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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Militärische Sozialisation und Kriminalverhalten (G-SIG: 16011074)

Ermittlungsverfahren in der Bundeswehr nach §§ 211 und 212 StGB, Ermittlungsverfahren nach §§ 174 ff. StGB, Vergleich zum Zivildienst, Zusammenhang zwischen Sozialisation und Kriminalverhalten <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

26.10.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/266820. 09. 2006

Militärische Sozialisation und Kriminalverhalten

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Zusammenhang von militärischer Sozialisation und Kriminalverhalten ist bislang nur wenig untersucht worden. Dabei betrifft die Problematik des Zusammenhangs von Militär und (tödlicher) Gewalt nicht nur Handlungen im Krieg, sondern auch den (vermeintlich) zivilen Alltag.

Unbestreitbar ist das Militär eine wichtige Sozialisationsinstanz. Jugendliche bzw. junge Männer erleben den Wehrdienst unter den Bedingungen einer im soziologischen Sprachgebrauch „totalen Institution“. Schon von daher ist die militärische Sozialisation für die Entwicklung der Persönlichkeit von hoher Bedeutung; besonders wichtig ist auch, dass diese Phase in die späte Adoleszenz fällt: „Wenn der Mann im Militär zum Manne wird und dabei lernt, wie er sich Frauen gegenüber zu verhalten hat, dann reicht die Sozialisationswirkung des Militärs weit über die Kriegs- und Verteidigungsfähigkeit hinaus und beeinflusst so die Geschlechterstereotypen und Geschlechterverhältnisse der Gesellschaft“ (Manja Apelt: Militärische Sozialisation, in: Sven Bernhard Gareis, Paul Klein (Hg.): Militär und Sozialwissenschaft, Wiesbaden 2005, S. 26 bis 39).

Zu ergänzen wäre: Militärische Sozialisation beeinflusst auch das Verhalten gegenüber anderen Männern.

Unstrittig ist, dass der Anteil von Männern, die schwere Gewaltdelikte begehen, weit über dem Anteil von Frauen liegt. Der polizeilichen Kriminalstatistik von 2005 zufolge lag der Anteil von Männern unter allen Tatverdächtigen bei 76,3 Prozent. Nimmt man nur die Straftatengruppe „Mord“, liegt der Anteil von Männern signifikant höher bei 86,7 Prozent, bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gar bei 94,7 Prozent. Zu untersuchen bleibt, welche Sozialisationsverläufe gewalttätiges Verhalten von Männern fördern. Hierbei muss der Sozialisation im und durch das Militär ein besonderer Stellenwert eingeräumt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, inwiefern etwa vorhandene Affinitäten zu gewalttätigem Verhalten den Ausschlag dafür geben, den Wehrdienst anzutreten, und dann im Militär beeinflusst werden.

Auch wenn die Bundeswehr mittlerweile Frauen in bewaffnete Formationen aufnimmt, bietet das Militär ein männlich codiertes Umfeld, in dem Männlichkeit und Gewalt institutionell miteinander verknüpft sind. Verhaltensweisen, die in der „zivilen Gesellschaft“ sanktioniert werden, werden im Militär gezielt erlernt, wie das Töten von Menschen und das Verüben schwerer Sachbeschädigung. Dass „Disziplinierung“ von Soldaten in dem Sinne, dass sie diese erlernten Fähigkeiten nicht „außer der Reihe“ anwenden, immer funktioniert, muss bezweifelt werden.

Als wichtiges Indiz dafür, dass militärische Sozialisation diejenigen, die sie durchlaufen, potenziell gewalttätiger macht, kann zum einen schon der Umstand dienen, dass aus der Bundeswehr immer wieder Berichte über Schikanen, Misshandlungen und weitere Gewalttaten verlauten. Was man aus Kasernen hört, hört man aus Zivildienst-Schulen nicht, obwohl sich dort junge Männer in gleichem Alter aufhalten.

Es gibt immer wieder Berichte in den Medien über Soldaten oder ehemalige Soldaten, die außerhalb der Bundeswehr oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses durch gewalttätiges Verhalten auffallen, es gibt aber kaum Berichte über ähnliches Verhalten von Zivildienstleistenden oder ehemaligen Zivildienstleistenden.

