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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Gezielte Tötungen durch US-Drohnen und Aktivitäten sowie die Verwicklung deutscher Behörden

Tatumstände der Tötung zweier Deutscher türkischer bzw. tunesischer Herkunft durch US-Drohnen im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet: Bemühungen der Bundesregierung um Aufklärung bei amerikanischen und pakistanischen Behörden, Weitergabe von Daten der Getöteten durch deutsche Behörden an die USA, mögliche Verwicklung amerikanischer Dienststellen in Deutschland in den Fall, Ermittlungen des Generalbundesanwalts, völkerrechtliche Bewertung durch deutsche Isaf-Kräfte angeforderter US-Drohnenangriffe in Afghanistan, deutsche Beteiligung an dem EADS-Projekt &quot;Sagitta&quot; (unbemanntes Flugsystem)<br /> (insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

06.05.2013

Aktualisiert

02.05.2024

Deutscher BundestagDrucksache 17/1316911. 04. 2013

Gezielte Tötungen durch US-Drohnen und Aktivitäten sowie die Verwicklung deutscher Behörden

der Abgeordneten Andrej Hunko, Herbert Behrens, Nicole Gohlke, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Kathrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In mehreren Fällen waren und sind deutsche Behörden in „gezielte Tötungen“ durch US-Drohnen involviert. Am 4. Oktober 2010 wurde der deutsche Staatsangehörige Bünyamin E. durch einen US-Drohnenangriff im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet von einem bewaffneten Flugroboter getötet (Bundestagsdrucksache 17/8088). Viele Antworten, die zur öffentlichen Aufklärung einer möglichen Beteiligung deutscher Stellen beitragen könnten, wurden in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt. Jedoch verwies die Bundesregierung darauf, dass seitens der USA sowie der pakistanischen Regierung ebenfalls entscheidende Informationen zurückgehalten werden. So habe die deutsche Botschaft in Islamabad die pakistanischen Behörden ergebnislos „per Verbalnote wiederholt“ um Auskunft gebeten. Auch mit der Botschaft Washington sei umgehend „Kontakt mit US-Behörden aufgenommen und um Aufklärung gebeten“ worden. Selbst mithilfe des Bundesnachrichtendienstes (BND), der sich „aller ihm zur Verfügung stehenden Informationsstränge“ bediente, habe aber nicht einmal der Tod von Bünyamin E. bestätigt werden können. Dies ist aber erforderlich, damit die Bundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren, etwa wegen Totschlag oder Mordes, aufnehmen kann.

Mitgeteilt wurde seitens der Bundesregierung aber auch, dass die Bundesregierung die USA mit Angaben zu Reisebewegungen des Getöteten versehen hatte. Zwar wurde klargestellt, dass deren Übermittlung „keine (geographisch lokalisierungsfähigen) Anhaltspunkte“ liefern könnte, um den Aufenthaltsort von Bünyamin E. zu ermitteln. Nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller reicht hierfür aber auch bereits die Überlassung einer Mobiltelefonnummer, das Gerät kann daraufhin leicht geortet werden. Ob dies stattgefunden hat, wurde geheim gehalten, da eine Veröffentlichung „laufende Ermittlungen und die erforderliche Vertraulichkeit des Informationsaustauschs beeinträchtigen“ würden. Erst ein Jahr später (16. Mai 2011) lieferte „DER SPIEGEL“ weitere Details zu dem Vorfall. Das Bundesministerium des Innern habe demnach „neue, restriktive Regeln erlassen und das Bundesamt für Verfassungsschutz angewiesen, keine aktuellen Daten mehr zu übermitteln, die eine Lokalisierung von Deutschen ermöglichen können“. Im Artikel wird die „allgemeine Rechtsauffassung“ wiedergegeben, wonach in Pakistan kein bewaffneter Konflikt vorliege. Demnach würde für die Aufklärung des Bombardements das normale Strafrecht gelten. Die Bundesanwaltschaft hat diese Frage an das Auswärtige Amt, den Bundesnachrichtendienst und zwei Institute weitergereicht, die hierzu Gutachten anfertigen sollten. Am 20. Juli 2012 berichtete die „taz. die tageszeitung“, die Generalbundesanwaltschaft ermittle seit dem 10. Juli 2012 „gegen Unbekannt“ wegen eines möglichen Vergehens gegen das Völkerrecht.

