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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Kontroll- und Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Lohn- und Sozialdumping bei entsandten Beschäftigten

Kritik an der Unterbesetzung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), Aufdeckung und Ahndung von Verstößen gegen Mindestlöhne und Arbeitnehmerentsendegesetz, Evaluationsbericht der Kooperationsvereinbarung mit den Landesarbeitsschutzbehörden, Schaffung einer Meldepflicht zur Vermeidung von Lohndumping, Bemühung auf EU-Ebene zur eindeutigeren Definition der Begriffe &quot;entsandter Beschäftigter&quot; und &quot;grenzübergreifende Dienstleistung&quot;, Kriterien zur Ermittlung von Scheinselbständigkeit<br /> (insgesamt 4 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

26.04.2013

Antwortdauer

22 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1302004. 04. 2013

Kontroll- und Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Lohn- und Sozialdumping bei entsandten Beschäftigten

der Abgeordneten Alexander Ulrich, Sevim Dağdelen, Dr. Diether Dehm, Klaus Ernst, Annette Groth, Andrej Hunko, Harald Weinberg, Katrin Werner, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie ab 2010 sowie die seit Mai 2011 geltende uneingeschränkte Dienstleistungsfreiheit mit den acht 2004 der Europäischen Union beigetretenen mittel- und osteuropäischen Mitgliedstaaten (MOE-8) zielen darauf ab, die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union (EU) zu erleichtern. Gewerkschaften kritisieren, dass die Politik der Europäischen Kommission sowie die vieler Mitgliedstaaten vordergründig auf eine solche Öffnung der Dienstleistungsfreiheit fixiert ist, während Kontroll- und Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von dabei entstehenden ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen kaum bzw. gar nicht ausgebaut werden. Die Vermeidung von effektiven Kontrollen, von Sanktionen bei Missbrauch, fehlenden Informations- und Beratungsangeboten für entsandte Beschäftigte sowie eine mangelhafte Datenbasis führen dazu, dass Lohn- und Sozialdumping in der EU immer weiter zunimmt. Dienstleistungsfreiheit wird somit über den Schutz von sozialen Grundrechten gestellt.

Nach den aus Sicht der Fragesteller arbeitnehmerfeindlichen Urteilen des Europäischen Gerichtshofes (Laval, Rüffert, Luxemburg) hat die Europäische Kommission den Vorschlag für eine Richtlinie zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen vorgelegt, mit dem Ziel, Sozialdumping bei Entsendung besser zu bekämpfen. Die Verpflichtung jedes EU-Mitgliedslandes, effektive Kontrollen bei den Entsendeunternehmen durchzuführen, das Informations- und Beratungsangebot für entsandte Beschäftigte sowie ihre eigene Datenlage zu verbessern, muss Bestandteil des am 31. März 2012 von der Europäischen Kommission vorgelegten Richtlinienvorschlages sein.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), der zufolge eine chronische Unterbesetzung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) vorliegt (www.igbau.de vom 15. März 2013 „IG BAU fordert mehr Fahnder bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit“)?

a) Wie viele Beschäftigte arbeiten derzeit bei der FKS, wie viele davon sind im operativen Bereich tätig (bitte nach Standorten aufschlüsseln)?

b) Kam es im Jahr 2012 zu einer personellen und finanziellen Aufstockung der zuständigen Kontrollbehörden, insbesondere bei der FKS (wenn ja, bitte konkrete Zahlen angeben, wenn nicht, warum nicht, bitte begründen)?

c) Plant die Bundesregierung für die Jahre 2014 und 2015 eine Aufstockung der personellen und finanziellen Mittel der zuständigen Kontrollbehörden, insbesondere bei der FKS (bitte nach Standorten aufschlüsseln)? Wenn ja, um wie viel Geld und um wie viele Stellen handelt es sich (bitte operative Stellen gesondert ausweisen, und wenn nein, warum nicht, bitte begründen)?

d) Wie hat sich die Anzahl der Beschäftigten bei der FKS in den letzten zehn Jahren entwickelt, wie sieht dies speziell für die Beschäftigten im operativen Bereich aus (bitte nach Planstellen und tatsächlich besetzten Stellen sowie nach Standorten aufschlüsseln)?

e) Wie viele Stellen sind bei der FKS derzeit nicht besetzt (bitte nach Standorten aufschlüsseln)? Warum wurden diese Stellen nicht besetzt?

f) Wie viele Kontrollen zur Einhaltung von Mindestlöhnen und der Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wurden in den Jahren 2011, 2012 sowie bisher im Jahr 2013 durchgeführt (bitte nach Branchen und Monaten differenzieren)?

