Umsetzung der Empfehlungen der deutsch-italienischen Historikerkommission
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Jens Petermann, Frank Tempel, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat sich seit langem dafür entschieden, italienischen NS-Opfern – darunter Überlebende von Massakern bzw. die Angehörigen der von deutschen Soldaten Ermordeten – keine Entschädigung zu gewähren (zuletzt auf Bundestagsdrucksache 17/10480). Italienischen Gerichtsurteilen, die Deutschland zu Entschädigungszahlungen verpflichtet hatten, begegnete sie mit einer Klage vor dem Internationalen Gerichtshof, weil sie in der Pflicht zur Entschädigung für NS-Unrecht eine Verletzung der „Staatenimmunität“ sah.
Statt die Forderungen der Überlebenden bzw. Angehörigen zu erfüllen, einigte sich die Bundesregierung mit der italienischen Regierung auf die Gründung einer Historikerkommission, deren Abschlussbericht Ende 2012 in Rom vorgestellt wurde.
Der Bundesverband Information & Beratung NS-Verfolgte e. V. nannte es „traurig und für die deutsche Seite erneut peinlich, dass die Historikerkommission sich noch nicht einmal zu einem Appell an die deutsche Regierung durchringen konnte, den überlebenden IMI (Italienische Militärinternierte) die Entschädigung zukommen zu lassen, um die sie bisher betrogen worden sind“ (www.nsberatung.de).
Allerdings findet sich im Bericht folgende Einschätzung: „Als im Juni 1961 das deutsch-italienische Wiedergutmachungsabkommen abgeschlossen wurde, waren die deutschen Kriegsverbrechen in Italien noch nicht in vollem Umfang bekannt. Es bestand bei den politisch Verantwortlichen noch kein ausreichendes Bewusstsein für die deutsche Verantwortung für viele Massaker an der italienischen Bevölkerung.“ Die Kommission zählt diese Opfer zu den lange „vergessenen Opfern nationalsozialistischer Gewalttaten“. Diese Feststellung bestätigt aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragestellern ihre seit langem getroffene Aussage, dass die im Jahre 1961 gezahlte sogenannte Wiedergutmachung längst nicht allen zugute kam, die Opfer von NS-Verbrechen geworden waren.
Schon vor der Veröffentlichung des Berichtes hatte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. erklärt, sie werde „die Vorschläge der Kommission aufgreifen, die zur Schaffung einer deutschitalienischen Erinnerungskultur beitragen“ (Bundestagsdrucksache 17/10480).
Nach dem Stand der Umsetzung ist nunmehr zu fragen.
Drucksache 17/13054 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Schließt sich die Bundesregierung den Einschätzungen und Feststellungen der Kommission an?
Inwiefern will die Bundesregierung die Empfehlungen der Kommission umsetzen, und welche Schritte hat sie dazu im Einzelnen bereits unternommen?
Was unternimmt die Bundesregierung, um im ehemaligen Zwangsarbeiterlager Berlin-Niederschöneweide eine Gedenkstätte für die italienischen Militärinternierten (IMI) einzurichten?
Inwiefern beteiligt sich Deutschland an der Schaffung bzw. Unterstützung entsprechender Erinnerungsstätten in Italien (bitte vollständig auflisten), und welche Kosten entstehen dabei insgesamt sowie für die deutsche Seite?
Was unternimmt die Bundesregierung, um die Anlage eines Totengedenkbuches, das die Namen der zwischen September 1943 und Mai 1945 getöteten IMI enthält, zu unterstützen, und bis wann ist mit seiner Vorlage zu rechnen?
Inwiefern hat sich die Bundesregierung bezüglich der Umsetzung der Kommissionsempfehlungen bereits mit den Verbänden ehemaliger Militärinternierter aus Italien zusammengesetzt? Wenn es mit diesen noch keine Kontaktaufnahme gab, warum nicht?
Was unternimmt die Bundesregierung, um das von der Kommission aufgefundenen Archivmaterial zu erschließen und nutzbar zu machen? Mit welchen Zeithorizonten rechnet sie damit, und welche Kosten sind damit verbunden?
Was unternimmt die Bundesregierung, um die Einrichtung einer deutschitalienischen Zeitgeschichtsstiftung zu unterstützen?
Was unternimmt die Bundesregierung, um die wissenschaftliche Arbeit an einer Gesamtdarstellung der Kriegsereignisse in Italien 1943 bis 1945 zu unterstützen?
Was unternimmt die Bundesregierung, um die von der Kommission vorgelegte Datensammlung zu deutschen Gewalttaten weiter zu entwickeln und durch einen „Atlas der Gewalt“ zu ergänzen?
Welche weiteren Aktivitäten unternimmt die Bundesregierung, um zur Schaffung einer „gemeinsamen Erinnerungskultur“ beizutragen, und welche Kosten sind damit voraussichtlich verbunden?
Welche weiteren „politischen Gesten“ beabsichtigt die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Erinnerung an bzw. Aufarbeitung von deutschen Kriegsverbrechen in Italien, insbesondere solchen, deren Opfer keine Entschädigung erhalten haben?
Inwiefern ist die italienische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung darum bemüht, einen adäquaten Erinnerungsort in Rom zu finden, welcher genau dort geplant wird, und inwiefern unterstützt die Bundesregierung dieses Unterfangen (auch finanziell)?
Welche weiteren Anstrengungen unternimmt die italienische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung, die Empfehlungen der Kommission umzusetzen oder zu ergänzen, und inwiefern erfährt sie dabei Unterstützung durch die Bundesregierung, und inwiefern sind hier bereits Entscheidungen getroffen worden?
Aus welchem Budget sollen auf deutscher Seite die Kosten für die Umsetzung der Kommissionsempfehlungen bestritten werden?
Welche Gesamtkosten sind bis zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Historikerberichtes entstanden (bitte möglichst nach den wichtigsten Kostenpunkten aufgliedern und darstellen, welche Kosten Italien und welche Deutschland übernommen hat)?
Teilt die Bundesregierung inhaltlich die Feststellung der Kommission, dass die deutschen Kriegsverbrechen, „noch nicht in vollem Umfang bekannt“ waren, als im Juni 1961 das deutsch-italienische Wiedergutmachungsabkommen abgeschlossen wurde, und damals „bei den politisch Verantwortlichen noch kein ausreichendes Bewusstsein für die deutsche Verantwortung“ bestand? Wenn nein, warum nicht?
Wo ist derzeit die Anthologie zu Erfahrungsberichten von Militärinternierten einzusehen?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand und die Geschwindigkeit der Umsetzung der Kommissionsempfehlungen?