Der nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller mangelnde Aufklärungswille wiederholte sich im Falle der Tötung des deutschen Staatsangehörigen Samir H. aus Aachen am 9. März 2012. Mehrfach hatte der Abgeordnete Andrej Hunko nachgefragt, über welche Informationen zu Ort und Zeitpunkt seines Todes, Tatwerkzeuge, Tatumstände etc. die Bundesregierung verfüge (Plenarprotokoll 17/177 und Schriftliche Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 17/9615). Die Bundesregierung konnte die „mutmaßliche Tötung des deutschen Staatsangehörigen“ aber weder bestätigen noch widerlegen. Der Bundesnachrichtendienst würde sich „im Rahmen des nachrichtendienstlichen Informationsaustausches“ bemühen, Erkenntnisse über den „angeblichen Tod von Samir H.“ zu gewinnen. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat „wegen des Vorfalls vom 9. März 2012“ einen Prüfvorgang angelegt. Festgestellt werden sollte, ob ein Ermittlungsverfahren in die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts fallen würde. Hierzu seien „Erkenntnisanfragen“ an mehrere Behörden gerichtet worden. Wieder wurden weitere, für die Bundesregierung möglicherweise belastende Informationen als Verschlusssache eingestuft.

Inzwischen wurde bekannt, dass die Bundeswehr in mindestens zwei Fällen selbst US-Drohnen „bestellte“, um in Afghanistan Tötungen durchzuführen (DER SPIEGEL vom 17. März 2013). Unter Berufung auf eine nichtöffentliche Stellungnahme des Bundesministeriums der Verteidigung seien am 11. November 2010 „auf Anforderung deutscher Isaf-Kräfte“ beim Einsatz einer Drohne von US-Streitkräften im afghanischen Distrikt Chahar Darreh „vermutlich vier Angehörige der regierungsfeindlichen Kräfte getötet“ worden. In der Provinz Kunduz sei 2009 eine Sprengfalle aus der Luft zerstört worden. Es ging beim Vorfall 2010 aber offensichtlich nicht darum, gefährdeten Soldaten in einer vermeintlich bedrohlichen Situation zu helfen; vielmehr wurde ein gezielter Luftschlag angefordert und ausgeführt (www.augengeradeaus.net/2013/03/diedeutschen-und-die-killer-drohnen-in-afghanistan).

Nach den beschriebenen Tötungen sind bis zu drei Jahre vergangen, aufgeklärt und politisch aufgearbeitet sind sie bis heute nicht. Nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller muss die Bundesregierung hierzu Öffentlichkeit herstellen, zumal „laufende Ermittlungen“ offensichtlich kaum noch gefährdet werden können. Die „erforderliche Vertraulichkeit des Informationsaustauschs“ gegenüber Behörden der USA und Pakistans muss hinter dem Interesse der Öffentlichkeit zurückstehen. Dies insbesondere angesichts der Pläne der Bundesregierung, selbst Kampfdrohnen zu beschaffen.

Deutlich wird die Brisanz des Themas auch deshalb, da die regierende Koalition der CDU/CSU und FDP es nach undurchsichtigen Beratungen des Verteidigungsministeriums mit „Top-Politikern“ (DER SPIEGEL vom 21. März 2013) vorzog, eine Entscheidung zum Kauf eigener Kampfdrohnen auf die Zeit nach der Bundestagswahl zu verschieben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen71

1

Inwiefern hat die Bundesregierung inzwischen neuere Kenntnisse zu Ort und Zeitpunkt, Tatwerkzeuge, Tatumstände etc. zum Tod von Bünyamin E. und Samir H.?

