Zukunft der Bildungs- und Berufsberatung
der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Ausdifferenzierung von Bildungs- und Erwerbsbiographien wachsen sowohl Bedarf als auch Anspruch an die Bildungs- und Berufsberatung. Hierauf hat unter anderem der Rat der Europäischen Union in seiner Entschließung über den Ausbau der Politiken, Systeme und Praktiken auf dem Gebiet der lebensbegleitenden Beratung in Europa hingewiesen (Rats-Dok. 9286/04). Die Europäische Kommission hat in ihrer Mitteilung über lebensbegleitendes Lernen Beratung als Querschnittsthema für die Entwicklung und Umsetzung der Strategien des lebensbegleitenden Lernens auf nationaler Ebene und als vorrangigen Bereich für Maßnahmen auf Ebene der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten bezeichnet (COM(2001)678).
Auch der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) betont in seinen Empfehlungen zur Berufsorientierung und Berufsberatung vom Dezember 2005 die „zunehmende bildungs- und gesellschaftspolitische Bedeutung der Berufsorientierung und Berufsberatung“.
Öffentliche Berufsberatung wird in Deutschland im Wesentlichen von der Bundesagentur für Arbeit (BA) angeboten. In der letzten Organisationsreform der Bundesagentur spielte das Thema Beratung dennoch keine wesentliche Rolle. Im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages zum Europäischen und Nationalen Qualifikationsrahmen im Dezember 2006 wurde aus den Reihen der Sachverständigen bestätigt, dass der Beratungsbedarf sich sowohl im Bereich der beruflichen als auch im Bereich der Bildungsberatung deutlich erhöht habe, es zum Umgang hiermit in Deutschland allerdings noch an konkreten Konzepten seitens der verantwortlichen Stellen mangele.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
a) Welchen Reformbedarf sieht die Bundesregierung im Bereich der Bildungs- und Berufsberatung in Deutschland?
b) Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus den in den Vorbemerkungen genannten Dokumenten der EU gezogen oder plant sie zu ziehen?
a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Berufsberatung vor dem Hintergrund komplexer werdender Arbeitsverhältnisse einer Ausdifferenzierung der Erwerbsbiographien und entsprechend steigendem Orientierungsbedarf von Jugendlichen und Erwachsenen in Deutschland deutlich ausgebaut werden muss?
b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Bildungs- und Berufsberatung für alle Menschen gebührenfrei zugänglich sein muss?
a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Berufsberatung in den Kompetenzbereich des Bundes fällt und nicht den einzelnen Bundesländern überlassen werden darf?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
b) Begreift die Bundesregierung die Aufrechterhaltung und den Ausbau der Berufsberatung als Aufgabe der Arbeitslosenversicherung oder hält sie vor dem Hintergrund der volkswirtschaftlichen und sozialpolitischen Bedeutung von Beratungsleistungen einen steuerfinanzierten Ausbau für sinnvoll?
Wie beurteilt die Bundesregierung Vorschläge, die Berufsberatung aus der Bundesagentur herauszulösen und in eine eigenständige, bundesunmittelbare Institution zu überführen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage von Dr. Sven Schütt, Zentralbereichsleiter „Produkte und Programme“ in der Zentrale der BA, bei der Berufsberatung handele es sich um einen „Luxus“, den wir uns „nicht mehr leisten können“ (vgl. http://www.dvb-fachverband.de/Nord/DVB-Nord-Regionalinfo-2004-3-2.pdf)?
a) Plant die Bundesregierung, im Laufe dieser Legislaturperiode des Deutschen Bundestages ein Konzept für eine Neustrukturierung der Bildungs- und Berufsberatung in Deutschland vorzulegen?
b) Welche Schritte zu einem Ausbau und zur Reform der Bildungs- und Berufsberatung plant die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode zu unternehmen?
a) Hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund der wachsenden Anforderungen an berufliche Beratung die Entscheidung der BA für richtig, die früher selbständige Abteilung „Berufsberatung“ in den Bereich „Produkte und Programme“ einzugliedern und dabei je nach Agenturgröße auf bis zu drei unterschiedliche Organisationseinheiten zu verteilen, obwohl im Bericht der Hartz-Kommission (2002) empfohlen wurde, die Berufsberatung innerhalb der BA als zentrale Organisationseinheit anzusiedeln?
b) Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung von beruflicher Beratung, dass mit der Einordnung der Berufsberatung in den Bereich „Produkte und Programme“ die Organisationsbezeichnung „Berufsberatung“ innerhalb der BA verschwunden ist?
a) Ist die BA vor dem Hintergrund der geschilderten Entwicklung nach Auffassung der Bundesregierung in der Lage, die Berufsberatung den steigenden Anforderungen gemäß auszubauen und zu reformieren?
b) Sind der Bundesregierung bereits Konzepte oder einzelne Schritte der BA bekannt, die dem Ausbau bzw. der Reform der Berufsberatung dienen?
a) Welche Konsequenzen entstehen für Beratungssuchende, die bereits das 25. Lebensjahr erreicht haben, durch die Eingliederung der allgemeinen Berufsberatung innerhalb der Arbeitsagenturen in den Bereich U 25?
b) Hält die Bundesregierung die unter a) genannte Zuordnung vor dem Hintergrund der Aufgaben der Agenturen für Arbeit zur Beratung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über ihre beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten nach SGB III für sinnvoll?
Falls ja, warum?
Falls nein, wie wird die Bundesregierung auf eine Änderung dieser Situation hinarbeiten?
a) In welchen Bundesländern sind die Übereinkommen des jeweiligen Landes mit der entsprechenden Regionaldirektion der BA bereits überarbeitet worden, seit die BA 2004 eine neue Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen Schule und Berufsberatung mit der KMK abgeschlossen hat?
b) Welche Tendenzen zeichnen sich in der Überarbeitung der einzelnen Übereinkommen in den Ländern ab, und wie werden diese von der Bundesregierung bewertet?
c) Mit welchen Fragestellungen befasst sich die in der Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen Schule und Berufsberatung benannte Ständige Kontaktkommission, und welche Evaluationsberichte über gemeinsame Maßnahmen zur Berufswahlvorbereitung liegen bereits vor?
a) Welche Auswirkungen haben die Anwendung der für die Arbeitsvermittlung entwickelten Software VERBIS bzw. das Fehlen einer auf die speziellen Bedarfe der Berufsberatung zugeschnittenen Software nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Berufsberatung?
b) Ist nach Auffassung der Bundesregierung durch die Anwendung einer nicht speziell auf die Berufsberatung zugeschnittenen Software ein Qualitätsverlust der beruflichen Beratung erfolgt oder zu befürchten?
c) Wie wird die unter a) geschilderte Entwicklung von der Bundesregierung beurteilt?
a) Welche Auswirkungen hat es nach Auffassung der Bundesregierung auf die Qualität der Berufsberatung, dass seit der Organisationsreform der BA potentielle Ausbildungsbetriebe von den Berufsberaterinnen und -beratern nicht mehr betreut und besucht werden?
b) Welche Auswirkungen hat die unter a) beschriebene Entwicklung auf die Fähigkeit der Berufsberaterinnen und -berater, junge Menschen in Ausbildung zu vermitteln?
c) Welcher Gruppe von Jugendlichen sind die direkten Kontakte der Berufsberaterinnen und -berater mit den Ausbildungsbetrieben in der Vergangenheit insbesondere zu Gute gekommen?
d) Wie wird die unter a) beschriebene Entwicklung von der Bundesregierung beurteilt?
a) Welchen Personalschlüssel (Ratsuchende pro Beratungsfachkraft) hält die Bundesregierung für die Berufsberatung für angemessen?
b) Wie viele Ratsuchende werden derzeit im Schnitt von einer Beratungsfachkraft betreut?
Wie hat sich dieser Personalschlüssel und wie haben sich die absoluten Anzahlen von Ratsuchenden und Beratungsfachkräften (bitte aufschlüsseln nach voll- oder teilweise in der Berufsberatung eingesetzten Fachkräften) in den letzten Jahren verändert?
a) Welche Bedeutung misst die Bundesregierung im Rahmen der Berufsberatung dem Ziel zu, alle Jugendlichen darin zu fördern, eine geregelte Berufsausbildung anzustreben und abzuschließen?
b) Wie ist es nach Auffassung der Bundesregierung mit dem Grundrecht der Berufswahlfreiheit zu vereinbaren, wenn Jugendliche, die in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II leben, von den örtlichen Job-Centern entgegen ihrem Wunsch nicht in eine Ausbildung, sondern vorrangig in Arbeit vermittelt werden?