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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Probleme bei der Auslagerung von Visa-Antragsannahmen

Verwaltungstechnische Erwägungen der Auslagerung von Visa-Antragsannahmen von den Auslandvertretungen an externe Dienstleister, sicherheitspolitische Kriterien, völkerrechtliche Vereinbarungen, Rechtsschutz, Regelung von Rechtsstreitigkeiten, Datenschutz, Sicherheitsüberprüfung nach deutschem Recht, Personalknappheit und Mehrbelastung der Auslandsvertretungen durch vermehrte Antragstellungen<br /> (insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

02.05.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1316217. 04. 2013

Probleme bei der Auslagerung von Visa-Antragsannahmen

der Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich, Günter Gloser, Franz Thönnes, Edelgard Bulmahn, Ulla Burchardt, Dr. h. c. Gernot Erler, Petra Ernstberger, Dagmar Freitag, Iris Gleicke, Hans-Ulrich Klose, Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Johannes Pflug, Heidemarie Wieczorek-Zeul, Uta Zapf, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Nach Angaben des Auswärtigen Amts (AA) wurden eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Effizienz und die sogenannte Kundenfreundlichkeit des Visumverfahrens zu gewährleisten beziehungsweise zu erhöhen (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/10479).

Zu den ergriffenen Maßnahmen gehört in erster Linie die Auslagerung der Antragsannahme an externe Dienstleistungserbringer. Sie ermöglicht nach Auffassung des AA dem Antragsteller eine Antragsabgabe innerhalb von 48 Stunden. Damit können die bisherigen Wartezeiten in vielen Fällen deutlich verkürzt und unnötige Anreisen zu den Konsularstellen vermieden werden. Vorteil der externen Dienstleistungserbringer sei darüber hinaus die große Flexibilität, die Antragsannahmekapazitäten den unterschiedlichen Schwankungen anzupassen.

Seit Nutzung von externen Dienstleistungserbringern haben sich jedoch verschiedene Probleme sowohl im Verfahren als auch hinsichtlich der personellen Belastung in den Konsularstellen ergeben, die nicht allein mit Hinweisen auf Verbesserungen bei der Kundenfreundlichkeit übergangen werden dürfen. Die jeweiligen Probleme müssen identifiziert und es müssen jeweils nachhaltige Regelungen gefunden werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