1

Wann und in welcher Form hat die Bundesregierung in den letzten beiden Jahren welche Anstrengungen unternommen, um neue Erkenntnisse über den Tod von Bünyamin E. und Samir H. zu erlangen?

1

Waren Bünyamin E. und Samir H. nach derzeitigen Erkenntnissen Ziele der Drohnenangriffe?

2

Wie oft, und in welcher Form hat die Bundesregierung bei amerikanischen und pakistanischen Stellen wegen des Einsatzes von Drohnen gegen die deutschen Staatsbürger Bünyamin E. und Samir H. interveniert?

3

Inwiefern werden aus Sicht der Bundesregierung seitens der USA sowie der pakistanischen Regierung entscheidende Informationen zurückgehalten?

4

Ist – nachdem die Bundesregierung erklärt, über die mutmaßliche Tötung von Samir H. erst über „Berichterstattungen der Presse zu dem Vorfall“ erfahren zu wollen (Plenarprotokoll 17/177) – der Rückschluss zulässig, dass die deutschen Behörden zwar entsprechende Informationen an US-Dienste weitergeben, aber sie umgekehrt keine nachrichtendienstlichen und militärischen Erkenntnisse der USA erhalten, wenn Vorfälle auch die Bundesrepublik Deutschland tangieren?

5

Inwiefern erhält die Bundesregierung Informationen der USA, wenn durch ihre Militäreinsätze (auch nur vermutlich) deutsche Staatsbürger gezielt getötet werden oder bei den Operationen als weitere zivile Opfer ums Leben kommen?

5

Sofern die Bundesregierung hierzu keine reziproken Informationen erhält, wie bewertet sie diesen Umstand auch hinsichtlich einer zukünftigen Zusammenarbeit mit den USA?

5

Hat die Bundesregierung Informationen über Samir H. oder Bünyamin E. von US-Behörden erhalten?

5

Über welche Hinweise (auch Vermutungen) verfügt die Bundesregierung, ob weitere deutsche Staatsangehörige oder aus Deutschland ausgereiste Ausländerinnen und Ausländer in Pakistan, Afghanistan oder anderen Ländern durch gezielte Tötungen der USA ums Leben kamen, und inwiefern hatten deutsche Behörden hierzu vorher Hinweise geliefert?

6

Welche deutschen Behörden waren oder sind mit welchen Initiativen hinsichtlich der Tötung von Bünyamin E. und Samir H. befasst?

6

Welche Maßnahmen zur Aufklärung mutmaßlicher Tatorte und Tatumstände haben welche Behörden ergriffen?

6

Inwiefern wurden vom Bundeskriminalamt (BKA) oder anderen Behörden auch Bilder aus der Satellitenaufklärung angefordert, wie es die Bundesregierung für Tötungsdelikte „zum Nachteil deutscher Staatsangehöriger in Afghanistan“ beauskunftete (Bundestagsdrucksache 17/11582), und wenn nein, warum nicht?

7

Welche (neueren) Mitteilungen kann die Bundesregierung zu Adressaten, Häufigkeit, Zeitpunkt und genauem Inhalt der Daten, die deutsche Behörden nach deren Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland über Bünyamin E. und Samir H. an US-Behörden weitergegeben haben, machen?

7

Welche Daten wurden jeweils an US-Behörden übergeben (bei mehreren Übermittlungen von Informationen bitte eine genaue Auflistung über die jeweiligen Lieferungen, insbesondere Reisetätigkeiten der Betroffenen und ihrer Familien, Geldtransfers, Kontaktpersonen, vermutete Tätigkeiten, weitere geheimdienstliche Erkenntnisse etc.)?

7

Welche deutschen Behörden haben die Information jeweils zur Verfügung gestellt?

