chlor gebadet wurde, als nichttarifäre, willkürliche und nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende Diskriminierung ansieht?
Wenn nein, warum nicht, und wird sie sich dafür einsetzen, dass die derzeitige Lebensmittelsicherheit in der EU nicht abgesenkt werden wird?