g) Wie viele Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wurden dabei aufgedeckt (bitte nach Branchen und Verstößen differenzieren)?

h) Wie viele Bußgeldverfahren wurden in diesem Zusammenhang eingeleitet (bitte nach Branchen und Verstößen differenzieren)?

i) Wie hoch waren die von der FKS verhängten Bußgelder wegen Verstößen gegen die Einhaltung von Mindestlöhnen und gegen Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes in den vergangenen zehn Jahren (bitte nach Branchen und Monaten differenzieren)?

j) In wie vielen Fällen wurde gegen oben genannte Verstöße geklagt, in wie vielen Fällen waren diese Klagen erfolgreich, und um welche Summe haben sich die Bußgelder auf diese Weise reduziert?

k) Gegen wie viele Unternehmen wird momentan ermittelt? Gibt es Unternehmen, gegen die in mehreren Fällen ermittelt wird, und wenn ja, welche?

l) In wie vielen Fällen und in welchem Umfang werden Vertragsstrafen, Kündigungen oder Auftragssperren geltend gemacht, und gegen welche Unternehmen?

m) Waren oder sind solche Vertragsstrafen, Kündigungen oder Auftragssperren nach Kenntnis der Bundesregierung Gegenstand gerichtlicher Verfahren, und wenn ja, mit welchem Ausgang?

2

a) Liegt der Bundesregierung der Evaluationsbericht der Kooperationsvereinbarung, die das Bundesministerium der Finanzen im Mai 2010 mit den in den Ländern jeweils für den Arbeitsschutz zuständigen Ministerien und Behörden abgeschlossen hat, mit der unter anderem die bundeseinheitliche praktische Zusammenarbeit zwischen der FKS und den Landesarbeitsschutzbehörden (Arbeitsschutzverwaltung/ASV) verstärkt werden soll, und die im Jahr 2011 evaluiert werden sollte, vor?

Wenn ja, wo ist dieser erhältlich?

Wenn nein, warum nicht?

2

b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Evaluationsbericht?

3

a) Wie beurteilt die Bundesregierung die Etablierung detaillierter Meldepflichten als effektive Möglichkeit, um die Auswirkungen der Entsendung auf den Arbeitsmarkt und das Lohnniveau abschätzen und somit Lohn- und Sozialdumping vermeiden zu können?

b) Plant die Bundesregierung die Auswertung der Daten, die die Entsendeunternehmen in Deutschland bereits heute melden müssen, zu verändern? Wenn ja, in welcher Form (wenn nicht, bitte begründen)?

c) Wird sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einsetzen, ein Konzept zu entwickeln, durch das die Datenbasis über entsandte Beschäftigte (Anzahl bitte nach Branchen, Dauer der Entsendung, geleisteten Arbeitsstunden etc. aufschlüsseln) verbessert wird (wenn nein, bitte begründen, warum nicht)?

d) Liegen der Bundesregierung aktuelle Daten über die Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach Deutschland vor, und wenn ja, bitte angeben? Wenn nein, warum nicht?

e) Hat die Bundesregierung seit dem Wegfall der Beschränkungen für die Dienstleistungsfreiheit mit den MOE-8 am 1. Mai 2011 Studien erstellt oder in Auftrag gegeben, die die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die Arbeitsbedingungen (inklusive Löhne) in Deutschland darstellen? Wenn ja, welche (wenn nein, warum nicht, bitte begründen)?

4

a) Wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für die Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbunds einsetzen, den Begriff „entsandte Beschäftigte“ eindeutiger zu definieren, um Betrug zu vermeiden?

Falls ja, welche Kriterien hält sie für sinnvoll?

Wenn nein, warum nicht?

4

b) Wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür einsetzen, den Begriff „grenzübergreifende Dienstleistung“ eindeutiger zu definieren, um zu verhindern, dass Unternehmen die geltenden Gesetze und Standards mit Briefkastenfirmen umgehen?

Falls ja, welche Kriterien hält sie für sinnvoll?

Wenn nein, warum nicht?

4

c) Wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür einsetzen, Kriterien zur Ermittlung von Scheinselbständigkeit festzulegen, um den auf diese Weise stattfindenden Betrug leichter feststellen zu können?

4

d) Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, auf EU-Ebene wirksame Rechtsfolgen festzulegen, die greifen sollen, sobald es sich nicht um entsandte Beschäftigte handelt?

Falls nein, warum nicht?

Berlin, den 4. April 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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