7

Welche US-Dienste haben die Informationen erhalten?

7

Welche Dienste anderer Länder haben die Informationen, soweit der Bundesregierung bekannt, ebenfalls erhalten?

7

Haben die US-Behörden die Daten aktiv angefordert oder haben die deutschen Beteiligten die Informationen nach Erlangung der Erkenntnisse „proaktiv“, also von sich aus weitergegeben?

7

Existiert für einen derartigen Informationsaustausch ein automatisiertes Verfahren, und wie ist dieses organisiert?

8

Inwiefern wurden im Sinne dieser Kleinen Anfrage seit dem Jahr 2008 personenbezogene Informationen auch über in Deutschland wohnhafte Ausländerinnen und Ausländer, die mit dem Reiseziel Pakistan oder Afghanistan Deutschland verließen, an amerikanische bzw. pakistanische oder afghanische Stellen weitergegeben?

8

Welche Daten wurden jeweils an US-Behörden übergeben (bei mehreren Übermittlungen von Informationen, bitte eine genaue Auflistung über die jeweiligen Lieferungen, insbesondere Reisetätigkeiten der Betroffenen und ihrer Familien, Geldtransfers, Kontaktpersonen, vermutete Tätigkeiten, weitere geheimdienstliche Erkenntnisse etc.)?

8

Welche deutschen Behörden haben die Information jeweils zur Verfügung gestellt?

8

Welche US-Dienste haben die Informationen erhalten?

8

Welche Dienste anderer Länder haben die Informationen, soweit der Bundesregierung bekannt, ebenfalls erhalten?

8

Haben die US-Behörden die Daten aktiv angefordert, oder haben die deutschen Beteiligten die Informationen nach Erlangung der Erkenntnisse „proaktiv“, also von sich aus weitergegeben?

9

Inwiefern hat die Bundesregierung nach den Drohnenangriffen auf Bünyamin E. und Samir H. ihre Politik der Informationsweitergabe an US-Behörden überdacht?

10

Inwiefern werden wie im Falle von Bünyamin E. und Samir H. weiterhin Reiserouten verdächtiger deutscher Staatsangehöriger bzw. Ausländerinnen und Ausländer nach Pakistan an die USA weitergegeben?

11

Wie wird sichergestellt und überprüft, dass die immer noch an die USA übermittelten Daten nicht zu einer Lokalisierung der Betroffenen führen können?

11

Inwiefern ist die Bundesregierung der Ansicht, dass über die Ortung von Mobiltelefonen eine geographisch lokalisierungsfähige Bestimmung des Aufenthaltsortes seiner Besitzerinnen und Besitzer ermöglicht werden kann, bzw. inwiefern sind ihre eigenen Behörden dazu in der Lage (bitte nicht nur für Deutschland, sondern auch für den BND, den Militärischen Abschirmdienst und die Bundeswehr in Pakistan und Afghanistan darstellen)?

11

Werden Telefonnummern von Mobiltelefonen Verdächtiger an die USA weitergegeben?

11

Welche Zweckbestimmungen des Umgangs mit übermittelten Telefonnummern wurde der Bundesregierung durch US-Behörden zugesichert, und für wie glaubhaft hält sie diese?

12

Welche Hinweise oder Annahmen liegen der Bundesregierung vor, wonach auch in Deutschland angesiedelte US-Einrichtungen in die in dieser Kleinen Anfrage gegenständlichen Tötungen, aber auch ähnliche Operationen in anderen Ländern involviert sind oder hierfür Informationen sammeln und verarbeiten?

12

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, inwiefern die in Stuttgart eingerichteten „United States Africa Command“ (AFRICOM) und „United States European Command“ (EUCOM) diesbezüglich aktiv sind (Bundestagsdrucksache 17/11540)?

