Vorbereitungen zur Einrichtung einer Anti-Terror-Datei
der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Rahmen seiner schriftlichen Stellungnahme im Rahmen der Anhörung des Innenausschusses zur Anti-Terror-Datei und zum Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz am 6. November 2006 legte der Präsident des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke, dar, welche technischen und funktionalen Aspekte mit der Anti-Terror-Datei verbunden sind. Unbeschadet des noch nicht abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahrens, das naturgemäß auch mit einer Ablehnung des Vorhabens der Einführung einer Anti-Terror-Datei enden kann, hat das Bundesministerium des Innern nach Auskunft von BKA-Präsident Jörg Ziercke den Auftrag formuliert, „alle erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen zu ergreifen“. Dazu gehöre die konzeptionelle Planung ebenso wie die Schaffung der Voraussetzungen für die Einbindung aller beteiligten Behörden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welche Vorbereitungsmaßnahmen hat das Bundesministerium des Innern konkret beim Bundeskriminalamt zur Vorbereitung der Anti-Terror-Datei in Auftrag gegeben?
Wann wurden diese Aufträge erteilt?
Welche weiteren Behörden und Stellen des Bundes und der Länder sind mit den Vorbereitungen zur Einrichtung einer Anti-Terror-Datei befasst, und welche technischen, finanziellen, infrastrukturellen (z. B. Räume, Umbaumaßnahmen) und schulungsmäßigen Aspekte beinhalten diese Vorbereitungen konkret (bitte aufschlüsseln nach Bund, Länder, Behörde, Stelle und Institution)?
Wie viele Personalstellen werden bei den beteiligten Stellen in den Jahren 2006 und 2007 für Vorbereitungsarbeiten zur Einführung einer Anti-Terror-Datei bereitgehalten (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Behörde, Funktion und Einstufung)?
Wie soll die Anti-Terror-Datei technisch im Hinblick auf die benötigte Hardware ausgestattet werden, und welche Vorbereitungen sind getroffen worden, um den Zugriff von Behörden oder anderer Stellen im Ausland auf die Anti-Terror-Datei zu ermöglichen und zu sichern?
Haben die im „Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit“ genannten „mobilen Mitarbeiter“ auch aus dem Ausland Zugriff auf die Anti-Terror-Datei?
Wenn ja, wie wird der Zugriff gewährleistet?
Sehen die in Frage 5 und 6 beschriebenen Möglichkeiten lesenden und schreibenden Zugriff vor?
Wenn ja, welche technischen und schulungsmäßigen Vorbereitungen sind dafür bereits eingeleitet worden?
Wird für die Anti-Terror-Datei ein neues Datenbanksystem entwickelt?
Wenn ja, welche Vorbereitungen sind dafür bis jetzt eingeleitet und umgesetzt?
Wenn nein, auf welche Systeme welcher Behörden wird stattdessen zurückgegriffen werden, und welche Vorbereitungsmaßnahmen sind hierfür bis jetzt umgesetzt worden?
In welcher Höhe wurden bereits finanzielle Mittel für Vorbereitungsarbeiten zur Einrichtung einer Anti-Terror-Datei verwandt (bitte aufschlüsseln nach Personal- und Sachkosten)?
In welcher Höhe beabsichtigt die Bundesregierung vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens weitere Ressourcen für die Vorbereitung der Einrichtung einer Anti-Terror-Datei aufzuwenden (bitte aufschlüsseln nach Behörde, Sachkosten, Personalkosten)?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, einen eventuellen Erkenntnisgewinn, der aus den parlamentarischen Beratungen zum Beispiel im Innenausschuss, im Plenum oder im Rahmen der oben genannten Anhörung erwächst, in ihre Vorbereitungsmaßnahmen zur Einrichtung einer Anti-Terror-Datei einfließen zu lassen, wenn gleichzeitig der Stand der Vorbereitungen schon sehr weit vorangeschritten ist?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand der Vorbereitungen zur Einrichtung einer Anti-Terror-Datei?