  • Welche politischen und verwaltungstechnischen sowie personalpolitischen Erwägungen liegen der Entscheidung des Bundesministers des Auswärtigen zur Auslagerung der Visa-Annahme zugrunde?
  • Welche der gesetzten Ziele wurden mit der Auslagerung der Visa-Annahme erreicht?
  • Mit welchem Ergebnis wurden Erfahrungen von Schengen-Partner bei der Auslagerung der Visa-Antragsannahme berücksichtigt?
  • Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei Einsatz des Online-Terminvergabesystems über die Webseite der Botschaft, Termine nicht en bloc reserviert und unter der Hand vergeben werden?
  • In welchen Ländern ist die Auslagerung der Visa-Antragsannahme zum 1. Januar 2013 bereits erfolgt?
  • In welchen Ländern ist die Auslagerung der Visa-Antragsannahme geplant?
  • Nach welchen Kriterien wird die sicherheitspolitische Lage der Länder bewertet, um eine Auslagerung der Visa-Antragsannahme an externe Dienstleister zu verantworten?
  • In welchen Ländern kommen aus sicherheitspolitischen Gründen externe Dienstleister für eine Visa-Antragsannahme nicht in Frage?
  • Sind seit Einführung der Auslagerung der Visa-Antragsannahme an externe Dienstleister Fälle bekannt geworden, in denen Behörden oder Organisationen eines Landes Einfluss oder gar Zugriff auf externe Dienstleister nehmen wollten bzw. genommen haben? Falls ja, wie hat die Bundesregierung hierauf reagiert?
  • Wie ist sichergestellt, dass externe Dienstleister dem Einfluss oder gar Zugriff von Behörden oder Organisationen des jeweiligen Landes entzogen werden?
  • Wurden völkerrechtliche Vereinbarungen mit denjenigen Ländern, in denen externe Dienstleister im Zusammenhang mit Visa-Antragsannahmen tätig sind, getroffen, die den Dienstleistern maximalen rechtlichen Schutz gewähren, und welchen Inhalt haben diese Vereinbarungen?
  • Welchem Recht unterliegen die jeweiligen Dienstleister im Fall von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit den übertragenen Aufgaben?
  • Welchem Gesellschaftsrecht unterliegen die jeweiligen Dienstleister?
  • Welchem Datenschutzrecht unterliegen die jeweiligen Dienstleister?
  • Wie stellt die Bundesregierung gemäß Artikel 43 Absatz 9 des Visakodex die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen bei der Verarbeitung der Daten sicher?
  • Inwieweit schränken datenschutzrechtliche bzw. fehlende datenschutzrechtliche Bestimmungen des jeweiligen Landes, in denen externe Dienstleister im Zusammenhang mit Visa-Antragsannahmen tätig sind, die Verantwortung bzw. die rechtlichen Möglichkeiten der Bundesregierung gemäß Artikel 43 Absatz 9 des Visakodex ein?
  • Wurde die Visa-Antragsannahme an externe Dienstleister in jedem Einzelfall vom Datenschutzbeauftragten des AA überprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  • Kann die Bundesregierung ausschließen, dass durch die Auslagerung der Visa-Antragsannahme Regierungsstellen der Länder Zugang zu Informationen über Reisewünsche Oppositioneller oder von Dissidenten erhalten?
  • Werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter externer Dienstleister einer Sicherheitsüberprüfung nach deutschem Recht unterzogen? Wenn ja, was sind die bisherigen Erfahrungswerte?
  • Wie will die Bundesregierung dem Problem begegnen, dass es durch die Auslagerung der Visa-Antragsannahmen zu einem deutlichen Anstieg der Antragsteller gekommen ist, ohne dass sich die durch einen entsprechenden Personalaufwuchs in den Konsularabteilungen der Botschaften und Konsulate widerspiegelt, in denen letztendlich die Entscheidungen nach gründlicher Prüfung getroffen werden müssen?
  • Was unternimmt die Bundesregierung, um eine dauerhafte Überlastung der zuständigen Konsularmitarbeiterinnen und Konsularmitarbeiter an Botschaften und Konsulaten, die von einem solchen Antragsanstieg betroffen sind, zu vermeiden, und wie will sie verhindern, dass es zu Beeinträchtigungen bei der Qualität und der Prüfungsdichte kommt?
  • Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, inwieweit die Mehrbelastung im Bereich der Visa-Bearbeitung zu Lasten anderer Aufgaben im Rechts- und Konsularbereich gehen, und welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen?
  • Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, eine Kontingentierung im Bereich der Visa-Antragsannahme bei externen Dienstleistern einzuführen?
  • Welche Kosten sind durch die Auslagerung der Visa-Verfahren an externe Dienstleister entstanden?

Fragen24

1

Welche politischen und verwaltungstechnischen sowie personalpolitischen Erwägungen liegen der Entscheidung des Bundesministers des Auswärtigen zur Auslagerung der Visa-Annahme zugrunde?

2

Welche der gesetzten Ziele wurden mit der Auslagerung der Visa-Annahme erreicht?

3

Mit welchem Ergebnis wurden Erfahrungen von Schengen-Partner bei der Auslagerung der Visa-Antragsannahme berücksichtigt?

4

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei Einsatz des Online-Terminvergabesystems über die Webseite der Botschaft, Termine nicht en bloc reserviert und unter der Hand vergeben werden?

5

In welchen Ländern ist die Auslagerung der Visa-Antragsannahme zum 1. Januar 2013 bereits erfolgt?