12

Inwiefern kann die Bundesregierung bestätigen oder ausschließen, dass auch das ebenfalls in Stuttgart ansässige „Joint Interagency Counter Trafficking Center“ (JICTC) hierzu Informationen erhält oder weitergibt, zumal zu dessen Tätigkeitsfeldern neben Waffenhandel auch „Terrorismus“ gehört und das mit „internationalen Partnern“ in Europa und Afrika zusammenarbeitet (Bundestagsdrucksache 17/11540)?

12

Sofern zuträfe, dass in Deutschland angesiedelte US-Einrichtungen in besagte Tötungen in Afghanistan, Pakistan und anderen Ländern involviert wären, inwiefern wären diese Einrichtungen dann nach Einschätzung der Bundesregierung aus völkerrechtlicher Sicht legitime Angriffsziele für gegnerische Kräfte?

12

Inwiefern wäre hierfür nach Einschätzung der Bundesregierung maßgeblich, ob in den besagten Ländern ein „bewaffneter Konflikt“ vorliegt, und für welche Länder träfe dies zu?

13

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Ansicht bzw. ist anderer Meinung, wonach zuvor geheim gehaltene Informationen über die Verwicklung deutscher Behörden in die Durchführung oder Aufklärung des Todes von Bünyamin E. und Samir H. nunmehr öffentlich gemacht werden können, da dies keine laufenden Ermittlungen mehr beeinträchtigt?

14

Was haben die Anstrengungen der Bundesanwaltschaft ergeben, zu prüfen, ob in Pakistan ein „bewaffneter Konflikt“ vorliegt?

14

Wie haben sich das Auswärtige Amt und der BND hierzu positioniert?

14

Welche zwei Institute (DER SPIEGEL vom 16. Mai 2011) bzw. weitere Stellen waren im Auftrag der Bundesregierung mit der Überprüfung zum bewaffneten Konflikt in Pakistan befasst, und welche Ergebnisse kann sie hierzu mitteilen?

15

Was haben die Prüfvorgänge bzw. Ermittlungen des Generalbundesanwalts hinsichtlich der Tötungen von Bünyamin E. und Samir H. bislang ergeben?

15

Welche „Erkenntnisanfragen“ wurden hierzu an welche Behörden gerichtet?

15

Welche Zeuginnen oder Zeugen wurden hierzu bislang vernommen?

15

Welches Material wurde bislang beschafft, und auf welches wird gewartet?

15

Gegen wen wird mit welchem Vorwurf ermittelt?

15

Sofern „gegen Unbekannt“ ermittelt wird, inwiefern liegt nach Ansicht der Bundesregierung eine Täterschaft von US-Staatsangehörigen nahe?

16

Welche Ermittlungshindernisse sieht die Bundesregierung in den beiden Prüfvorgängen bzw. Ermittlungen des Generalbundesanwalts?

17

Wie könnten demnach vergleichbare Schwierigkeiten der Aufklärung oder Strafverfolgung zukünftig vermieden werden (bitte insbesondere zur Zusammenarbeit mit den USA darstellen)?

18

Inwiefern trifft es zu, dass in mindestens zwei Fällen erst „auf Anforderung deutscher Isaf-Kräfte“ US-Drohnen an Kriegshandlungen teilnahmen?

18

Wann und wo ist dies nach Kenntnis der Bundesregierung bislang vorgekommen?

18

In welchen der Fälle wurde diesbezüglich jeweils eine Luftnahunterstützung (Close Air Support) bzw. ein Luftangriff (Air Strike) oder andere Maßnahmen angefordert (bitte jeweils einzeln darstellen)?

18

In welchen der Fälle waren Soldatinnen oder Soldaten der Bundesregierung bzw. anderer Kräfte direkt bedroht, zum Beispiel in einer unmittelbaren Kampfhandlung?

19

Wieviele Tote und Verletzte hatten die Drohnenangriffe nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils zur Folge?

19

Inwiefern kann die Bundesregierung sicherstellen, dass dabei keine Unbeteiligten getötet wurden?