Der Zusammenhang zwischen militärischer Sozialisation von Männern und sexualisierter Gewalt ist in der Wissenschaft gut untersucht. Zusammenhänge zwischen militärischen Karrieren und anderen Gewalttypen gilt es zu ergründen. Daraus müssen dann die erforderlichen Konsequenzen für die Bundeswehr gezogen werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie viele Ermittlungsverfahren nach § 211 und § 212 StGB (Mord bzw. Totschlag) wurden in den Jahren seit 1990 gegen Soldaten der Bundeswehr eingeleitet, und wie viele davon endeten mit Verurteilungen (bitte einzeln nach Deliktgruppen darstellen und nach Wehrpflichtigen, SaZ und Berufssoldaten aufgliedern)?

2

Wie viele Ermittlungsverfahren nach § 211 und § 212 wurden in den Jahren seit 1990 gegen Zivildienstleistende eingeleitet und wie viele davon endeten mit Verurteilungen (bitte einzeln nach Deliktgruppen darstellen)?

3

Wie viele Ermittlungsverfahren nach § 174 ff. StGB (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung) sowie § 223 ff. (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit) wurden in den Jahren seit 1990 gegen Soldaten der Bundeswehr eingeleitet und wie viele davon endeten mit Verurteilungen (bitte nach Deliktgruppen darstellen und nach Wehrpflichtigen, SaZ und Berufssoldaten aufgliedern)?

4

Wie viele Ermittlungsverfahren nach § 174 ff. StGB sowie § 223 ff. StGB wurden in den Jahren seit 1990 gegen Zivildienstleistende eingeleitet und wie viele davon endeten mit Verurteilungen (bitte nach Deliktgruppen darstellen)?

5

Kommen nach Erkenntnissen der Bundesregierung auch im Bereich des Zivildienstes Fälle von „Zivi-Schinderei“ oder „Kameradenmisshandlungen“ vor, die beispielsweise mit den Vorfällen in der Ausbildungseinheit in Coesfeld (junge Welt, 10. Februar 2004) vergleichbar sind?

Wenn ja, welche, wenn nein, wie erklärt sich die Bundesregierung dies?

6

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele der nach 1990 wegen Verstößen gegen § 211 und § 212 StGB Verurteilten Militärdienst geleistet haben, und wenn ja, welche (bitte nach Dauer des geleisteten Militärdienstes und Streitkräften, in denen der Militärdienst geleistet wurde, differenzieren)?

7

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele der nach 1990 wegen Verstößen gegen § 174 ff. StGB sowie § 223 ff. Verurteilten Militärdienst geleistet haben, und wenn ja, welche (bitte nach Dauer des geleisteten Militärdienstes und Streitkräften, in denen der Militärdienst geleistet wurde, differenzieren)?

8

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele der wegen Verstößen nach §§ 211, 212, 174 ff. und 223 ff. Verurteilten den Kriegsdienst verweigert haben, und wenn ja, welche?

9

Wie viele Ermittlungsverfahren gegen ungediente Männer wurden wegen oben genannter Straftatbestände eingeleitet (bitte nach Straftatbeständen für die Jahre ab 1990 aufschlüsseln), und wie viele Verurteilungen sind daraus erfolgt?

10

Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen militärischer Sozialisation und Kriminalverhalten, und wie begründet sie ihre Ansicht?

11

Wenn ja, welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um diesen Zusammenhang zu untersuchen, und zu welchen Erkenntnissen ist sie dabei gekommen?

12

Will die Bundesregierung (weitere) Anstrengungen unternehmen, um einen solchen Zusammenhang zu untersuchen, und wenn ja, was beabsichtigt sie konkret?

13

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zu den Auswirkungen der militärischen Sozialisation auf das Kriminalverhalten von Frauen, wenn ja, welche?

14

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Erkenntnissen zu den Fragen 1 bis 13 für den Bereich der Kriminalprävention?

Berlin, den 20. September 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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