6

In welchen Ländern ist die Auslagerung der Visa-Antragsannahme geplant?

7

Nach welchen Kriterien wird die sicherheitspolitische Lage der Länder bewertet, um eine Auslagerung der Visa-Antragsannahme an externe Dienstleister zu verantworten?

8

In welchen Ländern kommen aus sicherheitspolitischen Gründen externe Dienstleister für eine Visa-Antragsannahme nicht in Frage?

9

Sind seit Einführung der Auslagerung der Visa-Antragsannahme an externe Dienstleister Fälle bekannt geworden, in denen Behörden oder Organisationen eines Landes Einfluss oder gar Zugriff auf externe Dienstleister nehmen wollten bzw. genommen haben?

Falls ja, wie hat die Bundesregierung hierauf reagiert?

10

Wie ist sichergestellt, dass externe Dienstleister dem Einfluss oder gar Zugriff von Behörden oder Organisationen des jeweiligen Landes entzogen werden?

11

Wurden völkerrechtliche Vereinbarungen mit denjenigen Ländern, in denen externe Dienstleister im Zusammenhang mit Visa-Antragsannahmen tätig sind, getroffen, die den Dienstleistern maximalen rechtlichen Schutz gewähren, und welchen Inhalt haben diese Vereinbarungen?

12

Welchem Recht unterliegen die jeweiligen Dienstleister im Fall von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit den übertragenen Aufgaben?

13

Welchem Gesellschaftsrecht unterliegen die jeweiligen Dienstleister?

14

Welchem Datenschutzrecht unterliegen die jeweiligen Dienstleister?

15

Wie stellt die Bundesregierung gemäß Artikel 43 Absatz 9 des Visakodex die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen bei der Verarbeitung der Daten sicher?

16

Inwieweit schränken datenschutzrechtliche bzw. fehlende datenschutzrechtliche Bestimmungen des jeweiligen Landes, in denen externe Dienstleister im Zusammenhang mit Visa-Antragsannahmen tätig sind, die Verantwortung bzw. die rechtlichen Möglichkeiten der Bundesregierung gemäß Artikel 43 Absatz 9 des Visakodex ein?

17

Wurde die Visa-Antragsannahme an externe Dienstleister in jedem Einzelfall vom Datenschutzbeauftragten des AA überprüft?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

18

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass durch die Auslagerung der Visa-Antragsannahme Regierungsstellen der Länder Zugang zu Informationen über Reisewünsche Oppositioneller oder von Dissidenten erhalten?

19

Werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter externer Dienstleister einer Sicherheitsüberprüfung nach deutschem Recht unterzogen?

Wenn ja, was sind die bisherigen Erfahrungswerte?

20

Wie will die Bundesregierung dem Problem begegnen, dass es durch die Auslagerung der Visa-Antragsannahmen zu einem deutlichen Anstieg der Antragsteller gekommen ist, ohne dass sich die durch einen entsprechenden Personalaufwuchs in den Konsularabteilungen der Botschaften und Konsulate widerspiegelt, in denen letztendlich die Entscheidungen nach gründlicher Prüfung getroffen werden müssen?

21

Was unternimmt die Bundesregierung, um eine dauerhafte Überlastung der zuständigen Konsularmitarbeiterinnen und Konsularmitarbeiter an Botschaften und Konsulaten, die von einem solchen Antragsanstieg betroffen sind, zu vermeiden, und wie will sie verhindern, dass es zu Beeinträchtigungen bei der Qualität und der Prüfungsdichte kommt?

22

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, inwieweit die Mehrbelastung im Bereich der Visa-Bearbeitung zu Lasten anderer Aufgaben im Rechts- und Konsularbereich gehen, und welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen?

23

Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, eine Kontingentierung im Bereich der Visa-Antragsannahme bei externen Dienstleistern einzuführen?

24

Welche Kosten sind durch die Auslagerung der Visa-Verfahren an externe Dienstleister entstanden?

Berlin, den 17. April 2013

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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