19

Sofern sie dies nicht sicherstellen kann, wie viele Unbeteiligte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung getötet, und wie viele Kinder befanden sich darunter?

19

Sofern hierzu keine belastbaren Statistiken existieren, inwiefern kann die Bundesregierung wenigstens über einzelne Fälle berichten?

20

Wer hat in den jeweiligen Fällen entschieden, welche Art der Luftunterstützung entsandt wird (beispielsweise Kampfjet, Kampfhubschrauber oder Drohne)?

20

In welchen Fällen und inwiefern hatten die verantwortlichen Bundeswehrsoldaten hierzu die Möglichkeit, die Wahl der Mittel mitzubestimmen?

20

Auf welche Art und Weise und mit welchem Ergebnis wurden bzw. werden die von der Bundeswehr „angeforderten“ Drohneneinsätze nach Anforderung durch die Bundeswehr im Nachhinein untersucht?

21

Wie bewertet die Bundesregierung die in dieser Kleinen Anfrage gegenständlichen Drohnenangriffe vom 4. Oktober 2010, 11. November 2010 und 9. März 2012 mittlerweile aus menschen-, bürger- und völkerrechtlicher Perspektive?

22

Welche weitergehenden, über die auf der Projektwebseite aufgeführten Details (www.ce.informatik.tu-chemnitz.de/forschung/projekte/sagitta) kann die Bundesregierung zu ihrer Beteiligung am Projekt „Sagitta“ mitteilen, das von EADS Cassidian, vier deutschen Hochschulen, der Bundeswehr und dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. betrieben wird und die Entwicklung einer Drohnenplattform zum Ziel hat, um den „Fokus der Forschung mittel- bis langfristig in eine geschäftsorientierte Richtung für unbemannte/autonome Flugsysteme zu lenken“?

22

Inwiefern beinhalten die Forschungen an „Sagitta“ auch Erkenntnisse zur Entwicklung einer Kampfdrohne bzw. der Bewaffnung bestehender oder zukünftiger Systeme?

22

Inwieweit wird im Rahmen von „Sagitta“ auch an Verfahren geforscht, Drohnen in den allgemeinen, zivilen Luftraum zu integrieren?

22

Inwiefern sind die Forschungen an „Sagitta“ geeignet, die Entwicklung einer „europäischen Lösung“ zu Kampfdrohnen zu beschleunigen oder zu erleichtern, wie es seitens des Verteidigungsministeriums angestrebt wird (SPIEGEL ONLINE vom 1. April 2013 „Skepsis in der CDU: Widerstand gegen de Maizières Drohnenpläne wächst“)?

23

Welche weitergehenden Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Spionagefall in Bremen, in dessen Zusammenhang ein pakistanischer Wissenschaftler verhaftet wurde, der angeblich das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. ausgeforscht hatte (FOCUS vom 28. März 2013)?

23

Mit welchen Verfahren zur Herstellung, Steuerung oder Kontrolle von Drohnen war das ausgeforschte Unternehmen betraut?

23

Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der Verdächtige ein Agent des pakistanischen Geheimdienstes sein könnte?

23

Welche Informationen konnte der Verdächtige nach jetzigem Stand erlangen und weitergeben, bzw. welcher Verdacht besteht hierzu?

23

Welche Behörden der Bundesregierung sind zu dem Fall mit welchen Ermittlungen und Nachforschungen betraut?

24

Wer waren die „Top-Politiker“, die nach einem Bericht des „SPIEGEL“ (21. März 2013) nach Einladung des Verteidigungsministeriums über die Beschaffung von Kampfdrohnen berieten und schließlich vorzogen, eine Entscheidung hierzu auf die Zeit nach der Bundestagswahl zu verschieben, und wer ist für das Zustandekommen des Treffens bzw. die Auswahl der Eingeladenen verantwortlich?

Berlin, den 11. April 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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