BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Ausstattung im ergänzenden Katastrophenschutz

Angaben zu den vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe für den Katastrophenschutz der Länder beschafften Fahrzeuge und zu den bereitgestellten Selbstbewirtschaftungsmitteln für das Technische Hilfswerk<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

07.05.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1316317. 04. 2013

Ausstattung im ergänzenden Katastrophenschutz

der Abgeordneten Gerold Reichenbach, Christine Lambrecht, Gabriele Fograscher, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Wolfgang Gunkel, Michael Hartmann (Wackernheim), Frank Hofmann (Volkach), Daniela Kolbe (Leipzig), Ute Kumpf, Kirsten Lühmann, Thomas Oppermann, Rüdiger Veit, Dr. Dieter Wiefelspütz, Dagmar Ziegler, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Gemäß § 13 Absatz 1 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG) ergänzt der Bund den Katastrophenschutz der Länder in den Aufgabenbereichen Brandschutz, ABC-Schutz, Sanitätswesen und Betreuung. Das Ausstattungskonzept des Bundes, das im Jahr 2007 beschlossen wurde, sieht als Unterstützungskomponente ergänzende Einsatzfahrzeuge in den Bereichen Brandschutz und Betreuung vor. Daneben hält der Bund in eigener Verantwortung nach § 1 des Gesetzes über das Technische Hilfswerk (THW-Gesetz) die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk vor.

Wir fragen die Bundesregierung:

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)

Fragen14

1

Welche und wie viele Fahrzeuge und welche Ausstattung wurden in den letzten drei Jahren im Rahmen des § 13 ZSKG vom Bund beschafft, und wie wurden Ausstattung und Fahrzeuge nach Ländern und Standorten aufgeschlüsselt verteilt?

2

Teilen die Länder dem BBK mit, wie sie die vom Bund beschafften Fahrzeuge verteilen?

Wenn nicht, warum nicht, und mit welcher rechtlichen Begründung?

3

Wo sind nach Bundesländern aufgeschlüsselt Bundesfahrzeuge und Ausstattung vorgesehen, Fahrzeuge und Ausstattung derzeit aber nicht aktuell oder gar nicht vorhanden?

4

Wo stehen lediglich Ersatzfahrzeuge des Bundes?

5

Wo fallen in den nächsten fünf Jahren nach Standorten und Bundesländern aufgeschlüsselt Fahrzeuge und Ausstattung aus Aussonderungsgründen weg?

6

Wie hoch ist das derzeitige Beschaffungsdefizit an Fahrzeugen?

7

Wie viele Fahrzeuge bzw. Ausstattungen müssen in welchem Zeitraum beschafft werden, damit der Bund sein Soll nach dem Ausstattungskonzept des ergänzenden Katastrophenschutzes gemäß dem Umlaufbeschluss der Innenministerkonferenz vom 27. Juli 2007 und der Bund-Länder-Besprechungen vom 5. September und 4. Oktober 2007 zur Feinabstimmung des Konzeptes mit den Ländern einhält?

8

Die Beschaffung wie vieler Fahrzeuge und welcher Ausstattung ist derzeit in Planung?

9

Wie werden diese nach Bundesländern aufgeschlüsselt verteilt?

10

Wie lange würde die Beschaffung auf dem Stand der gegenwärtigen Haushaltsausstattung des BBK für Beschaffung und Unterhalt von Fahrzeugen und Ausstattung unter Berücksichtigung der auflaufenden Aussonderungen und des Ersatzes von sogenannten Stellvertreterfahrzeugen dauern, bis das mit den Ländern vereinbarte Soll erreicht ist?

11

Kann aufgrund der Haushaltszahlen für das laufende Kalenderjahr und die Finanzplanung für die Folgejahre das zugesagte Ausstattungssoll von rund 5 000 Fahrzeugen erreicht werden?

Wenn nicht, welche Konsequenzen sollen daraus gezogen werden?

12

Kann vor dem Hintergrund steigender Energie-, Unterhaltungs- und Prüfkosten aufgrund der Haushaltszahlen für das laufende Kalenderjahr und die Finanzplanung für die Folgejahre der Bedarf der THW-Ortsverbände an vom Bund bereitgestellten Selbstbewirtschaftungsmitteln, insbesondere im Hinblick auf die Wartung und Pflege von Fahrzeugen und Gerätschaften, die gesetzeskonforme Reinigung und Pflege kontaminierter Einsatzschutzbekleidung sowie die Aufrechterhaltung der Zahl der zu erbringenden Dienstzeiten, gedeckt werden?

13

Sind die im Haushalt vorgesehenen Selbstbewirtschaftungsmittel ausreichend, um eine fundierte überörtliche Ausbildung zu gewährleisten (Ausbildung meint hier insbesondere die Ausbildung für Digitalfunk, Sicherheit und Gesundheitsschutz, ABC-Konzept des THW, Pandemieschutz, Schutz kritischer Infrastrukturen, neue Energien – z. B. Umgang mit Sonnenkollektoren, Wasserkollektoren gekoppelt mit Wärmetauschern sowie Blockkraftwerken – und für die neue Trinkwasserverordnung)?

14

Um welchen Anteil würde sich die Zahl der zu erbringenden Dienste reduzieren, wenn die Kostensteigerungen im Rahmen der Selbstbewirtschaftungsmittel nicht aufgefangen werden können?

Berlin, den 17. April 2013

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen