Aufklärungsbedarf zur Arbeit der Conterganstiftung für behinderte Menschen und ihrer Medizinischen Kommission
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Dr. Martina Bunge, Heidrun Dittrich, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Yvonne Ploetz, Harald Weinberg, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nach § 16 des Conterganstiftungsgesetzes bewertet eine vom Vorstand der Conterganstiftung berufene Kommission die Schädigungen von Menschen infolge der Einnahme des Schlafmittels „Contergan“ bzw. anderer thalidomidhaltiger Produkte von der Firma Grünenthal GmbH. Auf dieser Grundlage erfolgt die Bemessung der Leistungen aus der Conterganstiftung.
In der schriftlichen Stellungnahme von Udo Herterich für die öffentliche Anhörung des Familienausschusses des Deutschen Bundestages zu dem Bericht und den Ergebnissen der Studie der Universität Heidelberg am 1. Februar 2013 (Ausschussdrucksache 17/(13)238b) war ein Auszug aus dem Protokoll der Medizinischen Kommission vom 20./21. Februar 1988 enthalten.
In diesem heißt es:
- In diesem Fall hat Prof. Marquardt auf besondere Probleme bei dem Berechtigten hingewiesen (wackelbewegliche Ellenbogengelenke) die erheblich behindern. Diese Schädigung ist in der Punktetabelle nicht vorgesehen. Eine längere Diskussion ergab, daß keine Möglichkeit besteht, diese Probleme anzuerkennen, da sonst das Punktesystem infragegestellt würde, insbesondere aber auch eine Vielzahl von ähnlichen Fällen entschieden werden müßte.
- Hier hatte Prof. Marquardt mit Schreiben vom 18.1.88 auf eine Fehlbildung (Carpaltunnel-Syndrom) hingewiesen, das bei Überbeanspruchung zu Beschwerden führen kann. Eine Anerkennung würde aber das Punktesystem und die Begutachtungsprinzipien der Stiftung infrage stellen bzw. zu einer Lawine von Anträgen führen. Aus diesem Grunde soll es, als Ergebnis der längeren Diskussion bei den bisherigen Grundsätzen bleiben und diese Schädigung nicht anerkannt werden.“
Dieses Protokoll lässt vermuten, dass vorsätzlich Conterganopfern Schäden aus Kostengründen nicht anerkannt wurden. Dies ist nicht nur ethisch und moralisch, sondern auch rechtlich (u. a. nach § 2 sowie § 13 Absatz 2 Satz 1 des Conterganstiftungsgesetzes) äußerst fragwürdig.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wann und von wem wurde das Punktesystem beschlossen?
Wie ist der Wortlaut des derzeit gültigen Punktesystems?
Zu welchen Zeitpunkten wurde das Punktesystem geändert, und welchen Inhalts waren die Änderungen?
Welche im Zusammenhang mit Contergan entstandenen vorgeburtlichen Schäden sind im Punktesystem trotz des Wissens von diesen Schadensarten nicht berücksichtigt?
Wie viele Personen sind von der Entscheidung, bestimmte Conterganschäden nicht zu berücksichtigen, betroffen? Wie viele davon leben nach Kenntnis der Bundesregierung noch?
Wer hat über die Nichtberücksichtigung bestimmter Schäden entschieden, und mit welchen Begründungen (bitte detailliert nennen)?
Wie viele der derzeit noch lebenden anerkannten Conterganopfer haben bei den ihnen zuerkannten Punkten eine „9“ vor dem Komma (z. B. 9,00 bis 9,99 oder 29,97)?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass bei dieser Punktbewertung unterhalb eines Schwellenwertes andere als rein medizinische Aspekte (z. B. finanzielle) eine Rolle spielten?
Gibt es Unterschiede in der Beantragung von Neu- bzw. Höherbewertungen zwischen Personen, die so nahe an einer Punktgrenze liegen, und solchen, bei denen der Abstand größer ist? Wenn ja, in welchem Verhältnis?
Wer waren die Mitglieder der Medizinischen Kommission von der erstmaligen Berufung der Kommission bis heute (bitte namentlich und Zeitraum ihrer Tätigkeit nennen)?
Welche Personen waren in der Zeit von 1972 bis heute im Stiftungsvorstand (bitte jeweilige Zeiträume der Mitgliedschaft im Vorstand und Funktionen nennen)?
Welche Stiftungsgremien und Bundesbehörden erhalten die Protokolle der Medizinischen Kommission?
Seit wann ist dem Stiftungsvorstand, dem Stiftungsbeirat sowie der Bundesregierung das Protokoll der Medizinischen Kommission vom 22. Februar 1988 bekannt?
Welche Position bezieht die Bundesregierung heute – auch mit Blick auf die Studie der Universität Heidelberg – zum o. g. Protokoll und der Tatsache, dass bestimmte Conterganschäden bei der Leistungsbemessung vermutlich nicht berücksichtigt wurden?
Welche vorgeburtlichen Schädigungen sind inzwischen bekannt, waren aber zum Zeitpunkt der Entscheidung über das Punktesystem noch nicht bekannt? Welche davon wurden nachträglich in das System aufgenommen?
Ist die Bundesregierung – auch mit Blick auf die Studie der Universität Heidelberg und der Handlungsempfehlung 6.14 – bereit, künftig alle inzwischen bekannten vorgeburtlichen Schäden bei der Bewertung zu berücksichtigen und die damit verbundenen Leistungen rückwirkend zu zahlen? Wenn ja, wie soll das praktisch erfolgen? Wenn nein, warum nicht?